Gegen nicht-linke Online-Medien: Gezielte Zensur durch Landesmedienanstalten

Dass beim Deutschlandfunk nicht die Créme des deutschen Journalistenfundus arbeitet, sofern dieser Fundus noch eine “Créme” enthält, ist seit langem klar: Zu schlecht recherchiert und zu miserabel geschrieben und zu einseitig sind die meisten Beiträge. Wir haben gerade ein besonders eklatantes Beispiel besprochen.

Dass MS-Journalisten heutzutage ihre Aufgabe darin sehen, staatlichen Institutionen bei was immer sie auch tun, zu applaudieren, sich als Regierungs-Groupies zu verdingen, die vor allem gegen das, was sie für rechts halten, kreischen, das ist auch nicht unbekannt.

Dass aus der Mischung von handwerklicher Inkompetenz und ideologischem Eifer ein Gebräu entsteht, das mit Journalismus überhaupt nichts mehr zu tun hat, das ist eine Zwangsläufigkeit, die sich dann in Sätzen wie den folgenden niederschlägt:

„Ob Sie Ihren Beruf ausüben können, ob Sie sich einem anderen Menschen im öffentlichen Raum näher als 1,50m nähern können, ob Sie eine Maske tragen ja oder nein, das bestimmt aktuell Bill und Melinda Gates. Die sogenannte Gates Foundation. Diese beiden Menschen haben sich über die WHO in die Weltdemokratien hineingehackt und bestimmen aktuell das, was man Normalität nennt.“

Eine klassische Verschwörungserzählung – garniert mit zum Teil falschen Zahlen. Wohl auch deswegen hat YouTube Ken Jebsens Kanal vor wenigen Wochen endgültig gesperrt”.

Das, was im ersten Absatz zitiert wird, ist KEINE klassische Verschwörungserzählung, sondern eine klassische Meinungsäußerung, die erst dann zur Verschwörungserzählung wird, wenn sie ohne Beleg bleibt. Aber selbst wenn sie zur Verschwörungserzählung wird, dann ist daran nichts verwerflich, solange es möglich ist, die Erzählung zu prüfen, eine Tätigkeit, die ein intellektuell normal ausgestatteter Mensch problemlos zu leisten im Stande ist.



Umso erstaunlicher, dass Christoph Sterz vom Deutschlandfunk die entsprechende Leistung in seinem Beitrag nicht erbringt und der offenkundigen Ansicht ist, wenn er einen Beitrag als “Verschwörungserzählung”, nein als “klasssiche Verschwörungserzählung” etikettiert hat, dann sei alles gesagt, das Verdikt gesprochen und die Mutmaßung, die unter Verstoß gegen jede journalistische Sorgfaltspflicht hier vorgetragen wird, dass nämlich YouTube KenFM deshalb gesperrt habe, weil YouTube genau den Fehlschluss begeht, den Sterz hier begeht, dass nämlich eine einfache Meinungsäußerung eine Verschwörungstheorie sei, berechtigt.

Angesichts der Unterscheidung in klassische und damit zwangsläufig nicht-klassische Verschwörungstheorien stellt sich die Frage, was im Gehirn von Sterz die Kategorie “nicht-klassische Verschwörungserzählung” bevölkert. Es müsste zwangsläufig eine moderne oder eine uralte Verschwörungserzählung sein, und da Gates hier offenkundig nicht zur Moderne gezählt wird, wäre es wirklich interessant zu erfahren, was moderne Verschwörungserzählungen ausmacht, vielleicht, dass es vor allem rechte Onlinemedien seien, die Verschwörungserzählungen erzählen würde, eine moderne, nicht klassische Verschwörungserzählung, die Sterz in seinem Beitrag für den Deutschlandfunk, der zwischen Diffamierungs- und Handlangerfunk oszilliert, verbreitet?

