Gegen die “Experten”herrschaft: Die Aktualität zweier Argumente von Aristoteles für (mehr) Demokratie

Über Jahrzehnte hinweg wurde und wird darüber gestritten, ob Artistoteles mit Bezug auf seine politische Theorie, wie sie in seinen Schriften bzw. Lehrvorträgen zu finden – oder anhand seiner Schriften zu rekonstruieren – ist, eher eine oligarchische oder eine demokratische Verfasstheit befürworte. Man findet vereinzelt sogar die Behauptung, Aristoteles habe Demokratie ablehnend gegenübergestanden, so z.B. im Focus, der im Jahr 2015 den „Focus-Online-Experte[n] Michael Zerjadtke“ texten ließ: „Antike Kritiker: Aristoteles und Platon waren keine Fans der Demokratie

Wie stark der „Online-Experte“ hier mit Bezug auf Aristoteles im Irrum war/ist, hängt – unter Aufbietung viel guten Willens – davon ab, wie weit man „war[…] kein[…] Fan[…]“ fassen will, und man muss festhalten, dass Aristoteles selbst nicht immer hinreichend deutlich macht, wann er tatsächliche oder mögliche Einwände wiedergibt, die Vertreter bestimmter Positionen machen oder machen könnten, und wann es sich um seine eigene Argumentation handelt.

Man tut daher gut daran, den Kontext, in dem Aristoteles bestimmte Aussagen macht, in Rechnung zu stellen – und das bedeutet (wie immer): das Original zu lesen. Wer Altgriechisch lesen kann, ist diesbezüglich in einer glücklichen Lage. Die meisten von Ihnen werden es vermutlich nicht sein, und ich selbst bin es auch nicht. Immerhin ist es aber möglich, Übersetzungen von Aristoteles Schriften in Sprachen, die man versteht, zu lesen und sich so ein Bild davon zu machen, welche Bezüge bestimmte Aussagen von Aristoteles aufweisen. Eine solche Übersetzung der für seine Lehrvorträge über Politik von Aristoteles gemachten Notizen stammt von Jacob Bernays und aus dem Jahr 1872 Wer mag, kann sie hier unentgeltlich zum Zweck des Selbststudiums lesen oder herunterladen.

Im dritten Buch seiner „Politik“, in dem es um „Arten und Zahl der Vefassungen“ geht, hält Aristoteles jedenfalls fest:

„Dieser Punkt jedoch, dass lieber die Mehrzahl der Souverän sein solle als Wenige, wenn es auch die Besten sind, scheint sich befriedigend zu erledigen und eine gewisse Annehmbarkeit, vielleicht sogar eine gewisse Wahrheit zu haben“ (Aristoteles, Politik, Buch III, 11/Bernays 1872: 165-166).

Wenn man dies als Votum für die Demokratie ansehen darf, dann sind, was folgt, die aristotelischen Begründungen dafür, warum Demokratie gegenüber anderen Verfasstheiten (Oligarchie, Tyrannei …) vorzuzuziehen sei, und das erste Argument, das er vorbringt, ist das sogenannte Summierungsargument:

„Denn es ist wohl denkbar, dass die Vielen, von denen jeder Einzelne kein sittlich vollkommener Mann ist, dennoch wenn sie zusammentreten, besser als jene wenigen Besten seien, nicht zwar jeder für sich, aber wohl insgesamt genommen; es ist ein ähnliches Verhältniss wie z.B. zwischen Picknicks und den auf Kosten eines Einzigen bestrittenen Mahlzeiten. Denn da es Viele sind, kann möglicherweise jeder etwas von Tugend und Einsicht haben, und wenn sie nun zusammentreten, so findet, wie die Menge gleichsam ein einziger vielfüssiger, vielhändiger und mit vielen Sinneswerkzeugen ausgestatteter Mensch wird, dasselbe auch hinsichtlich der Charaktere und der Geisteskraft statt“ (Aristoteles, Politik, Buch III/Bernays 1872: 166).

