Süddeutsche Rassengesetze gegen Gesinnungsschädlinge

Wie konnte es soweit kommen?

Gerade haben alle, die sich in virtue signalling üben, pflichtschuldig ihre Betroffenheit über Auschwitz und den Holocaust zum Ausdruck gebracht, die Befreiung von Auschwitz durch die rote Armee am 27. Januar 1945 gibt einen Anlass für den Holocaust Memorial Day. Das war vorgestern. Heute sind wieder alle vorgeschützten Erkenntnisse, die man aus dem, was “nie wieder passieren darf”, angeblich gezogen hat, vergessen.

Am 4. Oktober 1933 ist im Deutschen Reichstag das so genannte Schriftleitergesetz verabschiedet worden. In Kraft getreten ist es dann zum 1. Januar 1934. Es gab der NSDAP und dem Propagandaministerium die volle Kontrolle darüber, wer sich Journalist nennen darf und als solcher arbeiten kann, welche Zeitungen im Deutschen Reich erscheinen dürfen, welche Inhalte in Zeitungen verbreitet werden dürfen und vieles mehr.




Dazu wurde zunächst der Schriftleiter eingeführt, der allein Inhalte für Zeitungen erstellen durfte. Schriftleiter konnte nur sein, wer in die Berufsliste der Reichspressekammer, die bei den Landesverbänden der deutschen Presse geführt wurde, eingetragen war. Eingetragen wurde nur, wer eine mindestens einjährige Berufsausbildung vorweisen konnte. Eine einjährige Berufsausbildung konnte nur nachweisen, wer einen entsprechenden Lehrgang mit anschließender Prüfung zum Schriftleiter beim Reichsverband der Deutschen Presse erfolgreich abgeschlossen hatte. Der Leiter des Reichsverbands der Deutschen Presse wurde vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt. Über die Aufnahme in die Berufsliste hatte der jeweilige Vorsitzende des Landesverbands der deutschen Presse zu entscheiden, und zwar unter Maßgabe der in § 5 Schriftleitergesetz festgeschriebenen Kriterien:

“Schriftleiter kann nur sein, wer:

  1. die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt,
  2. die bürgerlichen Ehrenrechte und die Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht verloren hat,
  3. arischer Abstammung ist und nicht mit einer Person von nichtarischer Abstammung verheiratet ist,
  4. das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  5. geschäftsfähig ist,
  6. fachmännisch ausgebildet ist,
  7. die Eigenschaften hat, die die Aufgabe der geistigen Einwirkung auf die Öffentlichkeit erfordert.”

Juden waren von der Ausübung des Schriftleiterberufs ebenso ausgeschlossen, wie Personen, die politisch nicht konform waren, Sozialisten, Kommunisten, Sozialdemokraten … Die Gleichschaltung der Deutschen Presse wurde durch § 14 des Schriftleitergesetzes vollendet. Während § 5 den Beruf des Schriftleiters für Systemlinge reserviert hatte, regelte § 14 die Inhalte, über die berichtet werden durfte und die Art, wie berichtet werden muss. Vor allem Absatz 2 ist hier aussagekräftig. Demnach ist “aus den Zeitungen alles fernzuhalten, 

“was geeignet ist, die Kraft des Deutschen Reiches nach außen oder im Innern, den Gemeinschaftswillen des deutschen Volkes, die deutsche Wehrhaftigkeit, Kultur oder Wirtschaft zu schwächen oder die religiösen Empfindungen anderer zu verletzen”.

Ein sehr dehnbarer und spätestens mit Kriegsbeginn heftig gedehnter Absatz.



Juden durften nach dem Schriftleitergesetz nicht mehr an Inhalten von Zeitungen mitschreiben. Sie konnten nicht Schriftleiter sein. Das Berufsbeamtengesetz vom 7. April 1933 hatte bereits ausgeschlossen, dass Juden (oder Sozialisten, Kommunisten, Sozialdemokraten …) im Staatsdienst sein konnten. Wer es bis dato war, wurde entlassen. Am 22. April 1933 wurde nicht arischen Ärzten die Zulassung entzogen und mit Inkrafttreten der Nürnberger Rassengesetze durften Juden nicht mehr den Beruf eines Arztes oder eines Rechtsanwalts ausüben.

Der Grund für die Berufsverbote: Sie waren Juden.
Juden galten den Nationalsozialisten als Volksschädlinge.

Wie konnte es soweit kommen?

So:

Bernd Kastner schreibt in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift: “Münchner Kindl mit pikanter Herkunft“:

“Der MVG [Münchner Verkehrsgesellschaft] dürften sich nun einige Fragen stellen, politischer, rechtlicher und ethischer Art. Will man weiter einen Mann das Münchner Kindl zeichnen lassen, der mit den Ansichten eines Björn Höcke sympathisiert? Umgekehrt: Soll und darf man ihm künftige Aufträge verwehren, obwohl die AfD nicht verboten, im Bundestag und allen Landtagen vertreten ist?”

Was ist geschehen?

Ein Zeichner, dem Kastner nicht einmal einen Namen zugesteht, den er durchgängig als “Zeichner” oder “Mann” entmenschlicht, hat nicht nur eine Comic-Figur gezeichnet, mit der die Münchner Verkehrsgesellschaft wirbt, er sympathisiert auch mit der AfD, hat für Björn Höcke gezeichnet und auf einem aussichtslosen Platz der Liste der AfD zur Kommunalwahl in München kandidiert.

