Populismus als Gefahr für die Demokratie? Populismus, Elitismus und das Ringen um Demokratie [Teil 2]

Im ersten Teil der Serie über Populismus, Elitismus und das Ringen um Demokratie wurde gezeigt, dass der „Populismus“-Begriff sowohl gemäß seiner etymologischen Herkunft als auch gemäß seiner historischen Verwendung auf die Leute bzw. das Volk bzw. die Bevölkerung bzw. die Bürger als letztlichen Souverän in der politischen Verfasstheit einer Gesellschaft verweist bzw. auf die Forderung nach mehr Demokratie. In diesem Sinn wird der Begriff in der Wissenschaft verwendet, also z.B. dann, wenn es um die Krise im Landwirtschaftssektor in den USA in den 1890er-Jahren geht, die zur Gründung der „People’s Party“, auch bekannt als die „Populist Party“ oder einfach als „The Populists“ oder „Die Populisten“, im Jahr 1892 geführt hat, oder wenn es um politische Bewegungen geht, die ein Mehr an Demokratie oder die Wiederherstellung demokratischer Verfahrensweisen fordern. Eine hierüber hinausgehende Verwendung des Begriffs „Populismus“ betrachten Wissenschaftler gewöhnlich als nicht sinnvoll: es ist ein beschreibender Begriff, kein analytischer.

Im öffentlichen Diskurs und von schreibenden Ideologen – auch solchen, die aufgrund ihrer Anstellung an einer Universität von einfältigen Zeitgenossen mit Wissenschaftlern verwechselt werden könnten –, wird der Begriff „Populismus“ heutzutage aber so gut wie ausnahmslos als ein Begriff verwendet, der eine negative Wertung ausdrückt, und zwar deshalb, weil der Begriff von seiner etymologischen und historischen Bedeutung abgelöst wird und – im Gegensatz zu beidem – als Bezeichnung für gesellschaftlichen Bewegungen benutzt wird, die als Gefahr für Demokratie dargestellt werden (sollen).

In diesem zweiten Teil unserer Serie betrachten wir, wie der Begriff „Populismus“ als synonym mit „Gefahr für Demokratie“ benutzt wird und wie dabei ggf. argumentativ vorgegangen wird. Diese ggf. vorhanden Argumentationen werden einer kurzen Kritik unterzogen.

 

Teil 2: „Populismus“ als Gefahr für Demokratie

Teil 1 der Serie haben wir mit einem Zitat von Francisco Panizza (2005: 3) beendet, der beobachtet hat, dass der Begriff „Populismus“ in der Literatur meistens unklar bleibt insofern vorausgesetzt wird, dass es ein Kernelement gibt, das „Populismus“ ausmacht, aber was genau „Populismus“ ausmachen soll, meistens implizit bleibt oder der Begriff intuitiv – man kann m.E. sagen: mehr oder weniger willkürlich – mit Bedeutung gefüllt wird.

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Dies ist gewöhnlich dann der Fall, wenn Akademiker (wie z.B. Müller 2016 und Rummens 2017), Journalisten oder Inhaber öffentlicher Positionen oder Ämter den Begriff „Populismus“ in uneingeschränkt negativer Bewertung verwenden. Die Vagheit der Begriffsbedeutung, die intuitive, willkürliche Zuschreibung von (wenn schon nicht angebbarer Bedeutung so doch) irgendwie passend erscheinenden Benutzungskontexten und die negative Bewertung hat der „Populismus“-Begriff dann mit „Rechtsextremismus“, „Neoliberalismus“ und „Rassismus“ und vielen anderen „–ismen“ gemeinsam. In jedem dieser Fälle wird mit dem Begriff ausgedrückt, dass man etwas oder jemanden nicht mag; warum, weiß man nicht genau, aber im ersten Fall wird der Begriff vage mit Wählern anderer Parteien als derjenigen, die man selbst wählt, assoziiert, im zweiten Fall irgendwie mit „Bonzen“, und im dritten Fall mit jedweder Kritik an oder Andersbehandlung von Leuten, die aus dem Ausland kommen oder z.B. eine andere Sprache, Religion oder Hautfarbe haben.

Der intuitive, willkürliche Charakter der Benutzung des Begriffs „Populismus“ als einer Gefahr für Demokratie, kommt sehr gut zum Ausdruck in der Begriffsdefinition von Cas Mudde (2004: 543), auf die Autoren, die „Populismus“ negativ bewerten bzw. als Gefahr für Demokratie auffassen, sehr häufig rekurrieren.

„Populismus“ in der Definition von Cas Mudde

Mudde definiert „Populismus“ als

„… an ideology that considers society to be ultimately separated into two homogeneous and antagonistic groups, ‘the pure people’ versus ‘the corrupt elite’, and which argues that politics should be an expression of the volonté générale (general will) of the people”,
„… eine Ideologie, die die Gesellschaft letztlich in zwei homogene und antagonistische Gruppen aufteilt, ‘das reine Volk’ gegen ‘die korrupte Elite’, und die argumentiert, dass die Politik ein Ausdruck der volonté générale (des allgemeinen Willens) des Volkes sein sollte“.

Das ist, was Mudde mit dem Begriff assoziiert oder assoziiert sehen will. Aber seine Auffassung von „Populismus“ wird weder von einer theoretischen Argumentation noch von empirischen Daten gestützt. Mudde will „Populismus“ als eine „Ideologie“ aufgefasst sehen, also als ein ganzes Set von Doktrinen und Überzeugungen, die er nach Gutdünken zusammenstellt, während weder eine logische Analyse noch empirische Daten notwendige oder ausschließliche Zusammenhänge der Elemente im ideologischen Set, die er in seiner Definition nennt, belegen.

Wir wissen nicht, wie Mudde auf die Idee kommt, dass es (und warum es) sinnvoll sein sollte, anzunehmen, dass Menschen, die sich an Massenbewegungen beteiligen, um Protest gegen Politiken bestehender demokratischer Regierungen oder eine bestimmte Regierung in einem demokratischen System ausdrücken, und mehr Demokratie in irgendeiner Form fordern,

  1. überhaupt eine Ideologie miteinander teilen würden oder gar müssten, geschweige denn:
  2. die Gesellschaft als solche als in zwei „homogene und antagonistische“ Gruppen unterteilt sehen würden oder müssten;
  3. dass sie die abstrakte Vorstellung eines „allgemeinen Willens“ hätten oder haben müssten, also meinen würden, dass es einen solchen allgemeinen Willen gebe, der irgendwie bestimmbar wäre, geschweige denn,
  4. dass sie dieselbe abstrakte Vorstellung von einem „allgemeinen Willen“ hätten oder haben müssten, und dass sie darüber hinaus meinen würden oder müssten, dass sich die Politik nach ihm richten solle;
  5. dass diese Menschen alle mit ihrem Protest oder ihren Forderungen irgendein Konzepte von „Reinheit“ verbinden würden und
  6. – vielleicht die absurdeste der in der Definition zum Ausdruck gebrachten Vorstellung – dass die Menschen in der Massenbewegung diejenigen Personengruppen in politischer Verantwortung als eine „Elite“ ansehen würden. (Aber genau das ist ja die Voraussetzung dafür, dass gemäß Muddes Definition „Populisten“ überhaupt eine Unterteilung in zwei Gruppen, eben die der „Leute“ und die der „Elite“ vornehmen können.)

