Die AstraZeneca Posse: Die EU-Leyenspielschar und der Inhalt des Vertrages
Überforderung, die sich zumeist als Ergebnis von Inkompetenz einstellt, bringt die Not einer psychologischen Kompensation mit sich, vor allem dann, wenn die Tatsache, dass man komplett überfordert ist, nicht als solche benannt werden darf, weil die Überforderung z.B. inkompatibel mit der Position und dem Anspruch, den man persönlich anmeldet, ist.
Als solche beschreibt Überforderung eine Diskrepanz zwischen dem, was geleistet werden soll oder muss, und dem, was man zu leisten im Stande ist. Die Diskrepanz kann in einer Vielzahl von Faktoren begründet sein. Die häufigsten Ursachen sind Inkompetenz, Faulheit, Feigheit, neben Quoten und anderen physischen und psychologischen Behinderungen.
Was bei der EU-Kommission, der doch so gendergerecht besetzten EU-Kommission, der Leyenspielschar, derzeit die Ursache der Überforderung ist, die die für das Impffiasko in der EU Verantwortlichen derzeit zur Schau stellen, ist unbekannt, die Vermutung, dass Inkompetenz einen erheblichen Beitrag zur Überforderung leistet, liegt indes, wie wir in diesem Post zeigen werden, nahe.
Bei der EU ist man es bislang gewohnt gewesen, die eigen Inkompetenz hinter einer Machtpose verstecken zu können. Die EU ist der größte Markt (in Europa). Die EU hat rund 450 Millionen Einwohner. Die EU ist ein internationaler Player. Derartige Aussage mögen dann, wenn mit Ghana oder Belize verhandelt wird, das Gegenüber erfolgreich einschüchtern, spätestens dann, wenn die EU einem Akteur gegenüber sitzt, der ein “least interest” geltend machen kann, weil es ihm mehr oder minder derzeit egal sein kann, was man in der EU von ihm denkt, dann ist der Zauber schnell als die Hobbymagie aus dem Kinder-Zauberset entzaubert.
Die EU-Kommission lernt das gerade von AstraZeneca.
Sie lernt einige in der normalen Welt normaler Verhandlungen normale Dinge:
- Verträge sind verbindlich;
- Wer Verträge verspätet abschließt, trägt die daraus entstehenden Konsequenzen;
- Wer Verträge verspätet abschließt, der kann nicht versuchen, zuvor abgeschlossene Verträge mit Dritten zu kapern;
- Die übliche Masche, mit der Überforderte versuchen, ihre Inkompetenz zu kaschieren, Beschuldigung, der Versuch, moralisch Druck auszuüben, der Versuch, dicke Arme zu machen usw. usf. sie scheitern da, wo man mit einem least interest im Spiel ist;
Es wirkt derzeit alles mehr als lächerlich, was aus Brüssel von der überforderten von der Leyen und der mindestens so überforderten Stella Kyriakides aus Zypern zu hören ist.
Wir beschreiben die Situation einmal, wie sie sich uns darstellt.
Die EU-Kommission hat sich Mitte 2020 eingeschaltet, als Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, eigene Verträge mit den Produzenten von Impfstoffen abschließen wollten. Man sei dafür zuständig, so die EU-Kommission, wohlgemerkt nicht: man sei dafür kompetent. Dann hat die EU verhandelt, und verhandelt, und verhandelt und am Ende gab es Verträge. Dazu kommen wir gleich. Die britische Regierung ist der EU-Kommission um drei Monate zuvor gekommen. Der Vertrag mit Pfizer/Biontech, Moderna und AstraZeneca war unter Dach und Fach, da hat die EU-Kommission noch verhandelt und vermutlich dicke Arme gemacht, denn das scheint der einzige Verhandlungsstil zu sein, der in Brüssel bekannt ist. Die drei Monate Vorlauf wurden im UK genutzt, um Probleme in der Produktion zu beheben, die Logistik zu klären, um all die Hürden aus dem Weg zu schaffen, vor denen die Mitgliedsstaaten in der EU bis heute stehen. Und: nicht zu vergessen: Die Impfstoffe wurden viel schneller und viel früher zugelassen als dies in der EU der Fall war. Ergo wird im Vereinigten Königreich seit Monaten geimpft, während in der EU derzeit vor allem die Fehlstellen, Spritzen, Nadeln, Impfstoff, notiert werden.
