Düsseldorfer Rassegesetze: In Nordrhein-Westfalen ist der (Impf-)Faschismus jetzt Regierungsform

Um das, was wir im Folgenden besprechen, würdigen zu können, ist es notwendig, ein paar wissenschaftliche Fakten vorauszuschicken:

Tests, egal, ob sie als Antigen-Test oder RT-PCR-Test daherkommen, können im besten Fall ein positives Testergebnis erbringen. Ob dieses positive Testergebnis mit einer Infektion identisch ist, ist unklar, denn RT-PCR-Tests und Antigen-Tests sind in hohem Maße fehleranfällig. Der Anteil der falsch-positiven Tests ist erheblich. Ob mit einem positiven Test die Fähigkeit des positiv Getesteten einhergeht, SARS-CoV-2 auch zu verbreiten, ist eine Frage der Virenlast, die wiederum in den meisten Fällen zu gering sein dürfte, als dass eine Ansteckungsgefahr bestünde.

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Die folgenden Beiträge, die wir in den letzten Monaten veröffentlicht haben, umfassen wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass RT-PCR-Tests kein geeignetes Mittel sind, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 zweifelsfrei festzustellen. Selbst die WHO lehnt einen RT-PCR-Test als alleiniges Diagnosemittel ab. Für Antigen-Tests gilt, dass sie noch unzuverlässiger sind als RT-PCR-Tests. In der Regel ist das Würfeln einer Sechs ein besserer Indikator für eine vorhandene Infektion mit SARS-CoV-2 als ein Antigen-Test.

Der Zweck von Tests besteht vor diesem Hintergrund also darin:

  • eine Verbreitung von SARS-CoV-2 zu inszenieren, die es in dem angegebenen Maß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gibt;
  • die so inszenierte Pandemie zur Grundlage zu nehmen, um Freiheitsrechte zu stehlen und eine Impf-Apartheid zu installieren;
  • die Hersteller der entsprechenden Tests reich zu machen (Man soll auch die Korruption unter Politikern nie unterschätzen!);

Weiter ist es wichtig, die folgenden Fakten zu kennen:

  • Eine Impfung schützt nicht vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2;
  • Wer sich trotz Impfung ansteckt, kann andere genau so anstecken, wie ein Ungeimpfter das kann. Die Virenladung, die Geimpfte mit sich herumtragen, unterscheidet sich nicht von der Virenladung, die Ungeimpfte mit sich herumtragen.
  • Wer sich trotz Impfung ansteckt, ist nicht vor einer Hospitalisierung geschützt und kann genauso an COVID-19 versterben, wie ein Ungeimpfter.

Wir haben die Fakten, die das Impfmärchen als solches entlarven, hier zusammengestellt. Seit Veröffentlichung dieses Beitrags sind weitere Fakten hinzu gekommen, die wir hier verarbeitet haben.


Nach dieser Vorrede kann man feststellen, dass jemand, der so tut, als seien RT-PCR-Tests oder Antigen-Tests verlässlich, oder der behauptet, eine Impfung stelle einen umfassenden Schutz vor Infektion mit und Verbreitung von SARS-CoV-2 dar, nicht die Gesundheit von Bürgern im Blick haben kann, sondern etwas anderes im Schilde führen muss. Damit sind wir bei der “Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2” des Landes Nordrhein-Westfalen angekommen, einer Durchführungsverordnung, die sich den Raub der Freiheitsrechte, wie er mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglicht wird, zunutze macht. Wer die Landesverordnung, die man hier einsehen kann, in Gänze liest, der fühlt sich nicht nur an die von Victor Klemperer als Lingua Tertii Imperia, die Sprache der Nationalsozialisten erinnert, der muss auch zugestehen, dass Deutschland längst wieder im Geiste des Tausendjährigen Reiches angekommen ist.

Vorreiter ist offenkundig Herr Laschet aus Nordrhein-Westfalen.

Analysieren wir die ersten drei Paragraphen dieses rechtlichen Undings, auf das man eigentlich nur mit zivilem Ungehorsam reagieren kann.

