Würzburg-Morde: Es wird Zeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen

Das deutsche Rechtssystem steht auf dem Kopf. Und dass es auf dem Kopf steht, das liegt an linken Träumern und Phantasten, an Opportunisten und an Gutmenschen, deren Verstand nicht ausreicht, um die Folgen ihres Tuns zu überschauen.

Eine kurze Reise in die Vergangenheit.

Als Michael Klein noch als Gerichtsreporter in Chemnitz tätig war (das ist nun auch schon einige Jahrzehnte her), hat ihn der Fall von Maik P. (Nachnamen werden in Deutschland abgekürzt, um den Täter zu schützen, aber hier tut der Nachname nichts zur Sache) in gewisser Weise geprägt. Maik P. galt noch als Heranwachsender, hatte das 21. Lebensjahr also noch nicht vollendet und war somit jemand, bei dem sich vor einem Jugendrichter die Frage stellt, ob er nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden soll. Bis zu der Verhandlung, der Michael Klein beigewohnt hat, hatte P. schon eine stattliche Anzahl Straftaten und somit auch Vorstrafen angesammelt, die meisten Vorstrafen wegen Gewaltdelikten. P war ein Gewalttäter, einer der übelsten Sorte, denn seine Opfer waren Kinder. In der Verhandlung ging es darum, dass P. gemeinsam mit einem Komplizen zwei 14 Jährige Jungen verprügelt, übel zugerichtet hatte und die Frage, die sich dem Richter gestellt hat, war: Ob eine Verurteilung nach Jugendstraftrecht noch angemessen sei und wenn ja, ob die Jugendstrafe, die sich durch die Vortaten mittlerweile angesammelt hatte, unter Addition der Strafe für die neuerliche Straftat, die zwei Jahre übersteigt. Eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Es ging also darum, ob P für die nächsten Jahre ins Gefängnis oder nicht.

Die Jugendgerichtshilfe, vertreten durch einen pastoralen Mann mittleren Alters, an dem ein Priester verloren gegangen ist, hat alles, wirlich alles aufgefahren, um das Gute in Maik P ans Tageslicht zu zerren und Druck auf den Richter auszuüben, damit die Jugendstrafe zwei Jahre nicht übersteigt und somit noch eimal zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Richter hat sich breitschlagen lasse. P wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Knapp eine Woche später hat derselbe Richter einen Haftbefehl gegen P ausgestellt. P hatte einem Jugendlichen eine Eisenstange ins Gesicht geschlagen.

Mindestens das letzte Opfer wäre vermeidbar gewesen, wenn das deutsche Rechtssystem nicht von verantwortungslosen Gutmenschen geflutet wäre, die ihre Aufgabe darin sehen, Täterschutz zu betreiben und dabei keinerlei Probleme zu haben scheinen, die Gesundheit Unbeteiligter aufs Spiel zu setzen.

Der Zweck eines pönalen Systems, von einem Strafgesetzbuches und dessen Anwendung, ist jedoch nicht der Schutz des Täters vor Strafe oder die krampfhafte Suche nach Dingen in seiner Kindheit, die die Gewalttaten, die er begangen hat, in den Augen dieser Gutmenschen entschuldigen können. Der Zweck eines pönalen Systems ist die Abschreckung eines Täters vor weiteren Straftaten, ein Signal an potentielle Täter, dass Straftaten mit spürbaren Folgen verbunden sind und letztlich, als wichtigster Zweck: DER SCHUTZ DER ALLGEMEINHEIT vor dem Täter.

Ein Rechtssystem ist keine Spielwiese für Gutmenschen, die ihre Phantasien über Menschen umsetzen wollen, ohne dass sie von den Folgen ihrer phantastischen Taten beeinflusst werden. Und eines der größten Probleme, die das deutsche Rechtssystem derzeit hat, besteht darin, dass prozedurale Ergebnisse, sei es das Urteil über einen Gewalttäter oder die Folgen, die sich aus dem Urteil ergeben, durch Gutmenschen beeinflusst werden können, die KEINERLEI SKIN IN THE GAME haben, die also keinerlei Anreiz haben, in ihrer Einschätzung vorsichtig zu sein.