Bei der Herstellung von Impfstoffen spielt die EU übrigens kaum eine Rolle. Die Top-5 Länder der Herstellung von COVID-19 Impfstoffen von AstraZeneca, Pfizer/Biontech und Moderna sind (Daten von Airfinity):
- USA: 4.690.000.000 Dosen
- Indien: 3.130.000.000 Dosen
- China: 1.900.000.000 Dosen
- Vereinigtes Königreich: 950.000.000 Dosen
- Deutschland: 500.000.000 Dosen
Interessant ist nun zu beobachten, wie sich die eigene Inkompetenz mit Neid auf die erfolgreiche Impf-Kampagne im Vereinigten Königreich verbindet und dazu führt, dass EU-Kommissare nun nicht nur von sich denken, sie seien toll, nein, nun denken sie auch sie seien eine Art stalinistische Furie, die darüber bestimmen kann, was mit Impfstoffen, die in der EU produziert werden, geschieht, mit Impfstoffen, die private Unternehmen herstellen, die deren Eigentum sind. Das, was Nigel Farage im folgenden Video so treffend charakterisiert, ist Überforderung infolge von Inkompetenz, die nun mit Aggression und irrationalem Verhalten kompensiert werden soll, weil es für die Angehörigen der EU-Kommission offenkundig unmöglich ist, einen Fehler einzugestehen, allein das ist psychologisch schon höchst bedenklich.
Zwischenzeitlich verlangt der Noname aus Zypern, der aufgrund unbekannter Qualifikationen EU-Kommissar spielt, dass der Impfstoff von AstraZeneca, der in Großbritannien produziert wird, in die EU geliefert wird, um die dortigen Engpässe zu schließen und dadurch die Inkompetenz der EU-Kommission zu kaschieren.
Das ist der Moment, um einen Blick in den Vertrag zwischen der EU-Kommission und AstraZeneca zu werfen. Indes, der Vertrag ist nicht veröffentlicht, noch nicht, denn derzeit wird die nächste Posse um die Vertragsveröffentlichung herum inszeniert. Aber es gibt den Vertrag der EU-Kommission mit CUREVAC (in Gänze am Ende des Posts zu finden), und wenn man jemals mit der EU-Kommission zu tun hatte, dann weiß man: Kennst Du einen Vertrag, dann kennst Du alle. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Vertrag mit AstraZeneca in wesentlichen Punkten abweicht. Es wird vermutlich ein paar Bestimmungen geben, die auf die spezifisiche Position von AstraZeneca angepasst sind, aber die grundsätzlichen Vereinbarungen dürften denen, die im Vertrag mit Curevac stehen, entsprechen, Bestimmungen wie diesen:
1.3 subject matter:
On the basis of this APA, the contractor commits to use reasonable best efforts (i) to obtain EU marketing authorisation for the Product and (ii) to establish sufficient manufacturing capacities to enable the manufacturing and supply of the contractually agreed volumes of the Product to the participating Member States in accordance with the estimated delivery schedule set out below in Article I.11 once at least a conditional EU marketing authorisation has been granted.
oder diese:
1.12 Delays
If there is a delay in the supply of the Product compared to the estimated delivery schedule, the contractor will inform the Commission as soon as reasonably possible, explain the reasons for such delay and submit a revised delivery schedule to the Commission which should be as close as possible to the estimated delivery schedule while taking into account the reasons for the delay.
oder diese:
“‘Reasonable best efforts’: a reasonable degree of best effort to accomplish a given task, acknowledging that such things as, without limitation, the complex and highly regulated nature of the Product; the timely availability of raw materials, inventories and liquid funds; yield of process; the success of necessary clinical trials programs to support safety and immunogenicity data for the Product; the approval of the final Product formulation;”
Der extensive Gebrauch des Wortes “reasonable”, der den Vertrag auszeichnet, und die Definition von “reasonable best effort” als “reasonable degree of best effort to accomplish a given task”, ein Pleonasmus, wie ihn Schwätzer lieben, fällt der EU-Kommission nun auf die Füße, denn – wir gehen davon aus, der Vertrag zwischen der EU und AstraZeneca ist in diesen Punkten zu dem mit Curevac identisch – um AstraZeneca an den Karren fahren zu können, müsste die EU-Kommission belegen, dass AstraZeneca nicht alles Notwendige, alles Angemessene getan hat, um seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen.
