Da schau her: Passiver Widerstand in Deutschland gegen Zwangsgebühren
Wer hätte das für möglich gehalten?
Ein paar Fakten vorab.
Was Sie hier sehen, ist ein Auszug aus dem Haushaltsplan des WDR für das Jahr 2019. Geschlagene 28,3 Millionen Euro gibt der Sender aus, um seinen Intendanten, das vergleichsweise billige Justiziariat, den Personalrat und den teuren Rundfunks– und Verwaltungsrat, in dem sich u.a. Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften und Parteien den Hintern wärmen, zu finanzieren. Die Kleinigkeit von 25,1 Millionen Euro ist das, was dem Intendanten des WDR im Jahr 2019 zur Verfügung steht. Ein Plus von 9,8% im Vergleich zum Vorjahr. Es handelt sich hier um Sachmittel, über die der Intendant verfügen kann, nicht um sein Gehalt. Sein Gehalt, nein, seine Grundvergütung (bei der ARD liebt man es, die Leser an der Nase herumzuführen), kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Sie ist Teil dessen, was bei der ARD als Transparenz gilt. Natürlich verdient der WDR-Intendant, Tom Buhrow, mehr als 391.000 Euro im Jahr. Die 391.000 Euro sind sein Grundgehalt. Ergänzt man die Zuschläge, dann kam er schon 2017 knapp an die Grenze von 400.000 Euro heran. Mittlerweile dürfte er sie deutlich hinter sich gelassen haben.
Ein solch’ üppiger Selbstbedienungsladen, in dem Fragen wie: “Wofür erhält ein Mitarbeiter des WDR rund 400.000 Euro im Jahr? Ist eine solche Bezahlung zu rechtfertigen? Ist sie angemessen?” gar nicht erst gestellt werden, bedarf natürlich einer entsprechenden Finanzierung. Diese Finanzierung erfolgt in Deutschland per Zwangseintreibung und gegen den Willen einer immer größer werdenden Zahl von Menschen.
So weist der Jahresbericht des euphemistisch als Beitragsservice bezeichneten Eintreibers der Zwangsbeiträge bereits für das Jahr 2018 die üppige Zahl von 3,5 Millionen Beitragskonten aus, deren Inhaber keine Zwangsgebühren entrichten.
Gerechnet auf die 45.820.321 Beitragskonten, die der Beitragsservice verwaltet, macht das immerhin einen Anteil von 7,8% aus, 7,8% der Beitragspflichtigen zahlen keinen Zwangsbeitrag.
In den letzten Jahren ist der öffentliche Rundfunk in Deutschland immer mehr zum Sprachrohr der politisch Korrekten geworden. Journalisten fühlen sich vornehmlich als politisch korrekte Herolde dessen, was gerade von Politdarstellern durchgesetzt werden soll. Sie hassen Trump, penetrieren ihre Konsumenten mit politischer Korrektheit, mit Transsexuellen, weiblichen Kommissaren und dem Alibi-Schwarzen in jeder Werbepause. Sie wollen nicht mehr informieren, sondern manipulieren. Und sie werden zunehmend zu Sendern, deren Angebot niemand mehr nachfragt.
Wir haben in zwei Beiträgen, die hier und hier nachgelesen werden können, gezeigt, dass ARD und ZDF in ihrer Reichweite nicht einmal mehr die Hälfte der Bevölkerung erreichen und bei jungen Menschen nicht einmal ansatzweise den Anspruch erheben können, ein relevanter Sender zu sein.
Unser Ergebnis ergänzt eine Studie des Reuters Institute for the Study of Journalism an der University Oxford, die zeigt, dass die Konsumenten von ARD und ZDF in erster Linie alt sind und dass das Programm beider Sender in seiner ideologisch-linkslastigen Weise an den Interessen und Bedürfnissen der Konsumenten vorbeigeht. Wir haben die Studie hier besprochen.
