Ab morgen fährt die EU-Kommission Ihr neues Auto und nicht mehr Sie, selbst wenn Sie noch hinter dem Steuer sitzen

ISA – Intelligent Speeding Assistant.
Eine weitere dieser Neuerungen in einem Auto, die blinken, piepen, den Fahrer kirre machen und ansonsten nach kurzer Zeit bereits ignoriert werden… obschon: ISA kommt in vier Wellen:

  • Es piept Sie mit sich steigernder Dringlichkeit an;
  • Wenn das nichts nutzt, vibriert das Gaspedal oder das Lenkrad;
  • Sie ignorieren immer noch, dann gibt es “haptic feedback” vom Gaspedal, vermutlich wird es heiß;
  • Und wenn das immer noch nichts hilft, dann drückt ihr Gaspedal eben gegen, so lange, bis Sie endlich die Geschwindigkeit einhalten, die das automatische Erkennungssystem ihres Autos auf einem Schild gelesen hat …

Nun, was halten Sie von dieser technischen Neuerung, die ihnen das Rasen abgewöhnen soll, von dieser neuen Form der Entmündigung, die, wie die meisten Formen der Entmündigung aus Brüssel kommt?

Wir schalten auf Telegram eine Umfrage dazu – Wenn Sie unseren Kanal noch nicht abonniert haben, jetzt ist die Gelegenheit, das nachzuholen.

Damit Sie nicht denken, wir wollen Ihnen einen Bären aufbinden.

Der Einbau von ISA in Neuwagen,  ist seit dem 6. Juli 2022 in der EU obligatorisch. So steht in Artikel 19 zu lesen:

Artikel 19
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 6. Juli 2022.

Welche Verordnung?

Diese Verordnung: “VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 27. November 2019

über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission.

Bei der EU hat man es nicht kürzer.

Und in dieser Verordnung findet sich nicht nur der von uns angesprochene Artikel, der den Einbau von ISA in Neuwagen ab dem 6. Juli 2022 obligatorisch macht, sondern auch eine haarkleine Beschreibung der Übernahme ihres Autos durch die Europäische Kommission:

Wir zitieren den Sermon in Gänze:

Quelle

Artikel 6

Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

a) intelligenter Geschwindigkeitsassistent
b) Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
c) Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
d) hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
e) Notbremslicht
f) Rückfahrassistent und
g) ereignisbezogene Datenaufzeichnung.

(2) Intelligente Geschwindigkeitsassistenten müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

a) Es muss möglich sein, dass der Fahrer über den Beschleunigungsregler oder über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht wird, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wird.

b) Es muss möglich sein, das System abzuschalten; es dürfen weiterhin Informationen zur Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben werden, und nach jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs muss sich der intelligente Geschwindigkeitsassistent im normalen Betriebsmodus befinden.

c) Die gezielten und angemessenen Rückmeldungen beruhen auf Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch die Beobachtung von Straßenschildern und Signalen, aufgrund von Infrastruktursignalen oder Daten elektronischer Karten oder beidem gewonnen und im Fahrzeug bereitgestellt werden.

d) Die Möglichkeit des Fahrers, die vom System angeforderte Fahrzeuggeschwindigkeit zu überschreiten, darf nicht beeinträchtigt werden.

e) Die Leistungsanforderungen müssen so konfiguriert sein, dass die Fehlerquote im realen Fahrbetrieb bei null liegt oder möglichst niedrig ist.”

Falls Sie es überlesen haben: Betrunken Auto fahren ist auch nicht mehr. Vor dem Wegfahren macht Ihr Auto einen Atemtest mit Ihnen, und wenn Sie auch nur einen Hauch von Alkohol offenbaren, dann müssen Sie laufen. Sie sehen, die EU hat in Ihrem Auto einen Verbündeten gefunden, um Sie nicht nur zu überwachen, sondern auch dazu, Sie vor sich selbst zu schützen. Und darum geht es doch: Um die Entmündigung von Bürgern, die ungewählte Bürokraten, die ihre Kontrollphantasien ausleben, durchsetzen.

