Impfopfer? Dein Pech. Fortschritt [und Pharma-Profit] fordert eben Opfer [so das LG Mainz]

Zu Zwecken der Mustererkennung:

Im Strafverfahren gegen Dr. Heinrich Habig am Landgericht Bochum:

Staatsanwalt: weiblich
Oberstaatsanwalt: weiblich
Vorsitzender Richter: weiblich

Im Zivilverfahren über die Klage der Zahnärztin Pia Galler-Aksoy, die nach dem COVID-19 Shot von AstraZeneca auf einem Ohr taub ist, entscheiden die Richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz, also, laut Geschäftsverteilungsplan:

Vorsitzende Richterin Follmann
1. Beisitzer: Richterin Gast
2. Beisitzer: Richterin Tawinski bis 31. März 2023, ab 1. April: Richter Henrich

Der Fall von Galler-Aksoy ist klar.
Ihr Impfschaden ist anerkannt.
Dennoch behauptet AstraZeneca als beklagtes Unternehmen, es gebe bislang keine Studien, die einen Zusammenhang zwischen Hörverlust auf einem oder zwei Ohren und dem COVID-19 Shot des Unternehmens zeige.

Das ist, wer hätte es gedacht, eine Lüge.

Tsetsos, Nikolaos, Alexandros Poutoglidis, Konstantinos Vlachtsis, Adamantios Kilmpasanis, Spyridon Gougousis, and Konstantinos C. Vlachtsis (2021). Sudden sensorineural hearing loss following the second dose of COVID-19 vaccine. Cureus 13(8).

Schon 2021 berichten Tsetsos et al. den Fall einer 61jährigen, die zwei Tage nach der zweiten Dosis von AstraZeneca Vaxzevria einen fast vollständigen Hörverlust auf dem rechten Ohr erleidet. Die Frau hat keinerlei sonstige Leiden, die mit dem Gehör in Verbindung stehen, sie hat keinerlei Risikofaktoren, die eine Thrombose verursachen können. Sie ist nicht dick, raucht nicht, trinkt nicht, hat keinen Bluthochtruck. Der einzige bekannte, eine Thrombose verursachende Risikofaktor im Leben der Frau ist der COVID-19 Shot von AstraZeneca. Wegen der “Impf”-Geschichte der Frau ziehen die behandelten Ärzte einen Neurologen hinzu. Eine Magnetresonanztomographie des Gehirns bleibt indes unauffällig. Eine Untersuchung der Arteria labyrinthi fand nicht statt. Da keine andere Ursache für den Gehörverlust in Betracht kommt, gehen die Autoren davon aus, dass AstraZenecas Spritzbrühe dafür verantwortlich ist. Die Hörfähigkeit der Frau ist auch Wochen nach der Behandlung nicht vollständig wieder hergestellt.

Man würde denken, die Klage auf 150.000 EUR Schmerzensgeld vor dem Mainzer Landgericht sei eine klare Sache.
Ist sie auch.

Die verantwortliche Richterin setzt ihre Maske auf, weil sie offenkundig zur hysterischen Zunft gehört, eigentlich ein Grund, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen, und verkündet das Urteil: Die Klage von Galler-Aksoy wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens [siehe dazu den Bericht am Ende dieses Posts].

Die Begründung, die – vermutlich aus Gründen der Feigheit – in einer Pressemitteilung des Landgerichts Mainz nachgeliefert wurde [man muss dazu sagen, dass es durchaus Usus ist, dass Zivilrichter Verkündungstermine ansetzen, zu denen sie nur erscheinen und den Daumen nach oben oder nach unten zu neigen. Indes ist der vorliegende Fall sicher einer, der es erfordert hätte, eine mündliche Urteilsbegründung vorzunehmen…], sie liest sich so [in Gänze]:

Klageabweisung im Verfahren gegen die AstraZeneca AB wegen möglicher Impfschäden

Am 21.08.2023 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz eine Klage wegen etwaiger Impfschäden gegen die AstraZeneca AB zurückgewiesen.

Die Klägerin hatte in dem Verfahren vorgetragen, durch die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff der Beklagten habe sie einen kompletten Hörverlust rechtsseitig erlitten. Sie hatte deshalb Schmerzensgeldansprüche in Höhe von mindestens 150.000,- € gegen die Beklagte geltend gemacht und einen Antrag auf Feststellung, dass auch künftige Schäden von der Beklagten zu tragen sind, gestellt.

