Schauprozess: In Kassel wird Wissenschaft vor Gericht zerstört
Die Verurteilung von Ulrich Kutschera durch einen Kasseler Amtsrichter, von dem man nach diesem Urteil wohl annehmen muss, dass seine Urteilsfähigkeit ebenso wenig entwickelt ist, wie seine Kenntnisse der Biologie oder sein Verständnis etwas komplexerer Argumentation, war gestern bereits Gegenstand eines Beitrags auf ScienceFiles.
Heute geben wir das Wort weiter an Prof. Dr. Ulrich Kutschera, der uns gebeten hat, seine Stellungnahme zum Schauprozess in Kassel zu veröffentlichen. Er beschreibt darin den Niedergang einer Institution, der Institution höherer Bildung.
Maulkorb für Professoren
von Prof. Dr. Ulrich Kutschera
Am Montag, den 3. August 2020 wurde ich vom Amtsgericht Kassel wegen eines sachlich korrekten Interviews vom 5.7. 2017 auf kath.net zur “Ehe für alle” wegen “Beleidigung” zu einer Geldstrafe von 6000,- Euro verurteilt.
Im 19. Jahrhundert war der deutsche Universitätsprofessor noch eine weltweit angesehene “Institution”. Persönlichkeiten wie die Professoren Ernst Haeckel (1834 bis 1919) oder August Weismann (1834 bis 1914) prägten die heranreifenden Evolutionswissenschaften — deren klassische Werke zählen heute zum bleibenden Kulturgut der Menschheit.
Noch während meiner Studienzeit an der Universität Freiburg i. Br. gab es derartige Persönlichkeiten. So erinnere ich mich gerne an die Vorlesungen meines zoologischen Lehrers, den Evolutionsbiologen Prof. Günther Osche (1926 bis 2009), der in seinen kurz gefassten Lehrbüchern (und seinen leiblichen Kindern) fortlebt.
Die Professorengeneration meiner Studienzeit war nach der H-Besoldung alimentiert, was ein gutes Auskommen ohne Zusatzjobs ermöglichte — freie Forschung und unabhängige Lehre war das Motto des Universitätsgelehrten der “alten Zeit”.
Als dann später die H-durch eine C-Besoldung “herabgestuft” wurde, war kaum eine Reaktion feststellbar – obgleich ich, nach Berufung durch den damaligen hessischen Ministerpräsidenten Hans Eichel (geb. 1941), von meiner Vorgängerin wegen des “bescheidenen C4-Salärs” bemitleidet worden bin.
Mit der Einführung der W-Besoldung im Jahr 2002 hat man faktisch den ehemaligen Uni-Professor zum Schul-Lehrer degradiert — ohne Zusatzjobs — als Dekan usw. — sind diese Kollegen finanziell jenen Personen nahezu gleichgestellt, die sie auszubilden haben, den Lehrern an Gymnasien.
Geld ist aber nicht alles — mit der oben genannten Verurteilung wegen faktisch richtiger Aussagen zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare (von mir korrekt als “nicht zur Fortpflanzung fähige Erotik-Vereinigungen” bezeichnet — ein Mann kann keinen 2. Mann schwängern und zur “Mutter” machen!) ist eine neue Stufe der Degradation des ehemaligen “Deutschen Professors” vollzogen worden.
Während der Gerichtsverhandlung — ein politischer Schauprozess — wurden alle von mir vorgetragenen biologischen Fakten ignoriert — weder das Generalthema “John Money und die Gender-Ideologie”, noch die genetische Verwandtschaft zwischen Eltern und leiblichen Kindern, die Inzucht-Hemmung bei fehlendem genetischen Band, der negative Stiefelterneffekt, die übersteigerte Elternliebe (Pädophilie nach John Money), und schon gar nicht das Kindeswohl wurden ernst genommen. Einzig und alleine die verletzten Gefühle von zwei schwulen Männern, als Zeugen geladen, deren Vorträge gewürdigt wurden, zählten. Gemeinsam mit 2 Asta-Funktionären argumentierten sie gegen mich.
Meine 6 Zeugen — fünf Professoren und ein Kinderarzt — wurden nicht eingeladen, deren eingereichte Schriften zur Unterstützung meiner Aussagen verworfen — das diene nicht der Wahrheitsfindung, wurde argumentiert.
Obwohl ich in Berufung gehen werde und die Sache vor dem Landgericht neu bewerten lassen möchte, ist der Schaden dieser nicht rechtskräftigen Verurteilung immens. Meine 5 Professorenkollegen, allesamt ausgewiesene Experten, wurden als “unwichtig” entsorgt. Dafür durften sich 2 Asta-Studenten auslassen. Meine Sachargumente wurden hingegen ignoriert und zugunsten der linksgrünen Gender-Ideologie, die als neue Staatsreligion unangreifbar geworden ist, eingetauscht.
Dieser symbolische “Maulkorb für die Professorenschaft” wiegt schwerer als die Herabstufung zum Ober-Gymnasiallehrer (Übergang H-C-W-Besoldung).
In meinem gerade erschienenen Buch “Biologische Fakten widerlegen Politische Utopien” habe ich diesen Niedergang Deutschlands mit Bezug zur Massenmigration, der Coronaviren- und Kohlendioxid-Problematik anschaulich dargelegt. Das Kapitel zum Bildungsverfall passt zum Strafverfahren im Kasseler Amtsgericht wie “die Faust auf’s Auge”.
In einer Gesellschaft, die in die Willkür abgleitet, wird rationaler Widerstand zur Pflicht!
