Furchtbare Juristen: Der Buchstabe “Z” im deutschen Kriegsrecht
“Z”, falls sie es nicht gewusst haben, steht für “”Za Pobedu”, deutsch: “Auf den Sieg””.
Derart intime Russisch-Kenntnisse findet man bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Zentralstelle Staatsschutz und bei der Staatsschutzabteilung des LKA Hamburg. Staatsschutz besteht heutzutage offenkundig darin, den Gebrauch des Buchstaben “Z” zu überwachen, denn ganz offenkundig fühlt sich der “Staat”, also irgend ein Hirni in einem entsprechenden Amt, der sich dazu berufen fühlt, durch den Gebrauch des Buchstaben “Z”, dann gefährdet, wenn er benutzt wird, um “in einem eindeutigen Kontext den russischen Angriffskrieg zu unterstützen” [Waffenlieferungen an die Ukraine sind okay, Buchstabenbenutzung, die im Verdacht steht, russisch ausgelegt werden zu können, nicht].
Dergleichen, also dass “Z” in Kombination mit “Unterstützung für Russland” zur Gefährdung für den deutschen Staat wird, so dass der “Staatsschutz” aktiv werden muss, ist indes nur dann möglich, wenn Deutschland Kriegspartei ist, was nach letzter Information nicht der Fall ist, wenngleich deutsche Polit-Darsteller alles tun, um auch einmal die Hand am Abzug zu haben. Während das offene Propagieren oder Betreiben oder Billigen der Tötung russischer Soldaten durch deutsche Polit-Darsteller heute etwas ist, mit dem man sich profilieren kann, ist das Verwenden von “Z” im Sinne on “Za Pobedu”, wie auch immer diese “Bedeutung” aus “Z” herauszulesen ist, ein Staatsschutzdelikt, das den deutschen Staat in seinen Grundfesten erschüttert, zumindest in Hamburg. Und weil dem so ist, muss mit allen Mitteln gegen die “offenen Sympathien” vorgegangen werden, die manche für den von “Russland angezettelten Angriffskrieg gegen die Ukraine bekunden”, denn im besten Deutschland aller Zeiten herrscht Sympathiekontrolle.
Sie können nicht einfach Sympathie mit Russland haben! Wie kommen Sie dazu, andere als von den Medien vorgegebene und von Polit-Kaspern verordnete Sympathien zu vergeben, sich das Recht zu nehmen, eigenständig eine Sympathie zu entwickeln. Merken Sie sich, es gibt keine Sympathiefreiheit in Deutschland. Niemand hat das Recht auf eigene Symapthien. Die Gedanken mögen frei sein, die Emotionen sind es nicht.
Wer Sympathie bekundet oder bekundete Sympathie sich zu eigen macht und öffentlich zur Schau stellt, der wird von Staatsschutz heimgesucht, insbesondere dann, wenn sich ein “Z” in seinem Besitz gefunden hat, ein “Z”, das ein ganz eifriger der eifrigen Staatsschützer als Warnzeichen für die bevorstehende Vernichtung des Hamburger Hafens und all seiner Außenanlagen durch russsische Z-Sympathisanten ansehen kann, oder sonst was.
Der großen Gefahr, die von “Z” und “Sympathie” ausgehen, haben die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, Zentralstelle Staatsschutz [klingt wie in Mielkes MfS] und die Staatsschutzabteilung des LKA Hamburg am 4. August 2022 Rechnung getragen und in einer SWAT-Team Aktion ein Bild eines Russlandsympathiesanten, auf dem er mit AK47, gemeinhin als Kalaschnikof bezeichnet, zu sehen ist, sichergestellt. Ob es sich dabei um eine Attrappe gehandelt hat, ist derzeit ebenso unklar, wie unklar ist, ob sichergestellte Küchenmesser gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Sicher ist nur, dass die genannten Staatsschützer einen willfährigen Haftrichter gefunden zu haben scheinen, der einen Haftbefehl, der nur über “bestehende Fluchtgefahr” begründet worden sein kann, ausgestellt hat.