Die Vorstellung ist hier also diejenige, dass die Masse als Kollektiv eine eigene Urteilsfähigkeit habe, die sich von der Urteilsfähigkeit der einzelnen Individuen, aus denen sich das Kollektiv zusammensetzt, positiv unterscheide. Insofern sind die Bezeichungen „Summierungsargument“, „Summierungstheorie“ oder „summation argument“ die sich in der Literatur für dieses Argument finden (s. z.B. bei Braun 1959 und bei Peonidis 2008) nicht ganz zutreffend, denn das Aufsummieren der Urteile aller einzelnen Indviduen ergäbe lediglich ein Durchschnittsurteil (für diese Gruppe von Individuen) von irgendeiner Qualität; behauptet wird aber, dass die Masse als Kollektiv ein qualitätvolleres, ein besseres Urteil treffen könnte als eine Gruppe von Wenigen, und seien diese Wenigen auch die „Besten“, vielleicht im Hinblick auf Tugendhaftigkeit oder Reichtum oder Bildung oder Expertise.

Aber ist es nicht so, dass (auch) die Mehrheit irren kann? Und selbst dann, wenn man dem Summierungsargument folgen wollte, müsste man nicht festhalten, dass das Argument vielleicht in der weniger komplexen Gesellschaft des Athen des fünften vorchristlichen Jahrhunderts gegolten haben mag, aber heutzutage, da die meisten Sachverhalte viel zu komplex sind, als dass sie von der Mehrheit der Menschen, die allesamt als Nicht-Experten in der jeweiligen Sache angesehen werden müssen, erfasst werden könnten, nicht (mehr) gelten kann?

Und wenn das so ist: Müsste man dann nicht statt mehr Demokratie weniger Demokratie wollen, eine Art Expertenherrschaft kultivieren und akzeptieren, bei der Sachentscheidungen jeweils in die Hände von Experten gelegt werden (der Einfachheit halber ungeachtet der Frage, wer wen wie als Experten identifiziert)?

Denn:

„Es will ja scheinen, als ob z.B. die richtige ärztliche Behandlung nur derjenige beurtheilen könne, der auch selbst die Arzneikunst auszuüben und einen Kranken von einer wirklichen Krankheit gesund zu machen vermag, d.h. der Arzt. Und Gleiches gilt bei den übrigen Fertigkeiten und Künsten. Wie nun ein Arzt vor Ärzten Rechenschaft ablegen soll, so auch die anderen Ausüber einer Kunst vor ihresgleichen“ “ (Aristoteles, Politik, Buch III/Bernays 1872: 168).

Die Leistungen von Experten wären dann nur durch ihre Fachkollegen beurteilbar, und Experten wären nur ihren Fachkollegen gegenüber in der Verantwortung, ganz davon zu schweigen, dass das Expertentum im Prinzip auch für den Wahlakt und für alle anderen Tätigkeiten des täglichen Lebens gelten könnte:

„Ferner will es scheinen als sei es mit dem Wählen ebenso. Richtig zu wählen ist Sache der Fachleute, z.B. der mathematisch Gebildeten Sache ist es, einen Mathematiker, eines nautisch Gebildeten, einen Schiffskapitän zu wählen“ “ (Aristoteles, Politik, Buch III/Bernays 1872: 169).

Das Argument für Entscheidungen durch Experten würde also auch für Wahlentscheidungen gelten, was die Frage aufwerfen würde, wer überhaupt kompetent ist, zu wählen, und die Frage, wer das entscheidet, und damit die Demokratie auf diesem Weg zu einer Persiflage auf sich selbst oder gänzlich vernichten würde.

Und es würde es als Mißstand erweisen, dass Personen politische Ämter besetzen, die keinerlei Expertenwissen aufweisen und oft nicht einmal über die Bildung, die Integrität, die beruflichen oder Alltagserfahrungen (etc.) verfügen, die auch nur annährend denjenigen derer vergleichbar sind, die sie „repräsentieren“ sollen. Wollte man dem Argument für Entscheidungen durch Experten folgen, müsste man also einen Auswahlprozess nicht nur für Anwärter auf den Status als Wähler einrichten, sondern auch einen Auswahlprozess für Anwärter auf politische Ämter, in dessen Rahmen geprüft werden müsste, ob Anwärter die Kriterien erfüllen, auf die die „Mehrzahl als Souverän“ sich geeinigt hat. (Und wie sollte diese Einigkeit herbeigeführt werden?)