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In den westlich-zivilisierten Ländern ist etwas unausweichlich: Der Abstieg. Erst, wenn die absolut abwegigen Ideologien der Sozialisten/Kommunisten ein weiteres Mal schmerzlichst durch die Realität widerlegt sein werden, kann endlich wieder die Vernunft Einzug halten und den Schülern und Studenten wieder Rationalität beigebracht werden. Bis dahin Allerdings, ist mindestens ein Jahrhundert ins Land gegangen.
Früher galt: wer nix wird wird Wirt. Heute werden die Beinahe-Schulversager, die nur mit viel Nachhilfe und natürlich galoppierender Noteninflation das Abitur grad noch schaffen entweder Dschurnalist oder eben Jurist. Da können sie ungestraft jeden beliebigen Blödsinn absondern
Alles Gute Herr Kutschera und vielen Dank für Ihre Bücher und Ihre Standhaftigkeit. Besonders Ihren Satz mit dem Maulkorb kann ich gut verstehen. Es ist furchtbar das Wissenschaft und Wissenschaftlichkeit anscheinend nicht mehr zählen und geschätzt werden. Die Scharlatane haben übernommen. Man sollte anfangen freie Institutionen zu gründen mit echten Wissenschaftlern.
Und auf was läuft das alles hinaus?
“Dieser symbolische “Maulkorb für die Professorenschaft” wiegt schwerer als die Herabstufung zum Ober-Gymnasiallehrer (Übergang H-C-W-Besoldung).”
Dafür hatte ich zu meiner Schulzeit Studienräte und Oberstudienräte, die sich für verkannte Professoren hielten, aber ihr Salär eigentlich nicht verdient haben, da strohdumm!!!
Das Thema “Homosexualität” kam eher zu mir als ich zu diesem. Warum? Nun, als ich für mein Buch (bei Bedarf bitte einfach auf meinen Namen klicken!) recherchierte, stieß ich natürlich auch auf dieses Thema. Später lernte ich dann Herrn Prof. Kutschera kennen, und das Thema kam wieder zu mir.
Mir fällt bei dem Thema vor allem Folgendes auf:
1. Viele Homosexuelle sind tief verletzt und gehen deshalb schnell unter die Decke bei dem Thema. Das ist natürlich verständlich, wenn man bedenkt, was mancher von ihnen für Outing-Erfahrungen hinter sich hat. Wer von seinen Eltern dafür in Grund und Boden gebrüllt oder sogar verstoßen wird, wer als Schüler deshalb gemobbt wird usw., der kann natürlich nicht mehr klar denken bei dem Thema. Das ist verständlich. Ebenso verständlich ist es, sich als Homosexueller bei einem Blick in Geschichtsbücher oder andere Kulturen bedroht zu fühlen. Die Nebenwirkung davon ist allerdings, dass ein Gespräch mit Homosexuellen darüber nicht immer möglich ist. Wenn man z.B. gegen das Homo-Adoptionsrecht ist oder den Begriff “Ehe” nur für Hetero-Paare befürwortet, dann flippen viele von ihnen leicht aus und sehen einen sofort als Feind an. Die Reaktionen damals auf Birgit Kelle Auftritt in “Hart aber fair” sind dafür ein gutes Beispiel:
https://genderama.blogspot.com/2012/12/hassattacken-nach-hart-aber-fair-wdr.html
2. Die Homosexuellen haben sich zusammen mit Trans- und Intersexuellen eine Lobby aufgebaut, was natürlich völlig in Ordnung ist. Diese Lobby aber ist leider mit der Genderideologie verbunden, mit linken Parteien und vor allem mit den Grünen. Dazu kommt, dass viele Vertreter dieser Lobby auch in diesem Punkt ziemlich irrational argumentieren: Wenn eine Birgit Kelle oder ein Ulrich Kutschera sich gegen das Homo-Adoptionsrecht ausspricht, gehen die unter die Decke vor Wut. Sie hassen solche Menschen wie Todfeinde. Wenn aber ein David Berger, der bekanntermaßen selbst homosexuell ist, bei seiner Arbeit für ein Schwulenmagazin Kritik an der im islamischen Kulturkreis oft mörderischen Feindlichkeit gegenüber Homosexuellen äußert, wird er gefeuert, genau wie Homos manchmal anderen Homos “Islamophobie” unterstellen:
https://philosophia-perennis.com/ (siehe unten)
Verstehen kann man das als rational denkender Mensch nicht. Jedenfalls zeigt genau das, dass die Homolobby eine unheilvolle Verbindung zur Political Correctness, zur Genderideologie, zur Grünen Partei usw. aufweist. Rationales Denken übrigens schützt Homos vor Verfolgung. Das haben viele von ihnen wohl nur noch nicht verstanden. Ihre meist tiefreligiösen Feinde sehen auf dem Gebiet meist gar nichts rational, wirklich Rechtsradikale auch nicht.
3. Beim Thema “Homosexualität” reagieren viele Menschen oft sehr emotional und vertreten zu diesem Thema oft Extremstandpunkte. Und das ist überall so. In dem einen Land kommt selbst jemand wie Prof. Kutschera, von dem ich genau weiß, dass er eben keinen Extremstandpunkte zu dem Thema vertritt und Homosexuelle eben nicht hasst, vor Gericht und wird in einem offensichtlich fragwürdigen Verfahren verurteilt, während Demostranten draussen die Regenbogenfahne schwingen. In anderen Ländern dagegen werden Homosexuelle ermordet, z.B. an Baukränen aufgehängt oder vom Hochhausdach geschmissen, oder sie werden zumindest gehasst und ausgegrenzt. Es ist also ziemlich extrem, was die Menschheit bei diesem Thema für Standpunkte vertritt. Ich stoße immer wieder auf diese beiden Extremstandpunkte. Ich bin schon angefeindet worden dafür, dass ich Homosexuelle in Schutz genommen habe. Die Regenbogenfraktion wird hingegegen selbst mich als Homohasser einstufen, wenn ich Prof. Kutschera verteidige. Diese Welt ist in der Hinsicht eben vollkommen bekloppt.