Die Frage, warum man Sender finanzieren soll, deren Mitarbeiter meinen, sie könnten die Bevölkerung belehren, die keinen Ethos und vor allem kaum noch Anstand kennen, die nicht davor zurückschrecken, ihre Agenda mit Lügen zu verfolgen und die sich ansonsten dadurch hervortun, dass sie ihre Position dazu missbrauchen, diejenigen, die sie als Gegner ihrer eigenen politischen Vorlieben identifiziert haben, zu bekämpfen, stellen sich inzwischen immer mehr Deutsche. Aktionen, wie der Missbrauch des “Kinderchors” des WDR, um die Klimawandel-Hysterie zu befördern, unterstreichen, dass sich zwischen öffentlichem Rundfunk und der Mehrheit der Bevölkerung ein tiefer Graben in Anstand, Moral und Ehrlichkeit aufgetan hat, der kaum mehr zu schließen sein wird.
Doch: Die Staatsmacht ist mit den öffentlich-Rechtlichen und neuerdings können sie sogar auf die Unterstützung der Antifa zählen. Die Antwort auf die Frage, wie tief öffentlicher Rundfunk gefallen sein muss, wenn er von Linksextremen, die oft genug linksextreme Schläger sind, verteidigt wird, ist eigentlich der Stoff, aus dem Satiren sind. Heute ist die Satire zur Normalität erklärt worden. Menschen, die sich weigern, Zwangsgebühren zu entrichten, werden gnadenlos verfolgt. Wer nicht zahlt, dem droht der Gerichtsvollzieher und die Beugehaft. Das Eintreiben der säumigen Zwangsgebühren ist effizienter als der Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum. Jeder Staat hat eben seine Prioritäten.
Wenn Bürger sich einer Clique von Politdarstellern, die eine Einheitsfront mit den Profiteuren des – in diesem Fall: öffentlichen Rundfunkunwesens gebildet haben, gegenübersehen, dann stellt sich die Frage, die schon Lenin gestellt hat: Was tun?
Revolution, das war die Antwort von Lenin, eine sehr blutige Antwort, wie sie sich für die Sadisten, die sich unter dem Stern der Bolschewisten zusammengerottet haben, geziemte.
Deutschen scheint dagegen der passive Widerstand eher zu liegen.
Passiver Widerstand ist ein altes Konzept, das zuletzt im Jahre 1923 angewendet wurde, massenhaft angewendet wurde. Mehr als 100.000 Menschen haben damals im Rheinland gestreikt, gingen nicht zur Arbeit, haben auf vielfältige Weise, durch Untätigkeit als Beamter und Bummeln als Angestellter, den Franzosen, die das Rheinland besetzt hatten, zu verstehen gegeben, dass sie sich mit der Besetzung nicht abfinden werden.
Passiver Widerstand ist seit Stresemann dem von 1923 ein Ende bereitet hat, etwas aus der Mode gekommen.
Um so überraschender ist es, das wir auf eine Aktion aufmerksam gemacht wurden, die alle Kriterien des passiven Widerstands erfüllt.
Ausgangspunkt der Aktion scheint, soweit wir es recherchieren können, Joachim Steinhoefel zu sein.
Ziel der Aktion ist es, den Beitragsservice und damit den gesamten öffentlichen Rundfunk, der über den Zwangseintreiber finanziert wird, lahmzulegen.
Die Aktion hat mehrere Facetten:
- Kündigung der Einzugsermächtigung und Umstieg auf Barzahlung.
Für den Beitragsservice bedeutet dies ein Mehr an Aufwand. Für die Beitragszahler schafft ein Urteil aus einem Verfahren, das derzeit beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist, die Grundlage für ihr Recht, bar zu zahlen. Mehr dazu bei Steinhoefel oder hier. Wer es nicht bei der Barzahlung belassen will, für den gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Aufwand, der mit dem Eintreiben seines Beitrags verbunden ist, für den Beitragsservice zu erhöhen. Näheres dazu ist hier zu finden.
Eine weitere Aktion, die uns persönlich sehr gut gefällt, geht abermals auf Joachim Steinhoefel zurück:
“Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre “Demokratieabgabe” (“Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft”, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, zB in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas “Zug in den Kamin” zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.
§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der “Beitragsservice” mit seinen Daten macht. Wollen Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.”
Unbeabsichtigte Folgen sind der Politdarsteller Grab. Was geben Sie sich für eine große Mühe, die Freiheit von Bürgern einzuschränken und letztlich schlägt dieses Bemühen auf sie zurück. So, wie man die Antidiskriminierungsstelle dadurch lahmlegen könnte, alle Diskriminierungen von Männern, die zur täglichen Normalität geworden sind, zu melden, eine alte Idee von Dr. Diefenbach, so könnte man alle Behörden dadurch lahmlegen, dass massenhaft Auskunft über die Verwendung der eigenen Daten verlangen wird. Ein Rechtsanspruch, den dankenswerter, wenn auch unbeabsichtigter Weise die EU durchgesetzt hat.