Schlimmer noch: Bei Abschluss des Vertrages mit Curevac war der EU-Kommission offenkundig die Möglichkeit, dass es zu Engpässen und Lieferverzögerungen kommen kann, bekannt, wie Punkt “1.12 Delays” zeigt. Es ist kaum zu erwarten, dass der EU-Kommission diese Möglichkeit entfallen ist, als der Vertrag mit AstraZeneca abgeschlossen wurde, was die derzeitige Posse von der Inkompetenz in die Boshaftigkeit verschiebt, denn die Überforderten in der Kommission wollen ihre eigene Unfähigkeit nun mit Schmarotzen kompensieren und davon profitieren, dass das Vereinigte Königreich nicht nur drei Monate vor der EU-Kommission einen Vertrag mit AstraZeneca geschlossen hat, sondern drei Monate mehr Zeit zur Verfügung hatte, um Probleme zu beheben und Lösungen für Lieferengpässe, die es auch im UK gegeben hat, zu finden. Vergleichbares hat man in der EU offenkundig nicht getan. Es ist eben immer leichter, große Worte zu schwingen.
Die ganze Schumtzkampagne, die in den letzten Tagen gegen AstraZeneca losgetreten wurde, könnte sich im Übrigen in eine Katastrophe für die EU verwandeln, denn im Vertrag von Curevac gibt es eine Passage, von der wir keinen Grund haben anzunehmen, dass sie im Vertrag mit AstraZeneca fehlt:
1.7 Contract Volume
1.7.1
Subject to the grant of an EU marketing authorisation, the contractor agrees to supply to the participating Member States a total of 225 million doses of the Product (the “Initial European Doses”) in accordance with the estimated delivery schedule set out in Article I.11 below (as adjusted pursuant to Article I.12, as the case may be). The contractor also agrees to supply to a participating Member State the relevant portion of the Initial European Doses in accordance with the estimated delivery schedule set out in Article I.11 below (as adjusted pursuant to Article I.12, as the case may be) if the participating Member State in question has granted a temporary national authorisation and if the contractor accepts the supply on the basis of such temporary national authorisation, it being understood that such acceptance may not be unreasonably withheld, provided, however, that the contractor may, inter alia, reject its acceptance if it sees a potential risk of undermining the public’s confidence (in the relevant country or more broadly, in Europe given cross-border social media reach) in the safety and efficacy of potential vaccines without the approval of the Commission”
Contractor wäre im vorliegenden Fall AstraZeneca und die zitierte Passage gäbe AstraZeneca das Recht, von seinen Liefer-Verpflichtungen zurückzutreten, wenn z.B. in einem Mitgliedsstaat eine Schmierenkampagne gegen den Impfstoff des Unternehmens losgetreten wird, z.B. mit der unsinnigen Behauptung, der Impfstoff habe nur 8% Effektivität bei älteren Menschen oder wenn eine nationale Zulassungsbehörde politische und nicht nachvollziehbare Beschränkungen in der Anwendung des Impfstoffs von AstraZeneca verhängt.
Der Impfstoff von AstraZeneca kostet rund ein Drittel des Preises, den der Impfstoff von Pfizer/Biontech bzw. Moderna kostet. AZD1222, so der Name des Impfstoffs, erfordert keine extreme Kühlung, ist daher leichter zu transportieren und leichter zu verabreichen. Der Impfstoff kann leichter auf neue Mutationen von SARS-CoV-2 angepasst werden als die Impfstoffe von Pfizer/Biontech und Moderna … das nur zur Frage, warum AstraZeneca nicht auf den Markt der EU angewiesen ist…
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Also, Herr Klein: Ihre Arbeit ist wieder Klasse !!!