Dass diese mehr oder weniger absurden Vorstellungen zutreffen, wäre Punkt für Punkt anhand theoretischer Überlegungen zu plausibilisieren und anhand empirischer Daten zu belegen. Aber das tut Mudde ebenso wenig wie all diejenigen, die seine Definition übernehmen. Tatsächlich ist m.E. jeder der Punkte, die Mudde mit „Populismus“ assoziiert, unplausibel.

So ist m.E. vollkommen unplausibel, dass Menschen in einer Massenbewegung ein und dieselbe Ideologie miteinander teilen, die noch dazu auf höchst abstrakten und (seit der Säkularisierung) ungewohnten Konzepten wie „allgemeiner Wille“ und „Reinheit“ beruht. Plausibel ist vielmehr, dass Massenbewegungen gerade deshalb Massenbewegungen geworden sind, weil sich in ihr Menschen mit durchaus verschiedenen Weltanschauungen, Lebenssituationen, Anliegen oder Interessen zusammenfinden, um Kritik an ihrer Regierung oder an Politiken ihrer Regierung zu üben. Wenn eine Kritik übereinstimmend von so vielen verschiedenen Menschen aus allen möglichen Lebenslagen und mit allem möglichen Lebenserfahrungen und Überzeugungen, geäußert wird, so spricht das dafür, dass sie profund und aus verschiedenen Blickwinkeln heraus begründet ist, und – deshalb – dagegen, dass es eine Kritik ist, die auf mehr oder weniger verschrobenen und schwerlich mehrheitsfähigen Abstrakta wie „Reinheit“ basiert.

Ein empirisches Beispiel hierfür ist m.E. die breite Kritik, auf die der kanadische Regierungschef Justin Trudeau in der kanadischen Bevölkerung stößt: Einige Kanadier sind mit ihm (vor allem) unzufrieden, weil sie seinen Umgang mit den Trucker-Protesten gegen die Corona-Auflagen sachlich vollkommen unangemessen finden, während andere (vor allem) die Bill C-11, die sogenannte „Internet Censorship Bill“, verurteilen, und wieder andere (vor allem) darüber entsetzt sind, dass Trudeau kanadische Staatsbürger pauschal als Rassisten und Extremisten beschimpft, wenn sie mir irgendeiner seiner Anschauungen oder Politiken nicht übereinstimmen etc. (s. z.B. die „#Trudeaumustgo“Kampagne auf Twitter). Sollte auf die Menschen in dieser Massenbewegung zutreffen, dass sie all das Genannte und noch mehr gleichermaßen kritisieren und als Politiken ablehnen, dann verweist das auf eine grundsätzliche Kritik, die man „ideologisch“ nennen könnte, wenn man die „Demokratie“ als eine „Ideologie“ auffasst und dementsprechend die Forderung nach mehr Demokratie als eine „ideologische“ Forderung. Aber selbst in diesem Fall ist es einfach mehr Demokratie, die die Menschen in der Massenbewegung fordern, und hierfür sind sie bereit, die politische Opposition, z.B. in der Person von Pierre Poilievre, zu unterstützen. Würden sie die Gesellschaft in zwei antagonistische Gruppen, nämlich in Politiker (und vielleicht andere Teile des „establishments“) und (in irgendeiner Weise) „einfache“ Leute, unterteilen, wollten sie vermutlich nicht einen Politiker durch den anderen ersetzt sehen, denn beide würden von ihnen ja als den „einfachen“ Leuten gegenüber antagonistisch angsehen; wenn beide zu den „Unreinen“ gehören, dann würden die „Reinen“ schwerlich bereit sein, einen von ihnen zu unterstützen.

Aber es ist auch nicht plausibel (geschweige denn: notwendig), anzunehmen, dass sich die Menschen, die sich in einer Massenbewegung zusammenfinden, „rein“ vorkommen würden und andere Leute „unrein“ finden würden; ist nicht vielmehr plausibel zu vermuten, dass diese Menschen einfach denken, sie hätten in der in Frage stehenden Sache Recht und andere Leute Unrecht?! Wie häufig sind Sie im Beziehungskrach durch die Vorstellung motiviert, dass Sie “rein” seien, während der Partner “unrein” sei (außer es geht im Beziehungskrach um offengelassene Zahnpasta-Tuben, Toilettendeckel etc.), und wie oft ist der Krach dadurch motiviert, dass Sie meinen, dass Sie Recht hätten, und Ihr Partner meint, er hätte seinerseits Recht?! Eben!

Und was Mudde ihnen als Vorstellung vom „allgemeinen Willen“ unterstellt, dürfte eine Karikatur Muddes sein auf die Vorstellung von Menschen in einer Massenbewegung, dass der Mehrheitswille entweder von der demokratischen Regierung, z.B. durch ein Referendum, festgestellt werden müsse oder sich die Regierung in der in Frage stehenden Sache nach dem (bereits bekannten) Mehrheitswillen richten solle, statt sich ihm gegenüber zu verselbständigen.

Wer Muddes Definition von „Populismus“ allen Ernstes akzeptabel findet, der wird damit leben müssen, dass „Populismus“ in der Realität höchst selten, wenn überhaupt jemals, anzutreffen ist, und dass „Populismus“ im eigenen Kopf (und dem von Mudde) existiert oder genauer: genau dann existiert, wenn er Interpretationen dessen, was er hört oder beobachtet, vornimmt, die darauf gerichtet sind, das Gehörte oder Beobachtete möglichst in die Definition einzupassen, statt die Tauglichkeit der Definition zur Beschreibung einer irgendwie gearteten Realität zu prüfen.

Hier wird deutlich erkennbar, dass und wie das Bestätigen-Wollen eigener Vorurteile oder Eindrücke (besonders) in der Wissenschaft die Sammlung von Wissen verhindert und statt dessen die derzeit vielbemühten Echokammern schafft; deshalb hat Karl Raimund Popper für Falsifikationismus als dem Weg, den die Wissenschaft gehen muss, argumentiert; wenn es ein Buch gibt, ohne dessen Lektüre und Studium niemand die Universität verlassen sollte, gleichgültig, welches Fach er studiert, ist das einfach deshalb Poppers „Logik der Forschung“ (1994[1934]).

