Parteienkorruption: Staatlich verschaffte Wettbewerbsvorteile für MS-Medien per Medienstaatsvertrag

Landesmedienanstalten wurden einst geschaffen, um Privatsendern auf die Finger zu schauen. Nun werden sie offensichtlich von Altparteien dazu missbraucht, den Niedergang der MS-Medien aufzuhalten und den steigenden Marktanteil alternativer Medien möglichst einzuschrumpfen.
Es ist dies ein neuerliches Beispiel dafür, dass in Deutschland eine sehr ungesunde Form von Korruption, die Parteien als Medienunternehmen in Parlamenten, ihre eigenen Interessen durchsetzen sieht und in der staatlichen Anbietern und MS-Medien, die ohnehin bereits am staatlichen Tropf hängen, Wettbewerbsvorteile verschafft werden sollen, und zwar zu Lasten Alternativer Medien, alternativer Anbieter, die ohnehin nicht auf die finanziellen und personellen Ressourcen zurückgreifen können, die MS-Medien zur Verfügung stehen, die aber – und im krassen Gegensatz zu MS-Medien – nicht in Regierungspropaganda gleichgeschaltet sind, die nicht Texte von dpa durchreichen, nicht die FakeNews verbreiten, für die die ARD-Faktenfinder bekannt sind (suchen Sie auf ScienceFiles nach ARD-Faktenfinder und sie finden eine erkleckliche Reihe davon), die Platz für alternative Ansichten, für all das bieten, was in der Monotonie der MS-Medien nicht vorkommt, nicht vorkommen kann, nicht vorkommen darf. Kurz: Die Imformationen bereitstellen und Journalismus betreiben.
Der Hebel, den Landesmedienanstalten, die derzeit agieren, als wären sie die Erfüllungsgehilfen politischer Hintermänner, also der jeweiligen Landesregierung, woraus man wohl schließen muss, dass sie genau das sind, derzeit anwenden, das ist § 19 des Medienstaatsvertrags, der sich wie folgt liest.
§ 19
Sorgfaltspflichten
(1) 1Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. 2Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. 3Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Anbietern von Telemedien durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.

Soll man lachen oder weinen?

Würden diese “Sorgfaltspflichten” an das Angebot der ARD-Tagesschau angelegt, es wäre sehr dünn, denn insbesondere die Berichterstattung über den politischen Feind der Redaktionsangehörigen, die Republikaner in den USA, die AfD in Deutschland oder Berichterstattung zu den linken Lieblingsthemen der Redaktionsangehörigen, von Rassismus bis zu Antisemitismus zeichnet sich in der Regel durch eine heftige ideologische Schlagseite, selektive Berichterstattung und eine Reihe von Auslassungen und Falschheiten aus, die mit der “journalistischen Sorgfaltspflicht” nicht in Einklang zu bringen sind.

Dazu unser ARD-Dossier der systematischen Manipulationsversuche

Aber natürlich sind Landesmedienanstalten nicht dazu da, den Staatsfunk zu kontrollieren.

Das wäre nicht im Sinne der Erfinder, die § 19 Medienstaatsvertrag nicht erfunden haben, um ihren eigenen Claqueuren auf die Finger zu schauen, sondern dazu, die Konkurrenz, diejenigen, die unliebsame Beiträge verbreiten, zu zensieren, kritische Blogs, alternative Medien … Diese Form der Kollusion von Wettbewerbern soll eigentlich das Kartellamt verhindern. Aber in einem korrupten Parteienstaat, demgegenüber die Mafia ein Sozialverein ist, ist das Kartellamt zum Feigenblatt verkümmert, das die Nacktheit dahinter nur mehr kümmerlich verbergen kann. Deutschland ist ein korrupter Sumpf, den sich Parteien zur Beute genommen haben (Falls die Zensoren der Landesmedienanstalten mitlesen: Das war eine Meinungsaussage, die sorgfältig geprüft wurde und durch die vorausgehenden Sätze begründet ist).

Welche Sorgfaltspflichten schweben den Zensoren in den Landesmedienanstalten vor?

– Inhalte dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden,
– Quellenangabe zwingend, wenn “nicht unerhebliche Teile” aus einer Drittquelle übernommen werden,
– Anonyme Quellen sind als solche zu kennzeichnen,
– Zitate müssen unverfälscht aus Drittquellen übernommen werden.
– Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind einzuhalten.

