Faktencheckern geht es an den Kragen: Was die ARD heute unterschlägt

Faktenchecker checken natürlich keine Fakten.
Vier Gründe, warum sie das nicht tun (können):

  • Diejenigen, die sich als Faktenchecker/-finder/Correctiv verdingen, haben weder die Qualifiaktion noch die Kompetenz, eine wissenschaftliche Tätigkeit auszuführen, deren Gegenstand die Überprüfung der Übereinstimmung einer Behauptung mit der Realität ist;
  • Weil ihnen diese Kompetenz fehlt und weil sie gar nicht prüfen sollen (dazu gleich) ob Behauptungen anhand von empirischen Daten bestätigt oder falsifiziert werden können, haben ausnahmslos alle Faktenchecker/-finder den Fehlschluss ad auctoritatem zu ihrer Arbeitsgrundlage gemacht. Ihre angebliche Prüfung besteht in der Behauptung, dass ein anderer, nicht sie, eine andere Auffassung vertritt als derjenige, den sie der Fake News bezichtigen. Ob der, auf dessen Autorität sie sich verlassen, tatsächlich eine begründete Aussage aufgestellt hat oder Behauptungen aufstellt, die von der Empirie nicht gedeckt sind, ist für die angeblichen Faktenchecker belanglos. Denn: Ihr Auftrag ist nicht die Überprüfung von Aussagen, sondern die Diskreditierung bestimmter Aussagen;
  • Dass Faktenchecker eine Art ideologischer Sturmtruppe sind, deren Zweck darin besteht, bestimmte Aussagen zu diskreditieren (nicht etwa auf ihre Korrektheit zu prüfen), das zeigt sich an der Auswahl der Themen, die Faktenchecker/-finder treffen. Es sind dies fast ausschließlich Themen aus den Bereichen Rassismus, Rechtsextremismus (nicht etwa Linksextremismus), Klimawandel, Genderismus und neuerdings SARS-CoV-2. Die Legionen von FakeNews, die in öffentlich-rechtlichen oder anderen Mainstream-Medien täglich verbreitet werden, interessieren die angeblichen Faktenchecker/-finder nicht.
  • Faktenchecker/-finder sind ausschließlich dazu da, eine linke Erzählung über die Welt zu sichern, an der eine große Zahl von Profiteuren viel Geld verdient. Faktenchecker/-finder sollen sicherstellen, dass die linke Erzählung nicht durch Kritik als Hoax erkannt wird, damit weiter profitiert werden kann. Zu diesem Zweck wirken Faktenchecker/-finder daran mit, die Meinungsfreiheit einzuschränken;
  • Faktenchecker/-finder sind Feinde der offenen Gesellschaft und Zerstörer der Meinungsfreiheit;

Doch damit ist nun Schluss.



Denen, die von sich behaupten, ihre Aussagen wären wahr, obwohl sie keinerlei wissenschaftlicher Methode genügen und daher keinerlei Überprüfung standhalten, wie wir vielfach gezeigt haben, geht es an den Kragen. Und wie immer, wenn es eine Entwicklung in der Realität gibt, die der linken Erzählung, der woken Erzählung aus Klimawandel, Rassismus, Genderismus und sexueller Orientierungslosigkeit gefährlich werden, sie als Blödsinn entlarven kann, reagiert die Mainstream-Journallie mit den wenigen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln: Unterschlagung, Falschdarstellung, Lüge.

Qualitäts-Lügen: ARD-Dossier der systematischen Manipulationsversuche

Donald Trump hat am gestrigen Tag eine so genannte Executive Order unterzeichnet. Die Executive Order ist als Instrument der Verfassung in Article II Section 1 der US Constitution verankert, ein Artikel, der – wie so oft in der US-Verfassung, durch seine Klarheit besticht:

The executive power shall be vested in a President of the United States of America.

No ifs no buts, wie Boris Johnson wohl sagen würde. Einer Executive Order sind nur die Grenzen des geltenden Rechts gesetzt, die – wie die Executive Order von Harry S. Truman aus dem Jahre 1952 zeigt, in dem er die Stahlindustrie der USA unter die Kontrolle der US-Regierung gestellt hat, um einen Streik zu verhindern – sehr weit definiert sind. Der US-Präsident ist Head of State. Seine Legislativen können nur dann eingeschränkt oder rückgängig gemacht werden, wenn er erheblich gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Die Executive Order vom gestrigen Tag, die Trump im folgenden Video erklärt, ist Gegenstand der heutigen Berichterstattung in der ARD. Unter der Überschrift “Kritik an Trumps Twitter-Feldzug” dilettiert eine Katharina Wilhelm vom ARD-Studio in Los Angeles und dokumentiert eindrücklich, dass sie die Gesellschaft und die Rechtstradition des Landes, über das sie zu berichten können glaubt, in keiner Weise versteht, keine Ahnung davon hat (siehe unten).

