Verfassungsrichter sind auch nur Unkundige – Professoren fordern Neuverhandlung zu Impfpflicht: Grundlage des Urteils falsch

Das:

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Tobias Unruh

sind die Unterzeichner eines Aufrufs, der auf 7Argumente erschienen ist, der unter der Überschrift steht: “Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht beruht auf groben methodischen Fehlern des Paul-Ehrlich-Instituts“.

Bekanntlich haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts, des Ersten Senats, also die Riege um Harbarth und Baer, entschieden, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich mit der Verfassung vereinbar sei. Obschon Menschenwürde und körperliche Autonomie natürlich Grundrechte sind, die in Deutschland sehr hoch angesiedelt sind, wie das Bundesverfassungsgericht, Erster Senat, in seinem Urteil ausführt, ist es dennoch möglich, diese hoch angesiedelten Grundrechte dann mit Füßen zu treten, wenn es eine kollektive Größe wie die gesellschaftliche Wohlfahrt, gerne auch Volksgesundheit, das macht den Unfug nicht intelligenter, erfordere. Und natürlich erfordert es die COVID-19 Hysterie, Impfzwang in Pflegeeinrichtungen einzuführen und dafür auch Nebenwirkungen, die den Betroffenen im Hinblick auf das große Ganze zumutbar sind, bis zum Tod, wenn es eine Menge dahinrafft, die von Verfassungserichtern noch als “wenige” angesehen wird, in Kauf zu nehmen. Wer die absurde Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nachlesen will, in der eine Grenze des nach COVID-19 Impfung / Gentherapie zumutbaren Sterbens eingeführt wird, als deren Zöllner die Herrschaften des Paul-Ehrlich-Instituts angeführt werden, deren Sicherheitsberichte die Verfassungsrichter rauf und runter zitieren, um ihre “Überzeugung” zu begründen, dass von dem “Piks” kein nicht-zumutbarer Schaden ausgehe, der kann das ab Randnummer 220 hier tun.

Wir enthalten uns jeder weiteren Wertung. Wir wollen ja keine Verfassungsrichter verächtlich machen. Denn: Verfassungsrichter sind eben auch nur gutgläubige, wenn es um den Staat geht und skeptische, wenn es um Bürger geht, NarrenLaien, die sich ein Urteil zu Dingen bilden, von denen sie in den meisten Fällen so überhaupt keine Ahnung haben.

Und im vorliegenden Fall haben Sie sich, wie die oben genannten Professoren ausführlich hier darstellen, ein falsches Urteil gebildet. Um das Urteil, zu dem die sachkundigen Professoren kommen, zusammenzufassen: Das Paul-Ehrlich-Institut, so führen sie aus, nehme seine Berechnung der Gefahr, die von Impfstoffen ausgehe, auf der falschen Basis wahr, was zur Folge habe, dass der Fall, zu dem eine bestimmte Anzahl von Personen, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie z.B an “Myokarditis” oder an “Hirnschlag” erkrankt und verstorben sind, als Sicherheitssignal gewertet würde, was dazu führen könnte, eine/n COVID-19 Impfstoff / Gentherapie aus dem Verkehr zu ziehen, so gut wie nie eintreten könne.

Wer die Argumentation der Professoren, die die Forderung, das Bundesverfassungsgericht müsse die einrichtungsbezogene Impfpflicht neu verhandeln, weil das Urteil auf einer fehlerhaft angewendeten Methode zur Bestimmung der Gefahr, die von COVID-19 Impfungen  / Gentherapien ausgeht, beruhe, nachlesen will, der kann das hier tun.

Wir wollen die Methode darstellen, mit der das PEI die Sicherheit von Impfstoffen berechnet, eine, um ehrlich zu sein, haarsträubende Methode.

Die Methode, die beim PEI zum Einsatz kommt, nennt sich hochtrabend “Observed-versus-Experted”-Analyse. Alle Daten, die wir benötigen, um diese “Methode”, in ihre Bestandteile zu zerlegen, finden sich in der Tabelle oben. Führen wir uns den Humbug, mit dem vernebelt werden soll, welche Grundrechenarten die Zahlen in der Tabelle ergeben haben, vorab zu Gemüte:

“Im Rahmen der Erkennung möglicher neuer Signale führt das Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend eine sogenannte “Observed-versus-Expected“ (OvE)-Analyse durch. Dabei wird die Häufigkeit der dem Paul-Ehrlich-Institut nach Impfung gemeldeten unerwünschten Ereignisse mit den statistisch zufälligen und zu erwartenden Häufigkeiten in einer vergleichbaren (nicht geimpften) Bevölkerung unter Berücksichtigung verschiedener Zeitfenster verglichen. Ergibt sich eine signifikant höhere Melderate für ein Ereignis nach Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, geht das Paul-Ehrlich-Institut von einem Risikosignal aus, das dann durch zusätzliche, zumeist epidemiologische Studien weiter untersucht werden sollte.”

