Verantwortungslos: Richter bestätigen Lauterbach, dass seine Aussagen irrelevant sind

Juristen-Rabulistik hat zuweilen richtig deftige Prämissen:

Auf den ersten Blick hat sich Karl Lauterbach, der sich nicht nur auf Twitter, wie wir gerade erfahren haben, sondern auch im normalen Leben als “Prof. Dr. med. Karl Lauterbach” ansprechen oder vertreten lässt, vor dem Landgericht Ellwangen durchgesetzt. Eine Klage auf Unterlassung, die Markus Haintz gegen Lauterbach angestrengt hat, wurde abgewiesen.

Auf den zweiten Blick haben die Richter dem “bekannten SPD-Politiker” attestiert, dass eine Aussage über Nebenwirkungen von COVID-19 Impfstoffen / Gentherapien, die er auf Twitter getroffen hat, egal ob sie “wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational” sei, den Status einer Meinungsäußerung habe, mehr nicht.

Es geht um diese Aussage von Lauterbach:

“Stimmt. Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und
das vieler anderer retten kann. Daher bin ich pessimistisch was freiwillige Opfer für den Klimaschutz betrifft“ (Anl. K 1, Bl. 14 e-Akte)”

Diese Aussage und weitere Aussagen, die auf denselben Prämissen basieren, hat Lauterbach seither in verschiedenen Variationen wiederholt, etwa in der Variante:

Die Prämissen, auf denen die Aussage basiert, um die vor dem Landgericht Ellwangen gestritten wurde,  “weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann”, sie sind einfach zu benennen:

  • COVID-19 Impfungen / Gentherapien haben KEINE negativen Effekte.
  • COVID-19 Impfungen / Gentherapien schützen das eigene Leben und das Leben anderer, verhindern also Ansteckung mit UND Transmission von SARS-CoV-2
  • Wer sich nicht impfen lässt, nimmt in Kauf, dass er den Tod anderer Menschen verursacht.

Viel tiefer in den Sumpf der totalitären, auf die Annahme eigenen umfassenden Wissens gebaute Menschenverachtung kann man nicht mehr sinken und weiter von der Wirklichkeit wie Karl Lauterbach mit dieser Aussage und diesen Prämissen kann man auch nicht entfernt sein. Für alle Prämissen ist das jeweilige Gegenteil korrekt.

An diesen Prämissen hat Markus Haintz Anstoß genommen, vermutlich war er auch der Ansicht, dass Polit-Darsteller wie Lauterbach, die von sich denken, politische Elite zu sein, mehr zu wissen als andere, diesem Anspruch auch gerecht werden müssen, ihn nicht einfach nur erheben können, kurz: Dass auch ein Polit-Darsteller nicht einfach alles behaupten, nicht einfach jeden BS von sich geben kann.

Eine besondere Rolle hat dabei gespielt, dass die Behauptung von der “nebenwirkungsfreien Impfung” eine Tatsachenbehauptung darstellt, die nachweislich falsch ist, ebenso wie die Behauptung, man könne per COVID-19 Impfung das eigene und das Leben Anderer retten.

Man könnte, wenn man Demokratie als ein QUALITATIVES Regierungssystem begreifen würde, das Bewerber auf Positionen nur erfolgreich sein lässt, wenn sie eine Mindestanforderung an kognitive Fähigkeiten, Kompetenz und Empathie erfüllen,  argumentieren, dass Polit-Darsteller, die wie Karl Lauterbach aus ideologischen Gründen oder eben, weil er zu dumm ist, die Falschheit seiner Behauptung selbst zu erkennen, in einem entsprechenden qualitativ ausgerichteten Regierungssystem gar keine Chance hätten, überhaupt in eine Position zu gelangen, die ihnen die Möglichkeit öffentlicher Exposition und Aufmerksamkeit einräumt. Das brächte die Notwendigkeit mit sich, zu verhindern, dass ungeeigente Personen, die durch das Netz der Leistungsprüfung geschlüpft sind, auf Positionen oder in der Öffentlichkeit verweilen. Das wiederum hätte zur Konsequenz, dass man einen Mindestleistungsstandard an Bewerber um und Inhaber von öffentlichen Positionen anlegt, z.B. dass sie nicht eklatant falsche Behauptungen aufstellen bzw. die Wahrheit falscher Aussagen behaupten und auf dieser Grundlage andere verteufeln. Eine solche Mindestanforderung ist schon aus gesellschaftlichem Selbstschutz heraus notwendig, denn: Stellen Sie sich vor, welchen Schaden politische Akteure, die zu dumm sind, die Falschheit der eigenen Überzeugungen zu erkennen, anrichten können.

