Staatsdienliche Juristen: 2.500 bis 25.000 Euro Bußgeld bei Impfpflicht-Verstoß

Es wird Sie sicher freuen, dass das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Staatsminsterium in Baden-Württemberg, also Kretschmann persönlich, ein Gutachten in Auftrag gegeben hat:

mit dem drei Fragen geklärt werden sollen:

  1. Bestehen grundsätzliche Bedenken an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 und – falls nein – wie müsste die Anordnung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 ausgestaltet sein, um mit höherrangigem Recht in Einklang zu stehen?
  2. Bedarf die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 einer bundesrechtlichen Regelung oder verfügen auch die Länder über eine entsprechende Regelungskompetenz?
  3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten bei der Umsetzung einer allgemeinen (direkten) Impfpflicht gegen COVID-19 beachtet werden?

Es wird Sie sicher auch freuen, dass es kein Problem ist, Juristen zu finden, die sich gerne für die Sache ihres Staates / Landes einspannen lassen und mit Eifer daran arbeiten, eine Regelung zu legitimieren, die einen Eingriff in die “Freiheitsgrundrechte der Regelungsadressaten” vorsieht, darunter “Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)” [Direktes Zitat von Seite 94 des Gutachtens].

Es wird Sie sicher zudem freuen, dass Dr. Torsten Gerhard, der sich für dieses Gutachten hergegeben hat, zu dem Schluss kommt, dass ein Eingriff in Ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit gerechtfertigt werden kann. Warum, das erklärt er auf Seite 94, denn der Staat will eine “hinreichende Grundimmunisierung der Bevölkerung” erreichen, also die Gesundheit der Bevölkerung, die Volksgesundheit schützen, weshalb es notwendig ist, in Ihr Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen, Sie notfalls gegen ihren Willen zu schützen, auch dann, wenn Sie an den Folgen der Impfung verenden. Die Absicht ist wichtiger als das Ergebnis, wie das bei Juristen so häufig der Fall ist, denn nur, wenn sie sich mit der Absicht, der Intention befassen, dann können sie nach Lust und Laune in ihren Begriffslandschaften verschwinden.

Deshalb haben wir vor, Herrn Gehard wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, ihn, der meint, eine Impfpflicht könne nur im Bundestag verabschiedet werden, was Herrn Kretschmann, der vermutlich gehofft hat, seine Subjekte selbst zu einer solchen verdammen zu können, sicher ärgern wird, und ihn, der meint, dass auf diejenigen, die sich der Pflicht nicht unterwerfen wollen, die Ausübung eines Zwanges durch ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro bis 25.000 Euro zu rechtfertigen sei (Seite 99), aber das sei natürlich kein Zwang, denn niemand werde gezwungen, sich impfen zu lassen, jeder könne zahlen. Man sollte Herrn Gerhard an den Rand eines Daches auf dem 34. Stockwerk eines Hauses stellen und es ihm anheimstellen, entweder sein gesamtes Eigentum und Leben an seinen Hintermann zu verpfänden oder – wenn er sich dieser Eigentumsabrtetungspflicht, die gerade vom Paten des Hochhauses beschlossen wurde – nicht verpflichten will, zu springen. Er hat die Wahl. Es ist seine freie Entscheidung. Seine Eigentumsabtretungspflicht geht mit keinerlei Zwang einher. Wer anderes denkt, der lese die Argumentation von Herrn Gerhard nach, um die Dinge so zu sehen, wie er.

Zurück zu Punkt 3 auf Seite 94 des Gutachtens, dort findet sich der folgende fehlinformierte Unfug:

“Der Normgeber darf – ausgehend von den derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen – von der Eignung einer allgemeinen Impfpflicht zur Erreichung dieser Zielsetzungen ausgehen. Dem steht nicht entgegen, dass eine COVID-19-Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des SARS-CoV2-Virus durch geimpfte Personen lediglich (wenn auch signifikant) reduziert, aber nicht vollständig ausschließt. Durch eine allgemeine Impfpflicht soll keine umfassende „Herdenimmunität“, sondern eine hinreichende Grundimmunität in der Bevölkerung erreicht werden, die zu einer weitgehenden Reduzierung der Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene führt. Zur Förderung der Erreichung dieser Zielsetzung ist die nachweislich übertragungsreduzierende Wirkung einer COVID-19-Impfung ausreichend.”

