Wie das Thüringer Bildungsministerium Schüler und Lehrer gefährdet – Aus der Reihe: COVID-19 UNKENNTNIS

Ein Leser hat uns auf falsche und gefährliche Informationen aufmerksam gemacht, die das Thüringer Ministerium für Bildung usw. auf seiner Webseite verbreitet:

“Coronavirus und Krankheit COVID-19
Informationen für Schulen, Kitas und Heimaufsicht/Erzieherische Hilfen

Stand: 13. März 2020, 10:30 Uhr”

Das Ministerium hat mit Helmut Holter, den ehemaligen Produktionsleiter beim VEB Betonleichtbaukombinat Dresden/VEB Beton Nord Milmersdorf zum Minister, der heute für die LINKE Beton mischt …. Holten trägt entsprechend die Verantwortung für diesen gefährlichen Unsinn, der auf den Seiten seines Ministeriums verbreitet wird:



Nicht in die Schule dürfen demnach:

  • An COVID-19 Erkrankte;
  • Personen, die an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden;
  • Personen, die sich in einem der Gebiete aufgehalten haben, die das Robert-Koch-Institut zu Risikogebieten erklärt hat und
  • Personen, die mindestens 15 Minuten Gespräch mit Blickkontakt mit einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde.

Man könnte jetzt anfangen und nach dem absurden Gedankengang fragen, der den- oder diejenigen, die für diesen gefährlichen Stuss verantwortlich sind, dazu bringt, einen “Aufenthalt in einem Gebiet” als gefährlicher einzuordnen als einen Aufenthalt in einem Raum mit einem an COVID-19 Erkrankten, in dessen Verlauf kein 15minütiges Gespräch mit Blickkontakt geführt wurde – aber das lassen wir an dieser Stelle.

Diesen “15-Minuten”-Unsinn hatten wir schon einmal. Wer sich noch erinnert, der Landkreis Neu-Ulm hat diesen Unsinn auf seiner Webseite verbreitet und nach unserer Berichterstattung darüber – stillschweigend – entfernt.

Unverantwortlicher Blödsinn auf den Seiten des Landkreises Neu-Ulm.

Auch hier taucht er auf: der 15minütige Gesicht-zu-Gesicht Kontakt, so dass man sich fragt, wo stammt er her?

Er stammt vom Robert-Koch-Institut und ist das Ergebnis eines Kommunikationsversuchs zwischen einem Institut, dessen Vertreter nicht genau sagen wollen, was Sache ist und Verwaltungsangestellten, die nicht helle genug sind, um verstehen zu können, was beim RKI geschrieben steht.

Beim RKI steht:

“Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt (“höheres” Infektionsrisiko):
Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- (“face-to-face”) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.”

Kumulativ ist hier entscheidend. Es bedeutet: man hat kurz, vielleicht zwei Minuten erzählt, sich nach 10 Minuten wieder getroffen, vielleicht im Aufzug, und weitere 5 Miunten gesprochen, sich zwei Stunden später 8 Minuten in der Teeküche unterhalten usw. Allein diese Darstellung macht deutlich, wie idiotisch der Hinweis beim Robert-Koch-Institut ist. Vor allem würde es uns interessieren, wo die 15 Minuten direkter Kontakt herkommen, denn uns ist keine einzige Studie bekannt, die sagt, dass ab 15 Minuten das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 steigt, unter 15 Minuten aber vernachlässigt werden kann. Das ist jedoch eine andere Geschichte.



Im vorliegenden Fall der FAKE NEWS aus dem Thüringer Ministerium für Bildung und Betonleichtbauweise ist zweierlei wichtig: Zum einen, die Angabe beim Thüringer Ministerium für Bildung ist falsch. Es ist nirgends die Rede davon, dass man sich 15-Minuten gegenüberstehen muss, um sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Auch nicht beim Robert-Koch-Institut. Zudem stammt die Passage, die Verwaltungsbeamte in Thüringen und Bayern (Neu-Ulm) gedankenlos abschreiben, aus einem Text, der mit Kontaktpersonen­nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 überschrieben ist. In diesem Text geht es also darum, PRIORITÄTEN beim Aufspüren von Personen, die sich mit SARS-CoV-2 bei einem bekannten Infizierten angesteckt haben können, zu formulieren, PRIORITÄTEN, die geeignet sind, die Ressourcen auf das Aufspüren der Personen zu bündeln, denen das HÖCHSTE Ansteckungsrisiko zugeschrieben wird (ob zurecht, das ist eine ganz andere Frage). Es geht in diesem Text NICHT um die Frage, OB EIN Ansteckungsrisiko besteht und wie es bestimmt werden kann. Genau das ist aber die Behauptung, die Grundlage dessen ist, was im Thüringer Ministerium zu einem uninformierten und gefährlichen Text geworden ist.

