Organisiserte Parteien zerstören die parlamentarische Demokratie – ScienceFiles-Rätsel

Wer hat es geschrieben?
Das ist die Frage, die wir heute wieder einmal an unsere Leser weitergeben (weil wir es wissen und es für uns daher kein Rätsel ist).

Derjenige, der das Folgende geschrieben hat, lebte vor etlichen Jahrzehnten. Er hat Kaiserreich und Weimarer Republik erlebt und durchlitten und seine Beobachtungen mit dem Parteiengezeter in der Weimarer Republik zum Anlass genommen, das zu beschreiben, was nach seiner Ansicht unabdingbar ist: Parteien, wenn sie sich organisieren, feste Verwaltungsstrukturen und damit, soziologisch gesprochen, feste Interessen an ihrem Fortbestand entwickeln, vertreten nicht mehr den Willen der Wähler. Sie werden käuflich, versteigern ihren Einfluss auf die Gesetzgebung meistbietend.

Die Art und Weise, wie unser gesuchter Autor die Zwangsläufigkeit, mit der ein Parteienstaat, der auf organisierten Parteien basiert, in eine Parteiendiktatur und damit in den Faschismus abgleitet, beschreibt, ist seiner Zeit geschuldet und mag manchen etwas befremden. Vor allem der Gebrauch des Begriffes “Pluralismus” mag manche verwundern. Die positive Konnotation, die der Begriff heute hat, die hatte er nicht immer. Einst stand Pluralismus für Fragmentierung, Entscheidungsunfähigkeit, für partikulare Interessen, die dem Gemeinwohl schaden und so manches mehr, was Gesellschaften entlang der Linien unterschiedlicher Interessen entzweit.

Mit seinen Vorhersagen über den Niedergang, den moralischen Niedergang einer parlamentarischen Demokratie, die nicht auf unverfestigten freien und ständig wechselnden Fraktionsbildungen im Parlament beruht (eine Idee, die Dr. Diefenbach sehr schätzt), sondern auf fest organisierten Blöcken, deren Fortbestand finanziert werden muss, hat unser Autor Recht behalten.

Um wen handelt es sich?’
Wer ist dieser Mann mit dem klaren Blick in die Zukunft, der Folgendes geschrieben hat:

“Der demokratische Staat ist oft als Parteienstaat bezeichnet, sogar definiert worden. Der parlamentarisch-demokratische Staat ist in einem besonderen Sinn noch mehr ein Parteienstaat. Irgendwie kann man vielleicht jeden Staat als Parteienstaat bezeichnen, aber damit ist nur bewiesen, dass eine solche Kennzeichnung leer und nichtssagend ist, solange man keine näheren Angaben über Art, Organisation, Struktur und Zahl der Parteien hinzufügt. Damit ein parlamentarisch-demokratischer Gesetzgebungsstaat und ein Staat, der in diesem Sinne ein Parteienstaat ist, die verfassungsmäßig geregelten Funktionen der Voraussetzungen der Verfassung gemäß wahrnehmen kann, müssen die Parteien dem in der Verfassung vorausgesetzen Parteienbegriff, das ist, wie gesagt, dem liberalen Parteienbegriff entsprechen, der die Partei nur als ein freies Gebilde versteht. Denn es ist der Sinn aller verfassungsmäßigen Institutionen und Methoden einer parlamentarischen Demokratie und gehört insbesondere auch zu dem parlamentarischen System der Weimarer Verfassung, dass ein fortwährender Prozess des Übergangs und Aufstiegs von egoistischen Interessen und Meinungen auf dem Weg über den Parteiwillen zu einem einheitilchen Staatswillen führt. Die Verfestigung der Partei darf also nicht zu stark sein, weil sie sonst der Transformation und Umschmelzung zu viel Widerstand entgegensetzt. Die Parteien sind als Mittel der staatlichen Willensbildung gedacht, und ihre Zulassung und Anerkennung hat natürlich nicht den Sinn, dass sie ihre Beteiligung an der staatlichen Willensbildung als Objekt von Kompromissgeschäften mit anderen Parteien oder gar als Erpressungsmittel benutzen sollen. Das Parlament soll vielmehr der Schauplatz eines Umschaltungsprozesses sein, durch den die Vielheit der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und konfessionellen Gegensätze, Interessen und Meinungen sich in die Einheit des politischen Willens verwandelt. Es ist ein alter, allerdings mehr liberaler als demokratischer Glaube, dass gerade die parlamentarischen Methoden am besten geeignet sind, in solcher Weise die Parteien als Transformatoren zu benutzen  und dass gerade das Parlament der Platz ist, auf welchem der Parteiegosimus kraft einer List der Idee oder List der Institution, ein Mittel zur Bildung eines überegoistischen, überparteilichen, staatspolitischen Willens überführt wird. Insbesondere soll eine Partei, wenn sie zur Regierung gelangt, eben dadurch gezwungen werden, weitere und höhere Gesichtspunkte gelten zu lassen als die Motive ihrer engen Parteihaftigkeit. Infolge der Art, Zusammensetzung und Zahl der Parteien, infolge der eben erwähnten Umwandlung der Parteien in festorganisierte Größen mit festem Verwaltungsapparat und festgebundener Klientel und außerdem noch durch die große Zahl der für eine Mehrheit notwendigen Parteien und Fraktionen wird aber der Aufstieg vom egoistischen Partei- zum verantwortlichen Staatswillen immer mehr verhindert. Den Voraussetzungen der verfassungsmäßigen Regelung zuwider, kommen dann nur solche Regierungen zustande, die infolge ihrer fraktionellen Kompromissbindungen zu schwach und gehemmt sind, um selbst zu regieren, anderersits aber immer noch so viel Macht- und Besitztrieb haben, um zu verhindern, dass andere regieren. Jene “List” der Idee oder der Institution funktioniert also einfach nicht mehr, und statt eines staatlichen Willens kommt nur eine nach allen Seiten schielende Addierung von Augenblicks- und Sonderinteressen zustande.