Aber wenn es darum geht, eigene Vorurteile, vielleicht basierend auf der eigenen Angst vor „den Menschen“ (und ihren Wünschen und Willen) da draußen, zu bestätigen, dann sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Und so haben manche Autoren, die „Populismus“ beklagen, diverse Obsessionen, die sie mit dem Begriff in Verbindung bringen, so z.B. die Vorstellung, dass eine Mehrheit, einmal an die politische Macht gelangt, die Demokratie umstandslos abschaffen würde.

Abschaffung der Demokratie durch die Mehrheit?

„The meaning of our fundamental freedoms (freedom of religion, freedom of expression, etc.) cannot be fixed in a timeless fashion, but is unavoidably subject to an interpretative process, Thereby, only citizens themselves are able … to determine which interpretations do justice to their needs and concerns in an adequate and impartial manner. On the other hand, the democratic process also presupposes the existence of liberal rights … in a purely majoritarian regime without liberal safeguards, the current majority is likely to protect itself from future majorities by abolishing the democratic process itself” (Rummens 2017: 557; Hervorhebung d.d.A.),
“Die Bedeutung unserer Grundfreiheiten (Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit usw.) kann nicht zeitlos festgelegt werden, sondern ist zwangsläufig einem Auslegungsprozess unterworfen, wobei nur die Bürger selbst in der Lage sind, … zu bestimmen, welche Auslegungen ihren Bedürfnissen und Anliegen in angemessener und unparteiischer Weise gerecht werden. Andererseits setzt der demokratische Prozess auch die Existenz liberaler Rechte voraus … in einem rein mehrheitlichen Regime ohne liberale Sicherheitsvorkehrungen wird sich die gegenwärtige Mehrheit wahrscheinlich vor zukünftigen Mehrheiten schützen, indem sie den demokratischen Prozess selbst abschafft” (Rummens 2017: 557; Hervorhebung d.d.A.).

Das Mehrheitsvotum des politischen Souveräns, des Bürgers, ist gemäß dieser Auffassung also eine Gefahr für mögliche, zukünftige „Mehrheiten“, die etwas anderes wollen könnten als die derzeitige Mehrheit. Oder anders ausgedrückt: Der Willen real existierender Mehrheiten muss eingeschränkt werden zugunsten möglicher Anliegen nicht existierender, aber zukünftig vielleicht existierender Mehrheiten, und zwar deshalb, weil real existierende Mehrheiten angeblich „wahrscheinlich“ den „demokratischen Prozess“ selbst außer Kraft setzen würden, damit alles so bleibt, wie es ist.

Was würde das für die politische Praxis bedeuten? Es würde bedeuten, dass das (Mehrheits-)Wahlrecht als solches eine Gefahr für die Demokratie darstellen würde: In Systemen, die ein absolutes Mehrheitswahlrecht haben, würde das Parlament direkt durch diejenigen Personen besetzt, die den Willen der Mehrheit vertreten (sollen oder vorgeben, es zu tun). In Systemen, die ein Verhältniswahlrecht haben, ist es zwar möglich, dass eine Partei eine Regierung stellt, die nur von einer Minderheit der Bevölkerung gewählt wurde, aber, einmal an der politischen Macht, könnte die entsprechende Regierungspartei, vielleicht unter Rückgriff auf diverse Zusammenarbeitsabsprachen mit Mitgliedern anderer Parteien, vielleicht durch Erklärung eines Notstandes (und dementsprechender Berufung auf eine vorhandene Notstandsgesetzgebung) oder beides den „demokratischen Prozess“ ebenfalls außer Kraft setzen. Einen Eindruck davon, wie so etwas funktionieren kann, hat uns in der jüngeren Vergangenheit der Regierungschef Kanadas, Justin Trudeau, geliefert, der einen Notstand ausgerufen hat und damit Bürger Kanadas einer Reihe von Grundrechten wie dem Recht auf Versammlungsfreiheit beraubt hat, und dies alles, um einen Massenprotest zu beenden, der eine Reaktion auf die ihrerseits Bürgerrechte einschränkende Regierungspolitik im Zusammenhang mit Covid-19 gewesen ist.

Ergo:

Jede Regierung, egal, ob sie durch eine Mehrheit der Bevölkerung – in der Gegenwart oder in der Zukunft, die irgendwann die Gegenwart sein wird – legitimiert ist oder nicht, kann den „demokratischen Prozess“ samt der Individualrechte der Bürger außer Kraft setzen, sei es, indem die diesbezüglichen Möglichkeiten, die das System bereitstellt (z.B. Notstandsgesetzgebung) genutzt werden, oder indem ein offener Bruch mit den Regeln des Systems erfolgt (und ggf. Panzer zur Durchsetzung der dann neuen Ordnung aufgefahren werden). Und jeder Versuch einer Regierung, dies zu tun, wird den Widerstand der Bevölkerung hervorrufen, die ein Mehr an Demokratie oder eine Rückkehr zum demokratischen Prozess fordern wird – und vorhersehbar von entsprechend geneigter Seite prompt als „populistisch“ betitelt werden wird.

Glücklicherweise kann empirisch beobachtet werden, dass nicht zutrifft, dass sich jede Regierung, die – auf die eine oder andere Weise – durch die Mehrheit der Bevölkerung legitimiert worden ist, ans Werk macht, um dem „demokratischen Prozess“ abzuschaffen. Das bedeutet nicht, dass es nicht Mechanismen gibt, die in diese Richtung wirken, aber sie wirken normalerweise längerfristig, über eine Reihe von Legislaturperioden hinweg; und irgendwann erreicht die Entwicklung einen Wendepunkt, nämlich dann, wenn die Tendenz für einen großen Teil der Bevölkerung erkennbar wird (bzw. leidvoll erfahren wird), woraufhin sich Unzufriedenheit ausbreitet – und eine Massenbewegung bildet, die (wieder) ein Mehr an Demokratie fordert.

Die Behauptung, dass ein Mehrheitsregime „populistisch“, d.h. hier: eine Gefahr für die Demokratie, sei, weil die Mehrheit politische Macht dazu nutzen würde, den „demokratischen Prozess“ selbst außer Kraft zu setzen, ist aus den genannten Gründen nicht überzeugend.

Aber vielleicht stellen Mehrheitsregime eine Gefahr für Minderheiten dar?

Mehrheiten als Gefahr für die Grundrechte von Minderheiten?