2020 verspricht aus vielen Gründen ein spannendes Jahr zu werden. Der neu entdeckte Mut zum passiven Widerstand, den auch auf ScienceFiles schon viele Leser kund getan haben, ist einer davon.
Informationen wie diese finden nurmehr in alternativen Medien.
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Ich mache das ganz anders, ich bezahle überhaupt nicht, auch nicht bar. Mal sehen was da kommt, es macht mir nichts aus ins Gefängnis zu gehen. Ich sehe nicht ein, daß ich für etwas bezahlen soll was ich nicht sehe. Obwohl das Private ist genauso unterirdisch. Ich hoffe nur für die vielen Barzahler, daß unseren Oberen nicht einfällt das Bargeld abzuschaffen. Dann wird es böse, denn wie soll man sich dagegen wehren.
Gegen die Bargeldabschaffung gibt’s auch einen Verein: pro-bargeld.com.
Maja, hier zwei wichtige Artikel, falls man bereit ist bis zum Äußersten zu gehen und es auf eine Verhaftung zur Vermögensauskunft ankommen zu lassen. Die GEZ will Verhaftungen unbedingt vermeiden:
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article162542742/Bei-ihm-geraet-der-Rundfunkbeitrag-an-seine-Grenzen.html
ab Seite 31:
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf
@Maja
Ich bin mit Dir 100% auf Linie und habe auch noch nie gezahlt. Wofür auch? Ich habe nichts bestellt. Erst recht kein mental-seelisches Gift für die Seele und kein politische Propaganda.
Liebe Grüße!
@Maja und alle, die nicht bezahlen:
Ich bin mitten im Geschehen und bis jetzt konnte ich mich hervorragend wehren.
Meine Erfahrung und Wissen stelle ich alle zur Verfügung, die das wollen. Unter der E-Mail Adresse “tonbochan” at web und punkt und de kann man mich erreichen.
“Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt” 🙂
Danke Sciencefiles, das geht mir nicht nur runter wie Öl, das ist überhaupt mal ein brauchbarer Hebel für den “kleinen Mann”.
Und ich danke Steinhöfel, Achgut und den VK, denn von dort kommen die guten Tips.
An alle: Leute, wenn wir hier im Lande etwas ändern wollen, dann sind die Steinhöfel-Tips genau der richtige Anfang zivilen Ungehorsams.
Außerdem bin ich mal gespannt, ab wann deshalb nun die Sciencefiles-Seiten in D gesperrt werden 😉
Nur 7,8% leisten Widerstand in irgendeiner Form gegen diesen überteuerten pc-Schmäh?
Leute, da geht noch was!
Also eine LS kündigen – oder vielleicht auch rückbuchen, das ist doch das Mindeste.
Und gar ein Dauerauftrag haben? Unglaublich.
Machen wir gemeinsam mit allen rechtlich möglichen Maasnahmen “das Ding” weg und sparen wir viel Geld.
Schön……:”Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen.” Was ist aber,wenn die Auskunft nicht innerhalb eines Monats kommt ? Habe da bisher nichts gefunden………
Ich habe schnell Antwort bekommen, obwohl vor Weihnachten angefragt. Aber man kann anschließend Daten aus zurückliegenden Zeiträumen abfragen, die sie nicht automatisiert liefern können (schreiben sie selber). Daher habe ich denen meine vorherigen Anschriften genannt, bei denen ich mit Hauptwohnsitz angemeldet war. Und klar, Einzugsermächtigung (schäm) gekündigt. Die Zahlungsspielchen mache ich natürlich jetzt auch. Wär doch gelacht!
Mache ich bereits. Vor ca. einem Jahr habe ich die Einzugsermächtigung gekündigt.
Seitdem zahle nur noch nach Eingang einer Rechnung und das erst nach einigen Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
Der Aufwand diese “Volkserziehungsgebühren” einzutreiben soll damit wesentlich erhöht werden.
