Der Rechtsstaat macht sich lächerlich: Combat 18 versus Autonome Linksextremisten

Haben Sie schon einmal etwas von Combat 18 gehört, bevor der Verein von Minister Horst Seehofer verboten wurden?

Vermutlich ist die Gruppe nur Eingeweihten bekannt, vor allem denen, die ihr Geld damit verdienen, den Rechtsextremismus zu bekämpfen. Tatsächlich schreibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

“”Combat 18 Deutschland” tritt als Gruppierung nur äußerst selten öffentlich wirksam in Erscheinung. Die Mitglieder der Vereinigung haben sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und geht[en] bei der Planung von Treffen und der Kommunikation über Chats konspirativ vor. Ein offenes Auftreten von “Combat 18 Deutschland” als Organisation – etwa um propagandistisch zu wirken oder aktiv neue Mitglieder zu werben – erfolgt bewusst nicht. Die Verbreitung rechtsextremistischen und antisemitischen Gedankenguts erfolgt stattdessen maßgeblich durch den Vertrieb [von] Musik und Merchandise-Artikel[n] sowie die Organisation und Unterstützung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen.”

Der Schaden, den Combat 18 anrichtet, ist also ein, wenn man so will, ideeller, einer, der bestenfalls als Message im Rahmen des Vertriebs von Musik und Merchandise-Artikeln und im Rahmen der Unterstützung rechtsextremer Musikveranstaltungen erfolgt. Eher nicht das, was man sich unter Combat vorstellt. Selbst bei der Tagesschau gibt es Zweifel daran, dass Combat 18 ein mit fester Struktur organisiertes neonazistisches Netzwerk ist, eine Gruppe, die sich auf terroristische oder andere Aktionen spezialisiert hat, die bislang nur noch nicht umgesetzt worden sind. Selbst die Verbindung des mutmaßlichen Mörders von Walter Lübcke zu Combat 18 soll aus “Kontakten” bestanden haben. Nichts genaues weiß man nicht, so dass bei Panorama doch tatsächlich die Frage gestellt wurde: “Maulhelden oder rechte Terroristen?



Die Informationslage, was Combat 18 betrifft, ist seltsam schlecht. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes kommt die Gruppe schlicht nicht vor, was angesichts der Gefährlichkeit, die Combat 18 zugeschrieben wird, überraschen muss. Außer dem Bericht über Combat 18, den EXIF, eine Antifa-Rechercheplattform (ein interessierter Spieler), erstellt hat, gibt es kaum Informationen über Combat 18:

EXIF schreib unter anderem:

“Combat 18» Deutschland hat eine feste Organisationsstruktur. Ein Richtlinien-Papier, das im Stil einer Vereinssatzung gehalten wird, legt diverse „Bruderpflichten“, monatliche Treffen und Beitrittszahlungen, Aufnahme- und Ausschlusskriterien und sogar eine Kleiderordnung fest. Die Gründung von «Combat 18» auf internationaler Ebene im Jahr 2012 geschah unter dem Motto „Reunion 28“ – Wiedervereinigung. Mittlerweile gibt es in ca. 25 Staaten Divisionen.
[…]
«Combat 18» Deutschland versteht sich als das „originale“ «Combat 18» und hat das Selbstverständnis, der harte Kern und der bewaffnete Arm von «Blood & Honour» (B&H) zu sein – einer Organisation, die in Deutschland im [Jahr] 2000 verboten wurde. Die Gruppen des «Combat 18»-Netzwerkes nennen sich „B&H/C18“ und nutzen die Grußformeln „C18/28“ und „318/28“. 318 steht für C18, die 28 für BH, «Blood & Honour». Die Selbstsicherheit, mit der «Combat 18» Deutschland auftritt, ist nicht nur mit Naivität und den typisch neonazistischen Allmachtsphantasien zu erklären. Einzelne Führungspersonen sind erfahrene Leute, die die Grundregeln konspirativen Handelns durchaus kennen. Und doch agieren sie so, als ob ihnen nichts passieren könne. Warum?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in seinen Statements der vergangenen Monate diese Struktur konsequent verharmlost – mit dem offensichtlichen Interesse, eine Zerschlagung von «Combat 18» Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt zu verhindern.”

Was man von solchen Aussagen zu halten hat, die viel Spekulation und keine Fakten enthalten, ist unklar, zumal die Einschätzung am Ende offenkundig falsch ist und im Gegensatz zum Bundesministerium des Innern nicht von 20, sondern von 50 Kombattanten bei EXIF die Rede ist. Wer hier untertreibt oder übertreibt?




