Das große Geschäft mit den (nutzlosen) Antigen-SARS-CoV-2 Schnelltests (in Kindertagesstätten, Schulen und Betrieben)

Was schätzen Sie, wie viele Antigen-Schnelltests, Nasenabstrichttests, Spucktests, Lutschtests sind derzeit in Deutschland zugelassen?

  • 10?
  • 20?
  • 40?
  • 80?
  • 160?
  • 320?
  • Mehr als 320?

Was tippen Sie?

Deutschland ist im Testfieber.

Ein Leser hat uns darauf hingewiesen, dass bereits Kleinkinder in Kindertagesstätten auf SARS-CoV-2 getestet werden. Wer sein Kind nicht testen lässt, muss es mit nach Hause nehmen.

10.000 Tests für rund 8.000 Euro sind in Germersheim bereits zum Einsatz gekommen. Ein Großhändler hat die Tests geliefert, die auf freiwilliger Basis an Kleinkindern in Kindertagesstätten ausgetestet wurden. Das Ergebnis ist nach Angabe der “Stadt Germersheim” zufriedenstellend. Die “Stadt zieht eine positive Bilanz”. Was das bedeutet, das ist unbekannt. Journalisten von heute geben nur noch weiter, sie fragen nicht mehr nach. Geschweige denn, dass gefragt würde, welcher Test zum Einsatz kam. Es war eben ein Test, den man bei einem Großhändler bestellen kann. Noch Fragen?



Auch in Baden-Württemberg werden Kinder in Kindertagesstätten auf SARS-CoV-2 getestet. Spucktests oder Lutschtests sind das Mittel der Wahl, also Antigen-Schnelltests, die man, wie wir aus Rheinland-Pfalz wissen, beim Großhändler bestellen kann, 8000 Euro für 10.000 Tests. Und während sich der Autor des Beitrags, den wir gerade verlinkt haben, fragt, ob eine Testpflicht kommen wird, ist die Testpflicht längst da – im Landkreis Böblingen:

“Das Landratsamt Böblingen erlässt auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28a Abs. 1 Nr. 16, Abs. 3 und Abs. 6, § 33 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 20 Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) i.V.m. §§ 63 ff. Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen eine Allgemeinverfügung (AV) zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung. Im Klartext formuliert: Die Testpflicht für die Kita-Einrichtungen und die Kindertagespflege kommt. Die AV tritt am 26. April, also am Montag der kommenden Woche, in Kraft. Dann müssen Kinder, die in Kita-Einrichtungen oder bei Tagespflegepersonen betreut werden, sowie die Betreuer/innen, mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen COVID-19 Schnelltest vorlegen (sind sie nur ein bis drei Tagen in der Einrichtung, mindestens einmal pro Woche).”

Man kann Hysterie steigern, wer hätte das gedacht.

Die Zahl der Antigen-Schnelltests, die in Deutschland zugelassen sind, die sind wir Ihnen noch schuldig.
Was haben Sie getippt?
Mehr als 320?
Dann liegen Sie richtg.
Es sind derzeit 369.

Das Antigen-Testen ist ein großes Geschäft, an dem jeder seinen Anteil haben will. Vor allem Chinesische Anbieter sind hier sehr präsent. Wenn Sie sich fragen, welche 369 Tests angeboten werden, hier sind sie:

Die dargestellten Sensitivitäten und Spezifizitäten sind beeindruckend. Die Anzahl der falsch negativen bzw. falsch positiven Tests sollte entsprechend gering sein.