Und das ist bei vielen Themen so. Wer gemäßigt ist, wer gebildet ist, wer einen rationalen, vernünftigen Standpunkt vertritt, der wird von allen Seiten unter Beschuss genommen.
Eigentlich ist die depperte ISlam-Freundlichkeit genau derjenigen die massivst unter jenen leiden und vor allem in einigen Jahren darunter leiden werden ein trauriges Beispiel “geistiger” Geisterfahrerei. Gerade in Ländern in die nur die Besten und Hellsten einwandern 🙂
Sie müssten es besser wissen aus der reinen Anschauung in ISlamischen Ländern, aber sie wollen es nicht wissen oder sie können sich aus dem linksgrünen für sie tödlichen Strudel nicht befreien.
Da kann man nichts machen.
Selber Schuld, wenn diese Leute dann selbst zur brutalst möglichen Lösung “eines / ihres Problems” beitragen, das eigentlich (bei toleranten Bürgerlichen) keines ist, weil man halt das schon immer hatte und das auch immer aufgrund von Umständen (die nicht zu ändern sind) so bleibt und was auch Indigene nicht groß stört. Wenn man´s nicht übertreibt.
Es ist und wird aber Euer Problem ! Bitte dann nicht jammern und flennen.
Es gibt halt verschiedenste Arten Selbstmord geplant zu betreiben.
Genießt die Zeit, die Ihr noch habt.
Ihr werdet mindestens so schnell wie das Bürgertum, das Euch schützte, verschwinden.
Geliefert wie bestellt.
Kann ich nur zustimmen. Man müsste die Bücher auch lesen, darin steht nicht im entferntesten irgendwo etwas wertendes. Kutschera macht sich im Gegensatz die Mühe immer wieder darauf hinzuweisen wie etwas zu verstehen sei. Als Beispiel fällt mir der Begriff „Race“ ein, der auch für Juristen verständlich erklärt wird mit „Ancestory“ und eben nicht „Rasse“. Aber anscheinend darf man heute schon beleidigt sein, wenn jemand mit validen Daten das Weltbild von mental instabilen Personen gefährdet.
@Matthias, ebooks auf Amazon sind – die können verschwinden – für mich ein NoGo. Schauen sie mal nach Leanpub.com Die haben das DRM anders gelöst. Die Bücher lassen sich beim schreiben entwickeln/erweitern. Vermutlich bleibt auch mehr Geld beim Autor hängen.
Ich weiß nicht, ob Herr Kutschera beratungsresistent ist oder ob er von seinem Anwalt schlecht oder nicht ausreichend informiert wurde, aber in diesem Prozeß ging es nicht um eine wissenschaftliche Wahrheitsfindung wie er wohl meint. Es ging nur um eine als beleidigend wahrgenommene Äußerung. Und beleidigend kann natürlich auch die Wahrheit sein. Wenn alle der Meinung sind, einer sei ein Arxxxloch, dann darf mal dieses Arxxxloch trotzdem nicht als solches bezeichnen, denn das ist eine Beleidigung und das Arxxxloch wird seine Anzeige wegen Beleidigung durchbringen. Wenn Herr Kutschera Homosexuellen die Wahrheit über sie erzählt, können die dann auch beleidigt sein — das Beispiel-Arxxxloch hält sich ja auch für gut. Seine Fach-Gutachter spielten überhaupt keine Rolle, da über dieses Thema nicht geurteilt wurde. Kritisch am Urteil ist wohl nur, daß er eine Personengruppe beleidigt hat und keine namentliche Person und beleidigen kann man nur Individuen und keine anonymen Gruppen. Paßt er nicht auf, wird er die nächste Instanz wieder genauso verlieren.
Jetzt bin ich aber baff. Ich dachte nämlich, er hat nicht einmal eine Personengruppe beleidigt, weil er überhaupt kein Werturteil über eine solche gefällt hat. Er hat weder einen Einzelnen noch eine Gruppe abschätzig beurteilt. Er hat – korrigieren Sie mich – eine wissenschaftliche Studie zitiert, wo unter anderem Kinder in Familien homosexueller Partner eine um Faktor X höhere Wahrscheinlichkeit haben, Missbrauch zu erfahren. Ich füge notfalls hinzu, ähnliche Ergebnisse wird es vielleicht, vielleicht auch nicht, z.B. bei “Eltern” geben, wo mindestens ein Elternteil kriminell ist oder ein Partner die Elternrolle einnimmt, der aus der Haft entlassen wurde. Oder bei Gruppe x oder y. All diese Gruppen werden bei der Adoption aus Sicht des Kindeswohls benachteiligt. Weil es statistische Zusammenhänge gibt.
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Wer etwas Hirn besitzt, wird feststellen, dass ich hier überhaupt niemanden gleichgesetzt habe. Nein, für ganz blöde: Ich habe nicht gesagt, dass Homosexuelle Knackis sind, die Kinder vergewaltigen. Derartige Schlussfolgerungen gibt es nur beim AStA, der Staatsanwaltschaft und dem Richter in Kassel. Ich habe gesagt, dass es wahrscheinlich Studien gibt, die belegen, dass auch aus der Haft entlassene Knackis, die eine Elternrolle einnehmen, möglicherweise häufiger, quantifizierbar, schädliche Tendenzen gibt, Nichts mit Homosexuellen von meiner Seite diesbezüglich.
Ich würde als nächste Instanz ein westliches Land (außerhalb der Friedensunion aber) wählen, das noch Wissenschaft und Meinungsfreiheit schätzt und wirkliche Fachkräfte schätzt.
Hier kann man als normal Gebliebener nur verlieren und zahlt auch noch die Grenzdebilen-Party.
