Staatsterror wegen Elb-Mimose – #Pimmelgate

Ist Pimmel eigentlich schlimmer als Birne?

Stellen Sie sich vor, Helmut Kohl hätte gegen jeden, der ihn als angefaule Frucht kurz vor dem Ende der Genießbarkeit bezeichnet hat, Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Nicht auszudenken. Aber, man kann über Helmut Kohl sagen, was man will, er hatte es nicht nötig, sein Ego hatte es nicht nötig, die Rede von der Birne zur Kenntnis zu nehmen und abzustrafen.

Die eigene Verletzlichkeit ist immer eine Funktion der eigenen Selbstwirksamkeit, des eigenen Selbstbewusstseins. Wenn beides, Selbstwirksamkeit und Selbtsbewusstsein, auf Sand gebaut sind, z.B. weil die Klappe größer ist, als der Kopfinhalt, weil – Karriere-Polit-Darsteller über keinerlei vorweisbare Kompetenz verfügen und über ihre angeblichen wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten lieber kein Wort verlieren, um nicht Vroni-Plag auf den Plan zu rufen, wenn also Selbstwirksamkeit und Selbstbewusstsein auf Sand gebaut sind, dann ist es wichtig, beides mit symbolischen und in der Regel weit überzogenen Handlungen zu hätscheln.

A propos große Klappe.
Kennen Sie den:

“Arbeiter quälen sich damit ab, einen riesigen Baumstann duch die Straßen Berlins zu schaffen. Ein Berliner rät ihnen, den Baum durchzusägen. Das geht nicht. Warum? Göbbels bekommt davon eine Mundharmonika.”

Oder den:

Wettlauf zweier Fliegen von einem Göbbels-Mundwinkel zum anderen. Die eine ist früher da. Warum? Sie ist um den Kopf herum gegangen.

Witze wie diese konnten im Dritten Reich heftige Konsequenzen nach sich ziehen. In einem Beitrag der Legal Tribune über den Volksgerichtshof des Dritten Reiches heißt es:

“Der Führerwitz wurde mit dem Tod bestraft
Außerdem steigerte der Gerichtshof selbst seine Wirkungsmacht durch eine exzessive Urteilspraxis. Ein Beispiel: Der Führerwitz, Zweifel am Endsieg und ähnliche Unmutsäußerungen wurden ohne Rücksicht auf gesetzliche Grenzen als todeswürdige Schwerstverbrechen der Wehrkraftzersetzung abgeurteilt. Laut Gesetz musste die Bekundung „öffentlich“ erfolgt sein. Gleichwohl bestraften die Richter auch Äußerungen im engsten Privatkreis mit dem Tode. Es reicht aus, so hieß es, wenn der Täter mit der Möglichkeit hat rechnen müssen, dass das Gesagte weitergetragen wird. Das wurde regelmäßig bejaht.”

Einen Witz zu machen, war gefährlich:

Zwei Irrenärzte begegnen einander. Der eine grüßt:
„Heil Hitler!“
Darauf der andere: „Heil du ihn!“

Derartige Empfindlichkeiten, die daraus resultieren, dass sich persönlichkeitsgestörte Gestalten an Staatsspitzen von jeder Kleinigkeit in ihrer Person und Position bedroht fühlen und ihre Minderwertigkeitskomplexe aggressiv nach außen tragen müssen, um nicht als das Gespött zu erscheinen, das sie sind, wir dachten, sie seien überwunden. Indes, die Gesetzgebung die allgemein unter dem nichtssagenden Begriff “Hatespeech” erfolgt oder die mit dem vagen Konzept der “Beleidigung” verbunden ist, sie bringt diese Form des öffentlich ausgelebten Unwichtigkeitskomplex wieder zu neuer Blüte.

Das bringt uns zurück zur eingangs gestellten Frage und der Antwort: Pimmel ist schlimmer als Birne. Pimmel, so sagt ein Sprecher der Hamburger Polizei, erfüllt schon den Tatbestand der Beleidigung. Die Subjektivierung von Straftaten hat im Bereich der Einbildungsstraftaten, und Beleidigung gehört zumeist in diese Klasse, ganz neue Dimensionen angenommen. Wenn Sie zu einem Arschloch, Arschloch sagen, dann ist Arschloch dann, wenn sich das Arschloch beleidigt fühlt und vollkommen unabhängig davon, dass dieses Arschloch eben ein Arschloch ist, eine Beleidigung. Zwar ist ein Rechtssystem, das auf derartig nicht-objektivierbarer und deshalb Ungleichbehandlung basiert, zum Scheitern verdammt, weil es zwangsläufig seine Legitimation verliert, but here we are. Wenn ein Polit-Darsteller Bürger, die nicht seiner Ansicht sind, als Cov-Idioten bezeichnet, dann ist das KEINE Beleidigung, wenn ein Bürger schreibt “Du bis so 1 Pimmel”, wie dies ein Twitternutzer mit Bezug auf seine Erhabenheit “Andy Grote”, den Innen- und Sportsenator von Berlin, getan hat, dann ist das eine Beleidigung.