Damit hat der Anwalt die Impfpflicht gerade gekippt, denn nachweislich wird durch eine Impfung die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von SARS-CoV-2 nicht reduziert. Zudem ist wissenschaftlich umstritten, wann Herdenimmunität erreicht ist. Die Schätzungen reichen von 20% bis 85% der Bevölkerung. Zudem ist auch nicht klar, was man unter einer “hinreichenden Grundimmunität” zu verstehen hat. Es mag für Juristen der Normalzustand sein, sich in wolkigen Begriffen auszudrücke, die es jedem freistellen, etwas seiner Wahl darunter zu verstehen. Es ist indes ein moralisch anstößiges Verhalten, ein solches Wischiwaschi zur Grundlage konkreter Eingriffe in das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung zu machen.

Weiter im “Gutachten”:

“Eine allgemeine Impfpflicht erweist sich auch als erforderlich. Mildere, zur Zielerreichung gleich wirksame Mittel sind nicht ersichtlich. Dies gilt insbesondere für eine Intensivierung von Aufklärungs- und Anreizkampagnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Bürgerinnen und Bürger, die sich

– trotz niederschwelligen Zugangsmöglichkeiten zu kostenlosen Impfangeboten,
– trotz breit angelegter Informationskampagnen zur COVID-19-Impfung

und
– trotz teils erheblicher Einschränkungen der Teilhabe am sozialen Leben

durch den Einsatz von 3G- und 2G-Modelle bislang nicht dazu entschließen konnten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, mit Appellen, zusätzlichen Aufklärungskampagnen oder Anreizsystemen dazu bewegt werden können, sich doch noch freiwillig impfen zu lassen.”

Sie sehen das grundsätzliche Problem: Wenn man Bürgern nahelegt, etwas zu tun, und zwar so, dass kein Zweifel besteht, dass man will, dass Bürger das tun, diese Schweinebürger aber schlicht und ergreifend nicht tun, was sie tun sollen, dann gibt es “Juristen” die diese Weigerung, dem Staat gefügig zu sein, als Legitimation dafür anführen, dass man diese Bürger nun gefügig machen müsse. Dass man mit der selben Argumentation die Lebend-Organspende einer Niere zur Pflicht erheben kann, das ist nur eine Konsequenz einer solchen “Argumentation”, die sich vor allem dadurch auszeichnet, dass derjenige, der sie vorbringt, die Ansicht seines Auftraggebers mit Stumpf und Stil gefressen hat. Er geht davon aus, dass Impfung schützt, obwohl mehr und mehr Studien zeigen, dass sie das nur in einem Maße tut, das für Herdenimmunität oder Grundimmunität schlichweg irrelevant ist. Er geht davon aus, dass die staatlichen Akteure, die ihre Bürger zur Impfung zwingen wollen, nur das Beste der Bevölkerung im Sinn haben. Von dieser Ansicht bringt ihn auch die Tatsache nicht ab, dass diese angeblich wohlmeinenden staatlichen Akteure bereit sind Leben und körperliche Unversehrtheit ihrer Bürger mit Füßen zu treten, um eben diese Bürger vor Krankheit zu schützen. Das schafft man nur, wenn man das Denken eingestellt hat und tatsächlich der Ansicht ist, man könne eine Gemeinschaft dadurch retten, dass man einen Teil der Gemeinschaft ausschließt und erschießt.

Weiter geht’s:

“Eine allgemeine Impfpflicht erweist sich auch als verhältnismäßig im engeren Sinne. Die individuellen Nachteile, die mit einer Impfpflicht für den Impfpflichtigen verbunden sind, stehen nicht außer Verhältnis zu den Zielsetzungen, die der Normgeber mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht verfolgt. Diese Belange, insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems, sind mit einem sehr hohen Gewicht in die Abwägung einzustellen. Dem stehen die (Rest-)Risiken potenzieller Impfreaktionen und schwerer Nebenwirkungen einer COVID-19-Impfung gegenüber. Diese Risiken sind jedoch ausgehend von den uns vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen als sehr gering zu bewerten. Zudem werden diese Belange durch eine Verpflichtung des Staates zur kontinuierlichen Kontrolle der Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe sowie durch Entschädigungsregelungen für Impfschäden (§ 60 Abs. 1 IfSG) zumindest teilweise kompensiert.”