Jedes Jahr machen ca. 250 000 gut Ausgebildete weg.
Es gibt keine bessere Community als jene.
Wer heute noch meint dieses Gelände vermissen zu können, der hat sein Leben nicht im Griff.
Außerhalb der NATO. Da wären die Schweiz, Österreich, Serbien und Malta. Aktuell sehe ich die EU u.a. wegen Zensur und Soros etc Einfluss als problematischer. Um beides zu umgehen bleibt für die jungen, die das Leben noch voll vor sich haben, in Europa nur die Schweiz.
Etwas weiter gedacht kommen die, welche notfalls aus der EU austreten, hinzu. Visegrad und Österreich. Vielleicht auch Italien. Für Frankreich ist es wohl zu spät.
Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne ist “die Kundgabe der Mißachtung einer Person”, oder meinethalben auch einer Gruppe von Personen. Es ist nicht entscheidend dafür, ob der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt ist, daß sich jemand subjektiv beleidigt fühlt; auch nicht, ob es nach der gefühlten Meinung irgendeines Amtsrichters “ganz klar” eine Beleidigung ist, sondern es ist darzulegen, daß das genannte Kriterium erfüllt ist. Es ist deshalb sehr wohl von ausschlaggebender Relevanz, ob Kutschera hier so etwas wie den Stand der Forschung wiedergegeben hat. Es ist dann nämlich sehr schwer, ihm nachzuweisen, daß er irgendeine andere Intention als eben die Darstellung des Forschungsstandes verfolgte, und eine solche Darstellung ist ganz klar keine Beleidigung.
Auch das Beispiel mit dem Arschloch ist völlig fehlgeleitet. Selbst wenn “alle” der Meinung sind, der Betreffende wäre ein Arschloch, ist das noch lange nicht die Wahrheit (ich habe oben auch absichtlich vom Forschungsstand und nicht von der Wahrheit geschrieben). Es ist prinzipiell möglich, jemand durch zutreffende Tatsachenbehauptungen zu beleidigen, etwa dadurch, daß es sich um private Geschehnisse handelt, in denen der Beleidigte sich lächerlich gemacht hat, und diese Vorgänge öffentlich dargestellt werden in der Absicht, ihn auch öffentlich als Hanswurst hinzustellen. Mir ist aber unklar, wie man durch zutreffende Tatsachenbehauptungen von allgemeinem Charakter eine Beleidigung hinkriegen könnte.
… aber das genau ist doch das Problem, dass nicht klar ist, was denn die Grundlage einer “Beleidigung” sein soll. Wenn sie erstens auf “Mißachtung” und zweitens auf “Kundgabe” beruht, dann fragt man sich, warum “Mißachtung” beleidigend sein sollte.
Es ist geradezu eine Kompenente des Mensch-Seins, dass man – eben als Mensch – Werte hat, aufgrund derer man manche Menschen mehr achtet als andere. Ich persönlich z.B. achte Menschen, die sich um das Wohlergehen von Tieren als Lebewesen mit Leidensfähigkeit und Fähigkeit zur Solidarität und Zuwendung kümmern, weit mehr als Menschen, die sich Tieren gegenüber so verhalten, als seien sie Dinge, eine Art Möbel auf Beinen.
Ich kann nicht erkennen, wo das beleidigend sein soll, z.B. für Tierquäler. Klar, man kann das einfach so definieren und verordnen, aber es ist auch klar, dass das kaum jemand akzeptieren kann/wird, so dass solche Diktate schwerlich etwas anderes sein können als grobe Mittel der Unterdrückung von Meinung – und, schlimmer: von Moral.
Jetzt kann man sagen: die “Mißachtung” als solche ist ja noch nicht die “Beleidigung”, sondern erst die “Kundgabe” der “Mißachtung”. Das würde bedeuten, dass ich “beleidige”, wenn ich meine “Mißachtung” für Tierquäler äußere! Das kann ja wohl nicht sein, denn in diesem Fall wäre es “beleidigend”, gegen das, was man aufgrund eigener Moral als Unrecht, Grausamkeit, Vernachlässigung etc. empfindet, vorzugehen oder auch nur zu argumentieren.
Das bedeutet in der Konsequenz, dass Moral zu etwas Schlechtem erklärt wird, denn sie ist die Grundlage für Mehr- oder Weniger-Achtung und nur dann im Stande, die Lebensqualität für Menschen (und Tiere) zu erhöhen, wenn sie auch geäußert wird und besonders, wenn auf ihrer Grundlage gehandelt wird.
Wenn “Beleidigung” also das sein soll, “Kundgabe” von “Mißachtung”, dann ist m.E. jede menschliche Lebensäußerung eine “Beleidigung”. Wenn irgendetwas menschenfeindlich und totalitär ist, dann das!
Und ich denke nicht, dass man einen “Beleidigungs”-Paragraphen in den Griff bekommen kann, wenn man genauer definiert und spezifiziert, z.B., worin genau “Kundgabe” bestehen soll, denn das ändert nichts daran, dass es uns unser aller Recht auf Ausdruck der eigenen Moral und Persönlichkeit nimmt.
Ich persönlich denke, dass die “Beleidigung” als etwas rein subjektives nichts, aber auch gar nichts, in rechtlichen Regelungen und an Gerichten verloren hat. Wir erleben ja gerade (wieder), wie willkürlich die rechtsrelevante “Beleidigung” gehandhabt werden kann, und es ist, glaube ich, klar, dass sie unweigerlich zu einer ideologischen Waffe zur Unterdrückung von Meinungen und zur Verunglimpfung von Menschen werden wird.
