HomeRechtssystemStrafrechtAlles für …D – die Katz oder: Ist der Spiegel “Nazi”: Strafanzeige gegen Spiegel-Reporter wegen Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen
September 15, 2023
Alles für …D – die Katz oder: Ist der Spiegel “Nazi”: Strafanzeige gegen Spiegel-Reporter wegen Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen
Ein Grundproblem politischer Justiz besteht darin, dass geltendes Recht instrumentalisiert werden soll, um den politischen Gegner straf-zu-verfolgen. Um Strafrecht instrumentalisieren zu können, muss man seinen Anwendungsbereich so verbreitern, dass der eigentliche Zweck eines Straftatbestands zwar mit Füßen getreten, seine Anwendung auf bislang normale und unbeanstandete Tätigkeiten oder Aussagen des politischen Gegners aber nunmehr möglich wird.
Indes, dieser ideologische Kunstgriff kommt mit einem Preis: Über kurz oder lang wird er dazu führen, dass Getreue aus dem eigenen ideologischen Lager oder unbescholtene und rechtstreue, vielleicht sogar nach wie vor -gläubige Bürger in das Fadenkreuz der ideologischen Ermittler aus politisch-instrumentalisierter Justiz geraten, weil sie, die Getreuen und die Bürger nicht mitbekommen haben, dass ein Straftatbestand gerade so ausgeweitet wurde, dass er nunmehr Allerweltshandlungen und -aussagen umfasst.
Staatsanwälte, die bereitwillig am Aushöhlen bestehender Rechtssätze im Dienste ihrer ideologischen Herren in den Justizministerien der Länder mitgearbeitet haben, stehen nun vor einem Dilemma: Halten Sie am Grundsatz: “Vor dem Recht sind alle gleich” fest, erweitern somit die Liste der Anklagbaren, Angeklagten und letztlich auch Verurteilten, denn der Zweck politischer Schauprozesse ist die Verurteilung, nicht die Führung des Prozesses, auf Personen aus dem eigenen ideologischen Lager und Bürger, die sich keiner ideologischen Abweichung schuldig gemacht haben, oder nicht? Erweitern Sie die Liste der Angeklagten, dann steht ihnen Ärger im eigenen ideologischen Haus und in der Bevölkerung ins Haus. Tun sie es nicht, dann entlarven sie sich als der politische Lakai, der sie sind und zeigen ganz offen, dass es nicht um die Durchsetzung von Recht, sondern um die Instrumentalisierung des Rechts zur Verfolgung politischer Gegner geht.
Vor einem solchen Dilemma steht ein Staatsanwalt in Halle, der sich mit der Strafverfolgung von Björn Höcke nicht nur politische Browniepoints verdienen will, sich vielmehr mit der Art und Weise, in der seine Strafverfolgungswut in einer Anklageschrift Ausdruck gefunden hat, bereits jetzt am Rande der Lächerlichkeit bewegt.
Dessen ungeachtet hat das Landgericht Halle die Anklage gerade zugelassen, nicht um selbst zu verhandeln, nein, man hat sie, weil Landrichter das kostengünstig tun können, an einen armen Tropf von Amtsrichter in Merseburg, vermutlich einen, der zeitlich befristet eine Amtsrichterstelle innehat und deshalb leicht erpressbar ist, verwiesen. Der kann sich nun damit herumschlagen, ob der Ausdruck, “Alles für Deutschland”, eine Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen darstellt (§ 86a StGB).
