Krachend gescheitert: Deutsche Außenstelle Radikaler US-Demokraten versucht Journalismus und scheitert an Trump

Sind Sie eigentlich der Meinung, dass öffentlicher Rundfunk, also das, was z.B. die Sendergilde der ARD täglich abliefert, entfernt etwas mit Journalismus zu tun hat, also dann, wenn es angeblich um Nachrichten geht?

Wir nicht.

Das, was unterschiedliche Personen, die auf Seiten der ARD im Versuch dilettieren dürfen, Journalismus zu betreiben, gewöhnlich abliefern, es hat so wenig mit Journalismus zu tun, dass man sich fragt, wie es überhaupt noch einen Verfassungsrichter geben kann, der einerseits bei Trost und andererseits der Ansicht ist, im öffentlichen Rundfunk werde ein Bildungs- und Informationsauftrag erfüllt. Mit jedem Beitrag, der bei der ARD-tagesschau veröffentlicht wird, wird der Journalismus weit hinter Tacitus zurückgeworfen, wobei man bei Tacitus zumindest weiß, dass er es mit den Fakten nicht so genau genommen hat.

Bei der ARD-Tagesschau wird der Eindruck erweckt, Fakten würden berichtet, und es wird in den meisten Fällen versucht, die eigene nicht vorhandene Kenntnis und damit zwangsläufig einhergehend die nicht vorhandene Urteilskraft durch einen Fehlschluss des argumentum ad auctoritatem, also dadurch, dass man andere für sich ins Feld führt, zu ersetzen, etwa so:

  • “meint ein anderer Rechtsexperte, nämlich der Anwalt Renato Mariotti, im Sender PBS.”
  • “Sagt Alberto Gonzales, ein früherer US-Generalanwalt im Sender CNN.”

Beide Beispiele sind dem jämmerlichen Versuch von Lena Stadler entnommen, über die Hausdurchsuchung oder den Überfall, je nach Ansicht, bei/auf die Residenz von Donald Trump in Mar-a-Lago, Florida zu berichten. Zwei Charaktersitika, die die Journalismus-Mimikry, die man bei der ARD-Tagesschau so häufig findet, auszeichnen, haben wir bereits:

  • Der Fehlschluss ad auctoritatem, das, was andere sagen, wird sich nicht nur zueigen gemacht, dass es diese Anderen sagen, soll die Korrektheit der Aussage begründen.
  • Es wird so getan, als würden Fakten berichtet.

Weitere Merkmale kommen hinzu:

  • Das Vorgaukeln faktischer Berichterstattung wird durch Verweis auf Dokumente, NICHT durch die Dokumente selbst zu belegen versucht.
  • Der Fehlschluss ad auctoritatem verweist grundsätzlich auf die genehme ideologische Seite, so als wären die Mörder auch gleichzeitig die besten Autoritäten zur Bestimmung ihrer eigenen Unschuld.
  • Es wird nicht einmal der Versuch unternommen, ausgewogen zu berichten.

Ob diese eklatanten Mängel, die öffentlich-rechtliche Journalismus-Versuche ausweisen, aufgrund von Inkompetenz, ideologischer Bornierung oder aufgrund von Bidenbeidem zu erklären sind, ist eigentlich einerlei, relevant ist lediglich, dass die ausgewogene Berichterstattung, die Basis des Bildungs- und Informationsauftrags ist, den Verfassungsrichter gemeinhin anführen, wenn sie die GEZ-Zwangsabgabe aufrechterhalten. Da von einer ausgewogenen Berichterstattung keine Rede sein kann und man keinerlei Indiz dafür hat, dass bei ARD-Sendern überhaupt zum Journalismus fähige Personen beschäftigt sind, gibt es eigentlich keine Grundlage, um eine GEZ-Zwangsabgabe zu rechtfertigen.

Was es gibt, das sind Texte, wie den, den Lena Stadler zu verantworten hat, ein Werbeschreiben für die US-Demofrauds und deren Versuch, politische Gegner durch den Missbrauch des Rechtssystems zu beseitigen. Indes sind solche Aussagen vermutlich für die schlichten Gemüter, die öffentlich-Rechtliches verbreiten, zu deutlich, so wie der Hinweis darauf, dass bislang niemand auch nur gegen Joe Biden, z.B. wegen Landesverrat oder Betrug oder wegen sonstiger Gaunereien, die in Menge dokumentiert sind, ermittelt, geschweige denn, dass gegen den Drogen-Junkie, Hunter, der seinem Vater wohl nacheifert und nachgewiesener Maßen gegen eine ganze Latte von Gesetzen verstoßen hat, bislang eine Anklage erhoben worden wäre. Es reicht, diese unterschiedliche Behandlung von Trump und den Bidens anzuführen, um mit Gewissheit sagen zu können, dass in den USA ein Rechtssystem durch eine politische Partei missbraucht wird, um politische Gegner zu bekämpfen. Das ist eigentlich kein komplizierter Schluss, und doch ist er zu schwierig, als dass ihn Stadler ziehen könnte. Stadler hat offenkundig die Aufgabe, die alte ARD-Tradition der Trump-Denunziation fortzuführen, vielleicht hat sich als Konsequenz vergangener Berichterstattung bei der ARD auch Club der Trumpiopathen eingestellt, eine Gruppe von Leuten, die jede Beziehung zur Realität verloren haben, sie mit CNN und PBS und MSNBC ersetzt haben.