[…]

Dieser parlamentarisch-demokratische Parteienstaat ist, mit einem Wort, ein labiler Koalitions-Parteien-Staat. Die Mängel und Missstände, eines solchen Zustands sind oft genug dargestellt und kritisiert worden: unberechenbare Mehrheiten, regierungsunfägige und infolge ihrer Kompromissbildung unverantwortliche Regierungen: ununterbrochen auf Kosten eines Dritten oder des staatlichen Ganzen zusandekommende Partei- und Fraktionskompromisse, bei denen jede beteiligte Partei sich für ihre Mitwirkung bezahlen lässt; Verteilung der staatlichen, der kommunalen und anderer öffentlicher Stellen und Pfründe unter die Parteigänger nach irgendeinem Schlüssel der Fraktionsstärke oder der taktischen Situation. Auch die Parteien, die mit aufrichtiger Staatsgesinnung das Interesse des Ganzen über die Parteiziele stellen wollen, werden teils durch die Rücksicht auf ihre Klientel und ihre Wähler, aber noch mehr durch den immanenten Pluralismus eines solchen Systems gezwungen, entweder den fortwährenden Kompromisshandel mitzutreiben oder aber bedeutungslos beiseite zu stehen, und finden sich am Ende in der Lage jenes aus der Lafontaineschen Fabel bekannten Hundes, der mit den besten Vorsätzen den Braten seines Herren bewacht, aber dann, als er andere Hunde darüber herfallen sieht, sich schließlich auch an dem Mahl beteiligt.

Der Unterschied zwischen einem parlamentarischen Parteienstaat mit freien, d.h. nicht festorganisierten Parteien und einem pluralistischen Parteienstaat mit festorganisierten Gebilden als Trägern der staatlichen Willensbildung kann größer sein als der von Monarchie und Republik oder irgendeiner anderen Staatsform. Die festen sozialen Verbindungen, die heute Träger des pluralistischen Staates sind, machen aus dem Parlamnt, wo ihre Exponenten in Gestalt von Fraktionen erscheinen, ein bloßes Abbild der pluralistischen Aufteilung des Staates selbst. Woher soll bei dieser Sachlage die Einheit entstehen, in der die harten Partei- und Interessentenbindungen aufgehoben und verschmolzen sind? Eine Diskussion findet nicht statt: ja, mein bloßer Hinweis auf dieses ideelle Prinzip des Parlamentarismus hat Richard Thoma veranlasst, von einer ‘gänzlich verschimmelten’ Grundlage zu sprechen. Einige durch die politischen Parteien hindurchgehende sogenannte ‘Querverbindungen’ (landwirtschaftliche Interessen, Arbeiterinteressen, Beamte, in einzelnen Fällen auch Frauen) können auf bestimmten Sachgebieten eine Mehrheit bewirken; da es sich aber bei dem Pluralismus nicht nur um die parlamentarischen Parteien und Fraktionen handelt, und außerdem derartige Querverbindungen selbst Faktoren der pluralistischen Gruppierungen sein können, so bedeuten sie zwar eine Komplizierung, aber keine Aufhebung und Beseitiung, eher sogar eine Bestätigung und Verstärkung dieses Zustandes. Die berühmte ‘solidarité parlementaire’, die über die Parteigrenzen hinweggehenden, gemeinsamen egoistischen Privatinteressen der parlamentarischen Abgeordneten, namentlich der eigentlichen Berufspolitiker, können ein wirksames Motiv und ein nützlicher Einheitsfaktor sein, reichen aber begreiflicherweise in einer so schwierigen Lage, wie der des heutigen Deutschland, und bei der starken Verfestigung der Organisationen nicht mehr aus. So wird das Parlament aus dem Schauplatz einer einheitsbildenden, freien Verhandlung freier Volksvertreter, aus dem Transformator parteilicher Interessen in einen übergreifenden Willen, zu einem Schauplatz pluralistischer Aufteilung der organisierten gesellschaftlichen Mächte. Die Folge ist, dass es entweder durch seinen immanenten Pluralismus mehrheits- und handlungsunfähig wird, oder aber, dass die jeweilige Mehrheit alle legalen Möglichkeiten als Werkzeuge und Sicherungsmittel ihres Machtbesitzes gebraucht, die Zeit ihrer staatlichen Macht nach allen Richtungen ausnützt und vor allem dem stärksten und gefährlichsten Gegner nach Möglichkeit die Chancen zu beschränken sucht, das gleiche zu tun. Es wäre vielleicht naiv, das nur aus der menschlichen Bosheit oder gar aus einer speziellen, nur heutzutage möglichen Niedertracht zu erklären. Die deutsche Staats- und Verfassungsgeschichte kennt in früheren Jahrhunderten analoge Vorgänge in beunruhigender Zahl und Regelmäßigkeit, und was bei der Auflösung des alten Römischen Reiches Deutscher Nation Kaiser und Fürsten zur Sicherung ihrer Hausmacht getan haben, wiederholt sich heute in zahlreichen Parallelen.” (87-90)



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