Verfassungsfeindliche Verfassungsschützer delegitimieren demokratische Institutionen – Phänomenbereich “Verfassungsrelevante Delegitimierung des Staats”

“Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates”.

Ein Kapitel im neuen Verfassungsschutzbericht. 11 Seiten, die Nancy Faeser, der derzeitigen Fehlbesetzung der Position des Ministers für Inneres und Heimat, zum Aufmacher für das Vorwort zum Verfassungsschutzbericht dienen. 11 Seiten, die uns vor ein Problem stellen, denn einerseits ist der Anschlag auf demokratische Grundwerte auf den 11 Seiten so heftig, dass man ihm entsprechend begegnen muss, andererseits ist die Art und Weise, in der hier Hilflosigkeit in Worte gepackt wurde, so lächerlich, dass man ständig in der Gefahr steht, eine Glosse zu schreiben.

Und wenn man eine Glosse schreibt, dann steht man in der Gefahr, sich der Verächtlichmachung schuldig zu machen und vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, denn der Verfassungsschutz, also die Leute, die dort ein und aus gehen und denken, sie würden gute Arbeit leisten, die Verfassung schützen, oft genug vor keinen Angriffen, dieser Verfassungsschutz ist Teil des “Staates”, eine “staatliche Institution”, wie es im Text heißt und staatliche Institutionen zu kritisieren, das gilt schnell als “Delegitimierung des Staates” und “Delegitimierung des Staates”, das ist ein neues Delikt, keines, das strafrechtlicher, aber eines, das ideologischer Aufmerksamkeit unterzogen wird. So wie das in faschistischen Staaten der Fall war, in der DDR zum Beispiel, aber da sind wir schon wieder bei der Verächtlichmachung, denn, wie heißt es im Text: durch die “Gleichsetzung mit den diktatorischen Regimen des Nationalsozialismus und der DDR … soll der Rechtsstaat im Allgemeinen diskreditiert werden [durch z.B.] die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen” (115). Das ganze Elend dieser 11 Seiten in einem Zitat, denn natürlich kann man leicht argumentieren, dass die gemeinsame Klassifikation von Nationalsozialismus und DDR als “diktatorische Regime” eine “Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen” darstellt. Es ist eben alles eine Frage der Interpretation wenn man keine Kritierien hat, auf die die eigenen Aussagen gegründet werden, denen sie gerecht werden, wenn alles nur der Ideologie unterworfen wird, die gerade herrscht, einmal mehr, so wie das in der DDR der Fall war, dann steht man schnell, wie der Verfassungsschutz auf diesen 11 lächerlichen Seiten, wie eine delegitmierte staatliche Institution da, faktisch delegitimiert.

Und es sind 11 lächerliche Seiten, auf denen ein grundlegender Angriff gegen die Grundlagen der Demokratie ausgeführt wird, ausgerechnet von denen, die vorgeben, sie schützen zu wollen, die aber wohl längst zu Gewährsmännern einer bestimmten ideologischen Ausrichtung geworden sind, die sich den Staat als Beute genommen hat, wie man sagen könnte. Das bringt uns zu zwei zentralen Begriffen, die wir klären müssen. Deshalb räumen wir die Lächerlichkeit, die Durchsichtigkeit des ideologischen Highjackings einer einst staatlichen Institution zunächst aus dem Weg.

Die 11 Seiten sind lächerlich, weil ein Popanz von Worten aufgebaut wird, die ohne Gehalt bleiben. “von Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen” (112) ist etwa die Rede, ohne dass die Anhaltspunkte genannt werden. Anhaltspunkte sind übrigens keine Belege. Es sind im besten Fall Erfahrungswerte, im schlechtesten Fall reine ideologische Spinnereien, etwa der Qualität, wie sie von Rückschlüssen ausgehen, die besonders Eifrige aus der Verwendung des Wortes “Neger” ziehen zu können glauben. Die 11 Seiten sind lächerlich und leicht durchschaubar, weil auf Seite 112 die Einrichtung dieses neuen Phänomenbereichs “Delegitimierung des Staates” damit begründet wird, dass “in vielen Fällen” eine Zuordnung der “massgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen zu einem der Phänomenbereiche des Verfassungsschutzes” [Rechts-, Links-, religiöser, ausländischer Extremismus] nicht möglich sei. Dessen ungeachtet findet sich im weiteren Verlauf der 11 Seiten genau eine Zuordnung dieses neuen “Phänomenbereichs der Delegitimierung des Staates”.

Raten Sie welche?
Richtig: Rechtsextremismus.