Indes…

Was bedeutet “PoC”. Wir haben die Datei aus einer Tabelle gebastelt, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verfügung stellt. Dort wird nicht weiter erklärt, was man unter “PoC” zu verstehen hat. PoC meint sicher nicht People of Color, obwohl man ja heutzutage nicht mehr sicher sein kann, nein, PoC meint Point of Care. Point of Care verweist darauf, WO das menschliche Material eingesammelt wurde, auf dessen Grundlage getestet wurde, ob der Test testet, auf SARS-CoV-2 testet, ob er spezifisch und sensitiv ist, Infizierte zu erkennen in der Lage ist. Point of Care als Ort der Gewinnung von Proben, die auf SARS-CoV-2 getestet werden können, setzt erkrankte, also SYMPTOMATISCHE Personen voraus. Alle Antigen-Schnelltests wurden anhand von Proben getestet, die von Personen stammen, die an COVID-19 ERKRANKT waren, die Symptome aufgewiesen haben. Die Sensitivität und die Spezifizität, die hier mit so hervorragenden Werten präsentiert wird, bezieht sich also auf die Feststellung von SARS-CoV-2 bei Personen, die tatsächlich an COVID-19 erkrankt sind.

Die Tests werden aber massenhaft eingesetzt, um Menschen, Jugendliche, Kinder und nun auch Kleinkinder, die keinerlei Symptome zeigen, die mit anderen Worten: gesund sind, auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2 zu testen. Und genau das leisten die meisten Tests nicht. Wir haben willkürlich einen Test herausgegriffen: Salocor, einen COVID-19 Antigen-Spucktest (wer will, kann auch einen Nasenabstrich machen). Salocor findet sich als AT093/21 bzw. AT497/21 in der Liste des Bundesinstitus für Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Test wird von Salofa Oy hergestellt, einer finnischen Firma, die in Salo ihren Sitz hat. Salocor hat in der mit “Evaluierung PEI” überschriebenen Spalte ein NEIN, wie die meisten Tests. Das bedeutet, dass das Paul-Ehrlich-Institut die Akkuratheit des Tests nicht geprüft hat. Geprüft wurde Salocor am PoC, und der Test hat sich als in der Lage erwiesen, SARS-CoV-2 bei an COVID-19 ERKRANKTEN Personen nachzuweisen.

Dass er zu mehr nicht im Stande ist, muss man gar nicht schließen, man kann es einfach nachlesen, und zwar im Kleingedruckten, in der Produktbeschreibung des Speicheltests, der für 5,40 – 7,90 Euro pro Test zu haben ist. Dort steht:

  1. Dieser Test ist nur für die professionelle In-vitro-Diagnostik bestimmt.
  2. Dieser Test wird nur zum Testen von menschlichen Speichel und/oder Nasopharynx-Abstrichproben verwendet.
  3. Mit diesem qualitativen Test können weder der quantitative Wert noch die Anstiegsrate der SAR-CoV-2-Viruskonzentration bestimmt werden.
  4. Die Genauigkeit des Tests hängt von der Qualität der Tupferprobe ab. Falsch negative Ergebnisse können durch unsachgemäße Probenentnahme oder -lagerung entstehen.
  5. Die SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltestkassette (Speichel / Nasopharynx-Abstrich) zeigt nur das Vorhandensein von SARS-CoV-2 in der Probe sowohl von lebensfähigen als auch von nicht lebensfähigen SARS-CoV-2-Coronavirus-Stämmen an.
  6. Wie bei allen diagnostischen Tests müssen alle Ergebnisse zusammen mit anderen klinischen Informationen interpretiert werden, die dem Arzt zur Verfügung stehen.
  7. Ein negatives Ergebnis dieses Kits sollte durch PCR bestätigt werden. Ein negatives Ergebnis kann erzielt werden, wenn die Konzentration des im Tupfer vorhandenen SARS-CoV-2-Virus nicht ausreichend ist oder unter dem nachweisbaren Niveau des Tests liegt.
  8. Überschüssiges Blut oder Schleim auf der Speichel- und/oder Abstrichprobe kann die Testleistung beeinträchtigen und zu einem falsch positiven Ergebnis führen.
  9. Ein positives Ergebnis für SARS-CoV-2 schließt eine zugrunde liegende Koinfektion mit einem anderen Pathogen nicht aus, daher sollte die Möglichkeit einer zugrunde liegenden bakteriellen Infektion in Betracht gezogen werden.
  10. Negative Ergebnisse schließen eine SARS-CoV-2-Infektion nicht aus, insbesondere bei Personen, die mit dem Virus in Kontakt gekommen sind. Follow-up-Tests mit einer molekularen Diagnose sollten in Betracht gezogen werden, um eine Infektion bei diesen Personen auszuschließen.
  11. Positive Ergebnisse können auf eine vorliegende Infektion mit Nicht-SARS-CoV-2-Coronavirus-Stämmen wie Coronavirus HKU1, NL63, OC43 oder 229E [das sind alle Coronavirus-Stämme, die Menschen zum Ziel haben] zurückzuführen sein.
  12. Ergebnisse von Antigentests sollten nicht als alleinige Grundlage für die Diagnose oder den Ausschluss einer
    SARS-CoV-2-Infektion oder zur Information über den Infektionsstatus verwendet werden.