Ein Psychiater, der einen Gewalttäter für “geheilt” erklärt und wieder auf die Gemeinschaft loslässt, würde diese Entscheidung mit größerer Sorgfalt treffen, wenn sein Name im Spiel wäre, dann nämlich, wenn der Gewalttäter eben nicht geheilt ist, wenn er wieder gewalttätig wird. Er hätte dann “Skin in the game”, wäre als derjenige bekannt, der einen Gewalttäter zu schnell wieder auf die Allgemeinheit losgelassen hat. Nun kann man sich sicher einmal irren, aber der einmalige Freischuss wird mit Sicherheit dazu führen, dass unser Psychiater beim nächsten Mal vorsichtiger ist.

Um es noch einmal zu sagen: Die Sorge eines Psychiaters, der mit Gewalttätern arbeitet, ebenso wie die Sorge von Jugendgerichtsmitarbeitern, die mit jugendlichen Strafttätern zu tun haben, gilt nicht den Strafttätern, sondern dem Schutz der Allgemeinheit vor diesen Straftätern. Es ist hier, dass das pönale System Deutschlands, das Rechtssystem auf dem Kopf steht, denn viele sehen es als ihre Aufgabe, sich besonders um den Täter zu kümmern, ihn zu entschuldigen, zu umsorgen, zu behätscheln, ihm zu demonstrieren, dass seine Taten keine Folgen haben. Kaum jemand kümmert sich um die Opfer dieser Täter. Und niemand verschwendet auch nur einen Gedanken an die Gefahr, die von diesem Täter ausgeht. Diese verkehrte Welt ist ein Ergebnis der Tatsache, dass viele Institutionen des Rechtssystems von Leuten geflutet wurden, deren Ansinnen vornehmlich der eigenen Selbstverwirklichung, der eigenen Inszenierung als ein “Kumpel der angeblich Bösen” gilt, ein Motiv, das unter Sozialarbeitern sehr verbreitet ist und dazu führt, das so manche delinquente Jugendbande nur deshalb noch besteht, weil ein Streetworker als Integrationsfigur vorhanden ist. Das Rechtssystem ist von Leuten besetzt, die ihre Aufgabe darin sehen, Täter zu verstehen, ihnen alles mögliche zu Gute zu halten, Leute, die sich gut fühlen, wenn sie in den Niederungen menschlichen Lebens wühlen und sagen können, dass ein Schläger eigentlich ein netter Kerl sei. Leute, die vollständig vergessen, dass alle, mit denen sie zu tun haben, nur deshalb mit ihnen zu zun haben, weil sie eine Straftat begangen haben. Leute, die ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft vergessen haben und sich darin gefallen, auch den geringsten der Brüder aufzupeppeln, egal, welche Latte von Straftaten er bereits angesammelt hat.

Was dabei herauskommt, das kann man in Würzburg sehen.

Der Täter ist ein 24jähriger Mann aus Somalia, der in Deutschland keine Aufenthaltsberechtigung hat, der kein Asyl erhalten hat, der keinen Flüchtlingsstatus hat, der geduldet wird, weil ihm nach Einschätzung eines Mitarbeiters in der Ausländerbehörde oder eines Verwaltungsrichters “erheblicher Schaden” in Somalia drohen kann. Subsidiärer Schutz nennt sich das.

Der subsidiäre Schutz wird ihm gewährt, obwoh er in den fünf Jahren, die er in Deutschand weilt, schon mehrfach polizeiauffällig wurde, wie das so schön heißt. Er ist wegen Messerdelikten aufgefallen. Ein Messer wurde ihm im Januar abgenommen. Das alles hat an der Einschätzung, dass der Schutz des Mannes vor dem Schaden, den er nach Abschiebung nach Somalia vielleicht nehmen kann, wichtiger ist als der Schutz der deutschen Bevölkerung nichts geändert. Ganz einfach deshalb nicht, weil der Schutz der deutschen Bevölkerung keinerlei Rolle bei der entsprechenden Beurteilung spielt – und das ist das Problem.

