Kontaktverbot – Deutsches Dilettantenstadl

Die deutsche Politik ist im Bereich symbolischer Politik angekommen. Hauptsache etwas beschlossen, was nach etwas aussieht, ob es Sinn macht, ist in der Welt derer, die Handlungsfähigkeit vortäuschen wollen, egal.

Nochmal für die, die es nicht lesen können, weil es klein ist:

Bei der ARD ist das Ganze nur in Teilen angekommen, wie es scheint:

“Deshalb sind von morgen an Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen ist dabei jedoch die Kernfamilie.”



In der Welt ist das schon detaillierter:

“Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Ansammlungen von mehr als zwei Menschen zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, ebenso „Lebenspartner“, „zwingende berufliche Gründe“, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. In der Öffentlichkeit ist zu anderen Menschen zudem ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gelten soll dies für „mindestens zwei Wochen“.”

Also liebe Beerdigungsbesucher und Teilnehmer an einer der vielen Ausnahmen, ob Sie sich aus zwingenden beruflichen Gründen zu Dritt an einem schweren Gegenstand zu schaffen machen, eine zwingend notwendige Versammlung der Bezirksregierung in Berlin besuchen oder noch wichtigere “betreuungsrelevante” Dinge zu erledigen haben, 1,5 Meter Abstand sind Pflicht. Vor allem im Öffentlichen Nahverkehr ist auf den entsprechenden Abstand zu achten. Fahren in überfüllten Zügen ist somit untersagt. Wer an Haltestellen auf den Bus wartet, hat, selbst wenn es regnet, das Wartehäuschen zu meiden, wenn dort schon jemand steht, 1,5 Meter Abstand! 

Wer das nicht hinnehmen will, kann den bereits Wartenden als sein Familienmitglied ausgeben oder das gemeinsame Warten auf engstem Raum zu einer zwingend notwendigen gesellschaftlichen Zusammenkunft erklären.

Nein, im Ernst: Entweder man will dadurch gegen die Übertragung von SARS-CoV-2 vorgehen, dass man Social Distancing einführt und Kontakt weitgehend unterbindet, dann muss man eine Ausgangssperre verhängen oder man will es nicht. Die Regelung, die in Deutschland zwischen den Landesfürsten und der Bundesregierung ausgekungelt wurde, ist eine symbolische Maßnahme, die Deutschen suggerieren soll, dass die Polit-Darsteller handeln, immer in der Hoffnung, dass niemand nach dem Sinn der Handlung fragt.



Offenkundig gibt es in Deutschland geheimes Wissen über die Verbreitung von SARS-CoV-2, das mit der Weltgemeinschaft nicht geteilt wird. Demnach ist SARS-CoV-2 nicht in der Lage, sich 

  • in Familien zu verbreiten (tatsächlich ist das wohl der Hauptansteckungsherd);
  • Die Bewohner linker Kommunen, die Mitglieder von Wohngemeinschaften oder sonstigen Mehrpersonenhaushalten sind scheinbar gegen SARS-CoV-2 immun;
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln findet in Deutschland keine Übertragung von SARS-CoV-2 statt. Die Regierung und die Landesfürsten haben das eindringlich klar gemacht.
  • Beerdigungen, selbst dann, wenn der Hauptdarsteller ein an COVID-19 Verstorbener ist, sind SARS-CoV-2 freie Zonen. Auch das hat die Regierung im Einklang mit den Landesfürsten unmissverständlich klar gemacht.
  • Gleiches gilt für Zusammenkünfte von (deutlich) mehr als zwei Personen, die einem der oben designierten Treffen, gesellschaftlich zwingend (was auch immer das sein mag), prüfungs- und betreuungsrelevante, zwingend notwendige Zusammenkünfte (was immer das sein mag) dienen: SARS-CoV-2 ist von einer Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie und die 50 anderen, mit denen Sie sich treffen müssen (natürlich müssen, zwingend notwendig), nicht mit SARS-CoV-2 infiziert werden, dann erklären Sie das Treffen zu einem gesellschaftlich zwingend notwendigen Treffen, und schließen Sie SARS-CoV-2 die Tür vor der Nase.

Zuwiderhandlungen gegen diese eindeutigen Bestimmungen werden mit einem Bussgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet. 

Derartiger Unfug dient offenkundig nicht dazu, SARS-CoV-2 an der Verbreitung zu hindern. Dass er dennoch beschlossen wird, ist somit entweder ein Zeichen vollkommener Inkompetenz oder der Versuch, Handlungsfähigkeit auf dem Rücken von Bürgern zu dokumentieren (vielleicht ergänzt um den Wunsch, den Bürgern zu zeigen, wer hier wem etwas vorschreiben kann).

Früher gab es den alten Titanic-Witz: “Bonn retten den Wald: Waldsterben verboten” (siehe rechts). Heute könnte man ihn fortschreiben: Regierung und Landesfürsten retten die Deutschen: Eine Ansteckung ist SARS-CoV-2 verboten.

Fragt sich nur, wer für Zuwiderhandlungen des Virus gerade stehen muss.




Fakten zu SARS-CoV-2/COVID-19:




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