Normalisierung des Entsetzlichen

Es ist seltsam:

  • Geht es um physische Erkrankungen, dann ist es Ärzten zumeist vollkommen egal, ob sich A gut fühlt. Das Röntgenbild zeigt Krebs, ergo ist er krank, egal, wie er sich fühlt.
  • Geht es um psychische Erkrankungen, dann wird das Subjektive dessen, der sich nun krank fühlt, mangels biologischer oder messbarer Basis überhöht, ganz so, als könne man die Qualität der Psyche durch ärztliche Kunst wiegen.
  • Geht es um die staatliche Regelung der Tötung Sterbewilliger, dann laufen diese Regelungen alle darauf hinaus, die Verwantwortung für den “Selbsttod”, vom Sterbewilligen auf die Sterbehelfer zu verschieben.
  • Und obschon Regierungen immer “den Menschen” helfen wollen, meist denen, die nicht ihre eigene Bevölkerung sind, werden in den letzten Monaten und Jahren immer mehr Gesetze geschrieben und verabschiedet, die die eigene Bevölkerung schädigen, die im Extrem die Eliminierung des Bürgers vor die Hilfe für den Bürger setzen.

Das sind vier der wichtigen Punkte, die Dr. habil. Heike Diefenbach im folgenden Kommentar zum Text “Selbstmordhilfe für psychisch Kranke” macht. Der Kommentar war uns zu wichtig. Deshalb veröffentlichen wir ihn als eigenen Post:

“Ich finde staatliche Sterbehilfe bei als psychisch krank Definierten einfach entsetzlich, und ich sehe diesen Schritt als einen, der direkt weiterführt ins “Vierte Reich” nach dem Entwurf des Guru Klaus Schwab und seinen Schülern, die sich zu Handlangern von Gurus Willen degradieren.

Warum?

Es ist nicht so, dass ich vollständig gegen Sterbehilfe wäre. Und schon bei der Frage nach Sterbehilfe bei phyischem, klar erkennbaren, Leid gibt es eine Menge verschiedener Aspekte und Argumente zu bedenken. Das ist und bleibt schwierig.

Aber wie schon Thomas Szasz mit Bezug auf mentale Störungen bzw. psychologische “Erkrankungen” zu bedenken gegeben hat, ist es sehr merkwürdig, dass “Krankheit” im Bereich des Physischen unabhängig davon definiert wird, ob der “Kranke” mit seinem Zustand zufrieden ist oder nicht, egal, ob es sich um Diabetes, Leukämie, Hautausschlag, wackelige Zähnen oder darum handelt, jemandem eine Gen-Therapie bzw. Pseudo-Impfung zu verpassen, auch dann, wenn er mit seinem körperlichen Zustand völlig zufrieden ist und das Risiko, sich ein Virus einzufangen, bewusst in Kauf nimmt. Wenn der “Kranke” oder “Gefährdete” nicht so will, wie “Experten” wollen, dann wird an seine Verantwortung für Angehörige oder sonstige Varianten des “Kollektiv” appelliert etc ….

Geht es dagegen um die Psyche, dann wird subjektiv empfundenes Leid des “Kranken”, also dessen, der “anormale” Verhaltensweisen oder Symptome zeigt, zum, wenn nicht allein, dann aber letztlich ausschlaggebenden Kriterium für die Schwere der “Erkrankung” verabsolutiert – und dies, obwohl sich für viele psychische Erkrankungen keine physische Basis finden lässt, wir es also im wissenschaftlichen Sinn hier nur mit Symptomen, aber nicht mit Ursachen zu tun haben, sondern bestenfalls mit Symptomen, die auf Gründe oder Motive verweisen.

Leiden ist eine menschliche Konstante. In den Worten von Marie Jahoda vor vielen Jahrzehnten:

“… we are all sick in different degrees. Actually, the differences between anyone and a psychotic may lie in the way he handles his conflicts …. apart from extremes, there is no agreement on the types of behavior which it is reasonable to call ‘sick'”.

Das alles bedeutet nicht, dass solche Konflikte nicht extrem belastend sein können oder der Versuch ihrer Bewältigung nicht physische Folgen haben könnte. Und wie es in solchen Fällen um Sterbehilfe bestellt ist, ist eine schwierig zu beantwortende Frage.

