Rund 50% Fehlklassifikationen? Zweifel an COVID-19-Todesbescheinigungen

Bekanntermaßen beinhaltet die Todesstatistik des RKI, die als Ausweis der an COVID-19 Verstorbenen dienen soll, alle, die im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben sind, also auch Personen, für die COVID-19 nicht die direkte Todesursache war. Zudem herrscht bei der Zählung der COVID-19-Toten das Prinzip “Hoffnung”, wie man der folgenden Passage, die wir einem der unfehlbaren Faktenchecker Deutschlands, dem BR-Faktenfuchs entnommen haben, zeigt:

“Was heißt das nun im Fall der Corona-infizierten Unfalltoten? Dazu sagt die RKI-Pressesprecherin:

“Der berühmte Unfalltote mit SARS-CoV-2-Nachweis könnte vermutlich gezählt werden, wenn das Gesundheitsamt einen Zusammenhang sieht, praktisch dürfte das aber eher nicht passieren.” Außerdem handele es sich hierbei um Einzelfälle, die “keinen relevanten Einfluss” auf die Gesamtzahl der Covid-19-Toten hätten. Der gleiche Grundsatz gilt beim Selbstmord einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person:

“Ein Suizid könnte nur gezählt werden, wenn die betreffende Person positiv getestet war, aber wie gesagt, es wäre die Entscheidung des Gesundheitsamtes.” 

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Die berühmte Zuständigkeitsverschiebung (die anderern machen das schon richtig, hoffentlich) und das Vertrauen, dass natürlich die anderen die Kompetenz haben, die man selbst nicht zu haben scheint… Sicher kann man also nur darüber sein, dass diejenigen, die als COVID-19-Tote gezählt werden, irgendwann einmal positiv auf COVID-19 getestet wurden.

Wie viele, der positiv-Getesteten und Verstorbenen sind AN COVID-19 verstorben. 88% sagt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, so behauptet der BR-Faktenfuchs:

“In Bayern sind nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bislang 88 Prozent der mit dem neuen Coronavirus infizierten Toten an Covid-19 gestorben und 12 % mit Covid-19.”

Und wie das nun einmal so ist, bei Faktenfüchsen und anderen öffentlich-rechtlichen und sonstigen MS-Faktencheckern, die mit ihrer Aufgabe heillos überfordert sind, zitiert der BR-Faktenfuchs falsch, denn das Landesamt schreibt:

“Informationen zur Todesursache bei gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen liegen bei etwa 91 % der Fälle vor, von denen wiederum etwa 88 % an COVID-19 und 12 % an einer anderen Ursache verstorben sind.”

Demnach sind nicht 88% der als COVID-19 Toten Gemeldeten, AN COVID-19 gestorben, sondern 88% von 91% bei denen die Todesursache bekannt ist, also 80%. Die Feststellung der Todesursache, auf die sich das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hier bezieht, basiert auf der amtlichen Todesbescheinigung und damit auf der Annahme, dass die Todesbescheinigung KORREKT sei, eine Annahme, die man nur machen kann, wenn man entweder naiv oder unbedarft ist, wie wir gleich zeigen.

Zunächst ein wenig Todesbescheinigung. Eine Todesbescheinigung hat das folgende Aussehen.

Von Bedeutung sind hier die Felder mit der Ziffer 15 “Todesursache”, die in I. direkte Todesursachen und II. “begleitende Erkrankungen” unterteilt sind. Beide Felder entsprechen den Empfehlungen der WHO, die hier nachgelesen werden können. Für COVID-19 sieht die WHO vor, dass folgende Tode als COVID-19 Tode gezählt werden:

“A death due to COVID-19 is defined for surveillance purposes as a death resulting from a clinically compatible illness, in a probable or confirmed COVID-19 case, unless there is a clear alternative cause of death that cannot be related to COVID disease (e.g. trauma). There should be no period of complete recovery from COVID-19 between illness and death.