Zur Begründung ihrer Klageabweisung hat die Kammer ausgeführt, ein pharmazeutisches Unternehmen hafte für seine Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz nur dann, wenn diese bei einer abstrakt generellen Abwägung ein negatives Nutzen/Risikoverhältnis aufwiesen. Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasse eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko des Arzneimittels für die Allgemeinheit.

Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil. Ob ein solches für die Klägerin persönlich bestanden habe, sei nicht erheblich, da es auf die Gesamtheit der potentiellen Anwender ankomme. Auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der Klägerin hätten die Vorteile des Impfstoffs bei der Bekämpfung der weltweit verbreiteten Covid 19- Gefahr [!sic] weiterhin das Risiko von Nebenwirkungen überwogen.

Der aus Vertretern sämtlicher 27 Mitgliedsstaaten zusammengesetzte Expertenausschuss für Humanmedizin der europäischen Arzneimittelkommission EMA habe am 13.10.2022 nach umfassender Prüfung aller wissenschaftlichen Daten und Erkenntnisse zum Impfstoff der Beklagten erneut dessen positives Nutzen/Risikoverhältnis bestätigt. Deswegen habe der Impfstoff am 31.10.2022 eine vorbehaltlose EU-weite Standardzulassung erhalten.

Nach Überzeugung der Kammer sei auch keine Rechtsgutsbeeinträchtigung infolge einer etwaigen unzureichenden Arzneimittelinformation eingetreten. Vorliegend könne dahinstehen, ob die Produktinformation zum maßgeblichen Zeitpunkt dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen habe, da sich die Kammer keine Überzeugung habe bilden können, dass bei der Klägerin ein Entscheidungskonflikt vorgelegen habe. Die Kammer sei nicht davon überzeugt, dass sich die Klägerin beim Wissen um das mögliche Auftreten von thromboembolischen Ereignissen nach der Impfung und/oder eines plötzlichen Hörverlust in seltenen Fällen nicht hätte impfen lassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Mainz, Urteil vom 21.08.2023, Az. 1 O 192/22

Ja.
Ein Urteil wie aus 1001nem Reich.

Folgen Sie uns auf TELEGRAM

Zunächst zu den eklatanten Fehlschlüssen, die sich aus der absurden Gegenüberstellung eines konkreten und BEKANNTEN Einzelfalls mit einem angenommenen und von Dritten behaupteten überwiegenden Nutzen für die “Gesamtheit der potentiellen Anwender” ergeben. Man fragt sich, welchen IQ ein Richter aufweist, der einen solchen Unfug schreibt, bei dem der bekannte Einzelfall aus der Menge ihm gerade bekannter Einzelfälle mit einer fiktiven Gruppe “potentieller Anwender” kontrastiert wird. Verglichen mit der Gruppe der potentiellen MENSA-Mitglieder ist ein Richter, der so einen Vergleich vornimmt, eher im Bereich von sechs Standardabweichungen nach links auf der IQ-Verteilung  zu finden. Das ist ein Schluss in der Logik der richterlichen Argumentation, eine 1:1 Übertragung. Es ist ein NICHT FALSIFIZIERBARER Schluss, was den Schluss, ebenso wie den Schluss aus der Urteilsbegründung zu einer schlichten Behauptung ohne empirischen Wert macht. Man könnte auch sagen, der zuständige Richter, nein, wollen wir doch im richtigen Geschlecht bleiben, die zuständige Richterin hat eine willkürliche Behauptung aufgestellt und diese Behauptung, weil sie sie aufgestellt hat, geglaubt. Autosuggestion, die in Gerichtssälen eigentlich nichts zu suchen hat.

Aber es passt zum Verweis auf die EMA, die Europein Medicines Agency.
Weil irgendwelche Leute bei der EMA, die zu 75% von Pharmaunternehmen finanziert wird, der Ansicht sind, dass die vielen Nebenwirkungen, die gemeldet werden, allein in der Datenbank der WHO sind es derzeit mehr als 10 Millionen, und die vielen Berichte über schwere Erkrankungen, die sich nach COVID-19 Shot einstellen [53 schwere Erkrankungen, die belegt sind] ignoriert werden können, ebenso wie die Legionen von Studien, die zeigen, dass keine der Spritzbrühen von Pfizer/Biontech/Moderna/AstraZeneca/Johnson&Johnson einen Schutz vor Ansteckung oder Übertragung bietet oder vor schwerer Erkrankung oder Tod schützt, deshalb glaubt die Richterin aus Mainz, dass man den belegten Impfschaden von Galler-Aksoy vom Tisch wischen könne.

Wie kommen solche Leute nur in Positionen an Landgerichten?
Gender-Programme?
Frauenförderung?