Und weil es eine Beleidigung ist, die in ihren Folgen das gesamte Sozialgefüge in einem Maße erschüttert, wie es ein messerstechender Afghane in Berlin niemals könnte, deshalb erstattet der sich beleidigt fühlende Innen- und Sportsenator, dem “Pimmel” offensichtlich mit Bezug auf seine Person fremd ist, Strafanzeige. Weil zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung die Hamburger Bürgerschaft bereits in ihren Grundfesten schwankt, nimmt ein Staatsanwalt das Antragsdelikt, das er bei Normalbürger X sofort nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt hätte, ernst und die Ermittlung auf. Was sonst sollte er ermitteln, wenn nicht dieses Kapitalverbrechen? Kapitalverbrechen, das muss auch ein Hamburger Amtsrichter gedacht haben, dem angesichts der Äußerung “Pimmel” im Zusammenhang mit Andy Grote die Unvereinbarkeit beider so dramatisch vorgekommen sein muss, dass er einen Hausdurchsuchungsbefehl unterschrieben hat, um den Frieden und die Unverletztlichkeit des Heims des Übeltäters, der seine Hamburger Erhabenheit, die gehegt werden muss, wie eine Mimose, damit sie nicht in der Öffentlichkeit zu weinenwelken beginnt, als Pimmel bezeichnet, nein beleidigt hat, wie die Polizei Hamburg in weitem Vorausgriff auf ein richterlichs Urteil verkündet hat, zu zerstören.

Heftige Straftaten erfordern heftige Reaktionen. Auf Pimmel folgt die Hausdurchsuchung.

Was sich derzeit in Hamburg abspielt, ist Staatsterror eines Regimes, dessen Vertreter offenkundig jede Verbindung zur Normalität verloren haben. Was ist eigentlich schlimmer?

Ein Polizeibeamter, der wie die WELT behauptet, ganz unabhängig von Andy Grote für diesen Strafanzeige wegen Pimmel erstattet;
Die Tatsache, dass diese offenkundige Lüge in Zeitungen verbreitet wird, denn Beleidigung ist ein Antragsdelikt, und wie heißt es so schön in § 195 StGB:

“(3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.”

Was also ist schlimmer:

Ein Innen [!sic]- und Sportsenator, der sich von Pimmel so sehr getroffen fühlt, dass er Strafanzeige erstattet (vielleicht weil jemand bemerkt hat, dass der vorgelogene Polizeibeamte keine Strafanzeige, im Namen von Grote stellen kann]
Ein Staatsanwalt, der einen solchen BS verfolgt?
Ein Ermittlungsrichter an einem Amtsgericht, der wegen eines solchen BS einen Durchsuchungsbefehl ausstellt?

Alles ist in gleichem Maße schlimm, denn es steht für ein delegitimiertes Rechtssystem, eines, das sich Polit-Schranzen zur Beute genommen haben, ohne dass es auch nur erkennbaren Widerstand der dort Beschäftigten vor allem der angeblich so unabhängigen Richter gegeben hätte. Ein delegitimiertes Rechtssystem ist Markenzeichen von Willkür wie sie in totalitären Systemen herrscht. Dort geht es darum, Unsicherheit darüber, ob man nicht zum Ziel der angeblichen Rechtsorgane werden könnte, zu erzeugen und in bestimmten Fällen mit harten Strafen zu verbinden. Die Todesstrafe für einen Hitlerwitz, beim Volksgerichtshof von Freisler ausgeschrien, ist ein Beispiel dafür.

Hamburg findet sich in gefährlicher Nähe zu Freislers Volksgerichtshof.
Ein Staat, der es nötig hat, Bürger wegen “Pimmel” zu verfolgen, ist an Lächerlichkeit eigentlich gar nicht zu überbieten und ein Senator, der wegen “Pimmel” eine Strafanzeige erstattet, dessen Persönlichkeitsprofil wollen wir lieber nicht erstellen.

Totalitäre Systeme benötigen rechtliche Willkür, Staatsterror und gestörte Persönlichkeiten, die beides hemmungslos einsetzen, um alle zu eliminieren, die ihnen nicht passen. Schließlich: in totalitären Systemen hat der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der der Kern pönaler Systeme in demokratischen Systemen ist, keine Geltung.



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