Das ist ein interessanter Punkt: Macht sich z.B. der Richter, der Herrn Kutschera wegen “Beleidigung” verurteilt hat, nicht der “Beleidigung” von Herrn Kutschera schuldig? Immerhin sind die Kriterien erfüllt: der Richter gibt durch sein Urteil seine “Mißachtung” von Herrn Kutschera als jemandem, der seiner Meinung nach “beleidigt”, öffentlich kund. Wenn das die Kriterien für “Beleidigung” sind, dann ist der Richter ein Beleidiger.
Und ich beleidige dann den Richter, weil ich das hier geschrieben habe.
Und jemand, der mich dafür “mißachtet” und das z.B. hier in einem Kommentar kundtut, der “beleidigt” wiederum mich
usw. usw. usw.
Auf diese Weise ist ein Zusammenleben von Menschen schlichtweg unmöglich.
Anders als mit der Beleidigung verhält es sich vielleicht (ich bin diesbezüglich nicht ganz entschieden) mit der Behauptung von Falschem über eine Person, das OBJEKTIV FESTSTELLBAR ist, aber das muss es dann auch sein, d.h. es muss sich auf eine beobachtbare HANDLUNG DIESER PERSON beziehen und nicht darauf, was jemand angeblich denkt, gesagt hat, was er angeblich in anderen Leuten “verursacht” hat, nicht auf irgendwie erschlossene “Solidaritäten” etc. Hier wäre m.E. der Raum für “üble Nachrede” oder “Verleumdung”. Ein wichtiges Kriterium für sie könnte die Fähigkeit bzw. Unfähigkeit des vermuteten “Verleumders” sein, seine Behauptung FAKTISCH zu belegen (FAKTISCH, nicht durch seine Vermutungen, Annahmen, Fehlschlüsse ….). Darüber müsste m.E. vernünftig diskutiert werden.
Um auf den “Fall” von Herrn Kutschera zurückzukommen:
In jedem Fall ist es absurd, “Beleidigung” darin sehen zu wollen, dass jemand negative Folgen bestimmter Praktiken nennt, die die wissenschaftliche Forschung festgestellt hat.
Alle Dinge, alle Entscheidungen, alle Praktiken, alle Handlungen, alle Politiken haben negative oder zumindest unerwartete und in aller Regel auch unerwünschte Folgen. Das IST so. Es ist ein soziales Gesetz, denn kein Mensch kann, eben WEIL er interessegeleitet handelt, so handeln, dass sein Handeln nicht gegen die Interessen von irgend jemandem geht oder irgendetwas anderem schadet. Das ist unvermeidlich; man nennt das auch “Leben” oder “Handeln”. Man sollte meinen, das sei etwas, was man niemandem speziell erklären müsste, dass das jedem evident sei! Vernünftiges Denken und Handeln gesteht das als Tatsache zu.
Und Wissenschaft ist dadurch definiert, dass sie eine Methodologie ist – und eben kein Inhalt! -, die dazu dient, Zusammenhänge sozusagen auf Herz und Nieren zu prüfen und dabei keine zu unterschlagen, bloß, weil sie irgend jemandem gegen seine Ideologie oder gegen die eigenen Werte gehen könnten – was aufgrund des im vorherigen Absatz Gesagten sowieso unvermeidlich ist.
Und wenn eine Studie feststellt, dass Kindesmissbrauch in Homo-Partnerschaften häufier vorkommt als in Hetero-Partnerschaften oder ein Kind eine statistisch größere Chance hat, in Homo-Partnerschaften sexuell mißbraucht zu werden als in Hetero-Partnerschaften, dann ist das eben so. Dann kann man prüfen, ob die Studie methodisch in Ordnung ist, man kann darauf hinweisen, wenn ihre Ergebisse nur sehr eingeschränkt generalisierbar sind usw., aber man kann den Befund nicht dadurch “wegmachen”, dass man “Beleidigung, Beleidigung!” schreit. Die Realität hat die Angewohnheit, so zu sein wie sie ist. Man würde gut daran tun, sich zu fragen: warum? Und wenn man alle methodischen Fehler oder Beschränkungen gewürdigt oder idealerweise ausgeschlosse hat, dann muss man zur Beantwortung dieser Frage an die Inhalte gehen und sich so für den einen oder die andere unangenehme Dinge fragen wie z.B.: Was unterscheidet die beiden Arten von Partnerschaften ggf. mit Bezug auf den Umgang mit Kindern?
Genau das zu tun, ist Aufgabe von Wissenschaft. Wir können sie ganz und gar aufgeben, wenn das nicht akzeptiert wird, weil es kaum einen Zusammenhang geben dürfte, dessen Prüfung nicht dem einen gefällt, dem anderen aber missfällt. Insofern hat Herr Kutschera vollkommen Recht:
das Urteil des Kasseler Richters macht Wissenschaft unmöglich.
Wenn man sich der Realität nicht aussetzen will, die der Wissenschaft aufgegeben ist, zu beschreiben und idealerweise zu erklären, dann macht man sich selbst (und andere Menschen) zum Opfer aller möglicher Fehlentwicklungen und negativer Effekte, die vermeidbar gewesen wären, weil sie bekannt oder absehbar waren. Aber statt die Verantworung dafür zu übernehmen, wollen die entsprechenden Leute die Überbringer schlechter Nachrichten mundtot machen, selbst dann, wenn diese Nachrichten einfach wissenschaftliche Befunde wiedergeben!
Wohin soll das führen? Es gibt nur eine Möglichkeit: in die Selbstzerstörung als Gesellschaft, nicht nur sozial, sondern auch politisch, ökonomisch, ökologisch – und denen, denen das nicht durch rationales Denken erkennbar ist, denen sollten es die mehr als hinreichenden Versuche, totalitäre Gesellschaften zu etablieren, durch ihr Scheitern gezeigt haben!