Inkompetenz ist ein sehr wohlmeinender Erklärungsansatz, wenn man Milliarden bezahlt, ohne sich eine Gegenleistung zusichern zu lassen. Dass die Hersteller nicht haften, wenn sie nicht liefern können, war offensichtlich gewollt. Wahrscheinlich hat die EU nur nicht damit gerechnet, dass ein Hersteller nicht liefern kann, weil er an andere verkauft.
Die Unfähigkeit der Brüsseler Leyenspielgruppe mag sich durchaus als lebens- bzw. gesundheitsrettend herausstellen. Wer nicht mit diesen vollkommen unzureichend getesten Impfstoffen gespritzt wird, kann auch an keinen Nebenwirkungen sterben bzw. leiden. Solange es keine signifikante Anzahl von Personen unter 70 Jahren gibt, die AN CoVid und OHNE schwerwiegende Vorerkrankungen gestorben sind, sehe ich auch keinen Anlass dazu. Ich bin kein kategorischer Impfgegner. Aber ich warte ab, bis unser politisches Spitzenpersonal an der Reihe war … und dann noch mal mindestens 2 Jahre, bevor ich mich freiwillig hiergeben impfen lasse.
Oh, c’mon. Mittlerweile weiß doch jeder, dass die EU-Kommission, wie auch ein erheblicher Teil der Bundesregierung, sich als iudex, pars et advocatus aufspielt und die Meinung vertritt: Ein Vertrag enthält und besagt genau das, wovon wir sagen, dass er es enthielte und besagte. Die Eurokraten werden sich also selber zertifizieren, dass sämtliche auf der ganzen Welt irgendwo produzierten Impfstoffe ihr privates Eigentum und ausschließlich auf dem Gnadenweg zu verteilen wären. Bloß mit der Durchsetzung wird’s in GB ein bisschen hapern (Stil μολὼν λαβέ): Seit 1066 hat keine kontinentale Macht mehr den Briten ihren Willen aufgezwungen. Aber was wäre die EU-Kommission, wenn sie sich von Banalitaten wie der Wirklichkeit beeindrucken ließe?
Ich kann auf den ersten Blick aus Sicht des Herstellers nichts dramatisches oder extrem anstößiges an dem Vertrag finden – man hat den damals unter dem Eindruck der damaligen Bedingungen abgeschlossen, und da war es eben nicht sicher, ob der Impfstoff rechtzeitig fertig wird, ob er rechtzeitig produziert werden kann, welche Hindernisse bei der Herstellung auftreten können usw. Außerdem wurde sehr wohl bedacht, dass der Kunde/Käufer gleichzeitig auch derjenige ist, der die Voraussetzungen für die Lieferfähigkeit bzw. die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erst schafft, nämlich durch Zulassung des Impfstoffes. Schließlich hat man sich auch gegen Rufschädigung abgesichert.
Würde man es mit nüchternen, pragmatischen Personen auf Seiten der zu tun haben, was die tatsächlichen Verhandlungspartner wahrscheinlich auch waren, wäre das ein Vertrag, der sicher für den Hersteller Vorteile bietet, aber der vor dem damaligen Hintergrund ganz OK wäre. Man müsste halt zugeben, “Bürger, wir haben das rausgeholt, was zu diesem Zeitpunkt geht”, was halt nicht so viel ist wie andere Länder erzielt haben.
Der Vertrag selbst steht zwar unter belgischem Recht, aber er dürfte von einem Juristen geschrieben worden sein, der aus UK/USA kommt oder zumindest in diesem Recht ausgebildet wurde.
Die inflationäre “reasonableness” Verwendung hat daher sehr wahrscheinlich mit der Gestaltung des Vertrags durch eine solche Person zu tun, denn der Text ist ganz offensichtlich angloamerikanisch geprägt. Und dort scheut man halt, wahrscheinlich kulturell und historisch bedingt, klare Leistungsverpflichtungen, also den Vorrang der unbedingtne Verpflichtung zu Erfüllung der Leistungsverpflichtung so wie geschuldet, und flieht lieber in den “Breach” und den Schadensersatz. Wo etwa nach deutschem Recht die Leistungsverpflichtung erzwungen kann, gibt es dann bei Angloamerikanern “damages”, also Schadensersatz. Den dann in größeren Beträgen, ja, aber es gibt eben keine Leistungsverpflichtung mehr. Das sollte man sich immer vor Augen führen, wenn “reasonable” Dschungel im Vertragstext kommen. Denn die Angst vor der unbedingten Leistungsverpflichtung führt dazu, alle präzisen Pflichten (die sich etwa aus Gesetz ergeben können, wie BGB) mit “reasonableness-Soße” zuzuschütten. Der Angloamerikaner kapiert dabei auch nicht, dass es etwa mit “Treu und Glauben” selbst das im Gesetz geregelt gibt, er versucht es trotzdem mit seinen Weichmachern.
