Die neue Gerechtigkeit: Rente in Deutschland für Ukrainische Flüchtlinge ab 57 Jahre oder doch nicht?

Rentengerechtigkeit ist ohnehin eine problematische Sache, weil diejenigen, männliche Arbeiter, die am längsten in die Rentenversicherung einzahlen, diejenigen sind, die am kürzesten aus der Rentenkasse bezahlt werden, und das Niveau ihrer Rente auch nach 40 Jahren Beitragsleistung meist nicht einmal ansatzweise das Niveau eines Bundestagsabgeordneten erreicht, der bereits nach einer Legislaturperiode und einem Tag in der zweiten voll rentenberechtigt ist. Hinzu kommt, dass die Rentenversicherung längst keine Versicherung mehr ist, denn eine Versicherung kommt nur den Versicherten zugute, die sich über Beitragszahlungen ein Anrecht auf Versicherungsleistung erworben haben, und eine Rente kommt ihnen als ein Gradient der Höhe der über ihre Beiträge akkumulierten Rentenzahlungen zu. Dagegen ist die deutsche Rentenversicherung ein einige Zahlen ein, viele entnehmen System, das diejenigen bestraft, die jahrzehntelang versuchen, nur mit Arbeit Rentenansprüche zu erwerben und diejenigen belohnt, die arbeitsfreie Zeit mit politisch korrekter Tätigkeit, z.B. in Elternzeit anfüllen. Und neuerdings haben nun Ukrainische Flüchtlinge ein Anrecht auf eine Rente in Deutschland und da in der Ukraine Frauen mit 57,5 Jahren in Rente gehen können und Männer mit 60 Jahren steht ihnen die entsprechende Rente in Deutschland zu.

Falls Sie das nicht glauben, wir haben es zertifiziert

Einmal mehr erhalten Personen, die keinen Cent in die deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben, Leistungen aus dieser Rentenversicherung, für die diejenigen, die so dumm waren, ihr Leben mit eigener Arbeit zu finanzieren, gerade stehen müssen. Einmal mehr leben sich deutsche Gutmenschen auf dem Rücken derer aus, denen man jahrzehntelang Beiträge für die Rentenversicherung abgezwackt hat, die, hätten Sie sie eigenständig anlegen können, zumindest keine negative Rendite erbracht hätten und die nun im Alter auf die billigen Nahrungsmittel, die bei Tafeln vorgehalten werden, angewiesen sind, weil ihre Rente hinten und vorne nicht reicht und sich seltsamerweise keiner der Gutmenschen in Polit-Darsteller-Ausführung, die sich ansonsten so gerne produzieren, beeilt, das eklatante Unrecht, das gesetzliche Rentenversicherung genannt wird, anzuprangern und zu verändern.

Es ist eben leichter, sich als guter Mensch zu produzieren, der ukrainische Flüchtlinge nach Deutschland holt, um sich mit ihnen ablichten zu lassen oder sonst eine Gelegenheit zu finden, seine hervorragenden menschlichen Eigenschaften, für die indes andere bezahlen müssen, zur Schau zu stellen.


Ist diese Nachricht Fake?
Angesichts der Menge an Fake News, die durchs Internet geistert, kann man heutzutage über nichts mehr sicher sein, so wenig, wie Repräsentanten, die es eigentlich wissen sollten, offenkundig nicht mehr in der Lage sind, eine eindeutige und klare Antwort zu geben.

“Die Sprecherin der DRV, Gundula Sennewald, schrieb am 16 Mai auf AFP-Anfrage: “Die Behauptung, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland vorzeitig Renten erhalten, ohne je in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt zu haben, können wir nicht bestätigen.”

Sennewald erklärte eine wichtige Rentenvoraussetzung in Deutschland: “Grundsätzlich können Rentenansprüche frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung in die Deutsche Rentenversicherung und dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters entstehen.”

Das steht auch im Sozialgesetzbuch: Die Erfüllung der allgemeinen Mindestversicherungszeit “von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Regelaltersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes.” Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67.
Lebensjahres erreicht.

Die Mindestversicherungszeit könne laut Sennewald allerdings auch durch “Zusammenrechnung von deutschen, mitglied- od vertragsstaatlichen Versicherungszeiten erfüllt werden.” Weil die Ukraine aber nicht zur Europäischen Union gehört, würden bei der Prüfung des Rentenanspruchs von ukrainisch
Geflüchteten keine europäischen Regelungen greifen.

Bereits 2018 wurde das deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen inhaltlich ausgearbeitet, das die Auszahlung von Renten zwischen den beiden Staaten erleichtern soll. Das Abkommen ist bisher allerdings noch nicht in Kraft, vonseiten der Ukraine fehlt noch die finale Einwilligung.

Das sei laut Sennewald vom DRV für die ukrainischen Geflüchteten ausschlaggebend: “Auch besteht kein ratifizierte Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Die in der Ukraine zurückgelegten Zeiten werden deshalb bei der Mindestversicherung nicht berücksichtigt”.

Diese “Klarstellung” findet sich hier.

Ob damit ausgeschlossen ist, dass Ukrainische Flüchtlinge, denen nach Ukrainischem Recht Rente zusteht, eine solche in Deutschland erhalten, ist aus dem, was zusammengetragen wurde, nicht ersichtlich. Möglich wäre z.B. eine Rentenzahlung aus anderer Quelle deutscher Sozialleistung. Auch eine Forensische Bildanalyse des MDR Investigativ zugeschriebenen Bildes bringt kein Ergebnis, das auf eine Fälschung hinweist. Wenn Sie uns daher fragen, ob Ukrainische Flüchtlinge im “ukrainischen” Rentenalter in Deutschland eine Rente zusteht, dann lautet unsere Antwort: Keine Ahnung, aber von irgend etwas müssen die Ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland ja leben und letztlich ist die Frage, aus welchem Topf die Ansprüche dann finanziert werden, zweitrangig.

Wer Neues zu diesem Thema entdeckt, bitte an Redkation @ ScienceFiles.org


Was auch immer nun richtig sein wird, ob es letztlich Rentenzahlungen unter einer anderen Bezeichnung und aus einem anderen Topf gibt oder in den Vereinbarungen, von denen oben die Rede ist, etwas gefunden wird, das es ermöglicht, die fünf Mindestjahre zu umgehen, die Seite beim MDR ist mittlerweile “korrigiert”, was nebenbei belegt, dass der Screenshot oben, der auch unter forensischer Bildprüfung keine offenkundigen Anzeichen enthält, dass hier jemand eine entsprechende Bearbeitung vorgenommen hat:


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