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn man verhindern will, dass Polit-Darsteller das demokratische System und vor allem den demokratischen Wettbewerb dadurch beschädigen, dass sie jeden Blödsinn als Tatsache ausgeben und keinerlei Wert darauf legen, nur korrekte, überprüfbar korrkete Aussagen zu formulieren, dann muss man an diese Polit-Darsteller einen entsprechenden Mindestmaßstab anlegen.

Der verantwortliche Richter der ersten Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen, der im schriftlichen Verfahren die Klage von Markus Haintz abgewiesen hat, ist offenkundig der Ansicht, dass man an Personen des öffentlichen Lebens keinerlei Mindeststandard anlegen müsse, dass man sie behandeln könne, wie jeden anderen Dummbabbler, der seine Unkenntnis als Meinung ausgibt, dass die Tatsache, dass Personen des öffentlichen Lebens zwangsläufig ein größeres Auditorium mit ihren Falschheiten erreichen, irrelevant sei, was die Prämisse voraussetzt, dass dieses Auditorium in seiner Mehrheit entweder nicht an wahren Aussagen, sondern nur an emotionalen Wohlfühlinhalten interessiert ist oder ohnehin weiß, dass man Polit-Darsteller wie Karl Lauterbach nicht ernstnehmen und schon gar nicht trauen kann.

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Das steht sehr deutlich in der Begründung des Urteils:

  • die Aussage Lauterbachs sei nicht rechtswidrig, vielmehr “vom Recht auf freie Meinungsäußerung” gedeckt.
  • Meinungen, so schreibt der Richter, genössen den Schutz des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, ohne dass es dabei auf “deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme”.
  • Dieser Schutz bestehe auch dann, wenn eine Meinung überpointiert zum Ausdruck gebracht werde, also z.B. dann, wenn eine nachweislich falsche Behauptung benutzt wird, wie Lauterbach dies hier tut, um Menschen nicht nur ins Unrecht zu setzen, sondern zu potentiell den Tod von Mitmenschen in Kauf nehmenden Monstern stilisiert werden.
  • Zudem sei die Aussage von Lauterbach im Meinungskampf erfolgt und Meinungskampf zeichnet sich offenkundig dadurch aus, dass “anything goes”, keine Aussage zu dumm oder zu falsch ist, als dass man sie nicht vorbringen kann, um die Dümmsten unter den Dummen auf die eigene Seite zu ziehen, oder wie es im Urteil heißt:

    Äußerungen im politischen Meinungskampf nehmen dabei grundsätzlich weder Neutralität noch ein Vertrauen in deren Objektivität in Anspruch (BGH, Urteil vom 11. März 2008, VI ZR 7/07, Rn. 31, juris; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712; BGHZ 91, 117, 122).

    Höchstrichterlich befürwortetes Lügen von Polit-Darstellern. Ein Bemühen um Wahrhaftigkeit, darum eine Grundlage in Realität, nicht in ideologischem Mist zu finden, ist nicht ersichtlich.

  • Und dann kommt die Ausführung, die auf Karl Lauterbach passt, wie die Faust aufs Auge:

    “Meinungen sind im Unterschied zu (reinen) Tatsachenbehauptungen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1982 – 1 BvR 1376/79 –, BVerfGE 61, 1-13, Rn. 15). Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist.”

    Was der Landrichter aus Ellwangen hier niedergeschrieben hat, ist nicht nur wegen der Definition einer Meinung als Meinung, die eine Meinung beinhaltet, bemerkenswert, es ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil eine Meinung, die als Tatsachenaussage ausgegeben wird, wie es Lauterbach in seinem Tweet getan hat, dennoch Meinung bleibt, und zwar dann, wenn sie falsch ist. Mit solcher Rabulistik kann man jedes Rechtssystem ins Lächerliche überführen. Die Aussage “weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann” ist also nach Ansicht des Landrichters deshalb eine “Meinung”, weil sie ein “Element des Dafürhaltens oder des Meinens” beinhaltet, also auf deutsch, weil er keine Lust hat, es anders zu sehen. Vielleicht hätte er diese Lust bei einem anderen als Lauterbach gehabt, bei Sucharit Bhakdi vielleicht oder bei einem normalen Bürger, der der Meinung ist, sein N sei ein N und kein Z, also dann, wenn ihm sein juristischer Lehnherr Urteilsvorgaben macht. Im Falle von Karl Lauterbach hat er diese Lust jedenfalls nicht gehabt.