Wer weiß.

Keinen Zweifel gibt es indes daran, dass Stadler nicht einmal dazu in der Lage ist, den Mindeststandard journalistischer Lauterkeit einzuhalten, nämlich von beiden Seiten der Medaille zu berichten. Ihr Werbebeitrag für US-Demofrauds, der unter der geheuchelten Frage “Hat Trump gegen das Spionagegesetz verstoßen?” veröffentlicht wurde, setzt von der ersten Zeile des Textes ein “Ja” voraus, denn sonst macht der Text keinen Sinn, der Text, in dessen Verlauf als Gewissheit verkauft wird, dass das FBI mehrere

  • als “top secret” eingestufte Dokumente bei Trump sichergestellt habe. Ein Journalist hätte ein “nach eigenen Angaben”, eingefügt, um deutlich zu machen, dass das FBI behauptet, entsprechende Dokumente sichergestellt zu haben. Nur ein ideologisch Verblödeter nimmt das, was eine Anklagebehörde wie das FBI öffentlich und zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens bekundet, für bare Münze.
  • “Ermittlungsverfahren” bedeutet normalerweise, dass ein Verdacht gegen eine Person besteht (wie begründet er auch immer sein mag), diese Person aber bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt. Nicht so bei Stadler und der ARD. Stadler spekuliert und ihr Gehirn schreit nicht einmal um Hilfe, wenn sie die Washington Post, die Fake News Postille von Bezos anführt, um das Klatschweiber-Gerücht zu streuen, unter den “top secret” Dokumenten könnte die PIN-Nummer gewesen sein, die es Trump erlaubt, den Iran im Alleingang einzuäschern [unsere pointierte Aussage].
  • Und weiter geht es im Bemühen des kleinen Stadler, dem großen Trump ans Bein zu pinkeln: Paragraphen, die im “Warrant” des FBI, also im Durchsuchungsbeschluss oder befehl genannt seien, seien aufschlussreich. Wir zitieren:

    “Er nennt drei Strafgesetze, die die Grundlage der Ermittlungen gegen den Ex-Präsidenten bilden. Unter anderem könnte Trump gegen das Spionagegesetz verstoßen haben. Gewichtiger gilt unter Experten aber der mögliche Verstoß gegen ein so genanntes Behinderungsgesetz – also wenn jemand eine Bundesbehörde mit Absicht daran hindert, ihre Arbeit zu tun. Wird es jetzt eng für Trump?”

    Können Sie die Vorfreude fühlen, mit der sich die Unterlegen einmal mehr wünschen, der Überlegene würde an der letzten Hürde straucheln? Mit Journalismus hat das nichts zu tun.

Wo wir gerade dabei sind. Der Durchsuchungsbeschluss, von dem Stadler ausgiebig schwätzt, hier ist er, inklusive der Aufstellung der abtransportierten Kästen:

Seite 4 des Durchsuchungsbefehls haben wir herausgenommen, um sie besonders darzustellen, denn auf Seite vier finden sich die drei Gesetze, gegen die Donald Trump verstoßen zu haben, verdächtigt wird. Drei Gesetze, die eins sind: 18 U.S.C. §§793, 1519, 2071.

“18 U.S. Code § 793 – Gathering, transmitting or losing defense information” – stellt das Sammeln, Übertragen oder den Verlust von Informationen, die zur nationalen Verteidigung dienen, unter Strafe. Genaues kann hier nachgelesen werden.; “18 U.S. Code § 1519 – Destruction, alteration, or falsification of records in Federal investigations and bankruptcy” ist ein kurzer Paragraph, der unter Strafe stellt, wenn Ermittlungsbehörden falsche Dokumente untergeschoben werden; “18 U.S. Code § 2071 – Concealment, removal, or mutilation generally” stellt generell das Verstecken, Beseitigen oder Beschädigen amtlicher Dokumente unter Strafe.

Das also sind die Vorwürfe, die das FBI auf seiner Tour de mar-a-lago mit Belegen zu unterfüttern gehofft hat. Ob es gelungen ist, das ist eine Frage, die – entgegen dem, was man in der ARD liest – offen ist. Das führt uns zum letzten Punkt des Junk-Journalismus von Stadler, der als Journalismus verkauft werden soll. Es ziemt sich, gehört zum ethischen Selbstverständnis eines Journalisten, dass man versucht, beide Seiten zu Wort kommen zu lassen oder, für den Fall, dass das nicht möglich ist, doch zumindest zu berichten, was die andere Seite, in diesem Fall Donald Trump zu den Vorwürfen sagt.