Wir haben die relevanten Stellen fett gesetzt. Hier steht im Wesentlichen, dass der Salocor Spucktest bestenfalls einen Anhaltspunkt dafür liefern kann, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, dass ein positiver Test nicht bedeutet, dass der Getestete mit SARS-CoV-2 infiziert ist und ein negativer Test nicht bedeutet, dass er nicht mit SARS-CoV-2 infiziert ist. Dass der Test auf das Vorhandensein aller Coronaviren, also auch der herkömmlichen Grippeviren positiv reagiert und dass auch andere Pathogene zu einem positiven Testergebnis führen können, dass der Test also auf so ziemlich alles reagiert und deshalb nicht als ALLEINTEST genutzt werden darf.

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Aber genau das wird nunmehr in Bundesländern flächendeckend in Kindertagesstätten und Schulen getan: Der Test wird als ALLEINTEST verwendet, um das zu leisten, was er nicht kann: Für Personen ohne Symptome zu bestimmen, ob sie Träger von SARS-CoV-2 sind. Und so werden bedenkenlos Steuergelder aus dem Fenster geworfen, um Tests zu kaufen, die für den Zweck, dem sie zugeführt werden, nach den eigenen Angaben der Hersteller vollkommen ungeeignet sind. Wie erklärt man eine solche Idiotie?
Drei Erklärungen fallen uns ein:

  • Hysteriker unter denen, die in Schulen und Kindertagesstätten beschäftigt sind, unter Eltern (und Kindern?), sollen mit den Fake-Tests beruhigt und in Sicherheit gewogen werden.
  • Diejenigen, die diese Tests mit Steuergeldern kaufen, sind so dumm, dass sie nicht wissen, was sie kaufen.
  • Diejenigen, die diese Tests mit Steuergeldern kaufen, erhalten kleine Gegenleistungen von Unternehmen.

Was glauben Sie, was ist der Grund dafür, dass unnütze Tests gekauft und Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene einem solchen unterzogen werden?

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Ein kleines Schmankerl haben wir noch. Der Antigen-Schnelltest “Salocor”, den wir hier als Beispiel verwenden, der sich nicht erheblich von den anderen Antigen-Schnelltests, die zum Einsatz kommen, unterscheidet, er liefert in seiner Produktbeschreibung eine Reihe von Tabellen, die so genannte kreuzreaktive Substanzen auflisten. Kreuzreaktive Substanzen, das sind Substanzen, die den Test beeinflussen, in die eine, wie die andere Richtung, so dass ein falsches Ergebnis herauskommt, da der Anwender ja denkt, er würde auf SARS-CoV-2 testen:

Ergendwie konsequent, dass Influenza, Rhinoviren oder das Mumpsvirus nun zu einem positiven Test auf SARS-CoV-2 beitragen.
Haben Sie Kinder in Schule oder Kindergarten? Sind diese Tests dort obligatorisch? Wenn ja, dann schreiben Sie uns doch ihre Erfahrungen und vor allem den Umgang von Schulen oder Kindergärten mit den Testergebnissen.

Redaktion @ sciencefiles.org



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