Ob die Schreiber von solchem vordergründigem Junk glauben, mit ihrem ideologietriefenden Geschreibsel könnten sie jemanden über ihre Motive [zu denen kommen wir gleich] täuschen?  Die 11 Seiten sind besonders lächerlich, weil der Kotau vor dem neuen Public Enemy “Telegram” vorgenommen wird, Sie wissen schon, jenem sozialen Netzwerk auf dem “[i]m Rahmen des Protestgeschehens … ein dynamisches (virtuelles) Umfeld entstanden” (118) ist. Indes stammen die Beispiele, die die Bedenklichkeit der Staats-Delegitimierungsszene belegen sollen von Odysee, Twitter und Telegram. Das dynamische Umfeld von Twitter zum Gegenstand zu machen, auf dem Linksextreme nachweislich Straftaten vereinbaren, ist offenkundig nicht die Aufgabe der vermeintlichen Verfassungsschützer.

Genug zur Lächerlichkeit.
Wenden wir uns den zentralen Begriffen “Staat” und “Verächtlichmachung” zu, denn Letzteres ist die Operationalisierung für “Delegitimierung”:

“Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen auf. Diese Form der Delegitimierung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.”

Dieses Zitat von Seite 112 stellt den Kern des Anschlages dar, den der neue Phänomenbereich auf die Grundwerte der Demokratie ausübt.

Beginnen wir zunächst mit der Frage, was ist eigentlich dieser Staat, der “delegitimiert” wird. Eine berechtigte Frage, denn ein Staat als solcher existiert eigentlich nicht. Staat ist entweder eine Bezeichnung für ein geographisches Gebiet. Diese Bedeutung kann nicht gemeint sein, denn ein geographisches Gebiet verächtlich zu machen, das mag möglich sein, aber die Behauptung, dass Berlin in weiten Teilen einem Müllhaufen gleicht, dürfte nicht in Gefahr stehen, verfassungsfeindlich eingestuft zu werden, derzeit noch nicht. Die andere Bedeutung von Staat umfasst das Gesamt der Institutionen und Akteure, NICHT der politischen Organisationen, also nicht der Parteien und nicht der Vertreter der politischen Parteien. Staat meint vielmehr die Organisationen und Institutionen, die für die Aufrechterhaltung des Gemeinwesens, das in Deutschland als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet wird, notwendig sind: Bundeswehr, Finanzamt, Ämter, die Dienstleistungen für Bürger erbringen und das Parlament, nicht die parlamantarische Demokratie, denn das Regierungssystem ist nicht Teil des Staates, schon deshalb nicht, weil Staat im Wesentlichen “Bürokratie” umfasst, während die parlamentarische Demokratie als Regierungssystem einen Sicherungsmechanismus darstellt, der die Bürger vor dem Monster Bürokratie und den Unbillen, die von einer von allen guten Geistern verlassenen Bürokratie ausgehen, schützen soll. Im angelsächsischen Bereich wird hier von Checks und Balances geredet, einem System, das sicherstellen soll, dass sich diejenigen, die Regierung bilden und damit der Bürokratie zugeordnet werden, deren Aufgabe darin besteht, als Exekutive die Aufträge der Legislative, also des Parlaments auszuführen, nicht gegen die Bürger wenden, von denen wiederum die Souveränität ausgeht, alle Souveränität geht im Grundgesetz von den Bürgern, den Wählern aus, ÜBERHAUPT keine Souveränität geht von Regierung oder den Figuren aus, die gerade die Regierung bilden.

So gewappnet wenden wir uns nun der Verwendung von “Staat” auf den 11 Seiten, die dem Phänomenbereich “verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” gewidmet sind, zu [Falls sie eine Bestimmung dessen erwarten, was verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates eigentlich sein soll, wonach der Sachbearbeiter Hans sucht, um eine Delegitimierung zu finden, dann wird ihre Erwartung enttäuscht werden. Die 11 Seiten sind voller nominaler Wendungen und Begriffe, die meisten inhaltsleer, keiner bestimmt.].