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Nun, nachdem Sie gelesen haben, wie man den Einsatz von Grundrechenarten so verkauft, dass er boah-ey-klingt, lösen wir das Mysterium der Tabelle oben auf.

  • 1.329,11 Todesfälle auf 100.000 Personen im Alter von 12 Jahren und mehr haben sich im Jahr 2020 ereignet. Ein Jahr hat 365 Tage.
  • 926 Todesfälle wurden innerhalb von 30 Tagen für die Spritzbrühe von Pfizer/Biontech Comirnaty gemeldet.
  • Verabreicht wurden 68.962.481 Dosen.
  • Die erwartete Häufigkeit von 75.284,37, die ohne Erläuterung in Spalte sieben auftaucht, ist das erste triviale Ergebnis der folgenden Rechnung:
    1.329,11 / 365 * 30 = 109.24
    Da sich die 1.329.11 pro 100.000 Einwohner gerechnetn Toten auf 365 Tage beziehen, muss zunächst die entsprechende Todesziffer für 30 Tage berechnet werden. Ergebnis: 109,24
  • An 30 Tagen werden 109,24 Tote pro 100.000 Bewohner über 12 Jahre erwartet.
  • 68.962.481 Mal wurde mit Comirnaty gespritzt. Das ist die Basis für 926 Todesfälle nach Comirnaty, während sich die 109,24 Tote auf 100.000 Einwohner im Alter von 12 Jahren und mehr beziehen. Rekalibrieren wir das Ganze:
  • 109,24 = 100.000 ./. 68.962.481 = x; Ein einfacher Dreisatz, dessen Ergebnis: 75.284,37 beträgt, die erwartete Häufigkeit von Toten, die sich in Spalte 7 findet.
  • Um nun herauszufinden, wie sich die 926 Toten zu den 75.284,37 erwarteten Toten verhalten, wird einfach 926 / 75.284,37 geteilt. Das ergibt die 0.0123, die sich in der nächsten Spalte finden.
  • Fehlt noch das Konfidenzintervall: Einfache Prozentrechnung: 95% von 0,123 sind 0,116, 105% ergeben 0,0130, Abweichungen sind Rundungsfehler;

Das ist das ganze Hexenwerk, das mehr als ein Problem mit sich bringt. Das wohl erheblichste Problem besteht darin, dass die selbe Grundlage für unterschiedliche Impfstoffe / Gentherapien genutzt wird, ganz so, als würde jede/r COVID-19 Impfstoff / Gentherapie auf Basis einer neuen Bevölkerung ausprobiert. Hinzu kommt, dass mit dieser Methode so getan wird, als seien alle Impfstoffe / Gentherapien in gleichem Maße gefährlich, was mitnichten der Fall ist. Berechnet man für die Gesamtzahl der Toten in der Tabelle (1.225) und die Gesamtzahl der verabreichten Dosen (92.376.787) die OvE, dann ergibt sich 0,012, berechnet man OvE für die mRNA-Impfstoffe, dann ergibt sich auf Grundlage von 77.468.741 verabreichten Dosen und 968 Toten ein Wert von 0,0114. In allen berechneten Fällen liegt der Wert für die untere Grenze des Konfidenzintervalls ÜBER 1% (0,0114 bzw. 0.01195) und damit über der Grenze, die das PEI selbst als die Grenze angibt, ab der ein Sicherheitsalarm ausgelöst wird:

“Ergibt sich eine signifikant höhere Melderate für ein Ereignis nach Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, geht das Paul-Ehrlich-Institut von einem Risikosignal aus (SMR der unteren 95 %-CI ≥ 1). Zu beachten ist, dass die OvE-Analyse auf ein Risikosignal hinweisen kann. Sie ist jedoch nicht geeignet, ein Risiko zu bestätigen. Dieses sollte dann gegebenenfalls durch zusätzliche Studien weiter untersucht werden. Ein OvE < 1 weist darauf hin, dass weniger Meldungen als erwartet erfasst wurden. In eine OvEBerechnung von gehen Meldungen bis zum Tag der Auswertung mit bekanntem Zeitintervall zwischen Impfung und ersten Symptomen (time to onset, TTO) ein.”