Konkret gehe es um den Paragraphen 230 des “US-Telekommunikationsgesetzes” behauptet Wilhelm. Dieser Paragraf bewahre die Betreiber von Online-Netzwerken davor, “wegen der Inhalte, die ihre Nutzer dort posten, verklagt zu werden”. Die Idee, die Artikel 230 trage, sei die Idee der Sicherung der Meinungsfreiheit: “Allerdings müssen Netzwerke dafür sorgen, dass zum Beispiel keine illegalen oder anstößigen Dinge verbreitet werden”, fährt die Ahnungslose fort.

Das, was wir hier zusammengetragen haben, ist der komplette Gehalt des Beitrags von Wilhelm, der sich im weiteren Verlauf darin ergeht, die Gefahr zu beschwören, dass durch Trumps Dekret “wirklich jeder alles sagen könnte. Und niemand etwas dagegen tun könnte”. Eine schreckliche Vorstellung, wo kämen wir hin, wenn jeder alles sagen könnte? Einen kurzem Intermezzo, in dem Marc Zuckerberg als Verräter an der gemeinsamen Sache dargestellt wird, folgt ein Absatz, in dem eine “Juraprofessorin der Universität Miami” ihre Meinung zu was auch immer kundtun kann, ehe dann die “heftige Kritik an Trump” dargestellt wird.

Wenn Sie den Inhalt der Executive Order, die Donald Trump unterzeichnet hat, vermissen, das liegt daran, dass Wilhelm aus Ahnungslosigkeit oder Boshaftigkeit oder ideologisch motivierter Absicht, den relevanten Teil zu unterschlagen, an keiner Stelle auf den Inhalt der Executive Order zu sprechen kommt.

Wie gewöhnlich, finden Sie die entsprechenden Informationen bei uns.

Zunächst, es geht nicht um das ganze “US-Telekommunikationsgesetz”, wie Wilhelm behauptet, sondern um den Communication Decency Act. Das ist im vorliegenden Fall wichtig. Der Act ist als Teil V in den Telecommunication Acts eingefügt worden, der insgesamt aus sieben Teilen besteht. Abschnitt c von Artikel 230 des Communication Decency Acts, um den es konkret geht, lautet:

“(c)Protection for “Good Samaritan” blocking and screening of offensive material
(1)Treatment of publisher or speaker.
No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.
(2)Civil liability
No provider or user of an interactive computer service shall be held liable on account of—
(A)any action voluntarily taken in good faith to restrict access to or availability of material that the provider or user considers to be obscene, lewd, lascivious, filthy, excessively violent, harassing, or otherwise objectionable, whether or not such material is constitutionally protected; or
(B)any action taken to enable or make available to information content providers or others the technical means to restrict access to material described in paragraph (1).

Was in Artikel 230c geregelt wird, ist zum einen, dass z.B. ein Plattformbetreiber wie YouTube, Google, Twitter oder Facebook nicht für Inhalte, die von Nutzern der Plattform gepostet werden, verantwortlich gemacht (verklagt werden) kann. Dieses Schild ist an seine Funktion als Provider geknüpft. Gleichzeitig gibt (2A) eine Liste von Inhalten, die – wenn sie von einem Plattformbetreiber gelöscht oder geblockt werden, keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen können. Explizit wird festgestellt, dass kein Provider wie der Herausgeber von Informationen behandelt werden soll, denn Herausgeber haften für die von Ihnen veröffentlichten Inhalte.

Was die ARD verschweigt und wir auch ansonsten als Information nur bei Joachim Steinhöfel gefunden haben, ist nun, dass Trump mit seiner Executive Order eine Lücke schließt, die Provider wie Google, Twitter und Facebook gegenüber Herausgebern von Blogs oder von Zeitungen besserstellt. Der republikanische Senator Marco Rubio hat das wie folgt zum Ausdruck gebracht:

“The law still protects social media companies like Twitter because they are considered forums not publishers. … But if they have now decided to exercise an editorial role like publisher, then they should no longer be shielded from liability and treated as publishers under the law.”

Genau das, hat Donald Trump nun mit seiner Executive Order getan.

Da Twitter und Facebook und YouTube sich anmaßen, Inhalte, die von Nutzern bereitgestellt werden, zu verändern, z.B. indem sie Texte anhängen, in denen angebliche Faktenchecker gezeigt haben wollen, dass der Inhalt, den die Nutzer teilen, falsch sei, werden sie zu Herausgebern. Sie editieren Texte und können nicht länger erwarten, von Haftung für diese Tätigkeit ausgenommen zu sein. Das bedeutet, dass jeder, dessen Beitrag mit dem Anhängsel eines angeblichen Faktencheckers verunstaltet wird, nun ein Recht hat, gegen Facebook, Twitter oder YouTube oder Google, wenn in Suchen die eigenen Kriterien des Ranking der Suchergebnisse nicht eingehalten werden, um Faktenchecker-Junk zu priorisieren, zu klagen – in den USA versteht sich.

