Was Schüler heute lernen sollen: Steine auf Polizisten werfen! BMFSFJ finanziert skandalöse Broschüre

Die Bundesfachstelle “Linke Militanz” findet sich in Göttingen, am dortigen Institut für Demokratieforschung. Mehr als 720.000 Euro sind seit die “Bundesfachstelle Linke Militanz” 2017 gegründet wurde, nach Göttingen ins “Institut für Demokratieforschung” geflossen. Wofür? Nun, ein kleines Beispiel haben wir – quasi als Vorabveröffentlichung eines längeren Beitrags, an dem wir derzeit arbeiten, für unsere Leser schon einmal vorgezogen.

  • Verfolgen wir zunächst die 720.000 Euro zurück.
  • Sie kommen vom Bundesministerium für FSFJ.
  • Es handelt sich um Steuermittel.
  • Sie haben die 720.000 Euro mit erarbeitet.


Wozu das Geld verwendet wird, dafür haben wir ein eher verstörendes Beispiel gefunden. Es findet sich in “Politischer Protest am Beispiel der 68er Bewegung”, ein “Workshop für Schüler*innen des 11. Jahrgangs”, dessen Ziel darin besteht:

“[d]Den Schülern “unterschiedliche Protestformen vorzustellen und Kompetenzen zu schulen, die es ihnen ermöglichen, den Einsatz von Protest in Ansätzen reflektieren und bewerten zu können.

[…]

Protest gehört neben anderen Arten der politischen Willensbildung und -artikulation — wie  zum Beispiel Wahlen — zu einer Demokratie und ist eine Form politischer Partizipation, mit der die SUS in ihrem Alltag konfrontiert werden. Die Thematisierung von Protest im Unterricht spielt jedoch, trotz der offenkundigen Relevanz, kaum eine Rolle.”

Politischer Protest, das zur Einordnung, gehört in der politikwissenschaftlichen Notation zu den Formen der unkonventionellen politischen Partizipation. Man unterscheidet legale und illegale Formen, legitime und illegitime Formen des politischen Protests. Illegale Protestformen sind solche, die gegen geltendes Recht verstoßen, die also Straftaten darstellen. Illegitime Protestformen sind solche, die z.B. gegen gesellschaftliche Normen verstoßen.

Der Workshop ist durchzogen vom Versuch, die Grenzen zwischen legalem und illegalem Protest zu verwischen. Zwei Beispiele mögen genügen, um dies zu belegen:

“Ist eine Sachbeschädigung konfrontativer als ein Eierwurf? Bis wohin ist Protest gerechtfertigt? Bis wohin ist er legal?
[…]
Zur Frage der Legalität und Legitimität können viele Meinungen auftreten, was zunächst die Definition der beiden Begrifflichkeiten notwendig macht. (26)”

Das ist eine unter Linken beliebte Relativierung, mit der Aktionen legitimiert werden sollen, die Körperverletzung zum Ziel haben, Sachbeschädigung oder sonstige Formen der Kriminalität umfassen. Es ist natürlich überhaupt keine Frage, wo die Legalität eines “Protestes” endet. Sie endet da, wo das Strafgesetz die entsprechenden Handlungen als Kriminalität definiert. Wem das nicht passt, der muss eine parlamentarische Mehrheit zimmern und dafür sorgen, dass Brandstiftung, wenn sie von Linken kommt, keine Straftat darstellt, so wie dies vor Jahrzehnten schon einmal der Fall war. Bis dahin ist die Frage, was legal und was illegal ist, sehr einfach zu entscheiden. Es reicht, das Strafgesetzbuch zur Hand zu nehmen.



Dass es eine Broschüre gibt, die als Workshop an Schüler gerichtet ist, um ihnen vorzugaukeln, man könne darüber diskutieren, ob es legal ist, einen Stein in ein Autofenster zu werfen, um damit seinen Protest auszudrücken, das ist schon unglaublich genug. Dass diese Broschüre von einem deutschen Bundesministerium finanziert wird, das ist die nicht für möglich gehaltene Steigerung der Unglaublichkeit. Und wenn man dann noch zur Seite 46 der Broschüre vordringt, auf der ein Steinwurf auf Polizisten verharmlost wird, dann sind wir in einem Stadium angelangt, in dem uns die Worte fehlen und man eigentlich nur noch die Bundesstaatsanwaltschaft einschalten kann:

Lassen Sie dieses Arbeitsmaterial auf sich wirken: Ein Steinwurf auf einen MENSCHEN, wird als Meinungsäußerung bezeichnet bzw. es wird die Möglichkeit, man könne einen Stein auf einen Menschen, natürlich in der Absicht, ihn zu verletzten, denn ein Stein, auf einen Menschen geworfen, hat in allen Fällen, in denen er trifft, keine wohltätige Wirkung, in den Raum gestellt. Das ist eine Aufforderung zu einer Straftat nach unserem Verständnis. Diesen Schund bezahlen Steuerzahler! 

Es gibt, um es deutlich zu formulieren, eine klare Grenze in jeder Gesellschaft. Formen des Widerstands oder des Protests, die Externalitäten für Dritte herbeiführen, sind bedenklich und in der Regel illegitim, man denke an die Spinner von Extinction Rebellion, die Verkehr stoppen. Wenn die von Demonstranten verursachte Externalität damit einhergehen, dass Menschen verletzt werden oder deren Verletzung in Kauf genommen wird, dann handelt es sich nicht mehr um Protest, sondern um Kriminalität.

Dass ein SPD-geführtes Ministerium eine Broschüre finanziert, die die Grenze der körperlichen Unversehrtheit missachtet und Steinwürfe auf Polizisten als Form der Meinungsäußerung bezeichnet, ist mehr als ein Skandal. 



In einer Gesellschaft, die in die Willkür abgleitet, wird rationaler Widerstand zur Pflicht!

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