Was Aristoteles hier argumentiert, entspricht aber nicht seiner eigenen Anschauung; vielmehr spielt er hier gedanklich Solons Kritik an der Mehrzahl als Souverän durch (s. Aristoteles, Politik, Buch III/Bernays 1872: 168). Und gegen diese Überlegungen zur Abhängigkeit „guter“ oder sachlich richtiger Entscheidungen vom Expertenurteil bringt Aristoteles zunächst wieder das Summierungsargument vor, nach dem

„… Jeder für sich zwar ein schlechterer Beurtheiler als die Fachleute sein wird, Alle vereingt aber bessere oder wenigstens eben so gute; und dann, weil über Manches der Verfertiger weder das alleinige noch das beste Urtheil hat, überall nämlich, wo das fertige Werk auch diejenigen kennen lernen, welche die Kunst nicht verstehen, z.B. die Kenntnis von einem Hause ist nicht bloss auf den beschränkt, der es gebaut hat, vielmehr wird sogar besser darüber urtheilen, wer es benutzt, d.h. der Hausherr, und über ein Steuerruder der Steuermann besser als der Schiffszimmerer, und über ein Gastmahl der Gast besser, aber nicht der Koch“ (Aristoteles, Politik, Buch III/Bernays 1872: 169-170; Hervorhebung d.d.A.).

Dieses Argument wird in der Literatur als das Benutzer-Argument oder „user argument“ bezeichnet, so z.B. bei Peonidis (2008: 291), der dieses Argument als selbständiges Argument, getrennt vom sogenannten Summierungsargument, ansieht, während Gomperz (1931: 291) es als

„… neue Wendung dessen, was wir das Kollektivargument [d.h. das Summierungsargument] nennen dürfen“

ansieht.

Es ist m.E. weniger eine neue Wendung des Summierungsargumentes als vielmehr die Begründung für das Summierungsargument, d.h. das, was dem Summierungsargument erst zur Geltung verhilft, und insofern ist das Benutzer-Argument m.E. das eigentliche bzw. eigentlich schlagende Argument:

Die Mehrzahl als Souverän trifft deshalb bzw. immer dann bessere Entscheidungen als Oligarchen oder Experten (oder beide zusammen), weil bzw. wenn es um Entscheidungen geht, die das Leben aller Menschen betreffen oder betreffen können, denn nur jeder einzelne Menschen kennt seine eigenen Bedürfnisse, Werte und Interessen und hat in aller Regel empirisch bewährtes Erfahrungswissen darüber, wie er seine Bedürfnisse am besten befriedigt, seinen Werten Rechnung trägt und seine Interessen am effizientesten verfolgt.

Experten oder „Repräsentanten“ mögen aus einem bestimmten Blickwinkel heraus sagen können, was – ceteris paribus – wie wirkt (oder vielmehr: voraussichtlich wirken wird oder wirken soll) und wem was nützt, aber es ist jeder einzelne Mensch, der nur selbst für sich beurteilen kann, was in seinem Lebensalltag nützlich oder sinnvoll ist und was nicht oder sogar schädlich für ihn ist.

Die Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 und insbesondere die Quasi-Impfpflicht sind zweifellos Beispiele für Maßnahmen, die in das Leben aller Menschen in der entsprechenden Gesellschaft eingreifen, oft: tief eingreifen. Gemäß des „user argument“ muss es als undemokratisch angesehen werden, wenn solche Maßnahmen von einer – im übrigen auch formal demokratisch nicht legitimierten – Zusammenkunft einer Quasi-Oligarchie von Bundeskanzler und Ministerpräsidenten der Länder über die Köpfe der Bürger hinweg einfach verfügt werden bzw. – damit dies überhaupt möglich ist – ein Parlament die eigene Funktion im Rahmen der demokratischen Ordnung aufgibt und beschließt, sich für Fragen im Zusammenhang mit vermeintlichem oder tatsächlichem „Notstand“ schlicht nicht mehr politisch zuständig zu erklären.

Aristoteles ist einer Auswahl von politischen Ämtern anhand bestimmter Kriterien übrigens nicht per se abgeneigt, aber er legt Wert darauf, dass Anwärter auf politische Ämter in jedem Fall von der „Mehrzahl als Souverän“ gewählt werden. Man könnte auf den ersten Blick meinen, dass darin ein Widerspruch läge:

„Wenn kraft der soeben erörterten Ordnung der Dinge mancher bedeutsame Vertrauensposten nur von einem Höchstbesteuerten bekleidet werden, der gering oder gar nicht Besteuerte aber an dessen Erwählung teilnehmen darf, so liege darin [nach Aristoteles] kein wahrhafter Widerspruch. Man dürfe nicht vergessen, dass der einzelne Wähler das Glied eines großen Ganzen, der Wählerschaft, ist, die als Gesamtheit über ein ebenso großes, ja ein größeres Steuerkapital als irgendeiner der zu jenem Amte Wählbaren verfügt (Gomperz 1931: 291-292).