Wer mal für drei Pfennig mit Amerikanern oder Engländern verhandelt hat, weiß das, und stellt sich drauf ein – und das Ergebnis finde ich eigentlich auch gar nicht so schlecht, angesichts der Umstände.
Und da liegt halt die Crux – man müsste über die Umstände diskutieren, unter denen der Vertrag entstanden ist, was Sie, Herr Klein, ja dann auch ausführen. Da aber niemand in der Politik zugeben kann, Fehler zu machen (und Frau v.d.L. schon gar nicht, eine reinrassige Narzistin), wird versucht das Ganze umzudrehen. Insofern ist also die eine Klausel, die Sie rauspicken (Rufschädigung) mit weiser Voraussicht aufgenommen worden.
Man muss doch nur die Verordnung (EU) 2020/1043 lesen, um die von Ideologie und Bürokratie durchseuchte EU zu verstehen. Die Ideologie hat alles, was mit GMO zu tun hat, extrem verkompliziert, nun musste die EU zurückrudern, damit GMO-Impfstoffe überhaupt zügig getestet werden können: Änderung im Juli 2020. Waren da die Verträge schon abgeschlossen?
Interessant dabei Artikel 4 (1): Diese Verordnung gilt, solange die WHO COVID-19 zur Pandemie erklärt hat oder solange ein Durchführungsrechtsakt der Kommission gilt, mit dem sie gemäß Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eine gesundheitliche Notlage aufgrund von COVID-19 feststellt.
Wie kann man klinische Prüfungen von Stoffen, die möglicherweise weiterentwickelt werden müssen, an den Zustand der Pandemie oder einer erklärten gesundheitlichen Notlage binden? Muss die gesundheitliche Notlage auf Dauer erklärt werden, damit die GMO-Verordnung nicht gleich zuschlägt?
Ein irrer Verein. Im übrigen scheinen die Verträge von denselben Juristen geschrieben zu sein, die sonst Richtlinien oder Verordnungen schreiben: Immer dann vage, wenn Verpflichtungen der Kommission betroffen sind, denn die Kommission MUSS nie etwas, sie SOLL maximal. MÜSSEN tun Bürger, Hersteller, u.a. etwas. Nur hier sieht man, dass die EU in einer schwachen Verhandlungsposition war, also hat sie den Hersteller mal sehr zuvorkommend behandelt, so, wie sonst sich selbst.
Ausgehend von der kolportieren Bestellmenge von 400 Millionen Impfdosen wurde eine Dosis zum Preis von 2,18 € vereinbart. Man kann dies aus dem Gesamtpreis von 870 Millionen Euro für die Gesamtlieferung errechnen. Dieser Preis ist zwar im PDF geschwärzt, lässt sich aber dennoch lesen, wenn man die entsprechenden Lesezeichen der Seite 14, Punkt 7.4.(d) aufruft, denn dort ist der Text erhalten und nicht geschwärzt / gelöscht.
Ebenso kann man erkennen, dass die Seite 11 nicht im Original enthalten ist, sondern nachträglich verändert wurde, denn die Lesezeichen für diese Seite funktionieren nicht. Ob dort anderer Text in den Lesezeichen enthalten ist als auf der entsprechenden Seite, habe ich momentan noch nicht überprüft, ebenso, ob man mit geeigneten Mitteln die geschwärzten Passagen in der Datei wiederherstellen kann, dafür fehlt mir momentan die Zeit.
Mittlerweile wurde die ursprünglich veröffentlichte Dateiversion durch eine andere Datei ersetzt, man kann die alte Version aber noch im Netz finden.
Neben vielem Anderen ist die digitale Kompetenz ganz offensichtlich keine Stärke der geistigen Minderleister im EU-Apparat.