Aber ich denke, dass hier, einfach mit Medizin oder der Sorge des Arztes für den Patienten zu argumentieren, die “leiden” und im übrigen für unheilbar erklärt werden, obwohl die Symptome nicht auf klare Ursachen zurückgeführt werden können, nicht ausreicht. Wie im Text “Selbstmordhilfe für psychisch Kranke” angesprochen, besteht ja nicht einmal Einigkeit darüber, wie das Verhältnis zwischen Krankheit und Leiden, geschweige denn: unheilbarer “Krankheit” und Leiden, aufgefasst wird, und welchen Stellenwert Leiden im Vergleich zu Krankheit nun tatsächlich haben soll, wenn es um Sterbehilfe geht, immer eingedenk der Tatsache, dass bei psychischen Leiden nicht einmal eine einigermaßen zuverlässige Wahrscheinlichkeit darüber angegeben werden kann, wann es “unheilbar” ist.

Aber vor allem würde es völlig ausreichen, wenn der Rechtsstaat akzeptieren würde und ggf. unverfolgt lassen würde, dass/wenn jemand auf die explizite Bitte einer Person Beihilfe zu seiner Tötung leistet; es ist überhaupt nicht notwendig, eine Situation zu schaffen, in der medizinisches Personal vom Staat regelrecht verpflichtet wird, jedermann und jederfrau Beihilfe zu seiner Tötung zu leisten, was ja die notwendige Rückseite eines Rechtes ist, Beihilfe zur eigenen Tötung zu fordern.

Und seien wir uns hierüber klar: wenn jemand einem Sterbewilligen eine Todesspritze gibt (wie wenn man einen Hund einschläfert …) oder wenn jemand einem Sterbewilligen einen Giftbecher reicht, dann ist das Beihilfe zu seiner Tötung, auch dann, wenn sie auch von ihm verlangt und/oder gewollt wird. Es ist KEIN Selbstmord. Ein Selbstmörder mit einem Gewissen trägt für seine Entscheidung die Verantwortung und tötet sich selbst, statt jemandem zum Beihelfer zum Töten (manche würden auch sagen: Mord) zu machen.

Und mit Bezug auf Verlangen und Wollen sind wir schon beim nächsten Problem: wie fassen wir gesetzlich den Unterschied zwischen Verlangen und Wollen? Wie schieben wir der Möglichkeit einen Riegel vor, dass Person A über Person B “feststellt”, dass Person A zwar die eigene Tötung nicht direkt verlangt habe, aber geäußert habe, sie zu wollen/wünschen. Wie schon im Text steht: dem Mißbrauch sind Tür und Tor geöffnet.

Mag sein, dass der Mißbrauch durch die Sterbewilligen selbst erfolgt, in einer Art “Mode”, aber ich vermute eher, dass der Mißbrauch dadurch entstehen wird, dass Normalitäten geschaffen werden, in deren Zug der Staat dann z.B. aus dem ausdrücklichen Verlangen (vielleicht auf Basis der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des psychisch “Kranken”) ein “eigentlich Wollen” oder gar ein “Wollen-Müssen” zimmert.

Wir kennen diese Prozesse der Normalisierung des Entsetzlichen doch zur Genüge aus der Geschichte!

Und wir wollen auch nicht vergessen, dass viele Menschen während der letzten paar Jahre überhaupt erst angefangen haben, zu leiden, und zwar aufgrund der Bedingungen, die dieselben “great resetter” für sie geschaffen haben, die ihnen dabei helfen wollen, sich selbst zu eliminieren.

Wie wäre es mit mehr Unterstützung für Menschen, die psychisch leiden, in Form von Behandlung, Beratung, parktischer Hilfe bei der Meisterung der Ansprüche, die das Leben – oder zunehmend: die Regierung und die staatliche Bürokratie! – stellt, statt mit der staatlichen Beihilfe zur Tötung?

Diese Möglichkeit wäre für das “Kollektiv” natürlich teurer und aufwändiger, und deshalb ist sie für den sozialdarwinistischen, totalitären “great resetter” suboptimal.

Wie dem auch sei – einem Gesetz von solcher Tragweite sollte in einer Demokratie doch zumindest eine ausführliche, ernsthafte öffentliche Diskussion vorausgehen, wenn nicht ein Referendum, gerade, weil die Frage nach Beihilfe zur Tötung, auch auf Verlangen, alles andere als eine einfach ist.

Ich glaube, man muss nicht die Assoziation an “Soylent Green” haben, wenn man von diesem Gesetz hört, um es entsetzlich zu finden!

Wen’s interessiert, das “alte” Buch von Thomas Szasz zu lesen, das heute alles in Allem und abgesehen von der ein oder anderen Terminologie, die heute außer Mode ist, immer noch aktuell ist, hier die bibliographischen Angaben:

Szasz, Thomas, 1997: Insanity: The Idea and Its Consequences. Syracuse, New York: Syracuse University Press.



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