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Wie dem auch sei: Die Sorgfaltspflicht ist das, was hier wichtig ist. Denn Landesmedienanstalten, Anstalten, von denen Sterz allen Ernstes behauptet, dass sie “staatsfern organisiert” seien, und das, obwohl Parteien Landesmedienanstalten schon seit Jahren als Endlagerstätte für Politische Altlasten benutzen (dazu gleich mehr), haben damit begonnen, vornehmlich rechte Onlinemedien wegen vorgeblicher Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht anzuschreiben, mit welchem Ziel, dazu muss man wirklich kein Prophet sein. So genau weiß niemand, was Landesmedienanstalten wie die MABB, Medienanstalt Berlin Brandenburg, da tun, denn alles geschieht im Verborgenen. Es gibt keinerlei Transparenz, keinerlei Angabe der Kriterien, die an wen angelegt werden. Es geht zu – so muss man vermuten – wie früher beim NKWD: Morgens liegt ein Brief im Briefkasten, und Mittags wird man abgeholt…

Bleiben wir noch einen Moment bei Landesmedienanstalten als “staatsfern organisierte” Anstalt, wie Sterz behauptet. Im neunköpfigen Medienrat der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg sitzen u.a.:

  • Martin Gorholt (SPD) zuletzt Chef der Staatskanzlei in Brandenburg;
  • Karin Schubert (SPD) zuletzt Senator für Justiz unter Klaus Wowereit;
  • Marie Luise von Harlem (Grüne/B90), Geschäftsführer des Landesverbands Bündnis90/Grüne in Brandenburg;
  • Gabriele Wiechatzek (CDU) zuletzt im Berliner Abgeordnetenhaus;

Sie werden ergänzt um einen re:publica und netzpolitik.org Herausgeber, einen Bürgerrechtler, der Romane schreibt und Jurist ist, einen Schauspieler und zwei Berater mit eigenen Firmen. Ein bunter Haufen mit eindeutiger politischer Ausrichtung. Das bringt uns zurück zur staatsfernen Organisation und zu der Erkenntnis, dass “staatsferne Organisation” wohl bedeutet, dass keine derzeit in Landesregierungen, sondern nur ehemalige Politiker aus Landesregierungen und Parlamenten in Landesmedienanstalten sitzen, wir nennen das abgehalfterte Politiker, oder politische Altlasten.

Es macht den Eindruck, als würde Christopf Sterz den Mythos der Staatsferne von Landesmedienanstalten tatsächlich glauben. Neben dem Glauben an das Gute im Staat und die Wahrheit der öffentlichen Verlautbarungen gibt es nichts, was seinen Beitrag “Medien-Aufseher gehen gegen rechte Online-Medien vor” auszeichnen würde: Keine eigene Recherche, die über das Einholen von Meinungen hinausgeht, kein Bemühen, Konsumenten zu INFORMIEREN, Sterz begnügt sich damit, das durchzureichen, was ihm von Landesmedienanstalten serviert wird und bricht einen weiteren journalistischen Grundsatz, denn er holt keinerlei Meinung der Beschuldigten, von Ken Jebsen oder von den Herausgebern des Deutschlandkuriers ein, die alle auf der Zielliste der Landesmedienanstalten von Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stehen. Wenn Sterz weiterhin in der Häufigkeit gegen die journalistische Sorgfalt verstößt, dann wird er noch zum Gegenstand einer Untersuchung der Landesmedienanstalt.

Indes, die Gefahr besteht nicht.

Egal, welche Blödsinn Sterz verbreitet, wie sehr er journalistische Grundsätze mit Füßen tritt, etwa dadurch, dass er seine Parteilichkeiit offen zu Markte trägt, er wird nicht von Landesmedienanstalten zum Gegenstand der Untersuchung gemacht, denn der Deutschlandfunkt hat sich dem Urteil des Presserates, einer freiwilligen Selbstkontrolle unterworfen und ist deshalb von jeder Maßnahme durch die Landesmedienanstalt ausgenommen. Eine Lächerlichkeit par excellence, denn der Presserat hat schon lange aufgehört, einen journalistischen Ethos auch nur einzufordern. Zuletzt wurde dies am Beispiel von “ACAB [All Cobs are Bastards]” deutlich, als eine verwirrte Autorin der taz, die Polizeibeamte und Müll gleichgesetz hat, in Schutz genommen wurde. Wir zitieren:

“Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie [gemeint sind Polizeibeamte] wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.”

