Dresdener Seenotretter relativieren den Holocaust

Eine Relativierung des Holocaust, der sich ja nicht nur in der Zahl von 11 Millionen Opfer, die in Konzentrationslagern und durch Terror der Nazis zu Tode gekommen sind, niederschlägt, sondern in jedem einzelnen Schicksal, in der Hoffnungslosigkeit, Angst, Verzweiflung einzelner Menschen, die wegen ihres Glaubens, ihrer politischen Einstellung oder schlicht, weil sie von den Nazis als minderwertig deklariert wurden, einem Leben in täglicher Unsicherheit, Elend und voller Qual überantwortet wurden, lange bevor ihr Leben dann gewaltsam beendet wurde, ist eigentlich nichts, was man von “Gutmenschen” erwarten würde, obwohl man mittlerweile gut daran tut, so ziemlich alles, was man noch gestern für unmöglich gehalten hätte, heute für möglich zu halten.

Den vielen Einzelschicksalen, die sich hinter Opferzahlen verbergen, kann man nicht gerecht werden, aber man kann es zumindest versuchen: Stellen Sie sich vor, sie stehen mit anderen in einer Reihe vor einem extra ausgehobenen Graben und hinter ihnen marschiert eine bewaffnete Einheit auf.

Nun gibt es Menschen, die schrecken vor solchen Vorstellungen zurück, wollen nichts mit all dem zu tun haben, was Holocaust war, interessieren sich nicht dafür. Das alles ist das Recht eines jeden einzelnen. Niemand ist verpflichtet, sich mit dem Holocaust oder den Massenmorden, die unter Stalins Ägide in Russland begangen wurden, zu beschäftigen.



Gleichwohl sollte es der Anstand gebieten, dass man die Millionen Toten nicht für seine Zwecke missbraucht, sie nicht in eine Kampagne zur Förderung der eigenen Interessen einspannt. Wieder einmal erweisen sich diejenigen, die so großen Wert auf die Rettung von Menschen aus Seenot im Mittelmeer legen und sich entsprechend als “Gute” inszenieren wollen, die Kritik mit der moralischen Keule begegnen, die jeden, der nicht die im Mittelmeer Schippernden finanziell unterstützt, zum Unmenschen erklärt, als vollkommen skrupellos, wenn es darum geht, historisches Leid für die eigenen Zwecke auszunutzen.

Die Dresdener “Mission Lifeline” hat das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa (in Asien ging er weiter) zum Anlass genommen, um die Millionen Toten des Holocaust, die in Konzentrationslagern ermordet wurden, die Millionen, die im Krieg starben oder dem Regime zum Opfer fielen, weil sie von Nachbarn bezichtigt wurden, “Feindsender” gehört oder Juden versteckt zu haben, mit all denen gleichzusetzen, die sich aus freiem Willen entscheiden, ihr Glück in Europa zu suchen, die sich aus freien Stücken in ein Hochsee untaugliches Boot setzen, um sich mehr oder weniger mutwillig in Seenot zu begeben und sich von den Gutmemschen retten zu lassen, die im Mittelmeer schippern und letztlich ein, wenn nicht der Grund dafür sind, dass sich Migranten in Seelenverkäufer setzen, wohlwissend, dass man auf “Rettung” durch z.B. Mission Lifeline nur warten muss.

Mission Lifeline lebt von Spenden. Die Tränendrüsenpropaganda, die hier verbreitet wurde, zielt natürlich darauf ab, bei denen, die den Drang verspüren, sich moralisch freizukaufen, den Geldbeutel zu öffnen.

Die Tränendrüsenpropaganda der Dresdener Menschenfischer läuft jedoch hart an der Grenze zur Relativierung des Holocaust, die bekanntermaßen in § 130 Absatz 3 StGB unter Strafe gestellt ist. In seinem Beschluss vom 22.06.2018 (1 BvR 2083/15) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine Relativierung des Holocaust nur dann strafrechtliche Folgen hat, wenn die Relativierung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

“Der Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB verlange schon seinem Wortlaut nach eine Äußerung, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.” 

So hat es der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts 2018 festgestellt.

Nun, was glauben unsere Leser, ist die Gleichsetzung von Migranten, die aus eigener Entscheidung versuchen, das Mittelmeer zu überqueren, mit Menschen, die aus politischen, rassistischen oder anderen Gründen gegen ihren Willen verschleppt, gequält und schließlich getötet wurden, geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören?

Okay, das war eine klar suggestive Frage, aber zuweilen ist es notwendig, die entscheidenden Unterschiede so darzustellen, wie sie sind und dann ergibt sich die Antwort auf die Frage, die man stellt, mehr oder weniger von selbst …

Wenn ja, dann hätten sich die Gutmenschen aus Dresden, die keine Skrupel haben, Millionen Tote aus dem Zweiten Weltkrieg für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, gerade strafbar gemacht.




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