Es ist erschreckend, wie viel Unvermögen, Inkompetenz und schlicht Ahnungslosigkeit in deutschen Ministerien versammelt ist. Aber wir schaffen das natürlich! Machen Sie sich keine Sorgen, ihre politischen Vertreter und die Mitarbeiter in den Ministerien, die selbsternannten Eliten, sind bestens aufgestellt, um die Pandemie in Deutschland einzudämmen und die Welt zu retten, vielleicht mit einem Gesetz, das die Übertragung von SARS-CoV-2 unter Strafe stellt?

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen:

  • SARS-CoV-2 ist ein Virus, das tagelang auf den unterschiedlichsten Oberflächen überleben kann; Einmal ausgenießt oder ausgeatmet bleibt es je nach Oberfläche bis zu 5 Tage bei Raumtemperatur aktiv.
  • SARS-CoV-2 ist, im Gegensatz zu Grippeviren, in der Lage, aerosol durch die Luft zu treiben, Huckepack auf kleinen Tröpfchen in der ausgeatmeten Luft. Während ein Grippevirus nach rund einem Meter zu Boden fällt, verbreitet sich SARS-CoV-2 weiter. Gestern haben wir eine Studie besprochen, die eine Verbreitung über 4,5 Meter von SARS-CoV-2 zum Ergebnis hatte. Wie weit sich das Virus aerosol verbreiten kann, ist eine offene Frage. Man tut aber gut daran, mehr als einen, mehr als zwei Meter Sicherheitsabstand zu halten.
  • Wenn Sie also in der Straßenbahn einen Platz besetzen, auf dem ein Infizierter kurz vor Ihnen saß, der ins Polster genossen hat, wenn sie sich beim Aufstehen auf diesem Polster abstützen, das Virus mit ihrer Hand aufnehmen und sich anschließend an die Nase oder die Stirn fassen oder die Augen reiben: BINGO! You got it. Ganz ohne 15 Minuten Gesichtskontakt.
  • Die Aufnahme von SARS-CoV-2 erfolgt über die Schleimhäute von Mund, Nase und Augen. Deshalb: Hände weg vom Gesicht. Hände waschen. Mundschutz tragen.

Das folgende Schema der britischen Regierung ist  hilfreich, um sich die Möglichkeiten einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu vergegenwärtigen. Das einzige, was wir ändern würden: “Droplets airborne up to 4 metres”.


Die Nonchalance mit der in Deutschland nach wie vor gefährlicher Unsinn über SARS-CoV-2 und die Art und Weise, in der man sich anstecken kann, verbreitet wird, ist erschreckend. In den Verwaltungen von Neu-Ulm und Erfurt sitzen offenkundig Angestellte, die ihre eigene Unkenntnis nicht zum Anlass genommen haben, sich fortzubilden, und die keinerlei Bedenken dabei haben, gefährlichen Blödsinn darüber, wie man SARS-CoV-2 übertragen kann, zu verbreiten. Und sie sind so bescheuert (sorry, aber anders kann man das nicht mehr nennen), dass ihnen nicht auffällt, dass sie einerseits den Aufenthalt in einem vom RKI deklarierten “Krisengebiet” für bedenklich halten, unabhängig davon, ob der, der sich dort aufgehalten hat, überhaupt mit einem SARS-CoV-2 Infizierten konfrontiert war, während sie andererseits eine Person, die nachweislich in Kontakt mit einem Infizierten gekommen ist, für unbedenklich halten, wenn sie weniger als 15 Minuten in direktem Gespräch mit dem Infizierten war.

Das ist schon eine besondere Form der Dummheit, eine, die sich exponentiell mit linken Politiken zu verbreiten scheint – vielleicht eine Art Neurovirus, das sich an Synapsen anlagert und Neuronendurchfluss verhindert.


Ständig aktualisierte Informationen zu Forschung zu SARS-CoV-2 und zu aktuellen Ereignissen, findet sich u.a. hier:




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