So betrachtet hat der Kasseler Richter in jedem Fall weit Dramatischeres zu verantworten als das, wofür er Herrn Kutschera verantwortlich machen wollte. Und es ist nicht verhinderbar, dass eine Menge Leute ihn dafür moralisch verantwortlich machen werden; da hilft auch kein Kampfruf: “Beleidigung, Beleidigung!”
Das ist einfach nur zivilisatorische Steinzeit, was der Amtsrichter da performt hat, Wissenschaft nur dann zuzulassen, wenn sich keiner beleidigt fühlt. Was ist denn das für ein Mist. Da muss man auch nicht über Definitionen von Beleidigung philosophieren…wo kommen wir denn da hin?? Die besten Einsichten haben immer ganz besonders wehgetan, einfach weil sie sukzessive am Größenwahn des Menschen was abgetragen haben. Die Erde nicht mehr Zentrum, die den Menschen und die Erde verzwergende Größe des Universums, die Entstehung des Geistes aus einem Set von Spielregeln mit Hilfe von Grütze. Das nagt an solchen, die sich Größe nie erarbeitet haben, sondern nur als heiße Luft kennen.
Das mit der Kundgabe der Mißachtung ist hier die einschlägige Weisheit der Rechtsgelehrsamkeit (die m.E. nicht den Rang einer Wissenschaft für sich beanspruchen kann); siehe etwa
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)
Daß das alles andere als klar ist, sehe ich auch so; es ist nicht mehr als ein Ansatz, hier objektive Maßstäbe hereinzubringen, und insoweit schließt es immerhin aus, rein aus dem Gefühl heraus zu bestimmen, ob eine Beleidigung vorliegt; bzw. in den Worten von J. Braun: “eine als beleidigend wahrgenommene Äußerung”. Ich persönlich halte von der Ehrpusseligkeitsrechtsprechung eigentlich überhaupt nichts. Mir wäre es sehr viel angenehmer, man könnte sich bei Bedarf gepflegt gegenseitig ein paar Beleidigungen an den Kopf werfen, und die Sache dann wieder vergessen.
Ein ganz anderes Beispiel für die Absurdität dieser Mißachtungstheorie sind m.E. die “Beleidigungen” im Straßenverkehr, etwa der bekannte Stinkefinger zur Übermittlung der Ansicht, daß der damit Bedachte soeben einen groben Fehler gemacht habe. Das ist nun ebendiese Mitteilung, und keine Gesamtbeurteilung der i.a. ja völlig unbekannten anderen Person. Es gibt auch durchaus Gründe, im Straßenverkehr potentiell emotionsauslösende Gesten zu verbieten, weil sie in diesem speziellen Umfeld unfallträchtig sein können. Das ist aber ein ganz anderer Grund als diese Mißachtungschose.
@rjb
Ehrpusseligkeitsrechtssprechung ist vermerkt, vielen Dank dafür. Jawohl, das Beleidigtsein teilen sich die Kinder, die Mohammedaner als Kultur und auch die rot bzw grün angepinselten Gläubigen, ihre gemeinsame Wurzel ist das von T. Kaczynski zu Recht zum Wesensmerkmal erhobene geringe Selbstwertgefühl. Bei den Kindern ist es naturgemäß zu entschuldigen weil vorübergehend, alle andern Formen sind selbstverschuldet. Was wie ich finde verurteilt gehört, sind vorsätzliche starke Verleumdung, wie etwa verewigt in der google Suche von “science files”, wo die ersten beiden Treffer auf Verleumdungen der Frankfurter Rundschau gehen. Haben die sich die Plätze gekauft?
Frau Diefenbach, Sie haben in ihrem philosophischen Exkurs vollkommen recht. Mir ging es auch nicht um eine Wertung der ganzen juristischen Angelegenheit, die nach meinem Empfinden genauso unappetitlich ist wie die, die sich da beleidigt fühlen (ich hoffe das war jetzt keine Beleidigung bestimmter Kreise!). Ich wollte darauf hinweisen, daß Herr Kutschera mit wissenschaftlichen Ergebnissen (anderer!) arbeitet, die aber in diesem speziellen Verfahren überhaupt nicht von Belang sind. Es ist egal, ob jemand festgestellt hat, daß in homosexuellen Beziehungen die Gefahr von Kindesmißbrauch zehnmal höher ist als in gemischten Ehen. Allein durch diese zitierte Aussage hat sich Herr Kutschera aber den Haß der Homosexuellenlobby zugezogen und die ziehen — mächtig genug sind sie ja, denn anders als Naturwissenschaftler sitzen sie gedrängt bis in höchste Ebenen aller drei Gewalten — alle Register.
Und zum Verfahren: So wie ich es verstanden haben, hat Herr Kutschera sich nicht gegen die Behauptung verteidigt, jemanden beleidigt zu haben. Vielmehr kam er rechthaberisch mit wissenschaftlichen Angaben, die NICHTS mit dem verhandelten Thema der Beleidigung zu tun hatten. Diese Ausführungen mitsamt der wissenschaftlichen Zeugen hat der Richter dann ignoriert, da sie nichts mit der verhandelten Sache zu tun haben. Richter gehen nun mal eingleisig vor. Immerhin wurde die Volksverhetzung abgebügelt, der Richter kam also Herrn Kutschera doch schon recht weit entgegen.
Das dritte Geschlecht ist nicht divers, sondern politisch – und es kann sich offenbar fortpflanzen.
Gab es nicht einmal Wissenschaftsfreiheit, auch Journalisten haben doch geschützte Freiheiten, beide Berufsgruppen sollen doch unabhängig forschen, bzw. recherchieren dürfen, ist das nicht sogar in Gesetzen verankert?
Aber es geht grade den Bach runter und es nimmt offensichtlich immer schnellere Fahrt auf!