Der deutsche Staat ist damit noch einmal und kurz vor seiner Vernichtung durch “Sympathie”, “Z” und Foto mit AK47 gerettet worden. Alle sonstigen Vorwürfe, die sich die Staatsschützer haben einfallen lassen, darunter die Behauptung, durch die Verwendung von “Z” werde Unterstützung für einen Angriffskrieg bekundet, ein Fehlschluss der Bejahung des Konsequens und eine Behauptung, die auf eine Intention abzielt und deren Beweis entweder eine dieser juristischen Verrenkungen erfordert, die wir im englischen als die Kapriolen eines addled minds bezeichnen, oder die durch Aufbohren des Kopfes des sympathisierenden Z-Verwenders und Aufspüren der zuständigen Neuronen, von dem es ein Photo mit AK47(-Attrappe) gibt, bewiesen werden muss. werden derzeit noch juristisch geprüft.
Der vorliegende Fall, dessen Pressemeldung wir gleich vollständig wiedergeben, erfüllt das Kriterium “ideologisch motivierter” Strafverfolgung, es handelt sich somit um eine Gesinnungsstraftat, die den Straftaten entspricht, die im Krieg von 1939 bis 1945 verfolgt wurden, vom Hören von Feindsendern bis zur Verächtlichmachung der Deutschen Wehrmacht oder Gott bewahre, des Führers. Das Neue: Der Rechtsnachfolger des Dritten Reiches benötigt nicht einmal mehr einen eigenen Krieg, um Rechtsprechung durch Kriegsrecht zu ersetzen. Das Alte: Die Ränge der Hilfstruppen sind prall gefüllt.
“Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – und die Staatsschutzabteilung des LKA Hamburg haben am heutigen Morgen in Hamburg-Kirchwerder einen Durchsuchungsbeschluss sowie einen Haftbefehl gegen den Verantwortlichen eines “national-bolschewistischen” Telegram-Kanals vollstreckt.
Das gegen den 31-jährigen Deutschen geführte Verfahren betrifft den Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a KrWaffKontrG), das versuchte Anwerben für fremden Wehrdienst (§ 109h StGB) sowie die Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB).
Nach bisherigen Ermittlungen war der Beschuldigte Verantwortlicher des Telegram-Kanals “Das andere Deutschland”, der sich als pro-russische national-bolschewistische Plattform verstand, auf der offen Sympathien für den von Russland angezettelten Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet wurden. In diesem Zusammenhang ist der 31-Jährige dringend verdächtig, in jedenfalls vier Fällen durch Verwendung des Symbols “Z” in einem eindeutigen Kontext den russischen Angriffskrieg unterstützt und damit eine Straftat nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch gebilligt zu haben.
Darüber hinaus besteht gegen ihn in sechs weiteren Fällen der dringende Tatverdacht, in gleicher Weise das “Z”-Symbol unter Verwendung der von ihm genutzten Accounts bei Facebook und VK.com verbreitet zu haben. Zudem posierte der Beschuldigte auf einem Foto mit einer Waffe, augenscheinlich ein Sturmgewehr AK-47. Ob es sich dabei um eine dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfallende echte Waffe handelt, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.
Nach aktuellen Erkenntnissen plante er für den 18. August 2022 die Ausreise aus dem Bundesgebiet in Richtung Minsk/Belarus. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte in eigener Zuständigkeit umfangreiche Recherchen vorgenommen und entsprechende Erkenntnisse der Polizei übermittelt. Im Zuge der heutigen Durchsuchung wurden diverse Datenträger sichergestellt, ferner mehrere Messer und andere Gegenstände, deren strafrechtliche Relevanz überprüft wird. Ein Sturmgewehr AK-47 konnte bislang nicht sichergestellt werden.