Apropos Kontrollphantasien: Mit der neuen Regelung kommt auch eine Black Box, die Ihr Fahrverhalten aufzeichnet, so dass jederzeit festgestellt werden kann, dass Sie zwar nicht direkt am Unfall schuld waren, aber die zulässige Gewschwindigkeit um 0,75 Stundenkilometer überschritten haben, weshalb Sie natürlich eine Mitschuld tragen, also einen Teil des Schadens übernehmen müssen. Und wenn Daten erst nutzbar sind, um Unfallhergänge zu rekonstruieren, dann ist damit natürlich eine hervorragende Büchse der Pandora geöffnet, die eine Unzahl von Begehrlichkeiten, die Versicherungen und andere, die an Unfällen verdienen, haben bzw. entwickeln werden, befriedigen wird.

Nett – oder?

(4) Die ereignisbezogene Datenaufzeichnung muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

a) Die Daten, die im Zeitraum kurz vor, während und unmittelbar nach einem Zusammenstoß aufgezeichnet und gespeichert werden können, umfassen Fahrzeuggeschwindigkeit, Abbremsen, Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße, Zustand und Grad der Aktivierung aller Sicherheitssysteme an Bord, das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System, Aktivierung der Bremsen sowie sonstige relevante Eingabeparameter für die bordseitigen aktiven Sicherheits- und Unfallvermeidungssysteme, wobei dafür gesorgt sein muss, dass die Daten höchst präzise sind und kein Datenverlust entsteht.

b) sie kann nicht deaktiviert werden.
c) Die Datenaufzeichnung und -speicherung muss so erfolgen, dass

i)sie im Rahmen eines geschlossenen Systems erfolgt,
ii)die von ihnen gesammelten Daten anonymisiert werden und vor Manipulation und missbräuchlicher Verwendung geschützt sind, und
iii)die von ihnen gesammelten Daten die Identifizierung des genauen Fahrzeugtyps, der Version und der Variante und insbesondere der im Fahrzeug eingebauten aktiven Sicherheits- und Unfallvermeidungssysteme ermöglichen und

d)die Daten, die sie aufzeichnen können, den nationalen Behörden auf der Grundlage des Unionsrechts oder des nationalen Rechts im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 ausschließlich für den Zweck der Unfallforschung und ‐analyse, einschließlich für die Zwecke der Typgenehmigung von Systemen und Bauteilen, über eine Standardschnittstelle zur Verfügung gestellt werden können.”

Sie sehen, die EU-Kommission ist wirklich um ihre Gesundheit bemüht, so sehr, dass sie damit begonnen hat, ihr tägliches Leben in allen Einzelheiten zu überwachen. Ihr Fahrstil ist erst der Anfang. Es folgen weitere Schutzfunktionen, mit denen Sie vor sich gerettet werden, z.B. die Überwachung ihres Zähneputzverhaltens durch die elektrische Zahnbürste, die ihrem Zahnarzt meldet, wenn sie die Mindestputzzeit und die Mindestputzhäufigkeit unterschritten haben oder die in ihren Herd integrierte Kochfunktion, die nicht nur die Betriebszeiten aufzeichnet, sondern auch die verwendeten Nahrungsmittel erfasst, um Sie ihrem von der EU-Kommission bestellten Ernährungsberater zu übermitteln, der auf dieser Grundlage nicht nur herausfinden kann, warum sie das empfohlene Höchstgewicht nach wie vor überschreiten, sondern auch, ob sie seine Kochanweisungen auch einhalten.

Die Möglichkeiten sind grenzenlos.
Und die Übergriffigkeit von Eurokraten kennt keine Grenzen.

Im Ernst, China und sein soziales Kreditsystem stehen nicht mehr vor der Tür, sie sind bereits im Raum.



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