Lesen wir bei Stadler, was es in dieser Hinsicht zu Donald Trump zu sagen gibt:

“Trump stachelt Anhänger gegen Behörden auf
Bislang hat Donald Trump es geschafft, die Haussuchung für sich zu nutzen und seine Anhänger massiv gegen das Justizministerium und das FBI aufzustacheln. Mit der Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls hat ihm das Justizministerium etwas Wind aus den Segeln genommen.”

Es wird uns immer ein Rätsel bleiben, wie es sein kann, dass Millionen Deutsche ohne zu murren, für derartigen Dreck Gebühren abführen. Weiter als Stadler kann man von Journalismus und der damit verbundenen Ethik nicht entfernt sein. Für Stadler ist Journalismus wohl eine Art von Klatschweib-Betätigung, zu dem Zweck persönliche Vendetten gegen diejenigen, die als ideologische Feinde deklariert worden sind, zu führen. Es ist das Unterste vom Unteren.

Ergänzen wir also, was Donald Trump zu dem Durchsuchungsbefehl, der übrigens auf sein Drängen hin veröffentlicht wurde, der normalerweise zum Zeitpunkt der Durchsuchung übergeben, nicht nachträglich veröffentlicht werden muss, zu sagen hat:

“Number one, it was all declassified. Number two, they didn’t need to “seize” anything. They could have had it anytime they wanted without playing politics and breaking into Mar-a-Lago. It was in secured storage, with an additional lock put on as per their request.

They could have had it anytime they wanted—and that includes LONG ago. ALL THEY HAD TO DO WAS ASK. The bigger problem is, what are they going to do with the 33 million pages of documents, many of which are classified, that President Obama took to Chicago?”

In Deutsch:

Zum ersten, die Dokumente waren alle deklassifiziert. Zum zweiten, sie haben nichts beschlagnahmt. Sie hätten [die Dokumente] jederzeit haben können, ohne politische Spielchen und ohne in Mar-a-Lago einzubreechen. Sie [die Dokumente] waren sicher verwahrt, mit einem zusätzlichen Schloss gesichert, wie von ihnen [von Department of Justice] gefordert.

Sie hätten die Dokumente wann immer sie sie gewollt hätten, haben können, auch vor langer Zeit. ALLES, WAS SIE HÄTTEN TUN MÜSSEN, WÄRE DANACH ZU FRAGEN, GEWESEN. Das größere Problem ist nun, was sie mit den 33 Millionen Seiten der Dokumente, die Präsident Obama nach Chicago mitgenommen hat, machen.

Das Büro von Donald Trump hat gegenüber Just the News wie folgt ausgeführt:

Donald Trump’s office told Just the News on Friday that the classified materials the FBI seized from his Mar-a-Lago estate were declassified under a “standing order” while he was president that allowed him to take sensitive materials to the White House residence at night to keep working.

The president’s defense is rooted in the legal principal that the president and vice president are the ultimate declassifying authority of the U.S. government and through executive orders most recently issued in 2003 by George W. Bush and Barack Obama in 2009 that specifically exempt the president and vice president from having to follow the stringent declassification procedures every other federal agency and official must follow.

The very fact that these documents were present at Mar-a-Lago means they couldn’t have been classified,” the former president’s office stated.

Das Büro von Donald Trump hat gegenüber Just the News am Freitag festgestellt, dass alle Dokumente, die das FBI in Mar-a-Lago beschlagnahmt hat, deklassifiziert gewesen seien, und zwar unter der “standing order [dauerhafte Anordnung], die es US-Präsidenten erlaubt, sensitive Dokumente aus dem Weißen Haus mitzunehmen, um weiter arbeiten zu können.

Die Verteidigung des Präsidenten beruht in dem Rechtsprinzip, dass Präsident und Vizepräsident in letzter Instanz darüber zu entscheiden haben, welche Dokumente deklassifiziert werden. Mit Ausführungsanordnungen, die 2003 von George W. Bush und 2009 von Barack Obama eingesetzt wurden, sind der Präsident und der Vizepräsident ausdrücklich davon freigestellt, den Deklassifizierungs-Prozeduren folgen zu müssen, denen andere Bundesorgane folgen müssen.

Dass diese [beschlagnahmten] Dokumente in Mar-a-Lago waren, bedeutet, dass sie nicht klassifiziert gewesen sein können.


Wie immer findet man informierte Darstellungen der Vorgänge in den alternativen Medien, z.B. bei Dave Paulides eine ex-Cop.


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