Nicht beanstandenswert.
Beanstandenswert ist dagegen, was Ken Jebsen verbreitet. “Videos voller Geraune und Verschwörungserzählungen”, wie Sterz behauptet oder Aussagen wie die folgende:

“Im Zuge der Corona-Krise hat man ja wirklich den Eindruck, dass es immer schlimmer wird, vernünftige Debatten sind gar nicht mehr möglich”.

Sterz findet diese Aussage, die im “AfD-nahen” Deutschlandkurier erschienen ist, offenkundig beanstandenswert, was einmal mehr deutlich macht, dass Sterz und Meinungsfreiheit inkompatibel sind. Aber das Bemühen der Landesmedienanstalten, es richtet sich nicht auf Sterz und seine vielen Probleme, es richtet sich auf rechte Online-Medien, denn der neue Medienstaatsvertrag erlaube es den Landesmedienanstalten, gegen Online-Medien vorzugehen, so berichtet Sterz, ist aber offenkundig nicht in der Lage die entsprechende Regelung auch zu zitieren.

Wir haben seine Arbeit für ihn gemacht.
Die neue Möglichkeit, Zensur mit formalen Spielerreichen zu rechtfertigen, sie findet sich in Art. 19 des Medienstaatsvertrags:

“Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.”

Das ist eine dieser Gummiformulierungen, die nichts ausschließen und geradezu die Aufforderung zum Missbrauch in sich tragen, fast dass man den Eindruck haben könnte, die Formulierung sei extra geschrieben, um alles offenzulassen und Zensur al Gusto zu ermöglichen. Aber das wäre natürlich eine Verschwörungserzählung, die das Missfallen von Herrn Sterz erregen würde, und das wollen wir ja nicht. Wer würde auch auf die Idee kommen und Parteien und ihre Vertreter der Konspiration gegen politische Gegner bezichtigen. Perish the thought.

Die “Sorgfaltspflichten”, die man so herrlich in alle Richtungen dehnen kann, sind das, was Sterz in seinem Beitrag thematisiert, ohne es zu bemerken, und sie sind das, was in seinem Beitrag einen kapitalen (oder klassischen) Widerspruch produziert, der deutlich macht, worum des den Landesmedienanstalten wohl wirklich geht: um Zensur!

Zu Beginn seines Beitrags zitiert Sterz (mehr als Andere Zitieren ist in seinem journalistischen Repertoire nicht enthalten):

“„Dabei gucken wir nicht auf die Frage, ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt. Das ist ganz ausdrücklich nicht unsere Aufgabe, um nicht zu sagen, der Meinungsfreiheit verpflichtet, sondern wir gucken schwerpunktmäßig, ob es sozusagen handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich.“ [Woher Landesmedienanstalten die Kompetenz nehmen wollen, ausgerechnet die Qualität journalistischer Erzeugnisse zu bewerten, ist eine Frage, die so offen ist, wie ein Scheunentor. Und da diese absurde Kompetenzanmaßung im Gleichschritt mit spezifischer Kontrolle bestimmter Inhalte erfolgt, ist offensichtlich, was bezweckt wird.]

Das sagt Tobias Schmid, Chef der Landesanstalt für Medien NRW. Wenn handwerkliche Regeln journalistischer Arbeit Gegenstand der Bemühungen sind, und nicht die Frage, ob der Inhalt gefällig ist, dann geht es definitiv nicht um Inhalte, und das bestätigt Schmid auch, wenn er behauptet, seine Anstalt sei der Meinungsfreiheit verpflichtet.

Indes, ein paar Absätze weiter steht:

“Auch wenn die Landesmedienanstalten nicht nur gegen rechtsgerichtete Angebote vorgehen: KenFM, „Deutschland-Kurier“ und Flinkfeed haben die größte Prominenz unter den 13 angeschriebenen Internetplattformen. Deshalb hält Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein es nicht für unwahrscheinlich, dass den Landesmedienanstalten in den nächsten Tagen vorgeworfen wird, selektiv und einseitig gegen bestimmte Medien vorzugehen:

