Der Rechtsstaat ist zerstört: Wilfried Schmitz über COVID-19 Impfpflicht für Soldaten, ignorante Richter und das Ende der Demokratie

In den letzten Monaten und Jahren war viel von den westlichen Werten und der Demokratie die Rede. Und diejenigen, die am lautesten beides im Mund führen, sind offenkundig diejenigen, die beides mit Lust an der Freude zerstören, einfach nur dadurch, dass sie mit ihren politischen Spleens jeden Bereich des öffentlichen Lebens unterlaufen und jede Funktion, die Institutionen in einer Gesellschaft erfüllen, unter das Primat ihrer Ideologie stellen. Ehen werden zu Gleichgeschlechts-Zweiheiten ohne biologischen Zweck. Schulen werden zu Indoktrinationsanstalten, die vermitteln was man zu denken hat, nicht, wie man denkt. Hochschulen werden zu ideologischen Müllkippen für profilneurotische Nichtse umfunktioniert und, was mit Sicherheit das Schlimmste dieser Ideologisierung des öffentlichen Lebens ist, das Rechtssystem wird dazu missbraucht, die eigene Ideologie nun als Recht auszugeben. Und es regt sich kaum Widerstand unter Staatsanwälten und Richtern.

Mit dem Rechtssystem geht die Demokratie, denn die einzige Waffe, die Bürger letztlich gegen ein übergriffiges Regime, das sich als Regierung etabliert hat, haben, ist das Rechtssystem, die Möglichkeit, ihre Grundrechte einzuklagen. Die Möglichkeit, Regierungen Grenzen zu ziehen. Entfällt diese Möglichkeit, weil sich Richter und Staatsanwälte auf die Seite des Regimes schlagen, weil sie ideologische Sprüche absondern, kein Recht mehr sprechen, dann ist damit die Demokratie zerstört. Und damit wir uns richtig verstehen: Es gibt dann kein Zurück.

Wie sollte es aussehen?

Will man die Richter, die Ideologie dem Recht vorziehen, umerziehen, sie über Nacht vom System-Sykophanten zum Rückgrat bewerten Menschen mit Prinzipien machen? Und selbst wenn das möglich wäre, blieben die zwischenzeitlich etablierten Belohnungsstrukturen bestehen, die den Rektalkünstler belohnen, egal ob er seiner Beschäftigung an einer Schule, einer Hochschule, einem Bundesamt oder einem Gericht nachgeht, und jeden, der abweicht, bestrafen. Die Alliierten hatten ein solches Problem nach dem zweiten Weltkrieg.

Sie haben es nicht gelöst. Wir sehen die Folgen davon heute.

Es war der 7. Juli 2022, an dem Wilfried Schmitz, wie er sagt, von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vollkommen unvorbereitet getroffen wurde, ein Beschluss, der in der Pressemeldung, die man bei Fokus Online schon hatte, bevor der Beschluss überhaupt verkündet wurde, klingt wie Häme.

Der Dienstherr von Soldaten, das Bundesministerium für Verteidigung, so steht in dem Beschluss, sei für die Gesundheit der Soldaten verantwortlich und könne nach EIGENEM ERMESSEN festlegen, welche vermeintliche Schutzimpfung für einen Soldaten das Beste, sei und der Soldat hat hinzunehmen, was – bringen wir es einmal auf den Punkt: ein Hirni in einem Ministerium aus vorgeschobenen gesundheitlichen und tatsächlich ideologischen Gründen Soldaten gerade in die Oberarme spritzen will. Dass diese Argumentation dem Missbrauch Tür und Tor öffnet, scheinen die Berobten beim Bundesverwaltungsgericht nicht bemerk zu haben [dazu kommen wir an anderer Stelle], nein, sie schreiben munter weiter, dass das Bundesverteidigungsministerium mit der Anordnung verpflichtender COVID-19 “Impfungen”, seinen Ermessensspielraum über die Gesundheit der Soldaten nicht überschritten habe, Letztere sich daher – entsprechend ihrer Dienstpflicht – impfen zu lassen haben.

Irgendwie kommen die Bundesverwaltungsroben zu dem Schluss, dass die Impfbrühen, die in Deutschland verspritzt werden, hauptsächlich Comirnaty von Pfizer/Biontech und Spikevax von Moderna, einen Schutz gegen SARS-CoV-2/Omikron bieten würden und dass dieselben Brühen für eine erhebliche Anzahl von Nebenwirkungen, die von Kopfschmerzen und Erbrechen über Thrombosen, Hirnschläge und Herzstillstand bis zum dadurch ausgelösten Tod reichen, verantwortlich sind, das ist den Richtern in ihrer ideologischen Bubble, in der sie sich so unmenschlich wohl zu fühlen scheinen, nicht einmal eine Erwähnung wert.