Warum beim Paul-Ehrlich-Institut dennoch keine Alarmglocken läuten, ist eine Frage, die nur die dort versammelten “PEI-Experten” beantworten können. Und natürlich ist die Tatsache, dass dem PEI nur ein Bruchteil der Fälle, der nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen auch gemeldet wird ein Punkt, der erhöhte Aktivität auslösen müsste, denn während die Daten der Sterbefälle, die sich im Jahr 2020 pro 100.000 Einwohner ereignet haben, eine VOLLERHEBUNG darstellen, sind die Daten, die unter “Gemeldete Todesfälle nach COVID-19 Impfung” berichtet werden, nur ein Bruchteil der tatsächlich Verstorbenen. Hier werden also Äpfel mit Kernen verglichen – ein eklatanter methodischer Bock, den die Mannen des PEI hier schießen. Wenn man nicht davon ausgehen will, dass sie dumm sind, dann stellt sich die Frage, warum sie diesen Bock schießen und den Unbedarften in Karlsruhe zur Verfügung stellen, damit sie ihre Urteil über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in aller Unkenntnis auf eine fehlerhafte Basis stellen?

Aber das ist noch nicht alles.

Wenn es Instituten wie dem PEI tatsächlich darum geht, auszuschließen, dass neue Medikamente oder Impfstoffe oder Gentherapien Schaden anrichten, weil das individuelle Leben, jedenfalls ab einer bestimmten in Karlsruhe bestimmten Menge, so wichtig ist und schützenswert ist, dann würde das PEI nicht eine Methode nutzen, die keine Auskunft über Gefahren gibt, die mit dem Einsatz von Medikamenten / Gentherapien / Impfstoffen verbunden sind, weil sie nämlich diese Frage gar nicht beantworten kann. Denn: Methoden wie die, die das PEI benutzt, basieren auf einem generellen und grundlegenden Fehler. Sie basieren auf der Annahme, dass bis zu einer bestimmten Grenze von Sterben, eine Grenze, die man auf Basis von Erwartungswerten wie oben gezeigt, ziehen kann, Tote nach Impfung nicht weiter relevant sind, weil man sie hat erwarten können.

Das ist so aberwitzig, dass man sich fragt, wo man anfangen soll.

In jedem methodischen Zusammenhang ist die entscheidende Frage, die man NACH EINER INTERVENTION beantworten muss, die Frage, ob die Intervention, also im vorliegenden Fall die COVID-19 Impfung / Gentherapie einen EFFEKT auf die interessierende Variable, hier die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen hat. Die Nullhypothese lautet, dass sie diesen Einfluss hat. Um zu zeigen, dass Impfstoffe / Gentherapien sicher sind, muss man somit die Nullhypothese widerlegen, und zwar in dem man zeigt, dass die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen NICHT als Folge der COVID-19 Impfung / Gentherapie verstorben sind. Man muss die Toten also obduzieren, um sichersein zu können, dass die Todesursache NICHT die COVID-19 Impfungen / Gentherapien sind. Alle anderen Vorgehensweisen sind fehlerhaft und führen dazu, dass letztlich von Sicherheit geredet wird, wo vielleicht keine Sicherheit vorhanden ist.

Der Unterschied zwischen beiden Vorgehensweisen ist das, was den Falsifikationismus von Karl Raimund Popper von nicht-wissenschaftlichen Versuchen trennt, die Korrektheit von etwas zu belegen. Man kann die Korrektheit empirischer Aussagen nicht belegen, schon deshalb nicht, weil wir nie vollständige Daten haben. Aber man kann zeigen, dass Dinge falsch sind. Warum das PEI mit der Gesundheit der Bundesbürger spielt, eine Methode nutzt, die fehlerhaft ist und vorhandene Risiken entweder nicht aufzeigen kann oder unterschätzt, das ist eine Frage, die nur die Verantwortlichen beantworten können, und die sie vor dem Hintergrund beantworten sollten, dass es ganz einfach wäre, die Frage der Sicherheit von COVID-19 Impfstoffen / Gentherapien zu beantworten.

Dazu benötigt man lediglich eine Stichprobe der nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen, um sie einer Autopsie zu unterziehen, deren Zweck darin besteht, eine andere Todesursache als die COVID-19 Impfung / Gentherapie zu finden, also die Nullhypothese, von der oben die Rede war, zu widerlegen.

Einmal mehr können wir feststellen, dass die fehlerhafte, wenn nicht stümperhafte Anwendung wissenschaftlicher Methoden Fakten geschaffen hat, die wiederum von Unkundigen und Ahnungslosen aufgenommen und zur Grundlage ihrer Beurteilung gemacht werden. Es ist natürlich misslich, wenn die entsprechend genarrten Unkundigen und Ahnungslosen ausgerechnet beim Bundesverfassungsgericht sitzen. Indes muss man die dort Einsitzenden fragen, warum sie es nicht für nötig gehalten haben, ihre Urteilsgrundlage durch die Hinzuziehung unabhängiger [also nicht am staatlichen Tropf hängender] Wissenschaftler und Kundiger zu verbessern.

Man könnte fast denken, das sei nicht gewollt…



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