„Ich kann den Vorwurf nachvollziehen. Das hat sicherlich einen Grund darin, dass zurzeit besonders viele Inhalte durch den Corona-Kontext hochgespült werden und dass viele aus unserer Sicht nicht gut recherchierte Informationen im Kontext mit Corona-Leugnung, mit Impfen und Ähnlichem verbreitet werden. Und deswegen ist es, glaube ich, zurzeit einfach die Tatsache, dass die meisten problematischen Inhalte aus diesem Spektrum kommen. Das kann aber auch sich mal wieder ändern, wenn andere politische Themen Oberhand gewinnen.“

Es gibt in schlechten Managerbüchern regelmäßig den Hinweis, dass man Kritik dadurch begegnen solle, dass man sie vorwegnehme und als unberechtigt bezeichne. Das ist eine Form der apotropäischen Magie, eine Art Mythos oder Aberglaube, dessen Kern die Überzeugung ist, dass man Kritiker stummschalten kann, wenn man ihre Kritik intoniert und diskreditiert. Das ist natürlich Humbug, denn Kritiker werden sich nicht dadurch abschrecken lassen, dass derjenige, den sie kritisieren, behauptet, ihre Kritik sei unberechtigt. Das glauben nur besonders naive oder besonders freche Zeitgenossen, solche, die von Naiven durch den Verkauf von schlechten Managerbüchern Geld scheffeln, zum Beispiel.

Vor allem wird sich die Kritik nicht dadurch abwehren lassen, dass man einen “klassischen” Widerspruch in ein und demselben Beitrag verbreitet und denkt, die Konsumenten seien so beschränkt wie man selbst und würden das nicht bemerken. Nun, wir haben es bemerkt.

Wenn die Landesmedienanstalten die Einhaltung der Sorgfaltspflicht anhand von formalen Kriterien prüfen wollen, ob Zitate zugeschrieben sind, Quellen angegeben werden usw., dann schließt dies eine inhaltliche Prüfung aus, was die Frage, wie es dann sein kann, dass die geprüften Angebote alle “problematische Inhalte aus diesem Spektrum” sind, also Corona-Kritiker von rechts, zu einer Frage der Wahrscheinlichkeit macht: Wie wahrscheinlich ist es, dass vor allem rechte Corona-Kritiker Quellenangaben und Zitationen nicht beherrschen? Nach unserer Beobachtung besteht der entsprechende Bedarf an Nachhilfe durch Landesmedienanstalten vor allem auf der Seite der MS-Medien, die fast durchweg von “wissenschaftlichen Studien” berichten, die sie in keiner Weise referenzieren.

Zudem: Wenn man prüfen will, ob Medien bestimmte Standards einhalten, dann steht man vor einem Meer der Medien. Und aus diesem Meer der Medien wollen sich die Landesmedienanstalten zufällig ausgerechnet rechte Corona-Kritiker herausgegriffen haben? Wie wahrscheinlich ist es, dass man in einem Supermarkt ausgerechnet Produkte derselben Marke zum Test ganz zufällig auswählt? Es ist überhaupt nicht wahrscheinlich. Eine spezifische Auswahl aus einer unspezifischen Menge kann man ausschließlich dadurch erreichen, dass man nach spezifischen Kriterien vorgeht, dass man Angebote wie KenFM oder Deutschlandkurier systematisch und gezielt anvisiert. Die Unverschämtheit besteht dann darin zu behaupten, das sei keine Systematik und keine Absicht, sondern Zufall, habe sich quasi aus den Umständen heraus ergeben. Wenn ein Schütze mit einem Maschinengewehr in eine Menge schießt und ihm nur weiße Männer, die in der Menge nur sehr selten vertreten sind, zum Opfer fallen, dann kann man kaum von Zufall sprechen, dann muss man ein gezieltes Vorgehen annehmen.

Bei den Landesmedienanstalten ist das genauso.
Sie werden offenkundig von Parteien und Landesregierungen derzeit instrumentalisiert, um Meinungsfreiheit zu beseitigen und dem politischen Gegner zu schaden. 2021 ist Wahljahr. Der Wind wird rauher, und der Kampf um die (Meinungs-)Freiheit wird intensiver geführt werden müssen. Wer sich nicht wehrt, der findet sich mit Maulkorb wieder.



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