Für diejenigen, die in solchen Dingen nicht so beschlagen sind, wie z.B. manche Grüne, die wandelnde Lexika verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu sein scheinen, und jederzeit deren Verwendung heraushören oder -lesen können: “Alles für Deutschland” war eine Parole der SA. Zwar wurde die SA 1934 in der Nacht der langen Messer [30. Juni / 1. Juli] komplett ihrer Führung entledigt. Offiziell wurden 83 Führer der SA und andere Leute wie Kurt von Schleicher oder Gregor Strasser von der SS unter Leitung von Heinrich Himmler ermordet. Inoffiziell liegt die Zahl der Opfer wohl eher in der Gegend von mindestens 150 Mordopfern. Die Parole “Alles für Deutschland”, von der nicht wirklich bekannt ist, ob sie nach dem erheblichen Bedeutungsverlust der SA [die Sturmabteilung schrumpfte von rund 4,5 Millionen Mitgliedern auf 900.000] nach dem sogenannten Röhm-Putsch von 1934 überhaupt noch weite Verbreitung gefunden hat, gilt weiterhin als verfassungsfeindlich [Wer es weiß, bitte als Kommentar; soweit uns bekannt, ist das Motto eher Teil eines “SA-Gesetzes, das “Gehorsam bis zum Tode dem Obersten S.A.-Führer Adolf Hitler! Gut und Blut, Leib und Leben, alles für Deutschland!” von den Braunhemden fordert, so jedenfalls hat es Ernst Röhm in einem Beitrag für die “Monatsschrift für Kulturpolitik und zwischenstaatliche geistige Zusammenarbeit” aus dem Jahre 1934, der kurz vor seiner Ermordnung erschienen ist, formuliert.]
Als solche, ist diese Parole, die Reihe aus Indefinitpronomen, Präposition und Hauptwort somit in Deutschland geächtet. Man kann über den Sinn des Verbots der Nutzung bestimmter Worte lange diskutieren. Belassen wir es bei dem Hinweis, dass die unter Strafe-Stellung der Verwendung von “Alles für Deutschland” einen Essentialismus voraussetzt, der diese drei Worte der deutschen Sprache in der nämlichen Abfolge für alle Ewigkeit “nationalsozialisiert”. Das ist eine große Ehre, die das Strafrecht den Nazis zuteil werden lässt, wird doch dadurch, dass jede anderweitige Verwendung, sofern nicht explizit erklärt, wie in diesem Beitrag: “Wir verwenden “Alles für Deutschland”, aber wir verwenden es nicht im Sinne der SA, sondern um die Verwendung von “Alles für Deutschland” zu diskutieren”, ausgeschlossen wird, den Nazis noch fast 80 Jahre nach ihrem Ende eine Definitionsgewalt über den Sprachgebrauch zugewiesen.
Aber natürlich benötigen diejenigen, die so furchtbar gute Antifaschisten zu sein glauben, derartige Begriffe, um ihre “Gutheit” zu feiern. Als Kollateralschaden sind diese Leute dafür verantwortlich, dass die Kombination der drei Worte dem deutschen Sprachschatz entzogen und ihrem ideologischen Zweck anheim gestellt wurde – auch eine Art, Nazi-Verehrung.
Wie dem auch sei, “Alles für Deutschland”, das hat Björn Höcke gesagt, genau hat er gesagt, “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”, und deshalb wird er von einem ganz eifrigen Staatsanwalt, vielleicht auch von einem besonders eifrigen Justizminister, der sich einen politischen Gegner vom Hals schaffen will, verfolgt, strafverfolgt, wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
Das an sich ist schon ein Grad an Lächerlichkeit, der sich nahtlos in das, was Schauprozesse auszeichnet, einreiht.
„Die Veranstaltung eines solchen Verfahrens [eines Schauprozesses] in aller Öffentlichkeit dient daher dem Ziel, eine oder mehrere Botschaften zu vermitteln. Um diese glaubhaft zu gestalten, wird die Illusion eines den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Verfahrens aufrechterhalten. Die Botschaften selbst gehen über den verhandelten Tatbestand hinaus, sie transportieren vielmehr ein „von den Prozeßinitiatoren fabrizierte[s] Zerrbild der Wirklichkeit“. Dazu werden in der Anklage tatsächliche Ereignisse um fiktive Elemente ergänzt und in erdachte Kausalzusammenhänge gesetzt. Im Ergebnis wird so ein Narrativ konstruiert, das wesentliche Bestandteile dieser Weltanschauung beinhaltet: zu meist in Form eines Bedrohungsszenarios, in dem innere und äußere Feinde sich gegen den Staat und seine Bevölkerung verschworen hätten. Damit Anknüpfungspunkte für die Fiktion entstehen, werden bestimmte Ausschnitte der Biografien der Angeklagten uminterpretiert und realpolitische Probleme auf das Handeln der Angeklagten zurückgeführt. Der Verurteilte erfüllt über seine individuelle „Schuld“ hinaus noch eine symbolische Funktion: In ihm und seinem Handeln zeigt sich dabei das Vorgehen und Wesen des Systemfeindes.“
Das Zitat stammt von einer Seite der Heinrich-Heine-Universität, die heute mit einem Passwort geschützt ist. Nachlesen muss man daher im Web-Archive. Interessant, was heute alles durch ein Passwort geschützt werden muss. Fragt sich vor wem? Den neuerlichen Initiatoren von Schauprozessen?