Leider sind die privaten Sender mit Ihren Nachrichten, Reportagen und Berichterstattungen nicht viel besser. Auch bei den “Privaten” kann man eine nur sehr einseitige und nicht neutrale Berichterstattung täglich beobachten.
Aber die muss man wenigstens nicht noch zwangsfinanzieren.
Einseitige Berichterstattungen, Verheimlichen, Verharmlosen, Weglassen wichtiger Informationen um damit die Menschen im Land zu manipulieren ist heutzutage fast überall zur Normalität geworden.
Diese fast ausschließlich LINKEN Medien, bzw. deren Verantwortliche meinen wohl auch noch, die Menschen bemerken das nicht.
Ich bin sehr froh, dass es noch alternative, ehrliche Medien/Journalisten wie sciencefiles, PP und noch andere Kämpfer für die Wahrheit gibt.
Vielen Dank dafür an das gesamte sciencefiles-Team.
Wenn ich doch mal Nachrichten bei den ÖR oder den Privaten Sender zwischendurch sehe, fühle ich mich immer total verarscht und das macht mich mittlerweile ziemlich wütend.
Geht mir auch so. Ich meide den ÖRR so gut es geht und die privaten Sender gehen mir sogar noch mehr am A…. vorbei, obwohl ich es mag, dass ich die privaten Sender nicht zwangsweise bezahlen muß, um nicht kriminalisiert und vielleicht noch zusätzlich stigmatisiert zu werden. Gut, man könnte argumentieren, dass die Nachrichten an irgendein wie auch immer ermitteltes Durchschnittsniveau der Bevölkerung angepasst sind. Das würde aber trotzdem nicht erklären, warum die ÖR tendentiell eben nicht Wissen und Weisheit fördern, sondern Vorurteile und Emotionen bedienen.
Passt zwar nicht zum Thema des Artikel, ist aber äusserst wichtig!
Hier ein Auszug:
“Australien ist dem Plan Agenda 2030 verpflichtet, der sich für die Umsetzung radikaler Veränderungen der zentralen Rolle der Eigentumsrechte an Land und natürlichen Res-
sourcen im nächsten Jahrzehnt einsetzt.
In Verbindung mit diesem Plan entwickeln die Behörden derzeit als direkte Reaktion eine
Reihe von “Smart City”-Initiativen, die vielversprechende Standorte voller “nachhaltiger” Programme zur Überwachung einer Vielzahl menschlicher Aktivitäten darstellen.
Könnte es sein, dass die aktuellen Buschfeuer im ganzen Land ebenfalls Teil dieses
Plans sind? Was ist die versteckte Agenda?
Im Folgenden untersuchen wir die australische Buschfeuer-“Krise”, einschließlich des
Verlaufs der Ereignisse, des Wetters und des Geo-Engineering, des Vorschlags für ein Hochgeschwindigkeitszugnetz von CLARA und der Verbindungen zur UN-getriebenen
Smart City-Agenda….”
https://tottnews.com/2019/12/05/australian-bushfires-conspiracy/
Übrigens sind die Kommentare unter dem Artikel auch nicht zu verachten…
Die Zahl aus 2019 lautet: 4,4 Millionen!
Also mehr als 10 % aller Haushalte sind in einem GEZ-Mahnverfahren.
Ich habe vorgestern die Einzugsermächtigung gemäß Herrn Steinhöfels Anleitung widerrufen. Bis jetzt außer einer automatisierten Empfangsbestätigung noch keine Reaktion. Bin mal gespannt.
Das wird noch dauern. Aktuell sind der “Beitragsservice” wohl etwas überlastet.
Sollte in der Zwischenzeit ein Beitrag abgebucht werden, kann man so viel ich weiß das Geld von seiner Bank wieder zurück buchen lassen.
Ich dachte es seien 6 Wochen rückwirkend. Müßte also in knapp 1 von 2 Fällen klappen
Habe so auch schon Spenden von Organisationen zurückgeholt, die sich als deutschfeindlich heraus gestellt hatten. Mittlerweile schaue ich mir an, wer sich dort aus der Altparteienkaste oder vom göttlichen Bodenpersonal in der Führungsspitze tummelt und bei einem schönes Salär endgelagert wird und ganz so nebenbei noch Regierungspolitik durchsetzt.
Dann ruckzuck “isch gäm over” würde Rolli sagen.