A death due to COVID-19 may not be attributed to another disease (e.g. cancer) and should be counted independently of preexisting conditions that are suspected of triggering a severe course of COVID-19.”

Als COVID-19 Toter soll demnach gezählt werden, wer an einem Krankheitsbild verstorben ist, von dem bekannt ist, dass es von COVID-19 verursacht werden kann, wobei die Zählung nur dann erfolgt, wenn zwischen dem Versterben und der Erkrankung an COVID-19 keine Phase der Gesundung vorhanden ist. Ein Toter, soll nur dann als COVID-19-Toter gezählt werden, wenn sein Tod nicht anderen Krankheiten, z.B. Krebs, als Ursache zugeschrieben werden kann, und er soll nur gezählt werden, wenn nicht Ko-Morbiditäten als Ursache des schweren Krankheitsbildes in Frage kommen. Kurz: Die WHO will, dass nur Tote als COVID-19 Tote gezählt werden, bei denen COVID-19 auch die eindeutige TodesURSACHE ist. Damit sind wir zurück bei den unter Ziffer 15 angegebenen Feldern der Todesbescheinigung.

Die Feststellung der Todesursache “COVID-19” bedarf einer Kausalkette, die z.B. wie folgt aussehen kann (das folgende Formular entspricht den Feldern 15.I und 15.II der deutschen Todesbescheinigung):

Der beschriebene Verstorbene ist an Atemstillstand infolge einer Pneumonie, die durch COVID-19 verursacht ist, gestorben. Er hat darüber hinaus (Abteilung 2.) eine Reihe von Ko-Morbiditäten (Herz-Kreislauf-Erkrankung, Diabetes), die aber nicht ursächlich für den Tod waren.

Ein weiteres Beispiel:

Der Verstorbene ist an akutem Lungenversagen, das von COVID-19 ausgelöst wurde, verstorben. Der Verstorbene war zudem HIV-positiv, also an AIDS erkrankt.

Ein Beispiel für einen Verstorbenen, der positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, aber nicht an COVID-19 verstorben ist, ist das folgende:

Der Tote ist an Herzversagen infolge eines Herzinfarktes verstorben. Er war an COVID-19 erkrankt, die Erkrankung ist aber nicht ursächlich für seinen Tod. Da eine COVID-19-Erkrankung einen positiven Test auf SARS-CoV-2 voraussetzt, ist dies ein Fall, der nach den Empfehlungen der WHO NICHT als COVID-19-Toter gezählt werden soll, in der Praxis des RKI aber als COVID-19-Toter gezählt wird. Aber, so hat uns der Faktenfuchs erklärt, das macht nichts, denn 88%, also korrekt 80% der Fälle, die vom RKI als COVID-19 Todesfälle erfasst werden, sind AN nicht mit COVID-19 verstorben, sollen also “richtige” COVID-19-Tote sein und was sind schon 20% Fehlerquote?

An dieser Erzählung, die man nur dann glauben kann, wenn man der Ansicht ist, dass Todesbescheinigungen immer und ausschließlich korrekt ausgefüllt werden, gibt es erhebliche Zweifel. Und wie so oft kommen diese Zweifel aus den USA, aus Florida um genau zu sein. Die Mitarbeiter des Abgeordneten im Landesparlament von Florida, Jose Olivals haben 13.920 Todesbescheinigungen, die in Florida für vermeintlich an COVID-19 Verstorbene ausgefüllt wurden, gesichtet, 700 davon genauer. Hier sind ihre Ergebnisse:

  • Auf 11.460 Todesbescheinigungen ist COVID-19 als direkte Todesursache angegeben;
  • Auf 1.204 Todesbescheinigungen ist COVID-19 vermerkt, aber nicht als direkte Todesursache; Sie gehen dennoch als COVID-19-Tote in die Statistik ein;
  • Auf 1.254 Todesbescheinigungen ist COVID-19 als Erkrankung in Teil 2 (WHO) 15.II (deutsche Todesbescheinigung) angegeben, also als zusätzliche, begleitende Erkrankung, die nicht mit dem Tod in Zusammenhang steht. Dennoch werden die entsprechenden Toten als COVID-19-Tote gezählt;
  • Auf zwei Todesbescheinigungen ist COVID-19 überhaupt nicht vermerkt, obwohl sie als COVID-19-Tod in die Statistik eingegangen sind.