Behauptungen, dass Mehrheiten prinzipiell eine Gefahr für Minderheiten seien, findet man überall – mit besonderem Blick auf „right-wing populism“, d.h. „Rechts-Populismus“. Empirische Belege hierfür bleiben in der aller Regel aus; die Stärke derBehauptung, oft pauschal und im Brustton der Überzeugung vorgetragen, soll empirische Belege für die Behauptung anscheinend ersetzen. So behauptet z.B. Barbara Molas im Jahr 2020, in dem sie „Doctoral Fellow“ am „Center for Analysis of the Radical Right” (CARR) und an der Abteilung für Geschichte der York-Universität in Toronto gewesen ist, in einem Beitrag eben für das CARR

„More often than not, ‘the people’ is defined in narrow ethnic terms, making such populist discourse a nationalist and even nativist one”,

d.h.

“In den meisten Fällen wird ‚das Volk‘/werden ‚die Bürger‘/werden ‚die Leute‘ in engen ethnischen Begriffen definiert, was einen solchen populistischen Diskurs zu einem nationalistischen und sogar nativistischen Diskurs macht“.

Man fragt sich unwillkürlich,

  1. von wem – außer von Molas – diese Definition vorgenommen wird,
  2. welche statistische Analyse welcher “Fälle” die Grundlage für die Behauptung von Molas bieten; Moals selbst liefert diesbezüglich keine Hinweise, sie behauptet nur,
  3. wie Molas auf die Idee kommt, dass es in der Auseinandersetzung um politische Fragen gerade nicht um politische Fragen ginge bzw. um politische Mehr- und Minderheiten, sondern um „ethnic“, d.h. „ethnische“ Zugehörigkeit der Leute, und
  4. was genau Fragen der „ethnischen“ Zugehörigkeit mit Vorstellungen von der „Nation“ zu tun haben sollen.

Solchen Fragen geht man am besten aus dem Weg, wenn man die Ablehnung ethnischen Minderheiten in die ohnehin schon mit einer Reihe einigermaßen absurden Elementen bestückten Definition von Mudde von „Populismus“ einbaut:

„Secondly, this report’s definition of populism includes only parties and politicians that claim to represent the true will of a unified people against domestic elites, foreign migrants, or ethnic, religious or sexual minorities” (Eiermann, Mounk & Gultchin 2017: 5),

d.h. etwa:

“Zweitens umfasst die Populismus-Definition dieses Berichts nur Parteien und Politiker, die den Anspruch erheben, den wahren Willen eines geeinten Volkes gegen inländische Eliten, ausländische Migranten oder ethnische, religiöse oder sexuelle Minderheiten zu vertreten” (Eiermann, Mounk & Gultchin 2017: 5).

Damit wird die Wahrscheinlichkeit, irgendeine Bewegung zu finden, die der “Populismus”-Definition entspricht, noch weiter eingeschränkt als dies bereits auf der Basis der Definition von Mudde der Fall sein dürfte, d.h. die empirische Relevanz von so definiertem „Populismus“ bewegt sich nahe Null. Oder man weitet die in der Definition genannten Begriffe so weit aus, dass sie sinnlos werden, z.B. dadurch, dass man die Forderung, illegale Einwanderung zu verhindern oder illegal Eingewanderte zurückzuschieben, statt als Einforderung bestehender Rechtssätze – und damit Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die notwendiger Bestandteil einer Demokratie ist, als eine Gegnerschaft „gegen … Migranten aus dem Ausland“ fehldarstellt. Immerhin wurde der Bericht, aus dem zitiert wurde, als Paper für das „Tony Blair Institute for Global Change“ verfasst, und „globaler Wandel“ muss anscheinend sowohl semiotische Felder von Begriffen als auch Rechtsstaatlichkeit überwinden. Würden solche Schriften nicht dazu benutzt, politische Bewegungen mit legitimen politischen Anliegen zu diskreditieren, man müsste über die Absurdität des Behaupteten lachen.

Aber lassen wir uns um des Argumentes willen auf die Annahme ein, dass „Minderheiten“ im Kampf um Politiken nicht politische oder weltanschauliche Minderheiten seien, sondern ethnische. Ist es vernünftig zu behaupten, dass Mehrheiten „den demokratischen Prozess“ insofern abschaffen wollen als sie Rechte von Angehörigen ethnischer oder religiöser Minderheiten, sagen wir: unter Ausschluss illegal Zugewanderter, beschränken oder außer Kraft setzen wollten? Nein. Erstens deshalb nicht, weil wir aus der Beobachtung der Realität wissen, dass dies nicht geschieht. Und warum geschieht das nicht? Weil das – zweitens –, bedeuten würde, Individualrechte zu beschränken oder außer Kraft zu setzen, denn:

“Basic human rights such as freedom of speech, association and conscience, while attributed to individuals, are exercised in community with others, and so provide protection [sowohl für das soziale Leben von Mehrheitsgruppen als auch] for a minority’s group life” (Kymlicka in der Encyclopedia Princetoniensis),

d.h.

“Grundlegende Menschenrechte wie die Rede-, Versammlungs- und Gewissensfreiheit sind zwar dem Einzelnen vorbehalten, werden aber in Gemeinschaft mit anderen ausgeübt und bieten so Schutz [sowohl für das soziale Leben von Mehrheitsgruppen als auch] für das Gruppenleben einer Minderheit” (Kymlicka in der Encyclopedia Princetoniensis)

Die Rechte von ethnischen oder religiösen oder sexuellen Minderheiten (auch oder besonders) als Gruppenrechte zu konzipieren, bedeutet gerade  nicht, (auch) diese Minderheiten vor dem Verlust von Grundrechten zu schützen:

“The United Nations, founded to propagate the universalist ideals of Enlightened Europe, now speaks on behalf of every ethnic prejudice, believing that peoples, nations and cultures have rights which outweigh the rights of man. The ‘multicultural’ lobby dismisses the liberal values of Europe as ‘racist’, while championing the narrow chauvinism of every minority culture” (Finkielkraut 1988; Hervorhebung d.d.A.),
“Die Vereinten Nationen, die gegründet wurden, um die universalistischen Ideale des aufgeklärten Europas zu propagieren, sprechen heute im Namen aller ethnischen Vorurteile und glauben, dass Völker, Nationen und Kulturen Rechte haben, die die Rechte des Menschen überwiegen. Die ‘multikulturelle’ Lobby lehnt die liberalen Werte Europas als ‘rassistisch’ ab, während sie für den engen Chauvinismus jeder Minderheitenkultur eintritt” (Finkielkraut 1988; Hervorhebung d.d.A.).