Kaum zu glauben wo die sich überall eingenistet haben und was die an Spenden sammeln und wo das dann hängen bleibt. Man denke aktuell nur an die Frankfurter AWO.
Das spart ne Menge Geld und das kann man nicht nur sinnvoll spenden sondern auch so, daß man vom FA immer! ca. 50% zurückbekommt (Parteispenden)
Für Steuersatz-schwache Rentner eine feine Sache und absolut alternativlos.
“Das vergleichsweise billige Justiziariat” kostet immerhin 944 000 Euro/2019! – Und keiner weiß, wieso da weniger Geld aufgewandt wurde als im Jahr zuvor – vermutlich wurde umorganisiert, und der Effekt beim Intendanten als Einsparung gebucht. – Bissl was geht immer! – Sieht auf jeden Fall gut aus! – Also ich traue den Rotkehlchen auch hier nicht ganz, wie ich zugebe.
Köstlich, Herr Kief.
Ach, und Sie wissen schon, was die “Rotkehlchen” früher in der DDR waren?
Nichts Ornithologisches!
Das waren die “Tschekisten” in Uniform, die Schergen des “Wachbatallions” des MfS, einem riesigen paramilitärischen Apparat zur Objektsicherung der sensiblen Machtzentren der DDR.
Und die Rote Kapelle ist auch nichts Christliches!
Wobei es mittlerweile aber so ist, daß sich das institutionalisierte “Christliche” wie die Rote Kapelle verhält.
Rudi Ratlos ß ß ß –heißt der Geiga / Er gai -i gt uns nochn Evergreen / Er ist achtzig/ Hat zittriche Finga / Und ist auch schon ganz waich innen Knien – // Noch so’n Rotkehlchen – stimmts? – – – Et jibbt nich Juuutet / – / Aussa et tuuutet! (alte Blechbläserweisheit!)
PS
Danke für Info über dit Wachbatallion – und für Blumen!
(Und nein, ick bin keen Ballina, ooch wennck schommal gefragt worn bin ob ick “aus Scharlottnburg” käme – kam ick nich – ick komm aussn Südn, abba ick lieb et zu albern!
Aba Dieta, det Se mia so uff die ßehen latschen müssen *kopfschüttel*
Ick fühle mia atappt 🙂
Ja, in der Tat, früher war der Plinsenzwerg eine echte Kultfigur, aber heute ist er nur noch überlagertes Gammelfleisch!
Ea hatte seine Vadienste – schon imma jehabt, wa?! – Prösterchen ins “Land der Wunder”!!
„ Wer nicht zahlt, dem droht der Gerichtsvollzieher und die Beugehaft.“
Diese Aussage sollte um den Hinweis ergänzt werden, das die Forderungen und Festsetzungsbescheide des Beitragservice entgegen der Behauptung des Beitragservice keine Vollstreckbaren Titel sind, die den direkten Weg zum Gerichtsvollzieher eröffnen.
Die Anstalt scheuen das ordentliche gerichtliche Mahnverfahren.
Die Anstalten nehmen den Umweg über die örtlich zuständigen Vollstreckungsbehörden, in meinem Fall die Stadtkasse.
Obwohl die Rundfunkanstalten keine Behörden sondern Unternehmen sind,
hat die Politik in NRW es dem WDR ermöglicht die Stadtkasse einzuspannen, obwohl die Amtshilfe für den WDR per Gesetz ausgeschlossen ist
(siehe VwVfG NRW §2(1) Dieses Gesetz gilt nicht für……. und des Westdeutschen Rundfunks Köln).
Die VO VwVG NRW §4 25. Westdeutscher Rundfunk, Köln) hebelt die Vorgabe des Gesetzes aus.
Die Stadtkasse muss wegen dieser Verordnung für das Unternehmen WDR (Ust-IdNr. DE 122 79 0169) tätig werden und die Zwangsabgabe eintreiben.
Erst bei Verweigerung der Zahlung an die Stadt gibt diese die Forderung an einen ordendlichen Gerichtsvollzieher.
Die Forderung wird aber erst zu einem durch den Gerichtsvollzieher durchsetzungsfähigen Vollstreckbaren Titel, den dieser, verbürgt durch die Stadt, gar nicht mehr auf auf Rechtmäßigkeit der Forderung überprüft.
Das Rechtsprinzip Vorrang des Gesetzes wird vorsätzlich umgangen.