In den heutigen Demokratien besteht aber schon deshalb kein solcher Widerspruch, weil wir von denjenigen, die politische Ämter inne haben, kein spezielles Erfahrungs- oder Fachwissen verlangen, bzw. es für die Übernahme politischer Ämter nicht zur Bedingung machen. Die sogenannten politischen Elite in heutigen Demokratien sind nämlich in keiner Weise eine Elite, stellen also nicht „die Besten“ in Sachen Fach- oder Erfahrungswissen, Allgemeinbildung, Intelligenzquotient, Integrität oder Tugendhaftigkeit dar, wie das im fünften vorchristlichen Jahrhundert in Athen der Fall war (jedenfalls vom Anspruch her).

Vielmehr haben sich die Verhältnisse umgekehrt: Politische „Eliten“ werden angeblich zu „Eliten“ kraft der Ämter, die sie besetzen. Und kraft dieser Ämter können sie wiederum „Experten“ berufen, ohne dass klar benannt, geschweige denn: demokratisch darüber entschieden worden wäre, welches die Kriterien sind, die die als „Experten“ Berufenen erfüllen müssen und warum gerade diese Personen, die vielleicht ein bestimmtes Kriterium tatsächlich erfüllen, anderen, die es ebenfalls erfüllen, vorgezogen wurden.

Es ist aber tatsächlich kein Problem, dass politische „Eliten“ keinen irgendwie gearteten Eliten angehören, solange die „Mehrzahl als Souverän“ sie absetzen kann. Peonidis schreibt im Rahmen seiner Diskussion der Relevanz des aristotelischen Benutzerargumentes für unsere Zeit:

„… there is another implication of the user argument. If we take Aristotle’s example at face value, then it is obvious that we can find another cook or builder if they keep ignoring our suggestions and no one has a right to prevent us from doing so. In politics this means that we can protest against incompetent, corrupt or unresponsive rulers and finally replace them if our protests are pointless” (Peonidis 2008: 294).

Alle vier Jahre Bundestagsabgeordnete bzw. Listen wählen zu dürfen, auf die bereits Personen von Parteien (statt von Bürgern) gesetzt wurden, und in der Zwischenzeit zutiefst einschneidende Maßnahmen, die auf willkürlich gewählten „Experten“meinungen basieren, hinnehmen zu müssen, bestenfalls gegen sie demonstrieren zu „dürfen“, während sich eine Regierung nicht responsiv zeigt und statt die Bürger in irgendeiner Weise in einen Entscheidungsprozess über diese Maßnahmen einzubeziehen, mit Sanktionen und Ausschluss droht, ist weder vereinbar mit Aristoteles Vorstellung von Demokratie noch mit Solons Vorstellung von Oligarchie, die für íhn ja auf bestimmten Qualitäten der Oligarchen beruht, über die heutige politische „Eliten“ bekanntermaßen nicht verfügen.

Unsere moderne Regierungsform, die sich demokratisch nennt, verdient die Bezeichnung „Demokratie“ kaum (und selbst als die relative Oligarchie, die sie darstellt, bleibt sie weit hinter dem zurück, was Solon als Qualitäten der Oligarchen gefordert hat). Das Benutzer-Argument von Aristoteles stellte eine Basis dafür dar, diesem Umstand Abhilfe zu schaffen und wieder (mehr) als derzeit die „Mehrzahl als Souverän“ einzusetzen.


Literatur

Braun, Egon, 1959: Die Summierungstheorie des Aristoteles. JOA: Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien 44: 157-184.

Aristoteles, 1872: Aristoteles‘ Politik: Erstes, Zweites und Drittes Buch. Mit erklärenden Zusätzen ins Deutsche übertragen von Jacob Bernays. Berlin: Verlag von Wilhelm Hertz.

Gomperz, Theodor, 1931: Griechische Denker: Eine Geschichte der antiken Philosophie. Dritter Band. Berlin und Leipzig: Walter de Gruyter & Co.

Peonidis, Filimon, 2008: Aristotle’s Relevance to Modern Democratic Theory. ARSP: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie/Archives for Philosophy of Law and Social Philosophy 94(3): 283-294.



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