AfD-Daten – Wer betrügt: Ärzte, die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung?

Das einzige, was sicher ist, ist, dass Betrug vorliegt.
Der Betrug kann von unterschiedlichen Tätern begangen werden.
Wir wollen in diesem Post die Tätergruppe eingrenzen.

Um zu belegen, dass die Daten der AfD, die einen sprunghaften Anstieg bei plötzlichen Todesfällen für das Jahr 2021 zeigen, falsch sind, hat das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung die folgende Abbildung ins Netz gestellt:

Wir haben versucht, diese Abbildung für die Abrechnungscodes R96 “Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden”, R98 “Tod ohne Anwesenheit einer anderen Person” und R99 “Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursache” und die Jahre 2016 bis 2021 zu replizieren, und zwar auf Grundlage des Datensatzes, der der AfD zur Verfügung gestellt wurde und den ein Leser von ScienceFiles dankenswerter Weise so aufbereitet hat, wie man erwartet hätte, dass er von der KBV geliefert wird.

Die folgende Abbildung ist das Ergebnis:

Wie man sieht, können wir die Ergebnisse für das Jahr 2021, die in der Abbildung des ZI veröffentilcht sind, replizieren, aber für die Vorjahre nicht.

Die Erklärung, die das ZI für die Abweichung angeboten hat, die lautet: Der Datensatz, der der AfD übermittelt worden sei, basiere auf Leuten, für die im Jahr 2021 ein ärztliche Leistung als Folge einer Impf-Nebenwirkung nach den Codes T88.1, T88.0, U12.9 oder Y59.9 abgerechnet wurde, oder in den Worten des ZI:

“Im ersten Schritt waren die Daten aller gesetzlich Krankenversicherten gefordert, die 2021 eine ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkungen (Kodierungen T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9) erhalten haben”

Leute, für die im Jahr 2021 eine Nebenwirkung nach einer Impfung, also in den meisten Fällen einer COVID-19 “Impfung” abgerechnet wurde, können, so heißt es beim ZI weiter “logischerweise” nur im Jahr 2021 [oder danach] gestorben sein. Das macht Sinn. Ebenso macht es Sinn, dass diese Leute nicht in den Jahren davor verstorben sein können, denn für denjenigen, für den im Jahre 2016 mit  dem Code R96 “Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden” eine ärztliche Leistung abgerechnet werden kann, für den kann natürlich 2021 keine ärztliche Leistung zur Moderierung von Nebenwirkungen abgerechnet werden.

Aber genau das ist im Datensatz, der der AfD zur Verfügung gestellt wurde, der Fall:

Quartal R96.0 R66.1 R98 R99
2016-1 151 32 27 1,014
2016-2 163 38 33 985
2016-3 132 29 28 933
2016-4 151 31 19 967
2017-1 177 30 20 1,128
2017-2 145 38 19 1,063
2017-3 138 34 21 1,023
2017-4 164 35 24 1,009
2018-1 181 37 22 1,146
2018-2 153 33 15 1,055
2018-3 167 40 16 1,092
2018-4 166 34 15 1,102
2019-1 194 62 18 1,425
2019-2 203 51 15 1,288
2019-3 207 64 14 1,439
2019-4 213 50 12 1,374
2020-1 206 51 17 1,417
2020-2 164 56 17 1,134
2020-3 209 56 22 1,215
2020-4 251 100 19 1,453
2021-1 2,804 1,300 138 5,467
2021-2 2,243 1,073 95 4,758
2021-3 2,361 1,088 125 4,822
2021-4 2,401 1,202 138 5,460
2022-1 2,485 1,250 97 5,499

Alle hier rot gesetzten Daten dürfte es nach der vom ZI behaupteten Logik der Datenauswahl NICHT geben, denn jemand für den 2021 eine Abrechnung von Behandlungskosten, die aufgrund von Nebenwirkungen nach Impfung angefallen sind, erfolgt ist, der kann nicht in den Jahren davor verstorben sein. Er kann im Jahr 2022 verstorben sein, aber nicht im Jahr 2019.

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Somit kann man mit Sicherheit feststellen, dass etwas nicht stimmt. Die Frage ist, was stimmt nicht?
Hier gibt es drei Möglichkeiten.

  • Die Abbildung des ZI, die oben dargestellt ist, ist nachträglich zusammengeschustert und stimmt nicht mit den Daten, die beim ZI vorhanden sind, überein.  D.h. die Daten, die die AfD veröffentlicht hat, stimmen nicht nur für die Jahre 2021 und 2022, sie stimmen auf für die Vorjahre.
  • Die Daten des KBV sind fehlerhaft und enthalten tausende falscher Angaben, die gegenüber Krankenkassen abgerechnet werden. D.h. die Daten, die die AfD veröffentlicht hat, stimmen nur für die Jahre 2021 und 2022. Die Vorjahre basieren auf fehlerhaften Angaben der KBV.
  • Die Daten des KBV zeigen großangelegten Abrechnungsbetrug, denn mindestens die Leistungen, die in den rot unterlegten Feldern geltend gemacht werden, wurden nie erbracht. D.h. die Daten, die die AfD veröffentlicht hat, stimmen nur für die Jahre 2021 und 2022. Die Vorjahre basieren auf fehlerhaften Angaben von Ärzten.

Im ersten Fall handelt es sich um Betrug, der vom ZI ausgeht.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine Bereicherung der Kassenärzlichen Bundesvereinigung, die Fehleingaben gegenüber Krankenkassen abrechnet, die erfolgten Zahlungen aber offenkundig einbehält.

Im dritten Fall handelt es sich um Abrechnungsbetrug, der von Ärzten ausgeht.

Was darf es sein in dieser Bananenrepublik 2.0, die auf die verschiedensten Formen von Korruption gebaut ist?

Es kann auch sein, dass der AfD absichtlich ein Datensatz übermittelt wurde, der zahllose Falschangaben enthält, so wie es möglich ist, dass die Datenabteilung bei der KBV von Leuten bevölkert ist, die nicht in der Lage sind, einfachste Auszählungen geschweige denn korrekte Erfassung von Daten vorzunehmen. Das würde indes nichts daran ändern, dass gegenüber Krankenkassen Leistungen abgerechnet werden, die nie erbracht wurden, zu Gunsten von welchem Betrüger auch immer.



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