Belügt die Bundesregierung das Parlament? Warum Stasi-Unterlagen nur im Schneckentempo rekonstruiert werden

Uns liegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vor, die die Wiederherstellung von Stasi-Unterlagen, die in den letzten Tagen der DDR eiligst zerrissen und geshreddert wurden, zum Gegenstand hat. Die Wiederherstellung dieser Unterlagen ist, wie es in der Antwort der Bundesregierung an mehreren Stellen heißt, eine gesetzliche Verpflichtung, die im Stasiunterlagen-Gesetz (StUG) schon in Paragraph 1 Absatz 1 zu finden sei. Auch nach dem Umzug der Stasi-Unterlagen aus Berlin ins Bundesarchiv nach Koblenz (wo sie sicher besser aufgehoben sind), ist die Rekonstruktion zerstörter Unterlagen eine gesetzliche Verpflichtung nunmehr des Bundesarchivs:

“Das Bundesarchiv hat nach Maßgabe dieses Gesetzes folgende Aufgaben und Befugnisse:
10. Rekonstruktion und Erschließung von zerrissenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.”

Nun ist das mit den gesetzlichen Verpflichtungen so eine Sache. Man kann sie zuweilen einfach aussitzen, man kann im Bummeltempo vorankriechen, man kann allerlei Probleme, technische, rechtliche und praktische erfinden oder finden, wegen derer an eine derzeitige Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung nur eingeschränkt zu denken sei und vieles mehr.



Die Situation, die sich mit Bezug auf die Rekonstruktion von rund 16.000 Säcken voller geshredderter Stasi-Akten entfaltet, sie enthält Elemente von allem, was bislang genannt wurde. Verantwortlich für die Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag zeichnet übrigens Monika Grütters, die als “Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin” fungiert, ob das die neue Bezeichnung für Haushaltshilfen ist, haben wir nicht eruiert.

Die Antwort auf die Frage, warum es mit der Wiederherstellung der Akten nicht vorangehe, obwohl Fraunhofer IPK bereits vor fast einem Jahrzehnt mit dem ePuzzler ein System entwickelt habe, das exakt auf die Zwecke der Rekonstruktion einer großen Menge von zerrissenen oder beschädigten Unterlagen zugeschnitten wurde und im Jahr 2013 den Europäischen Innovationspreis erhalten hat, lautet:

Die Software, die Fraunhofer IPG entwickelt habe, sei toll, aber der Scanner, man muss die Schnipsel ja irgendwie digitalisieren, dieser Scanner sei nicht geeignet um mit “vertretbarem Zeitaufwand” die Dokumente zu rekonstruieren: Im Orginalton:

“Während die E-Puzzler-Software funktioniert, konnte der im Pilotprojekt eingesetzte Scanner zwar eine für das digitale Puzzeln brauchbare Bildqualität bieten, war jedoch ingesamt für das angestrebte Massenverfahren zu arbeitsintensiv und zu langsam.”

Und an anderer Stelle:

“Im Projekt der virtuellen Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen ist die Verarbeitung großer Mengen von Unterlagen von herausgehobener Bedeutung.”

Und weiter:

“Nach dem derzeitigen Stand der Technik gibt es kein Verfahren, das in der Lage ist, die Gesamtmenge der beim BStU vorhandenen zerrissenen Stasi-Unterlagen in überschaubarer Zeit zusammenzusetzen.”


Wir fragen jetzt nicht, was eine “überschaubare Zeit” ist, um die Lächerlichkeit dieser Aussagen würdigen zu können, muss man nur wissen, dass die Behauptung, der Scanner, mit dem die Stasi-Unterlagenfragmente erfasst werden, sei zu langsam, nicht geeignet, zu arbeitsintensiv, beim Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen dazu geführt hat, dass nunmehr die Schnipsel per Hand zusammengesetzt werden. Offenkundig ist das, was in der Antwort auf die Anfrage als das “händische Zusammensetzen” bezeichnet wird, im Gegensatz zu einem vollautomatisierten Verfahren, wie es der ePuzzler von Fraunhofer IPG darstellt, ein Verfahren, das mit vertretbarem Arbeitsaufwand, also nicht zu arbeitsintensiv, betrieben werden kann und das geeignet ist, als “Massenverfahren”, große “Mengen zerrissener Stasi-Unterlagen” zu verarbeiten und in “überschaubarer Zeit zusammenzusetzen”.