Die Schuld, die Kastner dem Zeichner zuweist: falsche Gesinnung, Sippenhaft, keine AfD-freie Abstammung; Der Mann, von dem Kastner schreibt, hat – mit anderen Worten – keinen politischen Arierausweis.

Der Schuldzuweisung folgt, wie dies so häufig der Fall ist, die Denunziation:

“Wir wussten bisher nicht, ob und wie sich der Zeichner politisch engagiert”, erklärt MVG-Sprecher Matthias Korte. “Wir haben zu ihm auch keine direkte Geschäftsbeziehung und keinen Kontakt.” Die MVG habe erst durch die Anfrage der Süddeutschen Zeitung vom politischen Engagement ihres Illustrators erfahren. Die Spots mit dem Münchner Kindl gebe die MVG bei einer Videoagentur in Auftrag. Diese wiederum arbeite mit dem Illustrator zusammen, der seit 2013 das Münchner Kindl zeichne. Man werde “den genauen Sachverhalt zunächst prüfen und anschließend, wenn erforderlich, Entscheidungen treffen”. Die MVG stehe “für Vielfalt, Offenheit und Toleranz in alle Richtungen. Dies beinhaltet allerdings nicht die äußersten politischen Ränder”.

Der Titel der deutschen Übersetzung (Original: Backing Hitler) ist an Unsinn kaum zu überbieten.

Das, was im § 14 Absatz 2 des Schriftleitergesetzes von 1933 als Kanon der einzig zulässigen Berichterstattung formuliert ist, findet heute seine Entsprechung in dem gebetsmühlenhaften Glaubensbekenntnis zu “Vielfalt, Offenheit und Toleranz in alle Richtungen”. Es sei denn, es handelt sich um Juden Menschen mit der falschen politischen Gesinnung, dann ist schnell Schluss mit “Vielfalt, Offenheit und Toleranz in alle Richtungen”, dann “stellen sich einige Fragen”, dann wird versucht, Berufsverbote durchzusetzen: Kein AfD-Mitglied kann Schriftleiter sein. Kein AfD-Sympathisant darf Comics für die Münchner Verkehrsgesellschaft zeichnen. Dann zeigt sich eine ganz fiese Visage aus Neid, Missgunst und Sykophantentum, die schon im Dritten Reich dazu geführt hat, dass sich die Gestapo gar nicht vor anonymen Anzeigen “guter Deutscher”, die ihren Nachbarn, Geschäftspartner, Ehemann denunziert haben, retten konnte. Damals war der Grund der Denunziation: Umgang mit Nichtariern oder Verstoß gegen Rassengesetze, heute ist der Grund der Denunziation Nähe zur AfD. 

Es ist, mit einem Wort: widerlich …



… und strunzdumm:

“Die MVG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke, die wiederum im Besitz der Stadt München sind. Für dieses Unternehmen zeichnet jemand das Münchner Kindl, das Symbol der Stadt schlechthin, der Björn Höcke unterstützt. Wie passt das zusammen?” [fragt Brandner]

Weigert sich die Stadt München Steuerzahlungen von AfD-Sympathisanten anzunehmen? Weigert sich die MVG von AfD-Sympathisanten Fahrgeld zu nehmen? Oder lassen sich beide auch von AfD-Sympathisanten finanzieren, was in der engen, sehr engen geistigen Welt von Herrn Brandner bedeutet, sie lassen sich von der AfD unterstützen, von Björn Höcke am Ende? Die reine Gesinnungswelt, in der manche zu leben scheinen, ist eine Welt, die es in Deutschland schon einmal gab. Damals wurden Volksschädlinge entsorgt, heute sind es Gesinnungsschädlinge.

Wie konnte es soweit kommen?
Fragen Sie die Süddeutsche Zeitung. Fragen Sie Bernd Kastner. Die geben fachkundige Auskunft.


Wie kann es soweit kommen?
Der Kern des Problems besteht in Dummheit, die durch ein besonders emsiges Bemühen, sich anzudienen, kompensiert werden soll. Die Dummheit wird ergänzt durch die Unfähigkeit, formal zu denken, deren Ergebnis sich darin niederschlägt, dass sich derselbe Faschismus dieses Mal nicht gegen die richtet, die falscher Abstammung, die Juden sind,  sondern gegen die, die falscher Gesinnung, die AfD – Mitglied, Sympathisant, Zeichner, Angestellter, was auch immer, sind. Veredelt werden Dummheit und Unfähigkeit, formal zu denken, durch einen Narzissmus, der sich einerseits als vollständiger Mangel an Empathie, anderseits als missionarisch-eifriges Sendungsbewusstsein niederschlägt. Beides sind Voraussetzungen, um über Leichen zu gehen, um Befriedigung daraus nehmen zu können, anderen geschadet zu haben. Der Verdacht, hiermit das Scheitern des Projektes “Mensch” zu beschreiben, liegt nahe.


Noch ein Wort der Warnung:
Falls uns Notärzte lesen, die der AfD nahestehen, sollten diese, sofern sie sich einmal in einer Situation wiederfinden, in der es darum geht, das Leben eines SZ-Redakteurs zu retten, genau über die Folgen, die eine solche Rettungsaktion in falscher Gesinnung haben könnte, nachdenken.




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