Wir leben doch jetzt schon in Zeiten, ähnlich dem Dritten Reich und der DDR, was noch fehlt, sind Konzentrationslager oder Umerziehungslager.
Aber das werden die Sozialisten /Grünen auch noch schaffen…
Wir können nur hoffen, das die Deutschen aus der Geschichte gelernt haben!
Bitte nie mehr ein sozialistisches System auf deutschen Boden, egal ob national, grün oder sonstwas…
„Journalisten“ haben keine weitergehenden Freiheiten als die der freien Meinungsäußerung, auch wenn das gerne anders kolportiert wird. Es gibt eine „Pressefreiheit“, diese ist aber nicht die Freiheit des Schreiberlings, sondern die des Mediums. Der Schreiberling hat das zu schreiben, was ihm sein Chef vorgibt. Und bei politischen Presseorganen ist die Macht der Verlegers praktisch unbegrenzt, er kann jeden, der eine andere Meinung ist, sofort vor die Tür setzen, Presseorgane sind nämlich Tendenzbetriebe.
Hadmut Danisch hat vor kurzem außerdem wieder einmal herausklamüsert, daß die Rundfunkanstalten eben nicht dem Presserecht unterliegen, weil sie eben keine Presseorgane sind. Was er da geschrieben hatte, ist vollkommen korrekt.
Die Freiheit der Forschung ist auch so eine Sache und mit Vorsicht zu genießen: Jeder kann und darf das forschen, was der Chef vorgibt. Denn der schafft natürlich an. Und wer beim Staat als Beamter forscht, muß sich im Klaren sein, daß die, die das Gehalt überweisen, ziemlich verschnupft reagieren, wenn man gegen sie handelt. Deshalb tauchen die feigen Gegenreder ja auch immer erst nach ihrer Pensionierung auf. Vorher halten die Sarrazins, Hahnes, Kraus’ und wie sie alle heißen schön die Futterluke geschlossen, meckern könnte momentan ja noch gefährlich sein.
Ach, was soll denn der arme Amtsrichter machen? Einfach nur mal vorstellen, was geschehen wäre, wenn er anders entschieden hätte. Die Empörungswelle in den Medien wäre enorm gewesen. Dazu kommt noch die SAntifa, die bestimmt weiß, wo die Familie wohnt. Da hat er doch elegant, das Problem auf die nächste Ebene geschoben, indem er Entlastungszeugen nicht gehört hat. Das ist doch ein sehr guter Anfechtungsgrund.
Vielleicht war das ja auch beabsichtigt. Die Entlastungszeugen sind’s dabei wohl eher nicht, denn das, was er im Interview gesagt hat, steht da schwarz auf weiß und kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Aber angenommen, der Richter hätte entschieden, daß die Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien — kein Hahn hätte nach dem Urteil eines Amtsgerichts gekräht und das nächste Opfer der Homoverbände hätte es mit Sicherheit gegeben. Also geht das Verfahren durch ein paar Instanzen, und beim Urteil vor derm OLG sieht die grundsätzliche Bedeutung schon anders aus als bei einem einfachen Amtsgericht. Natürlich geht der Richter auch ganz richtig davon aus, daß Herr Kutschera als Lehrstuhlinhaber sich solch einen Prozeß durch mehrere Instanzen leisten kann, auch wenn er für ihn natürlich aufreibend und höchst ärgerlich ist. Aber er hätte bei diesem Interview ja keine solchen Aussagen machen müssen. Er ist intelligent genug zu wissen, daß, wenn er in ein Wespennest stochert, diese verärgert zurückstechen. Deshalb sind Empörung und/oder Mitleid mit Herrn Kutschera völlig fehl am Platz. Und selbst die ihm aufgebrummte Strafe hätte er locker bezahlen können. Da geht es allen ums Prinzip. Jedenfalls hat er meine Sympathie.
Eigentlich ist Prof. Dr. Kutschera ja nur der Überbringer schlechter Nachrichten – so wie es z. B. das Deutsche Ärzteblatt 2009 war:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/66998/Studie-Gefaehrdung-der-Jungen
Ja gut, das war war vor 11 Jahren und inzwischen ist der Deutschen Verblödung weit vorangeschritten …
Vielen Dank für diesen Beitrag! Ich war mir zwar bewusst, dass wir in Merkelland in weiten Teilen bereits eine politische Justiz haben. Dass es allerdings so weit geht, das war mir nicht bekannt. Wäre es möglich, die Sciencefiles-Newsletter-Abonnenten zu informieren, wenn der nächste Prozesstermin bekannt ist. Ich würde mir das gerne persönlich ansehen.
Auch bei öffentlichen Verhandlungen sieht es derzeit dank der Corona-Hysterie mit den Besuchern eher schlecht aus. Die Besucherstühle sind weggeräumt, überall findet man Abstandsmarkierungen. Ob Sie da überhaupt hineingelangen, ist noch eine andere Frage, denn Gerichte mögen auch keinen Mundschutz — man will ja auch das Mienenspiel der Leute sehen. Und damit sind die Zugänge automatisch doch sehr beschränkt.
Belege gäbe es ja: „Depraved gay paedophile couple who adopted a boy and shared him with a child sex ring for SIX YEARS were trying to ‘buy’ a second child to abuse when they were arrested“
https://www.dailymail.co.uk/news/article-5087453/Cairns-gay-couple-Mark-Newton-Peter-Truong.html
EIN Fall? Ist das nicht ein bischen wenig?
Die kath. Kirche hat 1000ende Kinder (fast alles Jungen) missbraucht. Kutschera hätte mal besser daruaf herumgehackt. Und dann werden die meisten (missbrauchten) Kinder immer noch von ihren leiblichen Eltern missbraucht oder zum Missbrauch angeboten!