Weiter mit Markus Kompa, der in seinem Blog [für die Zensoren, das ist die Quellenangabe, wer auf den Link klickt, kommt zur Quelle] folgende Bewertung dieser neuerlichen Form der Parteienkorruption [für die Zensoren: Das ist unsere Wertung, uns ist ScienceFiles] vornimmt:

“Die Landesmedienanstalten belassen es allerdings nicht bei diesen rührenden Appellen, sondern beanstanden ganz konkrete Texte der Blogger, deren journalistischen Gehalt sie anzweifeln. So verlangen Landesmedienanstalten in mehreren Fällen von Bloggern die Angabe von Quellen für unerwünschte Beiträge. Auch das restliche Angebot sollen die Betreiber auf Einhaltung journalistischer Standards überprüfen. Für den Fall, dass die Anbieter nicht innerhalb der gesetzten Frist wunschgemäß reagieren, drohen die Landesmedienanstalten u.a. mit Sperrverfügungen.

Das ist neu in der deutschen Medienlandschaft. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 galt Artikel 5 Abs. 1 GG:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Daraus leiteten Verfassungsjuristen das Prinzip ab, dass sich der Staat aus Angelegenheiten der Presse möglichst herauszuhalten hat.
[…]
Ein weiteres Prinzip war die Sicherung von Meinungsvielfalt durch ein möglichst breites Spektrum an Meinungsführern und Angeboten.
[…]
Wie sich § 19 MStV mit dem Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG in Einklang bringen lassen soll, sowie mit dem Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung aus Art. 3 GG, wird eine spannende Frage. Insbesondere also haben diese öffentlich-rechtlichen Organisationen nicht nur die Macht, einzelne Beiträge nachträglich zu beschneiden, sondern sie können per § 109 MStV die gesamten Websites und Kanäle sperren. Befremdlich ist das Verlangen nach Quellenangaben, denn konventionelle Journalisten beanspruchen Quellenschutz und dürfen sogar vor Gericht das Zeugnis verweigern.

Die Medienaufseher jedoch fordern in ihren Schreiben sogar das Einhalten von journalistischen Sorgfaltspflichten ein, insbesondere die Prüfung der Aussagen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit. Das Einhalten journalistischer Sorgfaltspflichten müssen konventionelle Medien allerdings nur nachweisen, wenn ein konkret Betroffener sie wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unwahre Verdachtsberichtserstattung verklagt. Nunmehr also maßen sich die Landesmedienanstalten die Rolle einer allzuständigen Spanischen Inquisition wegen aller möglichen Themen an und legen an Privatleute Maßstäbe an, denen häufig selbst professionelle Journalisten nicht genügen.
[…]
Ob ausgerechnet die Landesmedienanstalten als Politkommissare fachlich taugen oder wenigstens Kompetenz für rechtsstaatliche Verfahren erwarten lassen, darf man mit Blick auf deren Personal herzlich bezweifeln. Nur einige der Landesmediendirektoren verfügen über die Befähigung zum Richteramt, durchweg allerdings beweisen sie ideologisches und machtpolitisches Talent. In Rheinland-Pfalz konnte sich ein strafrechtlich aufgefallener Politiker mit drittklassig überstandenem Doktortitelaberkennungsverfahren ins Amt klüngeln (Der Fall Marc Jan Euman). Der Landesmediendirektor von NRW fiel mit einem spannenden Verhältnis zur Meinungsfreiheit auf (Rezo-Fallout: „Wir brauchen Regeln gegen Desinformation“). Etliche Landesmediendirektoren sind Ex-Politiker und daher nicht wirklich unabhängig.”

Die Normalität, mit der in Deutschland Fälle von Parteien-Korruption ans Tageslicht kommen, ohne dass sich daraus Folgen ergeben würden, ist der beste Beleg dafür, dass Parteienkorruption die Herrschaftsform, die Regierungsform ist, die in Deutschland vorhanden ist. Einer der Fälle, auf die Markus Kompa oben anspielt, ist der Fall des Blauen Boten, dem die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg derzeit 800 Euro abknöpfen will, und zwar deshalb, weil die Landesmedienanstalt Anstoß an der sprachlichen Ausgestaltung dreier Texte von Jens Bernert, der den Blauen Boten betreibt, genommen hat. Die Feinstilisten deuscher Hochsprache aus der Landesmedienanstalt, wollen u.a., dass Bernert einen Beitrag, in dem es um Hunde, die in Italien Schüler beschnüffeln sollen, auf Corona-Verdacht verstehet sich, umschreibt bzw. aus seinem Angebot entfernt. Die Hochsprache, der sich die Zensoren in staatlichem Auftrag verschrieben haben, liest sich wie folgt:

Quellenangabe der Quelle;