Was dem Urteil indes die Krone aufsetzt, ist der folgende Verweis:

“Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil. Ob ein solches für die Klägerin persönlich bestanden habe, sei nicht erheblich, da es auf die Gesamtheit der potentiellen Anwender ankomme.”

Eine wahrhaft tausendjährige kollektivistische Argumentation: um das glorreiche Kollektiv zu schützen, müssen eben ein paar Individuen über die Klinge springen. Persönliches Pech, aber:

Impfopfern, denen man vor COVID-19 Shot eingehämmert hat, dass sie, wenn sie sich nicht spritzen lassen, für den Tod von Oma verantwortlich sind, wird nun mit dem Hinweis, sie sollen sich nicht so anstellen, erklärt, der behauptete oder aus den Fingern gesogene Schutz des Kollektivs gehe vor persönlicher Gesundheit. Das große Ganze ist wichtiger als seine Teile. Wer hätte gedacht, derartige Mythologien eines kollektiven Gutes, das immer dann verschwindet, wenn man es auf der individuellen Ebenen abseits von persönlicher Vorteilnahme und Korruption sucht, im Jahre 2023 in Deutschland [of all places] wiederzutreffen, in historischer Kontinuität zu, nehmen wir Hermann Ullmann:

“Ich gebe, damit du gebest: dies die höchste Weisheit einer auf Individualismus gegründeten Gesellschaft. Ich gebe mich ganz, um aus der Gemeinschaft mein Ich gesteigert zurückzuempfangen: dies das eigentlich innerliche Erlebnis der Gemeinschaft”.

Nur eine Variation der Formulierung aus der Mainzer-Pressemeldung: Ich gebe mich ganz dem COVID-19 Shot hin, um der Gemeinschaft das Überleben zu erleichtern. Und wer weiß, vielleicht werde ich zum Impf-Märtyrer.

Geschrieben hat das Zitierte Hermann Ullmann, ein Journalist, der in der Weimarer Republik heftig am Bau dessen, was als Volkskonservatismus bekannt war, beteiligt war. Zu finden ist die Stelle auf Seite 81 seines Buches: “Das werdende Volk. Gegen Liberalismus und Reaktion.”

Oder wie wäre es mit Jonas Lesser, einem Jünger der Volksgemeinschaft:

Volksgemeinschaft! Die Jugend erhebt in hohem, höchstem Gefühl, wenn dieses Wort fällt, denn es ist ihr ein Wort, das schönste Vergangenheit über die entartete bourgeoise Epoche hinweg mit fruchtbar Zukünftigem verbinden soll. Es ist der heilige Wille der Jugend, das Ich münden und sich vollenden zu lassen im Wir. Denn sie weiß, dass an der Vereinzelung die Welt der Väter zerbrochen ist, nachdem sie sich immer mehr veräußerlicht und liberalistisch verhärtet hatte. Nur in der Gemeinschaft können ein Volk und jeder einzelne sich erfüllen und sein Leben steigern.” (Der Krampf findet sich auf Seite 132 in Lessers Buch “Von Deutscher Jugend”, das 1932 in Berlin erschienen ist)

Und zuweilen ist es eben notwendig, das Ich für das Wir zu opfern, das eigene Leben an die Frontlinie zu stellen, um das notwendig immer kleiner werdende Wir der Gemeinschaft zu schützen. Die Parallelen dieses absurden kollektiven Denkens aus 1000 deutschen Jahren mit dem absurden Denken, das in der Presseerklärung des Landgerichts Mainz als Urteilsbegründung verbreitet wird, sind frappierend. Damals wie heute gab es eine dünne Schicht von Leuten, deren “Ich” ganz offen vom Wir der anderen profitiert hat. Heute sind es Pharmaunternehmen und zunehmend Rüstungsunternehmen, damals waren es Rüstungsunternehmen und Chemieunternehmen …

Kontext:



Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
14 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Liebe Leser,

seit 2011 sind wir als zentrale Stelle zur Prüfung von nicht nur wissenschaftlichen Informationen für Sie da -

Unentgeltlich in all den Jahren.

Bislang sind wir in der Lage, unseren Aufwand über Spenden zu decken.

Damit das auch weiterhin so bleibt, benötigen wir Ihre Hilfe:

Unterstützen Sie bitte unsere Arbeit:

➡️Über Donorbox,
➡️unser Spendenkonto bei Halifax oder
➡️unsere sichere in den Blog integrierte Spendenfunktion.

Sie finden alle notwendigen Informationen hier:

ScienceFiles-Unterstützung

Vielen Dank!