 

Wenn Mehrheiten ein Interesse daran haben, die eigenen Grundrechte als ihre Menschen- oder Bürgerrechte zu schützen, dann schützen sie damit automatisch die Rechte von Minderheiten, während es durchaus möglich ist, dass eine Minderheit kraft spezieller Gruppenrechte Grundrechte ihrer Angehörigen beschränkt oder aussetzt, z.B. dann, wenn sie der Sharia statt den säkularen Rechtssätzen des Staates, in dem sie mit der Mehrheit zusammenleben, unterworfen werden. In diesem Fall werden die Individualrecht von Menschen, die religiösen oder ethnischen Minderheiten zugerechnet werden (von wem auch immer, jedenfalls durch einen Verwaltungsakt), eingeschränkt; da sie einem Gruppen-Sonderrecht unterworfen werden, sind ihre Individualrechte gegenüber den Angehörigen der Mehrheit eingeschränkt, und sie gehen des vollen Bürgerstatuses verlustig. Wer die Rechte ethnischer, religiöser, sexueller etc. Minderheiten bedroht, sind also diejenigen, die sie durch spezielle Gruppenrechte schützen wollen, nicht „Populisten“, die sich für die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit engagieren.

Aber den Ideologen kümmern Argumente und Überlegungen nicht, wenn ihm „Populismus“ einfach als Sammelbegriff für alles, was er nicht mag, was er befürchtet und was ihm emotional zusetzt, benutzt; dann schießt er schon einmal weit über das Ziel hinaus:

„Liberal[!] scholars such as Takis Pappas … or Jan-Werner Mueller … understand populism as a disease [!] of liberal democracy, since the populist conceptualization of the people as homogeneous is anti-pluralistic and results in the elimination of checks and balances and the disregard of individual rights” (Filc 2020: 49),
“Liberale[!] Wissenschaftler wie Takis Pappas … oder Jan-Werner Müller … verstehen Populismus als eine Krankheit [!] der liberalen Demokratie, da die populistische Konzeptualisierung der Leute/der Bürger als homogen antipluralistisch ist und zur Abschaffung von Checks and Balances und der Missachtung individueller Rechte führt” (Filc 2020: 49).

 

Wo Filc den Unterschied zwischen seiner Haßrede, die „Populismus“ als „Krankheit“ bezeichnet und damit – per Implikationsbeziehung – von ihm so betitelte „Populisten“ als „Krankheit“ – oder „Krankheitserreger“?! – und der Bezeichnung bestimmter Leute als „Schädlinge“ durch die Nationalsozialisten sieht, wäre interessant zu wissen; jedenfalls kann man das, was er hier schreibt, schwerlich als in irgendeiner Hinsicht „liberal“ einordnen. Und wieder stellt sich die Frage: Wer ist es denn, der die „anti-pluralistische“ „populistische Konzeption der Leute/der Bürger“ als „homogen“ vorgenommen hat? Soweit ich sehe, sind es ein paar im analytischen Denken gänzlich unbeleckte Akademiker, die diese Konzeption (oder vielleicht besser: Obesssion) haben und durchsetzen wollen.

Außen-, Gesundheits-, Finanz-, Innen- und Verteidigungsminister im Kabinett von Liz Truss

Ein Blick in die Realität zeigt jedenfalls, dass zu politischen oder im weiteren Sinn weltanschaulichen Mehrheiten wie Minderheiten Angehörige aller möglichen ethnischen, religiösen etc. Gruppen gehören können und dies in der Regel auch tun – auch, wenn sogenannte „liberale“ Politiker oder Autoren bestimmte ethnische Gruppen gerne als von ihnen zugehörigen Wählern, die für sie auf einer Art ideologische Plantage tätig sein sollen, ansehen. Im Zusammenhang mit politischen Auseinandersetzungen ist in aller Regel irrelvant, wer zu welcher ethnischen, religiösen etc. Gruppe gehört. Es waren und sind gewöhnlich politische Minderheiten, d.h. Menschen mit anderen politischen Überzeugungen, die von bestimmten (angeblich oder tatsächlich) von einer Mehrheit der Bürger gewählten Regierungen versuchen, durch das Mittel der Zensur zum Schweigen zu bringen bzw. zu „deplatformen“. Sie stellen eine Gefahr für die Demokratie dar, und dementsprechend rufen solche Bemühungen regelmäßig breiten Widerstand in der Bevölkerung hervor, die sich ein Mehr an Grundrechten (und nicht ein Weniger), z.B. vollumfängliche Redefreiheit, wünscht. Leute, die sich in „populistischen“ Bewegungen zusammenfinden, sind nicht homogen und wollen es auch gar nicht sein; was sie – im Prinzip und in der Praxis mehr oder weniger – über ethnische, religiöse, sprachliche, sexuelle etc., Grenzen hinweg – miteinander teilen, ist ein bestimmtes Anliegen oder sind bestimmte Anliegen.

Dass Massenbewegungen bzw. Mehrheiten per se eine Bedrohung von Minderheiten aller Art darstellen, ist aus den genannten Gründen höchst unplausibel. Plausibel – und empirisch beobachtbar – ist vielmehr, dass jede Regierung im Amt, die sich durch ein irgendwie geartetes Mehrheitswahlrecht in all ihrem Tun legitimiert sieht, versuchen kann, politische Minderheiten, Menschen, die andere politische Überzeugungen haben als sie selbst, andere Politiken bevorzugen würden, zu unterdrücken, wenn nicht gar mundtot zu machen, besonders dann, wenn sie fürchtet, dass aus diesen Minderheiten heraus die zukünftigen Mehrheiten entstehen könnten, von denen Rummens (2017: 557; s.o.) spricht.

Es sind „Sicherheitsvorkehrungen“ wie das Grundgesetz in Deutschland oder die U.S.-amerikanische Verfassung, die den jeweils Reigerenden bei diesem Versuch Hindernisse in den Weg stellen. Den Bürgern geben sie legitime Mittel an die Hand, übergriffigen Regierungen Grenzen zu setzen. „Populismus“-Kritiker stellen diese Tatsache gerne auf den Kopf und behaupten, dass es „Populisten“ bzw. Mehrheiten in der Bevölkerung seien, die sich just dieser „Sicherheitsvorkehrungen“ entledigen wollten.

„Sicherheitsvorkehrungen“, um Mehrheiten in Schach zu halten?

Die Behauptung, dass „Sicherheitsvorkehrungen“ etwas seien, was irgendwer irgendwie gegen jeweilige Mehrheiten durchzusetzen im Stande gewesen wäre, und was nunmehr wichtig sei, um sich gegen jeweilige Mehrheiten zu schützen, um dem “unrestrained popular will” (Müller 2017: 590), d.h. “dem uneingeschränkten Bürgerwillen”, eine Grenze zu setzen, ist unplausibel und historisch falsch.

