Die COVID-19-Impfpflicht (für Kinder) wird kommen: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte macht den Weg frei

Impflicht, so heißt es in der Zusammenfassung des Urteils der 17 Richter, die die Große Kammer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bilden, könne in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein (Das Urteil stammt vom heutigen Tag). Die Verpflichtung eines Individuums, gegen seinen Willen eine Impfung vornehmen zu lassen, wird von 15 der 17 Richter, nur die Richter aus Polen (Krzysztof Wojtycek) und Belgien (Paul Lemmens) haben sich ein abweichendes Urteil erlaubt, als demokratische Notwendigkeit gesehen und wie immer, wenn Richter solche irren Urteile fassen, wird individuelle Freiheit einer Entität am Begriffshimmel geopfert, ein Begriff, den es im Gegensatz zum konkreten Menschen, dessen Freiheitsrechte übergangen werden, nicht real existiert: die “Verpflichtung eines Staates individuelle und öffentliche Gesundheit zu sichern und vor Krankheiten zu schützen” [Falls jemand weiß, wo diese Verpflichtung steht, bitte als Kommentar]. Diese Verpflichtung ist eine nominale Hülle, die man mit so ziemlich allem füllen kann, z.B. mit der Praxis der Nationalsozialisten, Irre zu kastrieren, um sie an der Fortpflanzung zu hindern. Eine mit Blick auf die Sicherung der individuellen und der Volksgesundheit für die Nationalsozialisten extrem wichtige Regelung.

Grundsätzlich sind wir wieder in dem Fahrwasser angekommen, in dem der Schutz individueller Gesundheit zur Volksgesundheit transformiert wird, um die Volksgesundheit dann ins Feld zu führen, um individuelle Freiheit zu rauben. Um gleich etwas vorwegzuschicken. Es geht hier nicht um die Frage nach dem Sinn und Zweck von Impfungen. Eine Impfung gegen Polio ist sicher sinnvoll, eine solche gegen Masern möglicherweise, eine gegen Influenza bestenfalls in Ausnahmefällen. Es geht hier um die Frage, ob ein Staat das Recht hat, seine Bevölkerung zu dem zu zwingen, was die Regierungsmitglieder für Gesundheit halten. Diese und keine andere Frage wurde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt, und diese Frage haben die Richter, die wieder auf dem Weg zu furchtbaren Juristen sind, zugunsten des Staates und gegen die Bürger entschieden. Staaten haben somit nach Ansicht der Richter grundsätzlich das Recht, ihre Bürger zu etwas, was die Regierungen dieser Staaten für “gut” halten, zu zwingen. Der Sozialismus kommt mit Siebenmeilenstiefeln.



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Im konkreten Fall geht es um Kläger aus Tschechien, die gegen die in Tschechien vorhandene Impfpflicht, die die Impfung von Kindern gehen neun Krankheiten umfasst, geklagt haben. Geimpft wird in Tschechien u.a. gegen Diphtherie, Mumps, Masern, Röteln, Hepatitis B, Polio, Tetanus usw. Die Kläger wenden sich gegen die Pflicht der Impfung in Bezug auf alle Impfungen oder mit Bezug auf einen Teil dieser Impfungen. So hat es ein Kläger abgelehnt, seine Kinder gegen Mumps, Masern und Röteln impfen zu lassen. Ein Elternpaar, zwei Biologen, haben einen eigenen Impfplan aufgestellt, auf dem nicht alle vom Tschechischen Staat vorgeschriebenen Impfungen standen. Die fünf Kläger haben unterschiedliche Motive, sie eint die Reaktion auf ihre Entscheidung, alle oder manche der vorgeschriebenen Impfungen für ihre Kinder zu verweigern. Im Gegenzug wurde den Kindern die Aufnahme in den Kindergarten verweigert. In einem Fall wurde ein Kind, das bereits zwei Jahre in einen Kindergarten gegangen war, ohne dort negativ zur Gesundheit der anderen Kinder beigetragen zu haben, nach zwei Jahren ausgeschlossen, weil bekannt wurde, dass es nicht gegen alle vorgeschriebenen Krankheiten geimpft war. Man sieht daran, Untertanengeist und Irrsinn, die Unterordnung unter offenkundig sinnlose Regularien, sind auch in Tschechien zu finden.