Von “staatlichen Beschränkungsmaßnahmen” (1) ist die Rede, von der “Delegitimierung des Staates” (2) von der “Funktionsfähigkeit des Staates” (3), vom Verrtauen in “Institutionen des Staates” (4), von “staatlichen Gegenmaßnahmen” (5), von “angepassten staatlichen Gegenmaßnahmen” [offenkundig gibt es auch unangepasste], es folgt die Rede vom “Staat und seinen Institutionen” (6), ergänzt abermals um “staatliche Maßnahmen” (7 und 8), gefolgt von einer “bestehenden staatlichen Ordnung” auf Seite 113, von der nicht klar ist, wie sie sich zur “politischen Ordnung” verhält, von der auf Seite 114 die Rede ist, weil die Gefahr besteht, dass sie umgestürzt werde. Nach mehreren “staatlosen” Seiten, erscheint er wieder als “Bild eines rigoros agierenden Unrechtsstaats” (9) als Opfer von Delegitimierung (10) und schließlich als “staatliche Institutionen” (11) und “Delegitimierung des Staates” (12), der – ganz so als hätte sich der Schreiber an das zentrale Buzz-Wort erinnert, nun erstmals und einmalig zum “demokratischen Staat” (13) wird.

Es geht wild durcheinander. Ein klares Bild von Staat scheint bei denen, die die Verfassung schützen, nicht vorhanden zu sein. Diese Verwirrung findet sich schon im Grundgesetz, in dem z.B. von der Verpflichtung der “staatlichen Gewalt” die Rede ist, die Würde des Menschen zu ACHTEN und zu schützen. Davon explizit zu unterscheiden sind nachträglich eingefügte Brückenköpfe totalitärer Machart wie: ” Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von…”. Damit wird der Staat zum eigenständigen Akteur erklärt, etwas, das dem Geist des Grundgesetzes heftig widerspricht, denn, wie heißt es im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes:

“(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”

Der Staat ist also im Grundgesetz eindeutig als Bürokratie und ausführendes Organ des Volkswillens definiert, nicht als eigenständiger Akteur, der Unabhängigkeit von seinen Bürgern erlangen kann, diese erziehen oder gar bestimmten Behandlungen unterziehen kann. Als Gemenge aus Institutionen ist der Staat das Kontrollobjekt des Parlaments, denn es ist die Aufgabe von Parlamentariern für die Bürger, die sie im Bundestag oder im Landtag vertreten, Kontrolle auszuüben, ÜBER staatliche Institutionen, zu denen wiederum die Regierung als Exekutive, als Ausführende des Willens der Legislative gehört. Im Absatz 1 von Artikel 20 steht übrigens:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Deutlicher kann man es eigentlich nicht machen, dass “der Staat” als ausführendes Organ des Volkswillens bestimmt ist, eine Bestimmung, gegen die der nachträglich eingefügte Artikel 20a massiv verstößt:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Dem Staat obliegt es in keiner Weise für sich Aufgaben zu definieren, die unabhängig vom Willen von Bürgern bestehen. Aber das genau ist die Art und Weise, wie “Staat” heute gefüllt wird, als Ansammlung von Institutionen, die sich bestimmte politische Akteure oder deren Hintermänner zur Beute nehmen können, um ihre jeweilige Ideologie durchzusetzen und Bürger, die diese Ideologie nicht teilen, zu diskreditieren. Am deutlichsten ist diese Absicht, die als Motiv hinter der Einführung des neuen Phänomenbereichs “Delegitimierung des Staates” steht, im folgenden Absatz zu finden:

“Diese Form der Delegitimierung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.”

Hier geht es ganz offen darum, Kritik an “staatlichen Maßnahmen”, Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, KONTROLLE der Repräsentanten, deren demokratische Legitimation von Wählern stammt, nicht vom Himmel gefallen ist, und weil sie von Wählern stammt, kann sie jederzeit widerrufen werden, auszuüben, aber genau das soll durch den neuen Phänomenbereich vor-kriminalisiert werden, und zwar auf sehr perfide Art, vielleicht ist es auch nur eine aus blanker Unkenntnis geborene Idiotie:

“Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.”

Das Gegenteil ist der Fall.

Die Kritik an “demokratisch legitimierten Repräsentanten” durch ihre Wähler ist ein zentraler Bestandteil demokratischer Praxis. Nur so ist die Kontrolle von Gewählten durch ihre Wähler auch nach der Wahl möglich und nur so erhalten die Gewählten eine Rückmeldung, die es ihnen ermöglicht, responsiv zu sein, auf die Wünsche ihrer Wähler zu reagieren. Dass viele “Repräsentanten” in einer ungesunden Abhängigkeitsbeziehung zu ihrer Partei und den dort den Ton angebenden Ideologen stehen, ist ein Problem, aber nicht das Problem der Wähler. Dass diese aus totalitären Systemen bekannte Abhängigkeit nun auch im Bereich der politischen Ordnung [des Regierungssystems, nicht etwa der staalichen Ordnung] durchgesetzt werden soll, dafür eigens ein neuer “Phänomenbereich” eingerichtet wurde, das ist das eigentlich Erschreckende, denn es zeigt, wie weit die ideologische Zersetzung des demokratischen Systems bereits fortgeschritten ist.