Immerhin gilt ja nach Rummens (2017: 557, wie oben bereits zitiert), dass

„[t]he meaning of our fundamental freedoms (freedom of religion, freedom of expression, etc.) cannot be fixed in a timeless fashion, but is unavoidably subject to an interpretative process, ….

und wenn sich Auffassungen über die Bedeutung fundamentaler Freiheiten mit der Zeit verändern, Gegenstand von Interpretationsprozessen sind, dann stellt sich die Frage, warum „Sicherheitsvorkehrungen“ in Form von z.B. durch das Grundgesetz festgeschriebene bürgerliche Grundrechte von diesem Veränderungsprozess ausgenommen sein sollten oder wie sie hiervon ausgenommen werden könnten.

Tatsächlich sind sie es nicht, wie das Beispiel einer ganzen Reihe von Grundgesetzänderungen durch die Bundesregierung seit der Jahrtausendwende zeigt (Artikel 91b im Jahr 2014; Artikel 104c, 104d, 125c und 143e im Jahr 2018; Artikel 72, 105 und 125b im Jahr 2019; Artikel 104a und 143h im Jahr 2020; aktuell: Artikel 87a). Spricht die rege Grundgesetzänderungs-Aktivität der derzeitigen und der Vorgänger-Bundesregierung dafür, dass es sich bei ihnen um „Populisten“ gehandelt hat?!?

Empirisch verhält es sich gewöhnlich so, dass Bürger sich in Massenbewegungen zusammenfinden, um „Sicherheitsvorkehrungen“ wie dem Grundgesetz oder der U.S.-amerikanischen Verfassung Geltung gegenüber übergriffigen Regierungen zu verschaffen. So bezieht sich z.B. die Kritik an Zensur u.a. durch Algorithmen in Sozialen Medien in den USA direkt auf das „first amendment“ in der „Bill of Rights“ der U.S.-amerikanischen Verfassung, die u.a. das Recht der Bürger auf freie Rede festschreibt. Und die Kritik an Versuchen der Biden-Administration, den Zugang zu Feuerwaffen stärker zu regulieren und (damit) einzuschränken, bezieht sich direkt auf das „second amendment“, in dem es heißt:

„A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed”,

d.h.

“Weil eine gut regulierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht der Bürger, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht verletzt werden.“

Empirisch betrachtet gibt es also keinen guten Grund, Massenbewegungen von Bürgern per se oder „wahrscheinlich“ als Bedrohung für die jeweiligen „Sicherheitsvorkehrungen“, denen das demokratische System eines Staates formal verpflichtet ist, anzusehen. „Sicherheitsvorkehrungen“ sollen Sicherheit der Bürger vor dem übergriffigen Staat garantieren, nicht Sicherheit der Regierenden oder heutzutage: des Staates vor dem aufmüpfigen Bürger, und so ist es auch kein Zufall, dass es in der Geschichte Rebellionen, also Bewegungen außerhalb der Regierung, gewesen sind, die das, was uns heute als „Sicherheitsvorkehrungen“ gilt, erkämpft haben – von der Magna Charta aus dem Jahr 1215 über die Französische Verfassung aus dem Jahr 1791 bis zum „Act of the Imperial Parliament for this Union of Canada, Nova Scotia and New Brunswick“ aus dem Jahr 1867. (Seit dem 20. Jahrhundert gehörte es zum „guten Ton“ für jeden Staat, eine Verfassung oder ein ähnlich grundlegendes Gesetzeswerk zu haben, so dass viele von ihnen von Regierungen oder „Experten“-Gremien formuliert und eingesetzt wurden, oft unter Rückgriff auf bereits bestehende Vorbilder.).

Verblendete Mehrheiten und „charismatische Führer“?

Es gibt definitorische Varianten des postulierten Bedrohungsszenarios, das „Populismus“ bedeuten soll, die auf die „Konzentration von Autorität im charismatischen Führer“ („concentrating authority in the charismatic leader“; Krebs 2021: 673; s. auch beispielhaft Mudde & Kaltwasser 2017: 62; 63; 97 sowie Taggart 2019: 79) abstellen. Als „charismatischer Führer“ gilt dabei jede Person, die sich als prominenter Sprecher der Massenbewegung herauskristallisiert oder bestimmte öffentliche Funktionen im Verlauf der Konsolidierung der Massenbewegung übernimmt, ungeachtet der Tatsache, dass diese Person gewöhnlich nicht den Menschen in der Bewegung vorgegeben hat, was zu kritisieren oder zu tun sei, sondern – vielleicht besonders gut, vielleicht nicht – die Anliegen der Menschen in der Bewegung artikuliert, d.h. ungeachtet der Tatsache, dass der sogenannte Führer kein Führer ist, sondern ein Sprecher oder eine Repräsentationsfigur.

Charismatischer Führer mit sehr erfolgreicher populistischer Bewegung

Die Bezeichnung prominenter Sprecher einer Massenbewegung (aber nicht z.B. des Bundeskanzlers oder von Parteivorsitzenden) als „Führer“ (bzw. „leader“) oder „charismatische Führer“, ist suggestiv insofern diese Personen als eine Art Ver-Führer der (dummen oder leicht beeinflussbaren) Masse aufgebaut und die Bewegung kurzerhand in der zum „Führer“ stilisierten Person diskreditiert werden kann:

“Most[?] explanations of populist success emphasize the appearance of a charismatic leader who is able to attract a readily available part of the electorate that is disappointed in or feels ignored by the mainstream political parties” (Mudde & Kaltwasser 2017: 97),

d.h.

“Die meisten[?] Erklärungen für den Erfolg von Populisten betonen das Auftreten einer charismatischen Führungspersönlichkeit, die in der Lage ist, einen leicht verfügbaren Teil der Wählerschaft anzuziehen, der von den etablierten politischen Parteien enttäuscht ist oder sich von ihnen ignoriert fühlt”.

Die Qualität der akademischen Literatur bzw. ihrer Verfasser ist inzwischen dermaßen niedrig, dass in ihr von diesem Trick, d.h. der Rede vom “Führer”, der als Ver-Führer aufgebaut wird und anhand dessen die gesamte Bewegung diskreditiert werden soll, durchaus Gebrauch gemacht wird, z.B. durch Nai und Martínez i Coma (2019), die die Persönlichkeitsmerkmale von politischen 152 Kandidaten in 73 Wahlen irgendwo auf der Welt betrachten und diejenigen von „Populisten“ mit denjenigen von Nicht-„Populisten“ vergleichen wollten. 33 Kandidaten wurden von ihnen als „Populisten“ bezeichnet, und zwar aufgrund der folgenden Verfahrensweise:

„… we assessed whether or not each candidate in our dataset was referred to as ‘populist’ in relevant published research” (Nai & Martínez i Coma 2019: 1349-1350),

d.h.