Damit wurde eine Organisation verboten, für die es keinerlei Beleg dafür gibt, dass sie je mit Gewalttaten aufgetreten oder solche organisiert hätte. Die Organisation, die vermutlich Neonazistischen Charakter hat, wird vom Bundesministerium des Innern als potentielle Gefahr eingestuft, wenngleich die von Combat 18 ausgehende Gefahr nicht genau benannt werden kann und offenkundig zuvor keinerlei Anlass gegeben hat, die Gruppe im Verfassungsschutzbericht aufzuführen. Mit 20 Hanseln scheint Combat 18 etwas “understaffed” zu sein, um eine wirkliche Bedrohung darstellen zu können. Natürlich sind Einzelaktionen immer denkbar. Problem hier ist allerdings: Können sie auf ein organisiertes Vorgehen zurückgeführt werden.

Wie dem auch sei: Gehen wir davon aus, Seehofer habe eine gefährliche neonazistische Organisation verboten, die indes bislang weder offen in Erscheinung getreten ist noch für Anschläge oder Gewaltakte verantwortlich zeichnet. Auch im angesprochenen Panorama-Beitrag, der Combat 18 gewidmet ist, kann außer schriftlichen Verlautbarungen, die Combat 18 eher als lächerliche Bürokratie, denn als ernstzunehmende Gruppe organisierter Gewalt ausweisen, kein Beleg für eine konkrete Gewalttat, die Combat 18 zugerechnet werden kann, aufgeführt werden.

Damit ist die Messlatte für ein Einschreiten des Staates und ein entsprechendes Verbot sehr tief gehängt.


Wechseln wir nach Leipzig.

Dort kam es gestern Abend zu dem, was in der WELT Demonstration genannt wird und unter manchen Linken als unvermittelbare autonome Militanz bezeichnet wird, was voraussetzt, dass Linke zwischen guter und schlechter Gewalt unterscheiden, erstere ist vermittelbar, zweitere nicht. Interessant, und eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz.

Bevor wir zum Thema “Verfassungsschutz” kommen, hier ein Eindruck vom gestrigen Abend, an dem sechs Polizeibeamte verletzt wurden und anschließen ein weiterer Eindruck aus Leipzig-Connewitz, der das, was dort wohl fast schon normal ist, zeigt.

Und aus dem Jahre 2015.


Begleittext: 

Leipzig, 12.12.2015
Dieses Video wird gerade im Netz geteilt. 
Bei dem Video handelt es sich, durch die Schwarzbildanteile erkennbar, um einen Zusammenschnitt einzelner Sequenzen.
Das Material dokumentiert wie Polizeibeamte massiv durch Linksextreme angegriffen werden. Außerdem bebildert es eindrucksvoll und unmissverständlich, wie sich extreme LINKE die politische Auseinandersetzung vorstellen. 


In beiden Fällen sieht man Linksextremisten in Leipzig-Connewitz in Aktion, Autonome, wie sie in offizieller Bezeichnung heißen. Im Sächsischen Landesverfassungsschutzbericht wird die Zahl der gewaltbereiten Autonomen, die sich in Leipzig Connewitz einquartiert haben, auf mindestens 250 Personen geschätzt (Seite 211). Damit ist mehr als die Hälfte der (gewaltbereiten) Autonomen in Sachsen in Leipzig ansässig. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse zu den Autonomen aus Leipzig Connewitz, die im Sächsischen Verfassungsschutzbericht des Jahres 2018 (also des neuesten) auf Seite 212 zu finden ist, liest sich wie folgt:

LEIPZIG, 07.01.2015: In Leipzig rufen Linksautonome in einem neuen Plakat dazu auf, gewalttätige Splittergruppen zu gründen und die Stadt mit Terror zu überziehen.

Im Jahr 2018 wurde die Entwicklung in Leipzig durch folgende Faktoren geprägt:

  • hohe Gewaltorientierung – zwar noch keine terroristische Dimension, was Angriffe gegen Personen betrifft, aber auch Angriffe auf Infrastruktur können die Schwelle zum Terrorismus erreichen;
  • Ziele von Gewaltaktionen: u. a. Infrastruktur der Bahn und in deren Umfeld, Parteieinrichtungen der AfD, Firmen im Bereich Wohnungsbau und -sanierung, Polizeibehörden,
  • kontroverse Diskussion innerhalb der linksextremistischen Szene über die Rolle der Militanz und den Stellenwert öffentlicher Aktionen zur Durchsetzung politischer Ziele; verbunden mit der Bildung zweier Lager,
  • Vernetzungsbestrebungen mit kleinstädtischen und ländlichen Strukturen, um dort die Szene zu stärken und Fortsetzung der Zusammenarbeit von Linksextremisten und linken nichtextremistischen Gruppen in aktionsbezogenen Bündnissen.”