Um es noch einmal zu betonen: Staatliche Institutionen sind KEIN Bestandteil der ideologischen Auseinandersetzung, sie DIENEN allen Bürgern. Minister sind eigentlich Serviceleister für alle Bürger, nicht die Rädelsführer ideologischer Sturmtruppen im Kampf gegen die politischen Feind, den Systemfeind, wie man in der DDR gesagt hat. Was wir im letzten Satz getan haben, gilt nach allem, was man den 11 Seiten entnehmen kann, als Verächtlichmachung, d.h. es ist nicht mehr möglich, auf die Inkompetenz von politischem Personal oder die Unangemessenheit von Maßnahmen hinzuweisen, wenn diese Maßnahmen als “staatliche Maßnahmen” ausgegeben werden, ohne sich der Beschuldigung einer Verächtlichmachung des Staates auszusetzen. Nichts was uns abschreckt, aber vermutlich etwas, das auf andere eine abschreckende Wirkung haben kann.

Damit diese Verkehrung der demokratischen Verhältnisse möglich ist, muss das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip, die oben angeführt werden, um Kritik und damit Kontrolle an “Repräsentanten”, also Gewählten zu delegitimieren, verballhornt werden. Dass Wähler sich lautstark über Maßnahmen ärgern, die sie für überzogen und unsinnig halten, ist Kern demokratischen Prozederes. Wer es nicht mag, der ist in einer Demokratie fehl am Platze, und wer es als Gewählter nicht ertragen kann, dass er Gegenstand von lautstarkem Protest gegen seine Unterstützung für unsinnige Maßnahmen gemacht wird, der ist in seiner Position falsch, der sollte zurücktreten, sich ein stilles Kämmerlein suchen und im Dunkeln weinen. Wer Demokratie nicht aushält, sollte nicht Demokratie spielen wollen. Aber genau das versuchen die Ideologen, die den Staat zur Beute genommen haben, und zwar unter Verweis auf den vermeintlichen Verstoß dieser lautstarken Proteste gegen das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.

Das Demokratieprinzip ist in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Es lautet: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”. Wenn sich Bürger lautstark mit Kritik an ihre politischen Repräsentanten wenden, “staatliche Maßnahmen” in Frage stellen, dann leben sie ein Recht aus, das im Grundgesetz verankert ist. Wer dies zum Anlass nimmt, sie zu überwachen, mit der Begründung, es sei verfassungsschutzrelevant, steht zwangsläufig nicht auf dem Boden des Grudngesetzes, ist somit qua definitionem ein Verfassungsfeind.

Das Rechsstaatsprinzip umfasst Schutzrechte DER BÜRGER gegen den Staat. Abermals gründet dieses Prinzip in Artikel 20 Absatz 1, ergänzt um z.B. Artikel 28 Absatz 1 werden daraus Abwehrrechte der Bürger gegen einen übergriffigen Staat, die in Rechtsstaatlichkeit begründet sind. Wobei die Annahme stets die ist, dass es ein funktionsfähiges Parlament gibt, dass die Kontrolle der Bundesregierung in effektiver Weise betreibt und jedem Versuch der Bundesregierung sich extra-legislative Kompetenzen anzueignen, feindlich gegenübersteht. Dass der Bundestag zu einem Schmusehündchen im Schoß der Bundesregierung werden könnte, daran haben die Väter des Grundgesetzes offenkundig nicht gedacht.

Und an dieser Stelle kommt man zurück zur Lächerlichkeit der 11 Seiten, deren Zweck wohl darin besteht, die kleinen Persönchen zu schützen, die es in staatliche Positionen geschafft haben, und diejenigen, die es in politische Ämter geschafft haben, vor Kritik und Kontrolle zu schützen, damit ihr Seelchen keinen Schaden nimmt, ihr Ego nicht noch kleiner wird, angesichts der großen Masse von Bürgern, die sich rechts der eigenen Position auf der Verteilung von Intelligenz finden. Wäre dem nicht so, die Persönchen könnten sich mit Argumenten durchsetzen und zur Person werden.

“Auch Lokalpolitikerinnen und -politiker werden regelmäßig beleidigt, bedroht und ihre Privathäuser Ziel von Protesten, die Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger gezielt einschüchtern sollen. Die gehäufte, teils martialisch vorgenommene Bedrängung von Politikerinnen und Politikern auf allen staatlichen Ebenen in ihrem privaten Wohnumfeld stellt insofern ein weiteres Beispiel für die dynamische und demokratiegefährdende Entwicklung im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ dar.”