Es beginnt mit dem, was Manipulateure so gerne tun, weil sie andere für dumm halten: In § 1 Absatz 1 steht von “der Fortsetzung der erfolgreichen Bekämpfung der SARS-CoV-2 Pandemie” zu lesen, eine Bekämpfung, die so erfolgreich gewesen sein muss, dass ein “erneuter Anstieg der Infektionszahlen” begrenzt werden muss. Ein erneuter Anstieg setzt vorherige Anstiege voraus, was einen direkten Widerspruch zur behaupteten erfolgreichen Bekämpfung darstellt. Die Behauptung, die bisherige Bekämpfung sei erfolgreich gewesen, eine Behauptung, die man nur aufstellen kann, wenn einem die Kollateralschäden der angeblich erfolgreichen Bekämpfung vollkommen egal sind, also die gesundheitlichen, wirtschaftlichen, psychischen und sozialen Folgen der “eindämmenden Maßnahmen”, über die wir ausführlich berichtet haben, diese Behauptung dient natürlich dazu, eine Scheinrealität zu inszenieren, die genutzt werden soll, um die nachfolgenden “Maßnahmen” zu legitimieren, die “die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet eindämmen” sollen.

Das ist verräterisch. Es geht also nicht darum, konkrete Infektionen zu verhindern, sondern eine erdachte, vermutlich erfundene Gefahr der Infektion auszuschließen. Irre arbeiten so. Sie erfinden etwas. Stellen es als wahre Behauptung in den Raum und richten ihr ganzes Leben an dieser erfundenen Behauptung aus. Der Unterschied zwischen Irren und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen besteht darin, dass die Landesregierung das Leben aller Bürger von NRW an ihren erfundenen “Infektionsgefahren” ausrichten will.

Sie will “Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen”, wie wörtlich in diesem Machwerk steht. Damit ist der Schritt in den Faschismus vollzogen, denn das private Leben wurde gerade abgeschafft. Privates Leben zeichnet sich dadurch aus, nun, wie soll man es sagen, damit es auch Polit-Kasper verstehen? Es zeichnet sich dadurch aus, dass es privat ist, dass das, was im privaten Leben geschieht, den gierigen Augen der staatlichen Häscher entzogen, eben privat ist. Was im Privaten vor sich geht, das wollen nur totalitäre Regime regeln, die Bürger bis in den letzten Winkel ihres Lebens verfolgen. Da politische Systeme nicht dem Zweck dienen, es Polit-Darstellern zu ermöglichen, ihre psychischen Störungen auszuleben, ist spätestens mit der oben zitierten Passage eine Grenze überschritten.

Absatz drei des ersten Paragraphen ist ein hervorragendes Beispiel politischer Lügen, die nur dem Zweck dienen, von den Tatsachen, die danach beschrieben werden, abzulenken. In Absatz drei steht, dass sich die Schutzmaßnahmen, die die Landesregierung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten will (natürlich nicht wirklich), an (1) der Zahl der Neuinfektionen, den (2) daraus resultierenden Krankenhausaufenthalten, (3) den daraus resultierenden Patienten auf Intesivstationen, der (4) Zahl der COVID-Toten, der (5) Altersstruktur der Infizierten, und (6) dem Immunisierungsgrad der Bevölkerung (wie viele sind geimpft) ausrichten sollen. Das ist eine dreiste Lüge. Vergessen sie die Punkte (2) bis (6), denn alle nachfolgenden Maßnahmen orientieren sich ausschließlich an der Inzidenz, also der Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, deren magische Grenze bei 35 festgelegt wurde. Warum die Grenze bei 35 verläuft, das kann mit Sicherheit niemand in der Landesregierung von NRW begründen. 35 ist einfach eine schöne Zahl und so nützlich, wenn man Bürger gängeln und bevormunden will.

Die Maßnahmen sind natürlich nicht verhältnismäßig, denn das können sie nur sein, wenn sie das unterschiedlich verteilte Risiko, das SARS-CoV-2 darstellt, berücksichtigen: Nur ältere Bürger und Personen mit Vorerkrankungen droht von SARS-CoV-2 gesundheitilches Ungemach. Für alle anderen verläuft eine Infektion mit SARS-CoV-2 zumeist unmerklich bis bestenfalls sehr mild. Es ist daher in keiner Weise verhältnismäßig so zu tun, als hätten ALLE dasselbe Risiko, an COVID-19 zu erkranken. Offenkundig geht es der Landesregierung NRW nicht um Verhältnismäßigkeit.

Mit Paragraph 3 beginnt das, was in der Soziologie als Unterwerfungsritual bezeichnet wird: Die Maskenpflicht. Masken bieten so gut wie keinen Schutz vor einer Infektion, schon weil die Partikel, mit denen SARS-CoV-2 reist, zu klein sind, als dass sie in Masken hängen bleiben könnten. Masken bieten bestenfalls einen Schutz vor Tröpfcheninfektionen, was voraussetzt, dass jemand in seine Maske rotzt schneuzt. Offenkundig ist das ein Verhalten, was in der Landesregierung von NRW so häufig ist, dass man denkt, es komme auch in der Bevölkerung in entsprechendem Ausmaß vor.