800 Euro “Verwaltungsgebühr” dafür, dass ein gelangweilter Mausschubser Anstoß an der sprachlichen Darbietungsform eines Beitrags genommen hat und nun meint, er könne auf “anerkannnte journalistische Grundsätze” verweisen, die er offenkundig nicht einmal KONKRET BENENNEN kann. Anerkannte sozialwissenschaftliche Forschung, durchgeführt von Robert K. Merton, Theodor Adorno et al., Milton Rokeach, Stanley Milgram oder Christopher Browning hat gezeigt, dass die Befehlsketten totalitärer Systeme, die notwendig sind, um gegen individuelle Bürger gerichtete Maßnahmen, die dazu dienen, entweder ein Exempel zu statuieren oder die staatliche Suprematie über individuelles Leben unter Beweis zu stellen, unbedingt mit einem bürokratischen Automatismus, der durchaus inhaltsleer sein kann, einhergehen und zudem auf eine individuelle Bereitschaft, sich am Schaden Anderer gütlich zu tun, treffen müssen. Wie weit diese individuelle Bereitschaft gehen kann, das haben die Experimente von Stanley Milgram gezeigt. Christopher Browning hat die institutionellen / organisationalen Zusammenhänge beschrieben, in denen ein Totalitarismus in voller Menschenfeindlichkeit blüht und Adorno et al. und Merton haben jeweils Typologien der Anpassung an Vorgaben (Merton) bzw. der psychologischen Abartigkeit (Adorno et al.) vorgelegt, die das Ausmaß totalitärer Unterwürfigkeit im einzelnen Beamten quantifizierbar, den Grad des Mitläufertums bestimmbar machen.

Letztlich beschreiben die Autoren formal, was im Auszug oben in einen Inhalt gegossen wurde: Mitlaufende Korruption und nachfolgend die Zerstörung demokratischer Grundlagen, wie Meinungsfreiheit und Individualismus, beides natürlich nicht mit Parteienkorruption vereinbar.

Wie perfide das Vorgehen von Landesmedienanstalten, unter der Ägide von grün-schwarzer Regierung im vorliegenden Fall, ist, das hat Hadmud Danisch in einem Post beschrieben, dessen Kern sich wie folgt liest:

“Um das alles in voller Tiefe zu verstehen, muss man sich den perfiden Kreislauf mal ansehen, den die Landesregierungen da treiben:

  • Obwohl ich die Anforderungen (soweit es überhaupt erkennbare gibt) erfülle, bekomme ich keinen Presseausweis, obwohl die zu tausenden an Leute ausgegeben werden, die die Anforderungen nicht erfüllen. Eine Begründung bekomme ich nicht. Auf Einspruch reagiert man nicht. Und das von den Parteien korrupt besetzte Bundesverfassungsgericht hilft mir auch nicht.
  • Ohne Presseausweis lässt man mich aber nicht recherchieren. Immer wieder verweigern mir Behörden und landeseigene Anstalten die Auskunft, weil ich keinen Presseausweis vorlegen kann.
    Zur Erinnerung: Nach deutschem Recht ist Pressefreiheit nicht das Recht, zu schreiben, was man will, das ist hier die Meinungsfreiheit. Die Pressefreiheit ist hier u.a. das Recht zu recherchieren und Auskünfte zu verlangen.
  • Und wenn man dann etwas schreibt, was ihnen nicht passt, dann untersagen sie das mit der Begründung „mangelnder Sorgfaltspflicht“, obwohl sie selbst Bloggern das Recht zur Recherche und Auskunftseinholung wegnehmen. Dazu kommen dann noch andere Effekte wie das Datenschutzrecht, über das einem per Cookie-Theater und die Probleme bei der Werbung systematisch noch die Einnahmequellen abgegraben werden.”

Die Parteinkorruption in Deutschland hat eine sehr ungesunde Verflechtung öffentlicher Ämter mit Parteien-Vorteilsnahme geschaffen. Das beste Beispiel dafür ist der Medienkonzern SPD, dessen Mitglieder einerseits in Regierungen mit dafür sorgen , dass notleidenden MS-Medien, die der SPD über die dd.vg gehören oder an denen sie über die dd.vg beteiligt ist, mit Steuergeldern unter die Arme gegriffen wird, die andererseits dazu beitragen, über Gängelungen, wie die beschriebene, Konkurrenz für MS-Medien auszuschalten.

Wären Landesmedienanstalten den journalistischen Sorgfaltspflichten, die sie angeblich durchsetzen wollen, auch nur ansatzweise verpflichtet, der Unfug der “repräsentativen Meinungsumfrage”, eine praktische Unmöglichkeit, wie wir hier dargelegt haben, er wäre nicht im Medienstaatsvertrag aufgetaucht. Die Behauptung, eine Meinungsumfrage sei repräsentativ, dient ausschließlich dazu, der jeweiligen Umfrage Glaubwürdigkeit zu verschaffen, was wiederum unabdingbar für den Versuch ist, Konsumenten von Nachrichten mit den Ergebnissen der angeblich repräsentativen Meinungsumfragen zu manipulieren.



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