Man wünschte, dass die Lügen, die sich Offizielle ausdenken, zumindest Anzeichen dafür offenbaren würden, dass ein intelligentes Wesen daran beteiligt war, sie auszuhecken.

Nun könnte man die Sache hier bereits auf sich bewenden lassen und feststellen, dass man offenkundig die Rekonstruktion der Stasi-Unterlagen seitens der Bundesregierung verschleppen will: Wer weiß, was die eilends zerstörten Unterlagen der Stasi, die sicher nichts Nebensächliches zum Gegenstand haben, alles zu Tage bringen würden, würden sie rekonstruiert. Aber wir haben die Sache nicht auf sich beruhen lassen, uns vielmehr bei Fraunhofer IPG umgesehen und ein wenig nachgelesen, was der ePuzzler so alles kann. Dabei haben wir die folgende Broschüre aus dem Jahre 2019 gefunden, die dem ePuzzler gewidmet ist und in der sich folgende Seite findet:

Die ganze Seite ist der Darstellung der Probleme gewidmet, die sich mit dem Scannen von geshredderten Dokumenten verbinden: Wie sichergestellt wird, dass die Qualität ausreichend ist, wie sichergestellt wird, dass Vorder- und Rückseite gescannt werden und vieles mehr, so dass die Software, das Gehirn des ePuzzlers an die Arbeit gehen und die Dokumente nicht nur wiederherstellen, sondern gleich digital speichern kann. Die Probleme, von denen die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 10. März 2021 auf die Anfrage der AfD-Fraktion behauptet, sie seien nicht gelöst, sind offensichtlich schon seit Jahren gelöst, wie man der Broschüre des Fraunhofer Instituts aus dem Jahre 2019 entnehmen kann.

“Nach Kenntnisstand des BStU gibt es derzeit keinen sofort einsatzfähigen Scanner, der die besonderen Anforderungen des Projekts an die Scanqualität und vor allem an die Menge der zu verarbeitenden Schnipsel erfüllt”

Besonders peinlich für die Staatsministerin ohne besonderen Zuständigkeitsbereich ist, dass die Broschüre von Fraunhofer IPG, die allein dem ePuzzler gewidmet ist, ein Beispielprojekt aus Armenien anführt. In Armenien wird der ePuzzler eingesetzt, um Manuskripte des Maltenadaran – Mesrop Mashtots Research Institute of Ancient Manuscripts – zu sichern bzw. wiederherzustellen. Maltenadaran sitzt auf Zehntausenden alter Dokumente aus dem Mittelalter, die zum Teil durch physische Gewalt, zum Teil durch Naturkatastrophen in Mitleidenschaft gezogen wurden, darunter “St Gregory of Narek’s Book of Prayers”, das eine erhebliche Fragmentierung aufweist. Kein Problem für den ePuzzler, der Narek’s Book of Prayers nicht nur wiederherstellt, sondern auch sichert, so wie der ePuzzler das Material im Historischen Museum zu Köln, das 2009 eingestürzt ist, wiederhergestellt hat oder Unterlagen des 1994 in die Luft gesprengten Gebäudes der Asociatión Mutual Israelita Argentina, deren Zustand nach der Sprengung man sich ungefähr vorstellen kann.

Offenkundig sind der ePuzzler sowie der extra für den ePuzzler entwickelte Scanner sehr wohl in der Lage, Dokumente, hoch fragmentierte Dokumente, viele Dokumente wiederherzustellen. Ebenso offenkundig ist das, was in der Antwort auf die Anfrage der AfD angeführt wird, vorgeschoben, um die Tatsache zu verschleiern, dass die schnelle und effiziente Rekonstruktion der Stasi-Unterlagen, von denen man annehmen kann, dass sie noch die ein oder andere Bombe enthalten, auf den Sankt Nimmerleins Tag hinausgezögert werden soll.

Das Projekt, das in der Broschüre aus dem Jahre 2019 von Fraunhofer IPK besonders beworben wird, die Rekonstruktion mittelalterlicher Manuskripte in Armenien, wurde übrigens vom Bundesaußenministerium gefördert.

Die Frage, ob der ePuzzler eingesetzt werden soll, ist somit und ganz offenkundig von der Interessenlage abhängig.



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