AstraZeneca Vertrag – Hat die EU-Kommission eine nachträglich “bearbeitete” Version veröffentlicht?
Fast alles, was wir im letzten Post noch vermuten mussten, hat sich im gerade veröffentlichten Vertrag (APA = Advanced Purchase Agreement) zwischen der EU und AstraZeneca bestätigt.
Hier in aller Kürze
Die Frage der angemessenen Anstrengung, “best reasonable effort”, (nachzulesen in unserem letzten Post):
WHEREAS, as part of that scale-up, AstraZeneca has committed to use its Best Reasonable Efforts (as defined below) to build capacity to manufacture 300 million Doses of the Vaccine, at no profit and no loss to AstraZeneca, at the total cost currently estimated to be … Euros for distribution within the EU (the “Initial Europe Doses”), with an option for the Commission, acting on behalf of the Participating Member States, to order an additional 100 million Doses (the “Optional Doses”).
1.9. “Best Reasonable Efforts” means (a) in the case of AstraZeneca, the activities and degree of effort that a company
of similar size with a similarly-sized infrastructure and similar resources as AstraZeneca would undertake or use in the development and manufacture of a Vaccine at the relevant stage of development or commercialization having regard to the urgent need for a Vaccine to end a global pandemic which is resulting in serious public health issues, restrictions on personal freedoms and economic impact, across the world but taking into account efficacy and safety; and …”While AstraZeneca shall continue to use Best Reasonable Efforts to engage with its own contract manufacturers and suppliers to utilize the capacity and/or components, the Commission will assist in finding a mutually acceptable solution for this Agreement and the competing agreement
Offenkundig hängt jeder Anspruch, den die EU-Kommission geltend machen kann, davon ab, dass nachgewiesen wird, dass sich AstraZeneca nicht angemessen angestrengt habe. Das dürfte unmöglich sein.
Delay / Lieferengpass
Die meisten hier relevanten Passagen sind geschwärzt bzw. finden sich in der folgenden Form auf Seite 11. Das Spannende hier ist, dass diese Seite 11 offenkundig als BILD in den PDF eingefügt wurde, während fast der gesamte Rest des Dokuments generisch zu sein scheint. Warum die EU-Kommission hier eine Seite als Bild eingefügt hat, den ursprünglich an dieser Stelle zu findenden Text also mit einer Bilddatei ersetzt hat, das ist eine spannende Frage, die wir derzeit nicht beantworten können. Man könnte natürlich den bösen Verdacht haben, dass die Seite eingefügt wurde, um den Punkt 5.4 um die Produktionsstätten im Vereinigten Königreich erweitern zu können. Punkt 5.4 ist schon deshalb seltsam, weil er Punkt 5.1 widerspricht und vor dem Hintergrund, dass es der EU scheinbar darum geht, so schnell wie nur möglich so viel wie nur möglich Dosen zu akquirieren, vollkommen unverständlich. Wer mag, kann sich die ominöse Seite 11 im PDF am Ende dieses Textes ansehen.
Die folgende Abbildung macht deutlich, dass Seite 11 offenkundig nicht zum Original PDF gehört, sondern nachträglich eingefügt wurde. Warum man das tun sollte? Es gibt viele Gründe. Fehler und Fälschung gehören dazu.
Auch Seite 39 im veröffentlichten Vertrag ist nachträglich eingefügt:
Da sich im Dokument unzählige geschwärzte Passagen befinden, können die Schwärzungen nicht der Grund für die nachträgliche Einfügung sein. Ergo geben wir die Frage einfach weiter an unsere Leser: Was ist der Grund dafür, dass die EU-Kommission die Seiten 11 und 39, beides Seiten mit sensiblem Inhalt, nachträglich in den veröffentlichten Vertrag eingefügt hat?
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Da ist wohl schon seit Längerem die Planstelle eines/einer/eines (zutreffendes gelb anmarkern und darüber freuen) Dokumentenfälscher*In unbesetzt…
Es ist wunderbar mit anzusehen, wie innerhalb von Wochen eine Gegenöffentlichkeit entsteht. Sei es nun der Wechsel zu Parler, Telegram oder das kritische Denken gegen die etablierten zunimmt.
Das Internet wird immer mehr zur Quelle der Erkenntnis. Und wir sehen in Echtzeit, wie die Deutungshoheit der Mächtigen verschwindet. Die Narrative der letzten 50 Jahre verfangen sich immer schlechter.
Die „glückliche“ Fügung von Wokeness im Lichte der Öffentlichkeit durch Biden (die ja sonst immer subversiv hinter dem Rücken der Bürger stattfindet) dazu die neue Medienkompetenz de Bürger mit kritischem Denken.
Wir werden noch wunderbare Sachen erleben.
Dass von der Leyen keine verlässliche Vertragspartnerin ist, vor üblen Kampagnen gegen Hersteller nicht zurückschreckt, die allein ihrer Unfähigkeit entspringen, die Arbeitsweise solider Hersteller zu verstehen, zeigt der Fall Heckler & Koch. Eine üble Kampagne, bei der einem in der Industrie Erfahrenen sofort klar war, dass der Hersteller kaum die ihm vorgeworfenen Verstöße begangen haben konnte, konnte erst durch ein Gericht gestoppt werden. Nicht mit von der Leyen: Bei der neuerlichen Auftragsvergabe 2020 wurde rechtswidrig getrickst, damit H&K den Auftrag nicht bekommen sollte. Die unzulässige Auftragsvergabe wurde dann erst mal wieder zurückgenommen.
Seite 34 ist auch ein Bild, ist aber auf die richtige Größe skaliert worden. Die technische Begründung: die eingefügten Seiten sind per Fax, oder als Scan per E-Mail, an die Person geschickt worden, die die Bilder eingefügt hat. Womöglich befanden sich Absender und Empfänger nicht im gleichen Gebäude, nicht in der gleichen Stadt, usw. Seiten 11 und 34 haben Seitennummern, die in der richtigen Reihenfolge zu den Seiten vor , bzw. nach den eingefügten Seiten sind. Seite 39 hat keine Seitennummer. Es müßte aber noch nachgewiesen werden, wann die Bilder eingefügt worden sind, ob sie die jeweiligen Seiten ersetzt haben, und wenn ja, ob die Seiten lediglich nach Verhandlung und Unterschriftenleistung (Seite 34) aktualisiert worden sind. Allerdings wirkt es nicht nachvollziehbar, warum nicht einfach das gesamte aktualisierte Dokument als Fax oder Scan verschickt wird.
Hmm, was könnte der Grund sein? Fragen wir doch einfach mal Wikipedia, was UvdL sonst so gemacht hat, wenn es eng wurde:
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Wikipedia: “Seit 2019 geht ein Untersuchungsausschuss möglicherweise rechtswidrigen Auftragsvergaben an externe Berater der Bundeswehr durch von der Leyen nach. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung wurden für die Untersuchung relevante Handydaten gelöscht, Akten unzulässig geschwärzt und Dateien vernichtet.[119] An beiden von der damaligen Ministerin genutzten Mobiltelefonen wurden Textnachrichten entfernt. So nahm ein IT-Sachbearbeiter des Ministerbüros an einem der beiden Mobiltelefone eine „Sicherheitslöschung“ vor, nach der es endgültig entsorgt wurde.[120] Gegen diese Datenlöschung hat der Grüne Sicherheitsexperte Tobias Lindner im Dezember 2019 Strafanzeige erstattet.[121]”
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“Business as usual” also.