In Beugehaft kommt nur wer tollkühn die Vermögensauskunft hartnäckig verweigert.
Wie wäre es bei anderen Behörden, Finanzamt, Krankenkassen etc, nach §15 DSGVO schriftliche Auskunft zu verlangen? Ich denke geht noch etwas.
Ich selbst mache es wie Maja, ich zahle nicht. Und zwar von Anfang an, habe bisher also noch keinen Cent oder Pfennig bezahlt!
Zur Problematik des Gerichtsvollziehers oder aber der Stadt, welche irgendwann zm Kassieren kommen.
Ein Gerichtsvollzieher war nach §1 Gerichtsvollzieherordnung ein Beamter in Sinne des Beamtenrechts. Seit dem 01.08.2012 ist dieses Gesetz aufgehoben. Hier kommt also lediglich eine Privatperson mit etwas erweiterten Rechten. Also nicht Bangemachen lassen, er hat keine hoheitlichen Befugnisse!
Wie entgeht man einer Zahlung bzw. Vermögensauskunft?
Gebt die Auskunft, das ihr nicht die “PERSON” seid, zu der diese Leute wollen.
Beschäftigt euch vorher(!) unbedingt mit der Frage was eine Person überhaupt ist!
Lasst euch auf keinerlei Diskussionen ein und nennt keinesfalls euren NAMEN. Das ist dann nämlich wieder die Person! (Vor und Nachname ist hier gemeint)
Ich möchte dringend abraten von solchen Dingen wie einer Totalverweigerung, wenn ihr nicht bereit seid nötigenfalls die Konsequenzen zu tragen!
Die Tips von Steinhöfel sind aber genauso zielführend.
@ Carlos
” Also nicht Bangemachen lassen, er hat keine hoheitlichen Befugnisse!”
Stramme These, wer Sie nach der Verweigerung der Vermögensauskunft in die Beugehaft schicken kann ist ernst zunehmen.
Der entscheiden Fehler in Ihrerm Betrag ist: Gerichtsvollzieher oder Stadtkasse.
Mit ihren Gebührenfestsetzungsbescheiden wagen sich der Beitragsservice und die Anstalten nicht direkt zum Gerichtsvollzieher.
Bei einer vertraglich begründeten Forderung ist der einfachste, unkomplizierteste und günstigste Weg für einen Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren.
Der Gläubiger meldet seine Forderung beim Vollstreckungsgericht an, das Gericht erstellt ungeprüft einen für den Schuldner kostenpflichtigen Mahnbescheid der innerhalb einer Frist zur Zahlung der Forderung zzgl. Verfahrenskosten vom Schuldner führt und damit erledigt ist oder der angebliche Schuldner legt Widerspruch gegen den Mahnbescheide ein.
Erst mit dem eingehenden Widerspruch beginnt das Vollstreckungsgericht die Rechtmäßigkeit der Forderung des Gläubigers und die Position des angeblichen Schuldners zu prüfen. Das ganze Verfahren wird aufwendiger und teuer.
Kann der Gläubiger seine Forderung zweifelsfrei belegen (z.B. Vertrag) erstellt das Gericht für den Gläubiger einen Vollstreckbaren Titel mit dem dieser sofort über den örtlichen zuständigen, vom Vollstreckungsgericht bestellten Gerichtsvollzieher den Titel eintrieben lässt oder die Forderung ist nicht rechtmäßig dann bleibt der der das Mahnverfahren in Gang setzte auf den Verfahrenskosten sitzen, der angebliche Schuldner ist raus.
Dieses Verfahren nutzen der WDR nicht.
Warum? Meiner Einschätzung nach sind und agieren die Rundfunkanstalten wie normale Unternehmen und haben gar nicht das Recht ohne direkte Verträge alle Haushalt zu einer Zwangsabgabe zu nötigen.
Deshalb nutzt der WDR die, laut Gesetz zwar ausgeschlossene aber hintenrum durch eine Verordnung wieder ermöglichte Amtshilfe der örtlichen Vollstreckungsbehörden, die aber nur unter Behörden erlaubt ist.
Und das obwohl, weder der laut eigenem Impressum nicht rechts fähige Beitragsservice, noch der WDR, der laut WDR- Gesetz §1 (1) die Rechtsform: -Rundfunkunternehmen “Westdeutscher Rundfunk Köln” (WDR) gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts- mit jeweils eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (die nur Unternehmen haben) keine Behörden sind.