Oben haben wir geschrieben, dass die Erweiterung eines Straftatbestands, so dass er hinreichend vage und somit jederzeit auf politische Gegner anwendbar ist, das Problem mit sich bringt, dass auch Gleichgesinnte und Unparteiische ins Fadenkreuz der Verfolgung geraten können, weil sie sich der Erweiterung bzw. der Strafbarkeit bestimmter Wortansammlungen nicht bewusst sind, schon weil “Alles für Deutschland” eher wie ein Allerweltsmotto wirkt, und die Tatsache, dass nur drei Worte zum Motto notwendig sind, die Gefahr einer unbewussten Zusammenstellung der doch von manchen Staatsanwälten und anderen Fetischisten der Nazi-Kultur als verfassungsfeindlich angesehenen Wortfolge, erhöht.
Es ist nur eine Frage der Zeit.
So wie man vorhersehen kann, dass das unter Strafe Stellen von Handlungen, die keinerlei Schaden anrichten, jenseits des ideologischen Schadens, den sich manche einbilden, zu politischer Instrumentalisierung der jeweiligen Strafnormen führen wird, so kann man vorhersehen, dass die Verwendung von “Alles für Deutschland”, durch andere als den politischen Feind, nur eine Frage der Zeit ist.
Und in der Tat:
Ja.
Auch der Spiegel ist Nazi.
Und natürlich gilt in diesem Fall, da eine Redaktionskonferenz den Text abgenickt hat und ein Chef vom Dienst ihn gesetzt hat: Sippenhaft. Der Spiegel ist Nazi.
Indes hat es ein uns namentlich bekannter Rechtsanwalt dabei belassen, Strafanzeige und Strafantrag gegen Stefan Kuzmany vom Spiegel zu stellen, und zwar wegen Verwendung von Verfassungsfeindlichen Kennzeichen nach § 86a StGB. Denn natürlich sind vor dem Recht alle gleich. Wenn die Verwendung von “Alles für Deutschland” als Motto der SA auch im Jahre 2023 noch strafverfolgt wird, dann muss der Staatsanwalt, der sich bereitgefunden hat, Björn Höcke anzuklagen, nun auch ein Ermittlungsverfahren gegen Stefan Kuzmany vom Spiegel einleiten. Und die Strafanzeige nebst Strafantrag wurde bei der Staatsanwaltschaft Halle eingereicht und somit exakt bei der Staatsanwaltschaft, die sich bereits mit der Strafverfolgung von Höckes “Alles für Deutschland” einen Namen, was für einen auch immer, machen will.
Nun wird der Anwalt von Björn Höcke u.a. damit argumentieren, dass der Kontext, in dem eine Aussage getätigt wird, natürlich wichtig ist, um eine Strafbarkeit sicherzustellen, dass also klar sein muss, dass die verfassungsfeindlichen Kennzeichen im verfassungsfeindlichen Sinne verwendet wurden. Eine dieser juristischen Kröten, die man nicht Schlucken kann, so dass daraus die Forderung an den, der “Alles für Deutschland” verwendet, geworden ist, keinerlei Anlass zu geben, an eine beabsichtigte historische Kontinuität zur SA zu denken.