Während den ungeimpften oder nur teilweise geimpften Kindern die Aufnahme in den Kindergarten verwehrt wurde, wurde die Impfung nicht gewaltsam durchgesetzt. Die Richter vermerken das wohlwollend, legen mit ihrem Urteil jedoch die Grundlage, um diese Zwangsimpfung nachzuholen, denn man muss nicht viel Phantasie besitzen, um sich ausmalen zu können, dass die Zurückhaltung der tschechischen Behörden auch mit dem anhängenden Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tun hat. Apropos Menschenrechte, es geht hier um Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

Im vorliegenden Fall kapriziert sich die Auseinandersetzung auf die Frage, wer darüber entscheiden soll, was “im besten Interesse eines Kindes” ist, ein Staat oder die Eltern. 15 der 17 Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sehen keinerlei Veranlassung, Menschenrechte zu vertreten, sind stattdessen der Ansicht, sich zum Büttel von Regierungsrechten machen zu können. Wir haben die Argumentation, die Hüter von Menschenrechten dazu bringen kann, zu Gegnern der Menschenrechte zu werden, aus dem Urteil geholt. Sie lautet geht wie folgt:

  • Einem Staat, einer Regierung obliegt es, die Gesundheit der Bevölkerung, in diesem Fall der Kinder zu gewährleisten.
  • Impfung muss dem Anspruch genügen, Herdenimmunität herzustellen, so dass diejenigen, die geimpft sind, diejenigen, die nicht geimpft werden können, mitschützen. Die Richter führen hier die Kategorie der “sozialen Solidarität” ein, eine Kategorie, an der autoritäre Herrscher sicher viel Freude haben werden, kann man mit “sozialer Solidarität” doch vom Reichsarbeitsdienst bis zur Enteignung so ziemlich alles begründen…
  • Die nationale Behörde, die für Gesundheit zuständig ist, ist der beste Richter über die Maßnahmen, die notwendig sind, um die “Gesundheit der Bevölkerung”, also die Volksgesundheit zu schützen, so die Richter.
  • Dabei ist nicht nur der Schutz der Gesundheit des Geimpften Gegenstand der Erwägung, sondern auch der Schutz der anderen, d.h. ein Nichtgeimpfter wird hier als potentielles Gesundheitsrisiko für die Volksgesundheit definiert. An dieser Definition wiederum hätten die Nationalsozialisten überhaupt nichts auszusetzen.
  • Dei Frage, ob das “beste Interesse” von Kindern, durch Eltern oder den Staat entschieden wird, findet sich im Urteil in einer sehr deutlichen Stellungnahme zu gunsten des Staates wieder:

    “Furthermore, in all decisions concerning children their best interest must be of paramount importance. It followed that there was an obligation of States to place the best interests of the child, and those of children as a group, at the centre of all decisions affecting their health and development.”

    Ob solche Formulierungen eine geistige Behinderung zum Ausdruck bringen, darüber sind wir uns nicht 100% sicher. In jedem Fall ist sicher, dass die besten Interessen “aller Kinder” nur dann mit dem besten Interesse eines Kindes kongruent sein können, wenn Kinder Klone von einander sind bzw. ein Interesse für alle vorgegeben wird, Kinder also von Staatswegen Interessen-geklont werden. 15 der 17 Richter beim Europäischen Gerichtshof für MENSCHENRECHTE haben mit dieser totalitären Entmündigung der Individuen zu Gunsten einer kollektiven Entität, die es nicht gibt, denn es gibt kein “bestes Interesse aller Kinder”, solange man zulässt, dass Kinder wie alle Menschen unterschiedlich sind, nichts ein. Das sagt eigentlich alles, über diese “Richter”.