Ich fühle mich als Gesetzes treuer Bürger trickreich übers Ohr gehauen und werde auch weiterhin nicht freiwillig zahlen. Seit 2013 konnten die Fonboten für 2013 und 2014 das Geld mir abpressen.
Mich müssen die weiterhin berauben.
@Hans Druchschnitt
Jawohl, ich gebe ihnen recht. Wer einen in Beugehaft schicken kann ist ernst zu nehmen.
Sie verkennen jedoch die Rechtssituation. (Die durchaus auch von sogenannten Gerichtsvollziehern mitunter missachtet wird) (Bitte kontrollieren sie auch §1 GVO)
Ich habe klar davor gewarnt, irgendwelche Dinge zu tun ohne die Konsequenzen tragen zu wollen oder zu können.
Was Sie jedoch absolut unberücksichtigt lassen ist mein Hinweis auf die Person!
Auch bei mir war bereits öfters (5 mal) der “Obergerichtsvollzieher” sowie auch einmal so ein Wichtel von der Stadt. Da ich jedoch niemals die Person sein kann, zu der sie wollen, (und nur zu Personen können sie kommen) mussten sie bedauerlicherweise die Gebühren für ihre Dienstleistung von ihren Kunden verlangen.
Nochmal: Was ist eine Person?
(Siehe im Lexikon und auch im juristischen Lexikon von Dr. Gerhard Köbler)
P.S.
Warum führt der “Beitragsservice” kein gerichtliches Mahnverfahren?
Weil er nicht rechtsfähig ist! Aus diesem Grunde kann er auch nicht verklagt werden!
Ist doch gar nicht so schwer.
@ Carlos
Es ist schwerer als Sie erkennen: Der Beitragsservice ist nur das Vehilel zur Kontoverwaltung für die Anstalten. Warum führt der WDR kein gerichtliches Mahnverfahren? Sollt Sie die Zahlung verweigern gibt es Post mit Briefkopf der Anstalt.
Außerdem:
Egal was Sie sind, die Einwohnermeldeämter werden die Rechtsperson des Haushalt in dem Sie leben genauso wie die Haushalte alle anderen ca. 44 Millionen vermeindlich Beitragspflichtigen den Anstalten offenlegen und somit am Haken haben. Oder haben Sie als Unperson jemals einen Vertrag eingehen können. Dünn…verdammt dünn!
Abschließend:
Es gibt immer Menschen, die davon überzeugt sind, das etwas nicht geht. Es geht ganz bestimmt nicht! Kann gar nicht sein!
Selbstverständlich kann ich als Unperson keinen Vertrag abschließen, wobei dadurch ja meine Aussage das alles nur für Personen gilt bestätigt wird 😉
Und natürlich führt mich das Einwohnermeldeamt als Unternehmen der Stadt auch als Person.
(Hier bewegen sie sich ja im Handelsrecht, da geht es garnicht anders)
Niemals jedoch habe ich wissentlich oder willentlich dieser Person zugestimmt!
Nur dann, wenn ich diese Person (Maske, juristische Fiktion) annehme und mich dazu bekenne, muss ich für diese Person auch geradestehen! Sei es, weil ich mich mit Vor- und Zunahmen legitimiere, oder aber das ich einen Ausweis des Bundes (ehem. BRD) zücke.
Siehe auch:
§ 1 BGB
Art. 3 Abs.1 GG
Es ist selbstverständlich ihnen überlassen, weiter zu unken oder aber den Hinweisen zu folgen und zu kontrollieren um was für einen “Unsinn” es sich da handeln könnte, den ich hier von mir gebe.
In jedem Fall laufe ich auf diesem dünnen… verdammt dünnen Eis seit 7 Jahren erfolgreich ohne einzubrechen!
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.
Und noch einmal ein fettes Danke schön an Sience Files für eure unermüdliche Arbeit!
Vielleicht ist das dünne Eis stabiler als gedacht, mich trägt es bereits ebenfalls seit 7 Jahren…
Das was der Steinhoefel vorschlägt mache ich und viele Andere bereits seit 2013!