Dazu bei uns erschienen:

Dass in Nordrhein-Westfalen das Tragen von Masken als Unterwerfungsritual missbraucht wird, wird schon daran deutlich, dass die Maskenpflicht in Außenbereichen in “Warteschlangen und Anstellbereichen” gelten soll, vermutlich, um sie davor zu schützen, dass ihnen derjenige, der hinter Ihnen in der Schlange steht, auf den Hinterkopf niest. Übergriffig, wie es faschistische Systeme mit totalitärem Anspruch nun einmal sind, erweitert die Landesregierung von NRW die Maskenpflicht auf:

  1. Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs,
  2. Innenräume, wenn dort mehrere Personen (also zwei) zusammen sind,
  3. PRIVATRÄUME, wenn es sich nicht um ausschließlich private Zusammentreffen handelt;
  4. auf die  Berufsausübung, es sei denn, es treffen ausschließlich Geimpfte oder Getestete aufeinander;
  5. auf Bildungseinrichtungen (Schulen), es sei denn, alle Anwesenden sind geimpft oder negativ getestet;
  6. auf das gemeinsame Singen, es sei denn, alle Anwesenden sind geimpft oder negativ getstet;
Melden Sie die Landesregierung von NRW bei Facebook, so lange es noch geht!

Vor allem die Punkte 4-6 laufen auf eine Impfpflicht hinaus, schon weil der soziale Druck, der in einem Gesangverein auf diejenigen ausgeübt wird, die – weil ungeimpft und ungetestet – dafür sorgen, dass alle eine Maske tragen müssen, während sie singen, dazu führen wird. Falls Sie noch einen Unterschied zwischen der Landesregierung von NRW und dem Regime der Ayatollahs in Teheran sehen, dann teilen Sie und diesen Unterschied bitte mit.

Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, der kann übrigens mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden (§6 – das zählt als Ordnungswidrigkeit, damit Behörden das Bußgeld einfordern können, bevor der Betroffene, wie es so schön heißt, Zeit hat, eine Gerichtsverhandlung vor einem Amtsgericht zu erwirken.)

Die Impf-Idiotie, die offenkundig dem Zweck dient, freie Bürger unter ein staatliches Überwachungsregime zu zwingen, findet in § 4 ihren Höhepunkt. Ab Inkrafttreten dieser Verordnung, am 21. August 2021, dürfen Ungeimpfte und Ungetestete nicht mehr als

  • Besucher in Krankenhäuser;
  • Besucher in Alten- oder Pflegeheime oder in sonstige soziale Einrichtungen;
  • Wird der Willkürwert “35” bei der Inzidenz überschritten, dann wird Ungeimpften das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit entzogen und sie dürfen sich nicht mehr frei bewegen,
    • sie werden von “körpernahen Dienstleistungen” (Friseur…) ausgeschlossen;
    • sie dürfen nicht mehr in Restaurants und Gaststätten, Mensen oder Kantinen;
    • sie dürfen nicht mehr in Hotels, Clubs, Diskotheken oder “Prostitutionsstätten”;

Und wenn Sie denken, damit sei bereits das Ende der Fahnenstange erreicht, dann haben Sie sich geirrt:

“Nicht immunisierte Beschäftigte (Ungeimpfte), die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis (Bürgertestung oder Einrichtungstestung nach § 3 und §§ 5 ff der Corona Test- und Quarantäneverordnung beziehungsweise höchstens 48 Stunden zurückliegende Einreisetestung … vorlegen).

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen leben, dann ist es vielleicht Zeit, daran zu denken, auszuwandern. Etwas Besseres als Faschismus findet man derzeit noch fast überall – wie dies z.B. die US-Amerikaner tun, die aus Kalifornien, Oregon oder New York in freie Staaten wie Texas oder Florida flüchten.

Bleibt noch festzustellen, dass diese Verordnung aus NRW in einer langen Tradition steht, in die z.B. die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat gehört, die am 28. Februar 1933 von Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Betreiben von Reichskanzler Adolph Hitler erlassen wurde.

Der Raub von Freiheitsrechten hat in totalitären Systemen eine lange Geschichte. Werden Sie sich bewusst, dass Sie in keinem demokratischen System mehr leben. Dann sehen wir weiter.



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Seit Ende Januar 2020 besprechen wir Studien zu SARS-CoV-2. Damit gehören wir zu den wenigen, die das neue Coronavirus seit seinem Auftauchen verfolgt und den Niederschlag, den es in wissenschaftlichen Beiträgen gefunden hat, begleitet haben.
Eine Liste aller Texte, die wir zu SARS-CoV-2 veröffentlicht haben, finden Sie hier.

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