Um es auf den Punkt zu bringen. Die Bun[t]desverwaltungsrichter haben entschieden, dass Soldaten es erdulden müssen, mit Impfbrühen traktiert zu werden, von denen ihnen so gut wie kein Nutzen entsteht, denn sie sind in der Regel in einer Altersgruppe, der von SARS-CoV-2 nicht einmal ein Hauch von Gefahr droht. Es liegt nach Ansicht der Bundesverwaltunsgsrichter im Ermessensspielraum des Bundesverteidigungsministeriums, Soldaten dazu zu zwingen, eine vermeintliche Impfung gegen COVID-19 zu erdulden, obschon es zwischenzeitlich Unmengen von Belegen gibt, die zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, die Soldaten mit dieser Injektion krank zu machen, höher ist als die Wahrscheinlichkeit, sie vor schwerer Erkrankung zu schützen. Die Bundesverwaltungsrichter sehen kein Problem darin, dass die COVID-19 Spritzbrühen von Pfizer/Biontech und Moderna keine Impfstoffe, sondern gentherapeutische Medikamente sind, die nach wie vor einen experimentellen Charakter haben, da es KEINERLEI Daten zu Langzeitfolgen von dem, was als mRNA-Impfstoffe fehlbezeichnet wird, gibt.

Dass COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien NICHT vor schwerer Erkrankung schützen, das könnte selbst ein Bundesverwaltungsrichter, immer vorausgesetzt, er ist des Lesens mächtig, im Eigenstudium herausfinden:

Fraiman, Joseph, Juan Erviti, Mark Jones, Sander Greenland, Patrick Whelan, Robert M. Kaplan, and Peter Doshi (2022). Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults. Vaccine (2022).

Dass COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien eine Unmenge von Nebenwirkungen hervorrufen, viele davon schwer, manche davon tödlich, selbst das ist außerhalb einer sich selbst verdummenden Blase kein Geheimnis mehr. Wir berichten seit Jahren davon, die wissenschaftliche Literatur, in der eine entsprechende Kausalitäten zwischen oft genug COVID-19 Gentherapie und Tod hergestellt wird, ist so zahlreich, dass wir mit der Aufarbeitung derzeit nicht mehr hinterherkommen und dass der Nutzen einer COVID-19 Impfung / Gentherapie in keinem Verhältnis mehr zum Schaden steht, das Pfeifen die Spatzen mittlerweile von öffentlich-rechtlichen Dächern.

Malhotra, Aseem (2022). Curing the pandemic of misinformation on COVID-19 mRNA vaccines through real evidence-based medicine – Part 1. Journal of Insulin Resistance 5(1).

Und weil das noch nicht reicht, schreiben die Bundesverwaltungsrichter in aller Häme, Bösartigkeit, Dummheit oder ideologischen Verblendung das Folgende in ihre Pressemeldung:

“dass jeder Soldat verpflichtet ist, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden. Dies hat seinen Grund darin, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen (Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in besonderen naturräumlichen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwartet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt beiträgt”

Weil durch die körperliche Nähe, der Soldaten ausgesetzt sind, ein “besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten” besteht, deshalb finden die Bundesveraltungsrichter einen Impfzwang mit einer Spritzbrühe, die weder Ansteckung noch Verbreitung verhindern kann, die, nicht einmal den so verzweifelt beschworenen Schutz vor schwerer Erkrankung bereitstellt (siehe Kasten), als geboten. Man weiß nicht, ob die Bundesverwaltungsrichter selbst eine Travestie auf Richter sind oder durch ideologische Führung Recht zu einer Travestie machen. Es ist auch egal, zerstört ist das Rechtssystem durch diesen Beschluss allemal.