Geschäftsverteilungsplan Landgericht Ellwangen

Bleibt noch nachzutragen, dass der Landrichter der Ansicht ist, die Aussage von Lauterbach sei im Rahmen eines “geistigen Meinungskampf[es]” gefallen. Seit wir diesen Begriff gelesen haben, “geistiger Meinungskampf” fragen wir uns, was das sein soll, ein “geistiger Meinungskampf”. Streiten die Teilnehmer an diesem Kampf mit ihren Meinungen in ihrem Geist, sofern sie einen haben, mit sich selbst? Ist der Meinungskampf gar keiner, sondern nur ein eingebildeter, ein im Geist stattfindender Meinungskampf?

Leere Hülsen wie dieser Begriff sind ein Markenzeichen für ein ideologisch missbrauchtes Rechtssystem, in dem eine bestimmte Form von System im Meer der Willkür zu finden ist, ein System, das bestimmte ideologische Schwerpunkte setzt, bestimmte Aussagen, von denen man nie weiß, welche es gerade sind, auf die ideologische Blacklist der Verfolgung setzt, als Aussagen, die gerade nicht vom “geistigen Meinungskampf” gedeckt sind. Ähnlichkeiten zwischen “geistigem Meinungskampf” und Doublethink sind vermutlich nicht zufällig:

“To know and not to know, to be conscious of complete truthfulness while telling carefully constructed lies, to hold simultaneously two opinions which cancelled out, knowing them to be contradictory and believing in both of them, to use logic against logic, to repudiate morality while laying claim to it, to believe that democracy was impossible and that the Party was the guardian of democracy, to forget whatever it was necessary to forget, then to draw it back into memory again at the moment when it was needed, and then promptly to forget it again, and above all, to apply the same process to the process itself—that was the ultimate subtlety: consciously to induce unconsciousness, and then, once again, to become unconscious of the act of hypnosis you had just performed. Even to understand the word—doublethink—involved the use of doublethink.”

Ganz im Einklang mit “Doublethink” sind Polit-Darsteller furchtbar gekränkt, wenn sie nicht ernstgenommen werden, nehmen es unheimlich übel, wenn sie – wo sie sich doch als Elite fühlen – aus ihrer Sicht verächtlich gemacht werden, wenn “Populisten” fordern, dass sie sich herniederlassen und Politik für den Pöbel machen, während sie jede Verantwortung für das, was sie aus einer ideologischen Laune und der sie beherrschenden Feindschaft gegenüber den meisten Menschen von sich gegeben haben, ablehnen, für sich dann in Anspruch nehmen, nicht nur Pöbel, sondern schlimmer noch im Meinungskampf, im geistigen Meinungskampf zu sein, ein Zustand, in dem es manchen dann offenkundig erlaubt ist, Lügen mit der Inbrunst des Verkünders von Wahrheiten in die Welt zu schreien, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Aber immerhin wissen wir seit dem Urteil aus Ellwangen, dass man Polit-Darstellern nicht trauen kann, denn was sie von sich geben, ist nichts, was mit besonderer Sorgfalt, wie es der öffentlichen Position, die sie innehaben, angemessen wäre, auf Korrektheit gepfrüft ist, im Gegenteil, wenn Politiker sich im “Meinungskampf” im “geistigen Meinungskampf” wähnen, dann muss man davon ausgehen, dass sie jede Lüge, jeden Bullshit, von dem/der sie denken, einen Blumentopf bei Wählern gewinnen zu können, verbreiten.

Demokratie als System, das die erfolgreichsten Lügner prämiert. Lügner, die dann auf Basis ihrer Lügen das Leben anderer zerstören.

Richter halten das offenkundig für erstrebenswert.
Wir nicht.

Das komplette Urteil kann hier nachgelesen werden.



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