Es spielt auch keine Rolle, dass der Täter aus Somalia kurz bevor er drei Menschen getötet, mehrere andere verletzt hat, in psychiatrischer Behandlung war, eine psychiatrische Behandlung, die a) nicht dazu geführt hat, den Somalier aus dem Verkehr zu ziehen, b) die man als megalithischen Fehlschlag bezeichnen muss, die Steuerzahler viel Geld und aufgrund ihres Scheiterns drei Steuerzahler das Leben gekostet hat.

Wozu werden derartige Übungen vorgenommen?
Offenkundig nicht, um die deutsche Bevölkerung zu schützen.
Schon eher, um es den Beteiligten zu ermöglichen, Geld mit der Behandlung von Leuten zu verdienen, einer Behandlung, die mit keinerlei Konsequenzen verbunden, somit schlicht überflüssig ist.

Pönale Systeme basieren nicht nur auf Rechtssätzen und deren Durchsetzung, sie basieren auch auf einem Frühwarnsystem, das geeignet sein muss, die Bevölkerung zu schützen. Psychiatrische Behandlungen dienen nicht dazu, sich eine Stunde gegenüber zu sitzen und nett zu plauschen, sondern dazu, die Gefahr zu bewerten, die von einem psychisch Kranken ausgeht. Polizeiliche Arbeit, die in der Wegnahme einer Stichwaffe mündet, dient nicht dazu, Messer zu sammeln, sondern dazu, demjenigen, dem das Messer abgenommen wurde, jede Möglichkeit zu Gewalttaten zu nehmen. Es geht, man kann es nicht oft genug sagen, nicht um den Schutz des Täters, sondern um den Schutz der Bevölkerung.

Psychiatrie, Polizei, Gerichte, Ausländerbehörde, alle, die mit dem Täter aus Würzburg befasst waren, haben im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung auf der ganzen Linie versagt. Sie können versagen, denn sie haben keine Kosten damit. Der Mitarbeiter der Ausländerbehörde, der subsidiären Schutz gewährt (vielleicht auch ein Richter des Verwaltunsgegrichts), der kann sich gut fühlen, ob seiner ausgeübten Humanität und hat keinerlei Kosten, wenn sich der Gegenstand seiner Selbstinszenierung als Mörder entpuppt. Pech für die Ermordeten. Aber man selbst ist ja an Regeln und Gesetze gebunden. Der Psychiater, der den Mörder aus Würzburg wieder in die Bevölkerung entlässt, hat keine Kosten wegen dieses eklatanten Fehlurteils. Er konnte schließlich nicht vorhersehen, dass aus dem psychisch Kranken ein Mörder werden wird. Die Polizeibeamten, die den Somalier in der Vergangenheit als Gefahr kennengelernt haben, sind die einzigen, die man aus der Kette der Veranwortung ausnehmen kann. Sie sind wie Sisyphus, nur rollen sie keinen Stein auf den Gipfel des Berges, sie nehmen täglich Personen in Gewahrsam, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, um dann mitansehen zu müssen, wie das auf dem Kopf stehende Rechtssystem, das wie so vieles von Linken missbraucht wird, um die eigene Gutheit zu feiern, keine Anklage erhebt, Anklagen fallen lässt, alle mögliche Entschuldigungen anführt, um eben nicht tätig werden zu müssen.

Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis als Ergebnis eines solchen pönalen Systems, das seine Funktion nicht mehr erfüllt, Mörder wie der aus Würzburg resultieren.

Es ist daher an der Zeit, das pönale System wieder von seinem Kopf auf die Füße zu stellen und diejenigen, die so gerne für und über andere entscheiden, für diese Entscheidungen verantwortlich zu machen.

Fangen wir doch mit den Psychiater oder Mitarbeiter der Psychiatrie an, der den Mörder aus Somalia offenkundig für so harmlos gehalten hat, dass man ihn auf die Bevölkerung loslassen kann. Es wäre spannend zu hören, welche Erklärung, er für diese Fehleinschätzung vorzubringen hat.

Dass der Täter aus Würzburg vermutlich ein psychisch kranker Islamist ist, ändert nichts an der Argumentation in diesem Beitrag, es macht die angesprochenen Konsequenzen nur noch dringlicher.


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