Der Gegenstand der Executive Order ist somit ein vollkommen anderer als der, den Wilhelm ihren Lesern verkaufen will, als Folge von Ahnungslosigkeit, Boshaftigkeit oder ideologisch motivierter Unterschlagung. Es geht nicht darum, Twitter, Google oder Facebook für jeden Inhalt, der auf den Plattformen verbreitet wird, haftbar zu machen und verklagen zu können, wie es im ARD-Beitrag heißt, sondern darum, die Plattformen genau dann in die Pflicht zu nehmen, wenn sie als Herausgeber auftreten und von sich behaupten, Plattformen zu sein, auf denen die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu finden sei. Das ist ein Schritt zur Sicherung von Meinungsfreiheit. Damit wird nicht, wie Wilhelm in ihrem Beitrag mit Bezug auf Twitter behauptet, die Meinungsfreiheit im Internet bedroht.

Bedroht wird das Faktenchecker-Unwesen, das in den letzten Jahren blüht. Das Geschäftsmodell derer, die denken, wenn sie willfährige Dilettanten anstellen, die bereit sind, Inhalte, die nicht in die schöne neue ideologische Welt der Linken passen, per Fehlschluss ad auctoritatem zu zensieren und damit Meinungsstreit und Meinungsfreiheit zu zerstören, dann hätten sie damit ein Geschäftsmodell umgesetzt, dass sie reich macht und den öffentlichen Diskurs zerstört, ist damit bedroht, wenn nicht am Ende, denn Betreiber wie Twitter, Google oder Facebook müssen nun entscheiden, was ihnen wichtiger ist: das Faktenchecker-Unwesen mittragen und Gefahr laufen, ständig von den Opfern des Unwesens verklagt zu werden oder “to pull the plug”, wie es im Englischen heißt und die Zusammenarbeit mit den Faktenchecker-Profiteuren zu beenden. Diese Entscheidung, die sie nun in den USA treffen müssen, wird sich – so bleibt zu hoffen – auch auf die Art und Weise, wie sie sich in Europa präsentieren, auswirken.

Dass sich nun ausgerechnet die Vertreter öffentlich-rechtlicher Medien aus dem Land des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das wie kein anderes Gesetz die Meinungsfreiheit zerstört hat, ein Grund, warum es u.a. im Iran oder Russland weitgehend übernommen wurde, denen die Gängelung sozialer Medien in der Vergangenheit gar nicht schnell genug gehen konnte, als Kämpfer für Meinungsfreiheit inszenieren wollen, zeigt, dass zu den wichtigsten Voraussetzungen, die man mitbringen muss, um in Mainstream-Medien ein Pöstchen zu bekommen, neben Kompetenz- und Ahnungslosigkeit, die Fähigkeit gehört, sich selbst im Spiegel begegnen zu können ohne wegen Abscheu vor dem bigotten Ars…, das einem entgegenblickt, zugrunde zu gehen.

Wie ahnungslos Wilhelm tatsächlich ist, zeigt sich übrigens an der Formulierung: “Allerdings müssen die Netzwerke dafür sorgen, dass zum Beispiel keine illegalen oder anstößigen Dinge verbreitet werden”. Weiter von der Wirklichkeit kann man nicht entfernt sein. Während die politisch-korrekte Neuronenansammlung im Schädel von Wilhelm nicht anders kann als zu Gedanken zu führen, die – in diesem Fall Netzwerke – zu Weisungsempfängern im Hinblick auf die Inhalte macht, die “der Staat” als gerade noch mit der Meinungsfreiheit vereinbar zulassen will, so wie das in Deutschland der Fall ist, geht die US-amerikanische Regelung dahin, wie der zitierte Artikel 230c belegt, Netzwerke, die Inhalte von sich aus löschen oder Zugang zu Inhalten blocken, die als “obscene, lewd, lascivious, filthy, excessively violent, harassing, or otherwise objectionable, whether or not such material is constitutionally protected” angesehen werden können, von einer Haftung freizustellen.

Das ist, was die Neuronensammlung im Kopf von Wilhelm nicht verarbeiten kann: Meinungsfreiheit ist der Anfang aller Dinge, das höchste Gut. Wer ein Objekt aus der Sphäre der Meinungsfreiheit entfernt, kann in den USA dafür verklagt werden. 230c schützt ihn vor Klagen in den genannten Fällen. Dagegen ist in Deutschland und in Neuronenansammlungen wie der von Wilhelm, nicht Meinungsfreiheit das höchste Gut, sondern das, was man als regulierten Zugang zu dem, was man in Deutschland öffentlich meinen darf, beschreiben kann. Nicht Meinungsfreiheit wird geschützt, sondern deren Beschränkung. Deshalb gibt es für Netzwerke nicht die Möglichkeit, freiwillig Inhalte, die sie auf ihren Plattformen nicht haben wollen, zu löschen, sondern sie haben die Pflicht, Inhalte, die Politdarsteller, die die linke Erzählung absichern wollen, aus dem öffentlichen Diskurs verbannt sehen wollen, zu löschen.

In den USA wird Meinungsfreiheit geschützt.
In Deutschland wird das, was als Meinungsfreiheit gelten soll, reguliert. Meinungsfreiheit ist damit de facto abgeschafft.



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