“… wir bewerteten, ob jeder Kandidat in unserem Datensatz in der einschlägigen veröffentlichten Forschung als ‘populistisch’ bezeichnet wurde oder nicht” (Nai & Martínez i Coma 2019: 1349-1350).

Die Autoren haben also ungeprüft, unter völligem Verzicht auf irgendwelche inhaltlichen Kriterien, nachgeplappert, was andere sagten, die sie aus unbekannten Gründen, also wieder unter Verzicht auf die Angabe von Kriterien, für „relevant“ hielten. Wissenschaft ist mit einem argumentum ad auctoritatem unvereinbar, womit über die Arbeit eigentlich alles gesagt ist.

Um der Illustration des oben angeführten Punktes mit Bezug auf die Diskreditierungsmöglichkeit einer Bewegung aufgrund der Fixieriung auf einen „Führer“ willen sei jedoch berichtet, dass die Autoren zu dem Ergebnis kamen, dass

„… populists score lower on agreeableness, emotional stability and conscientiousness. At the same time, populists score higher on extraversion, narcissism, psychopathy and Machiavellianism” (Nai & Martínez i Coma (2019: 1337),

d.h.

“… Populisten weisen niedrigere Werte für Verträglichkeit, emotionale Stabilität und Gewissenhaftigkeit auf. Gleichzeitig weisen Populisten höhere Werte für Extraversion, Narzissmus, Psychopathie und Machiavellismus auf” (Nai & Martínez i Coma (2019: 1337).

Und nun folgt die Diskreditierung der Bewegung bzw. der Menschen, die dem „populistischen“ Kandidaten ihre Stimme geben (könnten; wer wen warum gewählt hat, wird nirgendwo in der Studie untersucht!):

„If, for a given candidate, a consensus seems to exist between scholars and commentators about their character and public image, then the chances are that such traits are also perceived by the public at large – and, potentially, resonate in its electoral choices … Indeed, two alternative rationales link candidates’ personality with their electoral success. On the one hand, voters might be more likely to support candidates with personalities that ‘match’ their own, …. On the other hand, certain candidate personality profiles could be more appealing for some voters but not for others. Although the evidence in this sense is more limited, some studies suggest, for example, that voters scoring low in agreeableness are more likely to support populist candidates” (Nai & Martínez i Coma 2019: 1359-1360; Hervorhebung d.d.A.).
“Wenn bei einem bestimmten Kandidaten ein Konsens zwischen Wissenschaftlern und Kommentatoren über seinen Charakter und sein öffentliches Image zu bestehen scheint, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese Eigenschaften auch von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen werden – und sich möglicherweise auf ihre Wahlentscheidungen auswirken … In der Tat gibt es zwei alternative Gründe, die die Persönlichkeit der Kandidaten mit ihrem Wahlerfolg in Verbindung bringen. Einerseits könnten die Wähler eher Kandidaten unterstützen, deren Persönlichkeit mit ihrer eigenen “übereinstimmt”, …. Andererseits könnten bestimmte Persönlichkeitsprofile von Kandidaten für einige Wähler attraktiver sein, für andere jedoch nicht. Auch wenn die diesbezüglichen Belege eher begrenzt sind, deuten einige Studien darauf hin, dass Wähler, die eine niedrige Zustimmungsquote aufweisen, eher populistische Kandidaten unterstützen” (Nai & Martínez i Coma 2019: 1359-1360; Hervorhebung d.d.A.).

 

Abgesehen von dem einfältigen Glauben an den inzwischen berüchtigten “Konsens” als Qualitätskriterium sind sich die Autoren anscheinend nicht klar darüber,  was es für “Populismus” bedeuten würde, “Konsens” als Qualitätskriterium einzuführen, denn wenn unter großen Teilen der Bevölkerung im Hinblick auf eine bestimmte Sache Konsens bestünde, müsste die entsprechende Meinung nach Auffassung der Autoren ja wahrscheinlich zutreffend sein. Und das würde die Frage aufwerfen, ob “Populisten” nicht oft einfach Recht haben.

Wie dem auch sei, die Autoren schlagen als Erkläung für Anhängerschaft oder Wahlerfolge “populistischer “ Kandidaten jedenfalls vor, dass sie Menschen mit demselben oder ähnlichem (negativen) Persönlichkeitsprofil ansprechen. So sollen „wenig verträgliche“ („low in agreeableness“) Menschen oder emotional wenig(er) stabile („score lower on … emotional stability“) Menschen sich von der geringen Verträglichkeit oder der vergleichsweise niedrigen emotionalen Stabilität der „populistischen“ Kandiaten angesprochen fühlen. Wenn sich der Begriff “Populismus” auf Bewegungen großer Teile der Bevölkerung oder Mehrheiten in der Bevölkerung mit Bezug auf eine Sache bezieht, dann sind große Teile der Bevölkerung, wenn nicht die Mehrheit, also “wenig verträglich” und “emotional wenig stabil” etc. Dem methodisch auch nur einigermaßen Versierten würden bei einer solchen Verteilung erhebliche Zweifel an der Qualität seines Meßinstrumentes kommen, aber diese Akademiker haben die Eigenschaften der Menschen, die das, was ein “populistischer” “Führer” sagt, befürworten, ja ohnehin nicht gemessen; sie spekulieren und hoffen, dass das genügt, um “Populisten” samt  derer, die das, was sie sagen, befürworten, als Negativauswahl ausgeben zu können. Mit Wissenschaft hat dies alles nichts zu tun.

Abgesehen davon, dass zumindest einige der Indikatoren für die „Big Five“-Persönlichkeitskomponenten (wie z.B. emotionale Stabilität) von Leuten, die jemanden eine politische Rede halten hören, schwerlich erkannt werden kann (und sie wahrscheinlich ohnehin keinerlei Interesse an ihnen haben), ist den Autoren anscheinend unvorstellbar, dass Menschen in den Inhalten, die ein politischer Kandidat – „populistisch“ oder nicht – vertritt, ihre eigenen Anliegen oder Überzeugungen reflektiert sehen könnten und sich deshalb von diesem Kandidaten angesprochen fühlen könnten oder ihm ihre Wahlstimme geben könnten. Wenn das so ist, dann halten die Autoren– wahrscheinlich mit Ausnahme der eigenen Personen – Menschen für unfähig, informierte und vernünftigte Entscheidungen mit Bezug auf ihr eigenes Leben betreffende Fragen fällen zu können.