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts hat den Haftbefehl heute Vormittag verkündet und in Vollzug gesetzt. Weitere Auskünfte zum Verfahrensstand können derzeit nicht erteilt werden. Hamburg, 04. August 2022 Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens Tel.: 040/42843 1699 E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de 1
Das Symbol “Z” steht für russisch “Za Pobedu”, deutsch: “Auf den Sieg”
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)
§ 22a Sonstige Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer… 6. über Kriegswaffen sonst die tatsächliche Gewalt ausübt, ohne daß a) der Erwerb der tatsächlichen Gewalt auf einer Genehmigung nach diesem Gesetz beruht oder …
Strafgesetzbuch (StGB) § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst (1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d 1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder 2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 13 Verbrechen der Aggression (1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn 1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder 2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird. (3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle
Telefon: 040-42843-2108
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“… ein “Z” in seinem Besitz gefunden hat …” Ich hörte, dass ein gewisser Graf Zahl ein “Z” in seinem Besitz hat. Graf Zahl soll sich in der Sesamstraße versteckt halten. Der Staatsschutz wird dringend gebeten, Nachforschungen anzustellen.
Meine Gattin ist Russin und ich glaube zu wissen, im russischen Alphabet gibts kein Zeichen “Z”.
Das spielt keine Rolle. Der Staatsschutz hat Angst vor einem “Z”, also gibt es ein “Z” oder ein “N” oder Sympathie und Unterstützung und außerdem stehen die Buchstabenfolgen IN und PUT im Verdacht, den deutschen Staat zu untergraben.
PUT IN heißt übrigens Eingabe, ab sofort steht jede Tastatur unter Generalverdacht.
Put ist doch aber nur die Verlängerung für Ka-Put. Das ist der schweizer Begriff für Soldatenmantel. Während Put-z wieder auf Putin und das Z hinweist. Putz und Putzen ist also auch gefährlich für den Staatsschutz, weil jede Putz-frau oder -mann könnte ein Russlandversteher und Kriegsbefürworter sein. Während Anal ganz ungefährlich ist, weil es ja nicht mit Anal-lena Aussenministerin in Zusammenhang gebracht werden kann. Hui, das ist aber alles sehr kompliziert für die armen Staatsschützen.
Hört sich absolut nach juristischer Logik an!
Nach “Pimmel-Andy” Gate nun also “Z” Gate in der rot-grün versifften und sehr unfreien Hansestadt Hamburg. Und wer kann diesen PolitZampanos endlich einmal die Zähne ziehen und damit ein Zeichen der zivilisierten Welt zeigen?
Das Z ist ja auch nicht schön; Deshalb verwende ich immer das N.
Psst. Willst Du ein N kaufen?
Ein N?
Pssst!!!
Austausch wie gewöhnlich:
20.00 in x…X
Tatsächlich bezeichnen die Buchstaben auf den Kriegsgeräten der Russen Folgendes:
Z – für Streitkräfte aus Russland
Z im Viereck – für russische Streitkräfte von der Krim
O – für russische Streitkräfte aus Weißrussland
V – für russische Marineinfanterie
X – für Streitkräfte Tschetscheniens
A – für Spezialeinheiten (SOBR, ALPHA, SSO)
Na prima, jetzt müssen die Russen nur noch für 22 weitere Buchstaben militärische Einheiten aufstellen und schon steht das gesamte deutsche Alphabet unter Verdacht.
;))
Ich schlage vor, ab sofort das Katakana-“Alphabet” zu verwenden.
Vorsichtsweise, noch bevor alle anderen Buchstaben verboten weden.
Denn darauf läuft es offensichtlich hinaus.
Aber sunächst soll bitte schön unbedingt “Sentralstelle Staatsschuts / Staatsschutsabteilung” geschrieben werden: es kann nicht sein, dass die “Stellen” selbst so eine Kriegshetse sur Schau stellen!
Hamburg der Anus zur Welt, was sich dort drin alles so an “Rechtsstaatlichkeit” tummelt…
Und sogar Gebäudestockwerke, die es gar nicht gibt…
“Das Symbol “Z” steht für russisch “Za Pobedu”, deutsch: “Auf den Sieg””
Na ja, man kann ja auch die Zahlenreihe “7134.9315” benutzen. Wer damit nichts anfangen kann, mal in einen Taschenrechner eingeben und dann das Display “auf den Kopf stellen”. 😉
“7134….” Hab ich gemacht.
(…)
oho!