  • Der letztendliche Grund dafür, dass die Richter grünes Licht dafür geben, individuelle Menschenrechte zu streichen und mit kollektiven Phantasierechten zum freien Missbrauch jeder Regierung zu ersetzen, findet sich in der Herdenimmunität. Wenn diese nicht gegeben sei, dann sei nicht gesichert, dass soziale Solidarität stattfinden könne, soziale Solidarität, die darin bestehe, dass diejenigen, die z.B. gegen Polio geimpft sind, diejenigen, die nicht gegen Polio geimpft werden können, weil sie gesundheitlich dazu nicht in der Lage sind, schützen, weil sie die Übertragung von Polio verhindern. Nun sind sich Wissenschaftler über die Frage, wann Herdenimmunität erreicht ist, alles andere als einig. Gut zu wissen, dass die 15 Menschenrechts-Hinrichter diese Frage gerade entschieden haben: Herdenimmunität liegt dann vor, wenn nationale Behörden keine Impfpflicht verhängen. Tun sie das, liegt keine Herdenimmunität vor. Der Wahnsinn nimmt täglich mehr Fahrt auf.

Eigentlich muss man das Urteil nicht so ausführlich darstellen. Die einfache Denkweise der 15 Richter der Menschenrechte, sie geht von der Prämisse aus, dass Impfung gut ist, dass Impfung schützt, weil Impfung schützt, muss sie durchgeführt werden, um Herdenimmunität zu erreichen, kann Herdenimmunität aufgrund zu geringer Impfresonanz in der Bevölkerung nicht erreicht werden, dann ist Impfpflicht geboten. Die Rechte des Menschen sind dann den angemaßten Rechten staatlicher Behörden unterzuordnen. Diese (w)irre Argumentation ist problemlos auf jeden anderen Impfstoff, der der Notwendigkeit “soziale Solidarität” herzustellen dienbar gemacht wird, übertragbar. Das Urteil liefert den Plan, um eine Impfpflicht z.B. für COVID-19 Impfstoffe flächendeckend durchzusetzen und sicher sein zu können, dass diejenigen, die Menschenrechte auf dem Altar des Kollektivs zerstört haben, nichts auszusetzen haben.


Wir wollen unseren Lesern zwei Bonmots aus diesem fatalen Urteil furchtbarer Juristen nicht vorenthalten. An einer Stelle schreiben die Richter von einem “drecrease in herd immunity”, einer Reduzierung der Herdenimmunität, was zeigt, dass sie keine Ahnung haben, wovon sie reden, denn Herdenimmunität ist binär. Es gibt sie entweder, oder es gibt sie nicht. Es gibt nicht ein wenig Herdenimmunität oder viel Herdenimmunität. Eines der größten Probleme unserer Zeit besteht darin, dass Leute über Dinge urteilen, von denen sie nicht die Spur einer Ahnung haben. Die Menschenrechts(hin)richter machen hier keine Ausnahme.

Das zweite Bonmot liest sich so:

“With respect to the child applicants, their exclusion from preschool had meant the loss of an important opportunity for them to develop their personalities and to begin to acquire important social and learning skills”.

Man kann den Menschenrechtsrichtern nicht absprechen, firm in den Plattituden zu sein, die unter Linken verbreitet werden, wenn es darum geht, weitgehend für die persönliche Entwicklung von Kindern ineffektive wenn nicht hinderliche Orte wie Kindergärten, in denen Abweichung bestraft und zum Gleichklang erzogen wird, nachzuplappern. Dass man seine Persönlichkeit dennoch besser außerhalb als innerhalb institutioneller Betreuung bildet und in der Regel im Selbststudium mehr lernt als in Kindergärten oder staatlichen Schulen, das auszusprechen wäre für diese Richter vermutlich ein Affront… Was sie wohl sagen würden, wenn sie die Ergebnisse der Berliner Element-Studie kennten, die zeigen, dass Grundschüler in Berliner Schulen nach der vierten Klasse und bis zur sechsten Klasse nichts mehr dazu lernen, sondern viel Erlernetes wieder verlernen? Vielleicht ist das ja eine ganz besondere Form der persönlichen Entwicklung…

Wie auch immer, ziehen Sie sich warm an, die Impfpflicht für COVID-19 Impfungen bei Kindern (und Erwachsenen), sie wird kommen.



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