Die Menschverachtung der Autoren, die „Populismus“ rein negativ bewerten, in ihm eine Gefahr, aber nicht nur eine Gefahr sehen, sondern auch etwas zutiefst Minderwertiges, nachgerade Barbarisches oder Diabolisches, ist immer dieselbe, kommt aber bei verschiedenen Autoren auf etwas verschiedene Weise zum Ausdruck. So liest man z.B. bei Rummens (der an Habermas anschließt, aber im Unklaren läßt, wessen Position genau es ist, die im folgenden Absatz zusammengefasst wird):

„Granting [!] democratic rights of participation to all individual [!] citizens indiscriminately only makes sense on the assumption that these citizens are indeed autonomous individuals who are capable of shaping their own [!] lives both individually and collectively [!?!]. It would be inconsistent to grant [!] this autonomy and accept, at the same time, that it could subsequently be curtailed in the name of some illiberal ideology which contingently happens to be endorsed by the majority” (Rummens 2017: 557).
“Jedem einzelnen Bürger unterschiedslos demokratische Partizipationsrechte zuzugestehen [!], macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei diesen Bürgern tatsächlich um autonome Individuen handelt, die in der Lage sind, ihr eigenes [!] Leben sowohl individuell als auch kollektiv zu gestalten. Es wäre inkonsequent, diese Autonomie zu gewähren [!] und gleichzeitig zu akzeptieren, dass sie später im Namen einer illiberalen Ideologie, die zufällig von der Mehrheit unterstützt wird, beschnitten werden könnte” (Rummens 2017: 557).

 

Es gibt also Akademiker, die meinen, man könne vom „einzelnen Bürger“ (wie jeder Mensch ist auch der “Bürger” immer ein Individuum!) nicht erwarten, dass er die Fähigkeit hat, seinem Leben die für ihn selbst („individually“) und für das postulierte „Kollektiv“ („collectively“), also vermutlich: die Gesellschaft, richtige Form zu geben, und deshalb könne man Bürgerrechte nicht unterschiedslos („indiscriminately“) jedem Bürger zuteilen. Das ist einigermaßen starker Tobak, wie man so schön sagt. Aber sie scheuen sich in der Regel davor, eine klare Antwort auf die Fragen zu geben, wer es warum sein sollte, der beurteilt, was Bürger können und was nicht, was sie können sollten und was nicht, wer aufgrund welcher Kriterien welchen Bürgern Bürgerrechte „zugestehen“ zu können glaubt und wer welchen nicht. Sie stellen diese Fragen in der Regel erst gar nicht. Sie meinen aber, sicher zu wissen, dass es nicht der “einzelne Bürger” sein kann – also jemand, wie sie selbst!

Auf der Basis der Art und Weise, wie „Populismus“ als Gefahr für die Demokratie beschrieben wird, kann man aber oft vermuten, welche Antwort die jeweiligen Autoren auf diese Fragen im Sinn haben:

Bei der Mehrzahl dieser Beschreibungen wird der „Anti-Elitismus“ von „Populisten“ betont oder sogar als Kernelement des „Populismus“ angesehen (und beklagt). Man darf daher annehmen, dass es eine „Elite“ sein soll, die als Sachwalter der Demokratie, fungieren soll, ja, gemäß der Beschreibungen durch die Autoren, die oben zitiert wurden, geradezu fungieren muss, denn diese Autoren betrachten Bürger ja als unfähig, Demokratie – jedenfalls die von den jeweiligen Autoren für „richtig“ gehaltene Form von Demokratie – zu pflegen, zu erhalten oder zu verbessern. Sie setzen dem „Populismus“ der Massen oder dem die Massen ver-führenden „Populisten“ ihren eigenen „Elitismus“ entgegen, also den Glauben, dass eine ausgewählte Gruppe von Leuten, denen sie Qualitäten unterstellen, die sie aus der Masse der Menschen herausheben soll, besser wisse, was für eine Gesellschaft als Ganzer „gut“ oder „richtig“ sei als andere Menschen und dieser ausgewählten Gruppe von Menschen deshalb besonderer Status und besondere Entscheidungs– bzw. Verfügungsgewalt über andere Menschen zukäme.

„Elitismus“ wird das Thema des dritten Teils unserer Serie über „Populismus, Elitismus und das Ringen um Demokratie“ sein.


Literatur:

Eiermann, Martin, Mounk, Yascha, & Gultchin, Limor, 2017: European Populism: Trends, Threats and Future Prospects. O.O.: Tony Blair Insitute for Global Change.

Filc, Daniel, 2020: European Populism and Minorities, S. 47-62 in: Pardo, Sharon, & Zahavi, Hila (Hrsg.): The Jewish Contribution to European Integration. Lanham: Lexington.

Finkielkraut, Alain, 1988: The Undoing of Thought. Claridge Press.

Krebs, Ronald R., 2021: Pluralism, Populism, and the Impossibility of Grand Strategy, S. 673-689 in: Balzacq, Thierry, & Krebs, Ronald R. (Hrsg.): The Oxford Handbook of Grand Strategy. Oxford: Oxford University Press.

Mudde, Cas, 2004: The Populist Zeitgeist. Government and Opposition 39(4): 541-563.

Mudde, Cas, & Kaltwasser, Cristóbal Rovira, 2017: Populism: A Very Short Introduction. Oxford: Oxford University Press.

Müller, Jan-Werner, 2017: Populism and Constitutionalism, S. 590-606 in: Kaltwasser, Cristóbal Rovira, Taggart, Paul. Espejo, Paulina Ochoa, & Ostiguy, Pierre (Hrsg.): The Oxford Handbook of Populism. Oxford: Oxford University Press.

Müller, Jan-Werner, 2016: What Is Populism? Philadelphia: University of Pennsylvania Press.

Nai, Alessandro, & Martínez i Coma, Ferran, 2019: The Personality of Populists: Provocateurs, Charismatic Leaders, or Drunken Dinner Guests? West European Politics 42(7): 1337-1367.

Panizza, Francisco, 2005: Introduction: Populism and the Mirror of Democracy, S. 1-31 in: Panizza, Francisco, (Hrsg.): Populism and the Mirror of Democracy. London: Verso.

Popper, Karl Raimund, (1994[1934]): Logik der Forschung. Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck).

Rummens, Stefan, 2017: Populism as a Threat to Liberal Democracy, S. 554-570 in: Kaltwasser, Cristóbal Rovira, Taggart, Paul, Espejo, Paulina Ochoa, et al. (Hrsg.): The Oxford Handbook of Populism. Oxford: Oxford University Press.

Taggart, Paul, 2019: Populism and ‘Unpolitics’, S. 79-87 in: Fitzi, Gregor, Mackert, Jürgen, & Turner, Bryan S. (Hrsg.): Populism and the Crisis of Democracy. Volume 1: Concepts and Theory. London: Routledge.



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