Das konnte ich finden:
“Nach Prozess in Kassel
Nach Urteil nun in die nächste Runde? Biologie-Professor legt Berufung ein
06.08.202011:13
Nach Prozess und Urteil: Die juristische Auseinandersetzung in Kassel über Aussagen des Biologie-Professors Ulrich Kutschera zu Homosexuellen geht wohl in die nächste Instanz.
Kassel – Ulrich Kutschera, Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Kassel, hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts in Kassel eingelegt. Das hat Mario Hirdes, Sprecher des Amtsgerichts, am Mittwoch (05.08.2020) auf Nachfrage mitgeteilt.
Der 65-jährige Biologie-Professor war am Montag (03.08.2020) vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden. In zwei weiteren Anklagepunkten, dem Vorwurf der Volksverhetzung und der Fahrerflucht, wurde der Biologe indes von Richter Leyhe freigesprochen.
.. Verfahren gegen den 65 Jahre alten Wissenschaftler aus Kassel war es um ein Interview gegangen, das er im Juli 2017 dem österreichischen Internetportal kath.net anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland …
Die Staatsanwaltschaft Kassel warf ihm vor, in dem Interview unter dem Vorwand angeblicher „biowissenschaftlicher Fakten“ homosexuellen Personen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern unterstellt zu haben.
Ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt (sie hatte im Plädoyer eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro gefordert), das ist noch offen. ”
https://www.hna.de/kassel/prozess-urteil-kassel-kutschera-berufung-90018317.html
Den Staatsanwalt kennen wir nicht.Das Konstrukt Fahrerflucht hätte mich interessiert.
Hier der Fall gegen Hendrik Broder im Falle Kaddor:
“STUDIO 47
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Am Amtsgericht Duisburg wurde heute gegen den Publizisten Henryk M. Broder verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung vor. Er soll die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor in einem Artikel beleidigt haben.
Im Interview mit Alrik Seidel spricht er über die heutige Verhandlung & über den Vorwurf der Beleidigung.
***
Anmerkung der Redaktion: Wir haben auch Frau Kaddor zu uns ins Studio eingeladen, leider jedoch keine Reaktion erhalten.
und
“Broder vor Gericht oder Eine Klatsche für Frau Kaddor”
98.536 Aufrufe
13.07.2020
Die Geschichte der jungen Universität Kassel gibt einen hervorragenden Einblick in die Metamorphosen der „linken Wissenschaft“ in den letzten 50 Jahren. Sie wurde in den 70er Jahren gegründet, um den strukturschwachen nordhessisichen Raum akademisch zu beglücken. Da von vornherein Jura und Medizin nicht im Fächerkanon angeboten wurden- obwohl das damalige Bundesarbeits – und Sozialgericht die Möglichkeit eines damals geforderten fachbezogenen Theorie-Praxisbezugs geboten hätte – und man eine höhere Handelschule, die Kunstakademie und die Ingenieurschule fachlich mit einbezog, bleiben nurmehr pädagogische Fächer als „seriöse“ Hochschulfächer übrig. Das Ganze nannte sich „Gesamthochschule“ und wer damals von Universität sprach, der musste sich heftige Kritik gefallen lassen. Nein – diese Gründung verstand sich als Stätte „herrschaftsfreien Diskurses“, was dazu führte, dass man z.B. anfangs Geschichte nur mit dem Schwerpunkt „Geschichte der Arbeiterbewegung“ studieren konnte. (Antike war völlig ausgeblendet) Insgesamt herrschte ein langweiliger Salonmarxismus vor, der von Epigonen der Frankfurter Schule und ein paar Diamat-Jüngern gläubig vertreten wurde. Da war eine Figur wie der „Devianzforscher“ Rolf Schwendter ein liebenswert anarchischer Farbtupfer. Man sprach gerne von einer „Gewerkschaftshochschuke“, die Fakultäten hießen „Organisationseinheiten“ wie 45 km weiter östlich. Erst in den frühen 80er Jahren gelang es vor allem in den Naturwissenschaften, angesehene Wissenschaftler an die Hochschule zu binden. Erst spät ist diese Institution erst DFG-tauglich geworden. In schleichender Weise etablierten sich die postmodernen Versionen des Restmarxismus – zu einer Kritik des dogmatisch betriebenen Betriebs der früheren Jahre kam es nie. Warum auch? Das Faszinosum linken Denkens liegt in der Fähigkeit der taktischen Amnesie. Ich hatte das Glück an dieser Universität nicht studieren zu müssen, in Gesprächen mit Schulfreunden, die dies mit Freude getan haben, fiel mir schon früh das Unvermögen auf, auch nur experimentell eine divergierende Meinung durchdenken zu können. Viele von diesen haben lange Jahre als Pädagogen „erfolgreich“ gewirkt. Die geradezu abwegige Flucht in einen pseudowissenschaftlichen Subjektivismus mit sozialkritischen Restbeständen heutiger Linker hat ihre Wurzel in dem Dogmatismus der Väter und Großväter dieses Akademismus. Gemeinsam ist diesen Generationen der Konformismus, der immerhin zu Stellen und Verköstigung durch ein Staatswesen geführt hat, das sie gemeinsam bis heute verachten. Während sich die Epigonen der Frankfurter Schule allerdings noch begnügten, (Natur)Wissenschaft als „positivistisch“ verengte Unternehmung links liegen zu lassen, so ist die Folgegeneration zum Generalangriff auf jegliche Formen rationalen Denkens übergegangen. Selbst die seinerzeit so gepriesene Dialektik dürfte ausgedient haben. Kassel ist – wie vielleicht manch andere – Neugründung sozialdemokratischer Hochschulpolitik ein Musterbeispiel für die Etablierung akademisch geschulter Ignoranz und politischen Größenwahns.