Das “Z” spielt bei irgendwelchen ukrain. Truppenteilen ja wohl auch eine Rolle, die in ihrem Truppenwappen ein schräg gestelltes “Z” mit halt schräg angesetztem Ober- und Unterstrich verwenden. Zu den russ. Truppen habe ich auch Fzge. gesehen, die mitm einem “O” oder “V” gezeichnet sind: Vielleicht kann das ein Sprachkundiger übersetzen, bevor ich diese Buchstaben weiterhin irgendwo nutze und deshalb sodann mit dem “Staatschutz” kollidiere.
“…Die Gedanken mögen frei sein, die Emotionen sind es nicht….”
😉…Ist so ein Grundprinzip dieser Scheinwelt !
@Michael Klein: In der Sicht der staatsdelegitimierenden Extremisten, der Rechtspopulisten und weiterer, fieser Gestalten steht das “N” zumindest in der innerdeutschen Kommunikation für “Nein”. In der erleuchteten Sicht der MSM und derer, die die Mitarbeiter der MSM teils direkt mit Zwangsabonnements, teils indirekt mit kostenloser Reklame (Dauerverweise auf die “unabhängige” Qualitätspresse) stützt, steht es für “Nazi”. Damit ist doch jede nur denkbare Frage beantwortet, oder?
Waffenlieferungen an die Ukraine sind okay?
Aktuell werden Waffen wie Bonbons an Kinder verteilt.
Selbst gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards zur Sicherung des Verbleibs (Endverbleibserklärung / Endverbleibszertifikate) werden nicht eingehalten. Dabei handelt es sich nicht um einfache Schrotflinten. Ohne jegliche Kontrolle werden extrem effiziente Kriegswaffen verteilt, die um ein vielfaches gefährlicher als jede Sport- oder Jagdwaffe sind.
Das ist kriminell!
Franzz Jozeph Ztrautz hatte recht: Ez gibt einen Zympathizantenzumpf.
Ich möchte übrigenz in Zzukunft unter dem Aliaz “Zwuler Zlumpf im Zwiezpalt” kommentieren, oder verurzacht daz Zwierigkeiten?
Z soll es im russischen doch gar nicht geben.
Fast witzig, wenn Juristen die Welt erklären.
„Za popedu“ würde übersetzt eher „Für den Sieg“ lauten als ein allenfalls als Trinkspruch sinnhaftes „Auf den Sieg.“. Parolen sollen ja zum Handeln anstacheln, nicht zum Saufen. Unwahrscheinlich, dass es sich um eine Parole handelt. Die ersten gefangenen genommenen russischen Soldaten haben ja ausgesagt, dass sie sich noch nicht mal bewusst waren, dass sie in einen echten Kampf ziehen.
Das Schlüsselwort in dieser Parole wäre eindeutig der „Sieg!“ – in russisch „popeda“, wobei das „p“ im ersten Buchstaben ein kyrillischer Buchstabe ist. Die Russen wären damit die ersten Propagandisten der Welt, die nicht das Wort, um das es geht, sondern eine neutrale Präposition in den Mittelpunkt ihrer Parolen stellen.
Das ist in etwa so blöde, als hätten die Engländer im zweiten Weltkrieg eine „O“-Kampagne für „Our victory“ durchgezogen. Würde auch auf „Our defeat“ passen.
Wieso sind sich also unsere die Welt verstehenden und alleingültig erklärenden Experten so sicher, dass das „Z“ nicht für „za demokratiyu“ steht? Wobei das auch das kyrillische „Z“ ein Buchstabe ist, der wie eine „3“ geschrieben wird. Von daher erscheint es ziemlich hanebüchen, dass das „Z“ auf den russischen Panzern als irgend eine Parole zu verstehen ist. Auf einer deutschen Lokomotive bedeutet ein angeschriebenes „Z“ übrigens, dass diese Lok „Zurückgestellt“, also nicht mehr in Betrieb ist und in der Regel bald ausgemustert und verschrottet wird.
Und dieser multiple, an den Haaren herbeigezogene und in jedem Detail der Sache falsche Blödsinn ist Grundlage von Rechtsprechung im besten Deutschland aller Zeiten? Deshalb ist es eben nur fast witzig. Illustriert es doch, wie es in den Köpfen dieser Leute zugeht.