Von mir bekommt diese “ehrenwerte Gesellschaft” nur dann Geld, wenn sie ihren Geldeitreiber schicken. Briefe nehme ich nur an, wenn sie im gelben Umschlag kommen. Bei allen anderen Briefen klebe ich das Anschriftenfeld mit der Aufschrift “Annahme verweigert” ab und werfe sie in den nächsten Brifkasten der Post. Das freut die Post und dem Beitragszahler macht es noch mehr arbeit. Erst wenn ein Gelber vom Beitragsservice oder GV im Briefkasten liegt wird reagiert. Und das kann bis zu einem Jahr und mehr dauern.
Wenn all diejenigen die über die Sklavenhalterbande maulen die Zahlungen an diese einstellen würden, wär das Thema schon lange vom Tisch.
Aber was an der Sache noch viel schlimmer ist, ist die Tatsache, dass der Rundfunkstaatsvertrag von zwei Parteien (Ministerpräsidenten der Länder und Rundfunkanstalten) zu Lasten Dritter (Gebührenpflichtiger) ausgehandelt wurde, dieser Rechtsbruch dann von den Länderparlamenten zum Landesgesetz erklärt wurde und von unserer ach so unabhängigen Justiz (bis hin zum Bundesverfassungsgericht) gedekt wird. So sieht’s aus im Rechtsstaat Deutschland.
Wenn man diese Schweinerei widerstandslos duchgehen lässt, dann braucht man sich über weitere Raubzüge nicht zu wundern, Daher holt die gelben Westen raus!
Hier zwei wichtige Artikel, falls man bereit ist bis zum Äußersten zu gehen und es auf eine Verhaftung zur Vermögensauskunft ankommen zu lassen.
Die GEZ will Verhaftungen aus Imagegründen unbedingt vermeiden und selbst wenn sich ein eifriger Gerichtsvollzieher nicht daran hält, reicht ein Hinweis an die Presse und schon ist man schnell wieder draußen!
DAS wäre etwas was wirklich was bringen würde, aber wahrschienlich trauen sich die meisten nicht.
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article162542742/Bei-ihm-geraet-der-Rundfunkbeitrag-an-seine-Grenzen.html
ab Seite 31:
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf
@ S. Wolf
Danke für den zweiten Link.
Die Vorschriftenlage von NRW und Brandenburg ist nicht identisch, allerdings kann ich aus den Umstand, das die Stadtkasse bei mir KEINE direkten Pfändungsmassnahmen durchführte und einen ordentlichen Gerichtsvollzieher beauftrage erkennen, das meine Abwehrmaßnahmen die Stadtkasse nicht unbeeindruckt gelassen hat.
Da mir die Beiträge zzgl. erheblicher Mahngebühren für 2013 und 2014 in 2017 abgepresst werden konnten, ein weiter Versuch für 2015/2016 nach mehrfachem Schriftverkehr,in dem ich die Erfahrungen der ersten Abwehrschlacht berücksichtigte und die neuen Erkenntnis verwendete, ruht seit Mitte 2018.
In der PowerPoint Präsentation (Seite 4) der Stadt Zossen wird das Vollstreckungsersuchen des RBB deshalb zur Amtshilfeverpflichtung, weil es öffentlich-rechtliche Geldforderungen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt seien.
Allerdings besitzt der RBB eine Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerDE 22 88 47 705.
Die Voraussetzung und Verpflichtung eine solche Nummer zu führen ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG):
§ 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
und
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.
Ihnen S. Wolf möchte ich meinen Dank aussprechen(schreiben).
Die Power-Point Präsentation ist sehr aufschlussreich.
Gruß
H.D.
Kleiner Tipp eines Buchhalters: Wenn Ihr tatsächlich was überweist, dann lasst im Verwendungszweck -aus reiner Schusseligkeit- doch mal eure Kreativität spielen. Ziel soll sein, eine automatische maschinelle Verbuchung zu verhindern. Es kann ja mal passieren, dass
1. Die Ziffernfolge eurer Beitrags-Nr. etwas vertauscht wird
2. eine 1 als I / eine 0 als O eingetippt wird
3. die erste oder letzte Ziffer vergessen wird
4. der monatliche Beitrag in 17 Raten a 1 EUR überwiesen wird, kombiniert mit Punkt 1-3
Was könnten wir Arbeitsplätze schaffen, allein durch Punkt 4 bei 10 Mio Widerständlern….