Man kann somit gesichert davon ausgehen, dass die gewaltbereite autonome Szene in Leipzig über eine feste Organisation und somit eine Struktur verfügt. Ohne Struktur gibt es keine Terrororganisation. Man kann darüber hinaus feststellen, dass die organisierten Autonomen versuchen, die kommunalen Strukturen Leipzigs zu infiltrieren, um ihre Position zu festigen. Man kann zudem davon ausgehen, dass die oben gezeigten Gewalttaten, die die Autonomen organisiert verüben, kein Einzelfall sind. Dazu das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen:

Quicklebendig trotz Verbot von Seehofer. Noch ein Grund, warum das deutsche Rechtssystem der Lächerlichkeit preisgegeben ist

“Unangemeldete oder spontane Aktionen zeigen die Fähigkeit der Akteure, auch kurzfristig auf Ereignisse reagieren zu können. Oft geht es bei dieser Aktionsform auch darum, die Straßen der Stadt symbolisch „in Besitz zu nehmen“, um die Regularien vermeintlich repressiver kommunaler Behörden bewusst zu negieren. Außerdem nutzen sie diese, um öffentlich ihre Haltung zu verbreiten. Diese Aktionsform wurde im Berichtsjahr wie folgt sichtbar:

  • Entfachung eines Feuers am Connewitzer Kreuz am 31. Dezember 2017 / 1. Januar 2018; anschließende Gewaltanwendung gegen die Polizei mittels Steinen, Flaschen und Pyrotechnik
  • Beschädigung des Gebäudes der Landesdirektion und großflächige Anbringung des Logos von indymedia an der Eingangstür am 9. September 2018
  • Inbrandsetzung von Nebeltöpfen und Mülltonnen am 13. September 2018 am Connewitzer Kreuz. Um anfahrende Polizeifahrzeuge zu behindern, wurden „Krähenfüße“ auf der Straße verteilt. Scheiben eines nahegelegenen Hauses wurden eingeschlagen, ein Pkw beschädigt und eine Überwachungskamera an einem Hotel besprüht.”


Jeder unabhängige Beobachter, der eine derartige Auflistung unvoreingenommen liest, muss zu dem Schluss kommen, dass hier ein strukturierter Versuch einer in sich geschlossenen Organisation (was eine interne Hierarchie voraussetzt) vorliegt, einen eigenen rechtsfreien Raum zu schaffen, das vorhandene Recht zu beseitigen und diese Ziele notfalls mit Gewalt zu verfolgen. Das ist in weiten Teilen die Definition einer aktiven, gewaltbereiten terroristischen Vereinigung.

Die Situation stellt sich also wie folgt dar:

Auf der einen Seite gibt es eine konspirative Organisation, die der Neonazi-Szene zugeordnet wird, die zwischen 20 und 50 Mitglieder bundesweit haben soll, die bislang durch keinerlei Gewalttaten in Erscheinung getreten ist, und sich nach Erkenntnissen des Bundesministeriums des Innern auf die Organisation von rechtsextremen Musikveranstaltungen und den Verkauf von Merchandise beschränkt.

Maulhelden oder Terroristen?

Auf der anderen Seite gibt es eine feste autonome Struktur in Leipzig, die mindestens 250 gewaltbereite Linksextreme umfasst, die ihre Bereitschaft, Gewalt zu üben, mehr oder weniger regelmäßig unter Beweist stellen, die die Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Demokratie ablehnen bzw. zerstören wollen, die für Körperverletzung bei Polizeibeamten verantwortlich sind, Sachbeschädigung und Brandanschläge als normales Mittel der Auseinandersetzung ansehen und versuchen, kommunale Institutionen zu unterwandern.

Welche der beiden Organisationen hat Innenminister Horst Seehofer verboten?
Die erste, Combat 18.

Es ist nicht der Zweck dieses Beitrags, diese Entscheidung als falsch darzustellen. Das können wir nicht, dazu fehlen uns die Hintergründe zum Verbot, die Journalisten wie gewöhnlich nicht anfragen und der Innenminister ohne Not nicht preisgibt. Der Zweck dieses Beitrags besteht vielmehr darin, der systematischen Form, in der das deutsche Rechtssystem lächerlich gemacht wird, entgegen zu treten. Die Wirkung eines Rechtssystems besteht darin, dass ein Verstoß geschützter Normen ohne Ansehen der Person verfolgt und geahndet wird. Wenn dem Innenminister der Schutz der Öffentlichkeit vor potentiellen Terroristen wichtig ist, dann muss er entsprechend diesen Schutz sowohl gegen Rechte als auch gegen Linke durchsetzen.

Ein Verbot der Autonomen Szene in Leipzig wäre somit die zwingende Folge, wenn es Minister Seehofer ernst meinen würde. Zudem stellt sich die Notwendigkeit eines Verbots der Autonomen Szene in Leipzig nach dem Verbot von Combat 18 dringlicher denn je da, denn wenn eine Vereinigung verboten wird, von der eine terroristische Gefahr AUSGEHEN KANN, dann muss eine Vereinigung, die auf eine feste Organisation zurückgreifen kann und bereits Gewalttaten, die man in Verbindung mit den verfolgten ideologischen Inhalten kaum anders als Ausdruck einer terroristischen Zielsetzung und Vereinigung ansehen kann, verübt, natürlich erst recht verboten werden.

Es sei denn, man will das Rechtssystem lächerlich machen und jeden Glauben in dessen Funktionsfähigkeit zerstören.




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