Die Fehlerquote liegt somit bei 17,7%, in rund 18% der Fälle wurde COVID-19 als Todesursache statistisch erfasst, obwohl COVID-19 ausweislich der Todesbescheinigung nicht die Todesursache war.

Im nächsten Schritt haben die Mitarbeiter von Jose Olivals untersucht, in wie vielen Fällen die Todesbescheinigung dann, wenn COVID-19 als direkte Todesursache angegeben wurde, korrekt ausgefüllt ist. Diese Untersuchung mussten sie auf eine Stichprobe von 700 Todesbescheinigungen beschränken. Die Ergebnisse kann man dennoch als dramatisch ansehen, denn

  • in 15% der Fälle fand sich als Todesursache ausschließlich COVID-19, keinerlei Krankenheitsbild, also z.B. Lungenversagen;
  • nur 50% der Todesbescheinigungen entsprachen den Empfehlungen der WHO.

Unter den Todesbescheinigungen, die nicht den Empfehlungen der WHO entsprachen, die aber dennoch als COVID-19-Tote gezählt wurden, fanden sich folgende Todesursachen:

  • Arteriosklerose;
  • Herzstillstand;
  • Nierenkrebs;
  • Alzheimer;
  • Kehlkopfkrebs;
  • Septischer Schock infolge einer Infektion mit E-Coli Bakterien;
  • Demenz;
  • Gehirndegeneration;
  • Depression;
  • Leberzirrhose;
  • Parkinson;

In allen diesen Fällen sind die Verstorbenen vor ihrem Tod positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden, es findet sich also COVID-19 (des öfteren mit dem Zusatz “positive test” in dem Feld 15.2 (deutsche Todesbescheinigung) bzw. Teil 2 WHO-Empfehlung. Definitionsgemäß sind im zweiten Teil aufgeführte Erkrankungen NICHT ursächlich für den Tod, dass die entsprechenden Verstorbenen dennoch als COVID-19-Tote erfasst wurden, kann man daher nur als Fehler ansehen, ein Fehler, der sich in rund 50% der Todesbescheinigungen findet, die die Mitarbeiter von Jose Olival untersucht haben.

Nach diesen Ergebnissen muss man davon ausgehen, dass sich unter denen, die als COVID-19-Tote in die Statistik eingehen, nicht nur eine Reihe von Toten findet, die “MIT COVID-19” gestorben sind, aber nicht AN COVID-19, sondern dass sich unter denen, die als AN COVID-19 verstorben ausgegeben werden, bis zu 50% Fehlklassifikationen finden. Klarheit kann man hier nur schaffen, wenn die Todesbescheinigungen, die deutsche Gesundheitsämter zur Grundlage ihrer Klassifikation nutzen, die wiederum an die Landesämter und von dort an das RKI gemeldet werden, in ähnlicher Weise untersucht werden, wie dies die Mitarbeiter von Jose Olivals in Florida getan haben. 

Was machen eigentlich die Mitarbeiter der vielen Hundert Abgeordneten, die in Landesparlamenten und im Bundestag auf Kosten der Steuerzahler ein Auskommen gefunden haben?



Seit Ende Januar 2020 besprechen wir Studien zu SARS-CoV-2. Damit gehören wir zu den wenigen, die das neue Coronavirus seit seinem Auftauchen verfolgt und den Niederschlag, den es in wissenschaftlichen Beiträgen gefunden hat, begleitet haben.
Eine Liste aller Texte, die wir zu SARS-CoV-2 veröffentlicht haben, finden Sie hier.

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