211202_Gutachterliche_Stellungnahme_zu_Impfpflichten Wir kennen mittlerweile unzählige wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass COVID-19 Impfung / Gentherapie mit zum Teil erheblichen Nebenwirkungen, mit schweren Erkrankungen und mit Tod einhergehen. Wir kennen keine einzige WISSENSCHAFTLICHE STUDIE, die zeigen würde, dass dies nicht der Fall ist. Offensichtlich hat Herr Anwalt hier Zugriff auf bislang nicht veröffentlichte Forschung, oder er hat einfach behauptet, was ihm zu denken vorgegeben ist, also was er übernimmt, ohne darüber nachzudenken. Für die letzte Annahme spricht das Fehlen jeden Belegs für diese Behauptung, was im übrigen für alle “Tatsachenbehauptungen”, die mit Bezug auf SARS-CoV-2 und COVID-19 aufgestellt werden, gilt. Hier scheint der Wunsch, Vater der rechtlichen Beurteilung zu sein. Zu dumm, was Wunsch und Wirklichkeit nichts miteinander zu tun haben. Ansonsten wird Ihnen einfach erklärt, dass die individuellen Nebenwirkungen, die sich einstellen, eben mit Blick auf das große Ganze in Kauf genommen werden müssen, so wie ja auch Konzentrationslager im Hinblick auf die Schaffung des Großdeutschen Reiches unabdingbar waren und natürlich ist der Verlust an Material, der aus der Euthanasie eines Schwachsinnigen im Dritten Reich resultiert ist, so gering, dass er im Vergleich zur damit erreichbaren Volksgesundheit nicht ins Gewicht gefallen ist. Und für den Fall, dass Sie eine Nebenwirkung erwischt, können Sie ja Entschädigung beantragen, Sie oder Ihre Hinterbliebenden. Angesichts einer solchen Argumentation kann man nur Ingo Müller zitieren: “Furchtbare Juristen”.

Einen haben wir noch:

“Die Weigerung einer impfpflichtigen Person, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, kann als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet und durch Verhängung von Bußgeldern auch spürbar sanktioniert werden. Die Höhe der Geldbuße muss dem Gewicht des Verstoßes angemessen sein. Naheliegenderweise könnte sich der Normgeber an dem Bußgeldrahmen orientieren, der für Verstöße gegen Impfpflichten vorgesehen ist, die sich aus § 20 IfSG ergeben (§ 74 Abs. 2 IfSG: bis zu 2.500 € [bzgl. Masernimpfpflicht] bzw. bis zu 25.000,00 € [im Falle des § 20 Abs. 6, 7 IfSG]). Bußgelder können je nach gesetzlicher Ausgestaltung ggf. auch erneut gegen eine impfunwillige Person verhängt werden. Neben oder alternativ zu einem Bußgeldverfahren können auch Zwangsgelder angeordnet werden. Eine impfpflichtige Person kann sich daher nicht durch einmalige Begleichung eines gegen sie festgesetzten Bußgeldes von ihrer Impfpflicht „freikaufen“”.

Sie sehen, in Gegensatz zum “Staat”, der im Falle einer lebensverändernden Nebenwirkung eine minimale Entschädigung aushändigt, um sich von Schuld freizukaufen, ist es Ihnen als impfverweigerndes Subjekt im feundalen System der Pharmalobbyisten nicht möglich, sich von einem Übergriff auf Ihr Leben Ihre körperliche Unversehrtheit “freizukaufen”. Wie steigert man “furchtbare Juristen”?

Der Mann “Gerhard” argumentiert an anderer Stelle, dass eine Impfpflicht nicht mit einem Impfzwang gleichzusetzen sei. Was uns an Juristen immer wieder fasziniert, ist die Fähigkeit, die manche von Ihnen haben, einen eklatanten Widerspruch zu formulieren und ihn mit der Kunst des Graduellen so zu ummanteln, dass sie am Ende der Ansicht sind, es sei gar keiner. Das muss man erst mal können und, ja, Psychiater könnten der Ansicht sein, es hier mit einer geistigen Störung zu tun zu haben, Ökonomen könnten der Ansicht sein, es hier mit klassischem opportunistischem Verhalten zu tun zu haben, Soialpsychologen könnten der Ansicht sein, Milgram habe das alles vorweggenommen, Historiker auf die Studie von Christopher Browning verweisen und Soziologen darauf, dass Interaktionen zwischen Akteuren immer von den Interessen der Akteure getragen sind, letztlich wäre diese Erklärung nicht weit von der entfernt, die Ökonomen geben.

Es wird Sie freuen zu erfahren, dass Deutschland wieder Juristen hat, die im Auftrag ihres Staates Rechtsprüfungen mit dem Ziel vornehmen, eine Bevölkerungsgruppe aufgrund eines willkürlichen Merkmals schlechter zu stellen.
Auf, auf ins Vierte Reich.

Wir danken einem Leser von ScienceFiles, der uns dieses Gutachten zugeschickt hat.
Wer es komplett nachlesen will, der kann das im Anschluss tun.



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