Natürlich ist es nicht schön, wenn Polit-Darsteller beleidigt werden, aber selbst Beleidigungen fallen nicht vom Baum, will heißen, benötigen einen Anlass. Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es einem entgegen. Eine alte Weisheit, die viele vergessen zu haben scheinen, viele von denen, die Bürger wie eine lästige Plage behandeln, die sie bei ihrer Mission, Selbstinszenierung als guter Mensch, stören. Man erhält im sozialen Leben viel Vorschuss. Ist der Vorschuss aber aufgebraucht und soziale Interaktionspartner haben den Eindruck, sie werden nicht ernst genommen, werden paternalistisch abgekanzelt und dies von Leuten, die ihnen oft intellektuell nicht das Wasser reichen können, es daher nötig haben, sich hinter ihrer Position zu verschanzen, dann wird mit Mitteln reagiert, die der vorausgehenden Respektlosigkeit, der sich Bürger ausgesetzt gesehen haben, angemessen sind.

Diese Reaktion auf Positionsinhaber soll nun vom Verfassungsschutz überwacht werden. Offenkundig basiert das ganze Unterfangen auf der Vorstellung, was als “staatliche Maßnahmen” verkündet werde, sei über jede Kritik erhaben. Wer staatliche Maßnahmen verkünde, sei ein Wissender. Wer staatliche Maßnahmen ersinne, sei ein Messias und ihnen allen stehe die rezeptive Masse gegenüber, die nimmt und frisst, so wie das in totalitären Staaten eben der Fall ist, und Nancy Faeser oder ihre Hintermänner scheinen eine gewisse Affinität zu totalitären Staaten haben. Wer aufmuckt, der wird ab sofort der “Verächtlichmachung” geziehen, eine weitere dieser Lächerlichkeiten.

Verächtlichmachung ist einer jener schwammigen Begriffe, hinter denen sich Feiglinge so gerne verstecken. Verächtlichmachung reicht von Schmähung bis Demütigung und setzt dann, wenn man sie problematisieren will, einen Verstoß gegen Respekt und Achtung voraus. Respekt wiederum ist etwas, das man sich verdienen muss, selbst als “Politiker_*In”, und Achtung als solche setzt Respekt voraus. Wie könnte man jemanden achten, den man nicht respektiert, weil er keinen Respekt verdient hat? Und damit sind wir diesen Post abschließend beim Kern des Problems: Um Respekt zu erlangen, reicht es nicht, eine Position zu besetzen und Respekt zu erwarten. Respekt setzt eine entsprechende respektable Leistung voraus.

Sie sehen das Problem?

Nehmen Sie einen willkürlich herausgegriffenen Polit-Darsteller.
Wo soll der Respekt herkommen?
Welche Grundlage soll Achtung haben?

Eben.

Der neue Phänomenbereich versucht somit eine vor-Kriminalisierung von Leuten, die angeben, was sie sehen, eine Person, die keinerlei Respekt erworben hat, die eine politische Position begleitet, ohne dass man dafür auch nur die geringste Achtung aufbringen könnte. Ab sofort dürfen Sie nicht mehr sagen, was sie sehen, wenn es nach dem Verfassungsschutz geht. Denn wenn man sagt, dass Inkompetenz das Merkmal ist, das Einstellungsvoraussetzung für politische Ämter zu sein scheint, dann macht man “Politiker_*?@innen” verächtlich.

Und, um es nicht zu vergessen, der Angriff auf Meinungsfreiheit und der Versuch, das Grundgesetz mit dem Phänomenbereich “Delegitimierung des Staates”, also

Erstes Gebot: Was als staatliche Maßnahme ausgegeben wird, ist gut, richtig und vorteilhaft für alle.”
Zweites Gebot: Wer politische Positionen begleitet, ist intelligent, respektabel und achtenswert.
Drittes Gebot: Abweichende Beobachtungen stehen unter Strafe.

dient dazu, der politischen Belegschaft den Rücken für bereits geplante Schweinereien freizuhalten, oder wie es am Ende der 11 Seiten zum Phänomenbereich “Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” heißt:

“Hier ist beispielsweise eine verstärkte Thematisierung der politischen Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels durch Akteure des Phänomenbereichs in Betracht zu ziehen. Hierdurch wird einem Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des demokratischen Staates Vorschub geleistet.”

Sie sehen, was der Plan ist?
Handeln Sie bei Zeiten, denn: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und man muss den Anfängen wehren, das zu ändern.


Dazu passend:

„… eine soziale Tyrannei … , fürchterlicher als viele andere Arten politischer Bedrückung“



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