AstraZeneca Vertrag – Hat die EU-Kommission eine nachträglich “bearbeitete” Version veröffentlicht?

Fast alles, was wir im letzten Post noch vermuten mussten, hat sich im gerade veröffentlichten Vertrag (APA = Advanced Purchase Agreement) zwischen der EU und AstraZeneca bestätigt.

Hier in aller Kürze

Die Frage der angemessenen Anstrengung, “best reasonable effort”, (nachzulesen in unserem letzten Post):

WHEREAS, as part of that scale-up, AstraZeneca has committed to use its Best Reasonable Efforts (as defined below) to build capacity to manufacture 300 million Doses of the Vaccine, at no profit and no loss to AstraZeneca, at the total cost currently estimated to be … Euros for distribution within the EU (the “Initial Europe Doses”), with an option for the Commission, acting on behalf of the Participating Member States, to order an additional 100 million Doses (the “Optional Doses”).

1.9. “Best Reasonable Efforts” means (a) in the case of AstraZeneca, the activities and degree of effort that a company
of similar size with a similarly-sized infrastructure and similar resources as AstraZeneca would undertake or use in the development and manufacture of a Vaccine at the relevant stage of development or commercialization having regard to the urgent need for a Vaccine to end a global pandemic which is resulting in serious public health issues, restrictions on personal freedoms and economic impact, across the world but taking into account efficacy and safety; and …”

While AstraZeneca shall continue to use Best Reasonable Efforts to engage with its own contract manufacturers and suppliers to utilize the capacity and/or components, the Commission will assist in finding a mutually acceptable solution for this Agreement and the competing agreement

Offenkundig hängt jeder Anspruch, den die EU-Kommission geltend machen kann, davon ab, dass nachgewiesen wird, dass sich AstraZeneca nicht angemessen angestrengt habe. Das dürfte unmöglich sein.



Delay / Lieferengpass

Die meisten hier relevanten Passagen sind geschwärzt bzw. finden sich in der folgenden Form auf Seite 11. Das Spannende hier ist, dass diese Seite 11 offenkundig als BILD in den PDF eingefügt wurde, während fast der gesamte Rest des Dokuments generisch zu sein scheint. Warum die EU-Kommission hier eine Seite als Bild eingefügt hat, den ursprünglich an dieser Stelle zu findenden Text also mit einer Bilddatei ersetzt hat, das ist eine spannende Frage, die wir derzeit nicht beantworten können. Man könnte natürlich den bösen Verdacht haben, dass die Seite eingefügt wurde, um den Punkt 5.4 um die Produktionsstätten im Vereinigten Königreich erweitern zu können. Punkt 5.4 ist schon deshalb seltsam, weil er Punkt 5.1 widerspricht und vor dem Hintergrund, dass es der EU scheinbar darum geht, so schnell wie nur möglich so viel wie nur möglich Dosen zu akquirieren, vollkommen unverständlich. Wer mag, kann sich die ominöse Seite 11 im PDF am Ende dieses Textes ansehen.

Die folgende Abbildung macht deutlich, dass Seite 11 offenkundig nicht zum Original PDF gehört, sondern nachträglich eingefügt wurde. Warum man das tun sollte? Es gibt viele Gründe. Fehler und Fälschung gehören dazu.

Auch Seite 39 im veröffentlichten Vertrag ist nachträglich eingefügt:

Da sich im Dokument unzählige geschwärzte Passagen befinden, können die Schwärzungen nicht der Grund für die nachträgliche Einfügung sein. Ergo geben wir die Frage einfach weiter an unsere Leser: Was ist der Grund dafür, dass die EU-Kommission die Seiten 11 und 39, beides Seiten mit sensiblem Inhalt, nachträglich in den veröffentlichten Vertrag eingefügt hat?




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