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Vieles von dem, was wir einleitend geschrieben haben, kommt im folgenden Video, einem Interview das Gordon Pankalla mit Wilfried Schmitz geführt hat, zur Sprache. Schmitz ist der Anwalt, der die beiden Offiziere der Luftwaffe vertreten hat, die vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den vom Bundesverteidigungsministerium verhängten Impfzwang geklagt und vorerst verloren haben. Indes ist das Verfahren damit nicht beendet, denn Schmitz hat, wie er im Interview ausführt, eine Anhörungsrüge erhoben, weil die Bundesverwaltungsrichter nach mehreren Tagen Beweisaufnahme, in deren Verlauf sie all das, was über die Nichtwirkung von Pfizer/Biontechs/Modernas Goldeseln bekannt ist, hätten lernen können, einen Beschluss erlassen haben, den man nur erlassen kann, wenn man der Beweisaufnahme nicht beigewohnt hat oder die Beweisaufnahme ohnehin nur als Feigenblatt für ein Weisungsurteil gedient hat, das schon fertig war, bevor die Verhandlung überhaupt begonnen wurde.

In der Tat spricht aus unserer soziologischen Sicht sehr viel dafür, dass das ganze Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine “foregone conclusion” war, eine Angelegenheit, die bereits entschieden war, bevor auch nur ein Satz im Verfahren gesprochen wurde, ein Prozess, den sich die Bundesverwaltungsrichter gezwungen gesehen haben, durchzuführen, um den zunehmenden öffentlichen Druck, der sich als Folge der zahllosen Meldungen über Impfschäden aufgebaut hat, abzulassen, im Rahmen eines Scheinprozesses, mit Schein-Beweisaufnahme und Schein-Urteil. Dafür spricht nicht nur, dass die Beweisaufnahme spurlos an den Richtern vorbeigegangen ist. Dafür spricht auch, dass Fokus Online den letztlich verkündeten Beschluss, dass Soldaten der Impfpflicht unterliegen schon kannte, bevor er überhaupt verkündet wurde. Man wollte also größtmögliche Öffentlichkeitswirksamkeit für das die Regierungslinie bestätigende “Urteil” aus Leipzig herstellen. Dafür spricht, dass die schriftliche Begründung des Beschlusses, den die Richter am 7. Juli 2022 verkündet haben, bis heute noch nicht vorliegt. Dafür spricht, dass ein anderes Urteil zu einem kleinen gesellschaftlichen Beben geführt hätte, dass letztlich jeden ideologischen Versuch, die vermeintliche Pandemie auch weiterhin für die eigenen Zwecke auszuschlachten, zunichte gemacht hätte. Dafür spricht, dass das, was abweichende Urteile erfordern, nämlich Rückgrat, bei denen, die es durch die Ochsentour, die im Verwaltungsgericht beginnt, über Stationen bei Amtsgerichten und Landgerichten, wieder zurück in den Verwaltungsgerichtszug und dann irgendwann zum Bundesverwaltungsgericht führt, allein durch den Prozess ihrer Ernennung als Leute ausgewiesen sind, von denen mit Sicherheit keine Rechtsmeinung zu erwarten ist, die die gesellschaftliche Ordnung, wie sie die Regierung festzurren will, umstürzt. Und schließlich spricht dafür, dass Bundesverwaltungsrichter in der Regel aus einer gesellschaflichen Strata stammen, in der Mut eine seltene Eigenschaft, Kritik ein soziales Spiel ohne Konsequenz und Rückgrat ein der Karriere hinderlicher Bestandteil des eigenen Körperbaus sind.

Kurz: Das Urteil hat uns nicht verwundert.
Dass es Wilfried Schmitz verwundert hat, spricht für ihn. Er gehört offensichtlich zu denjenigen Juristen, die am Recht interessiert sind, die wissen, dass ohne Recht keine Demokratie möglich ist, und die deshalb mit viel persönlichem Engagement, persönlicher Leidenschaft und Mut dabei sind, wenn es darum geht, Recht zu verteidigen. Bis sie dann desillusioniert werden …

All das findet sich im folgenden Interview, das darüber hinaus Einblicke in das gibt, was derzeit das Hauptproblem emanzipativer Bewegungen, die die individuelle Freiheit und die damit verbundenen Grundrechte verteidigen, zu sein scheint: Opportunismus. Leute, denen es nicht um die Sache geht, die vielmehr die Sache instrumentalisieren wollen, um damit reich zu werden. Dass solche Opportunisten für Regime eine tolle Sache sind, weil man sie in Bewegungen einpflanzen und fortan beobachten kann, wie sich die jeweilige Bewegung von innen heraus selbst zerstört, das muss wohl nicht unbedingt betont werden.

Wir bedanken uns bei Wilfried Schmitz für den Hinweis auf sein Interview mit Gordon Pankalla.
Neben der Version, die wir für diesen Post gesichert haben, findet sich das Interview noch auf

 


Der Beitrag ist in unserer Reihe “Furchtbare Juristen” erschienen.

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