Oder in den Worten des Verfassers der Strafanzeige, zugleich des Strafantrags gegen Stefan Kuzmany:
“Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86 a StGB nicht erfaßt. Da sich in einem derartigen Fall die gegnerische Zielrichtung bereits aus dem Aussagegehalt der Darstellung selbst ergibt, erstreckt sich der Tatbestandsausschluß grundsätzlich auf jeglichen Gebrauch der Kennzeichen, sei es Herstellung, Vorrätighalten, Verbreiten oder sonstiges Verwenden. Auf die Umstände des Gebrauchs kommt es dabei zur Begründung eines Tatbestandsausschlusses nicht an. Ein Tatbestandsausschluß ist nur gerechtfertigt, wenn die Gegnerschaft sich eindeutig und offenkundig ergibt und ein Beobachter sie somit auf Anhieb zu erkennen vermag. Ist dagegen der Aussagegehalt einer Darstellung mehrdeutig oder die Gegnerschaft nur undeutlich erkennbar, so ist der Schutzzweck des § 86 a StGB verletzt.”
Eine derartige eindeutige Gegnerschaft ist hier [bei Kuzmany] aber nicht zu erkennen. Hinsichtlich sämtlicher Merkmale des objektiven Tatbestandes muss der Beschuldigte mit zumindest bedingtem Vorsatz gehandelt haben. Seine inhaltliche Zustimmung zum Symbolgehalt des betreffenden Kennzeichens ist nicht erforderlich, MüKo StGB, 4. Auflage 2021, Rn.31.
Ich bitte Sie, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis zu informieren.”
Können Sie der Überschrift von Kuzmany “Alles für Deutschland”, dem der Hinweis folgt, dass der Deutschlandpakt erst der Anfang sei, entnehmen, dass er “Alles für Deutschland” nicht in Fortsetzung der sinngebenden Tradition der SA, sondern in Gegnerschaft zu dieser Tradition verwendet?
Der Rechtsanwalt, der die Strafanzeige erstattet und den Strafantrag gestellt hat, kann es nicht.
Wir auch nicht.
Und da ist es, das oben von uns angesprochene Dilemma, vor dem die Vollstrecker politischer Justiz früher oder später stehen. Was tun Sie?
Argumentiert der Staatsanwalt, dass im Falle Kuzmany eine Verwendung von “Alles für Deutschland” bar aller SA-Sinngebung erfolgt sei, also keine Fortschreibung von SA-Gedankengut erfolgt ist, dann muss er auch die Strafverfolgung von Björn Höcke einstellen, denn auch für seine Verwendung ist nicht ersichtlich, ob sie mit der Intention SA-Gedankengut fortzuführen erfolgt ist oder aus der schlichten Anwendung deutscher Sprache besteht.
Argumentiert der Staatsanwalt in der oben beschriebenen Weise für Kuzmany, nicht aber für Höcke, dann bricht er mit dem Grundsatz, dass vor dem Recht alle gleich sind, führt nach Ideologie differenzierte Strafverfolgung ein und stellt sich somit in eine Reihe all derer, die sich vor ihm zum Büttel politischer Herren gemacht haben, sei es unter Stalin, Hitler oder Ulbricht.
Hält er an seiner Argumentation im Falle Höcke fest und überträgt sie auf Kuzmany, was dann zwangsläufig zu einer Anklage gegen Kuzmany führen muss, dann ist ihm der Ärger der im Mainstream schreibenden Zunft sicher.
Die ganze Groteske zeigt zum einen, wie absurd die Strafverfolgung im Bereich des Paragraphen 86a ist, wie absurd jede Art von Strafverfolgung ohne nachweisbaren MATERIELLEN Schaden ist. Sie zeigt darüber hinaus, das Strafverfolgung ohne materiellen Schaden politischen Missbrauch geradezu einlädt, und sie zeigt, das Ausmaß an Irrsinn und Duckmäusertum, das in manchen Staatsanwaltschaften zu herrschen scheint.
Wie wird er sich entscheiden, der Haller Staatsanwalt?
Was ist im lieber, Lächerlichkeit oder in Fußstapfen zu wandeln, die diejenigen hinterlassen haben, die die letzte Unterordnung des Strafrechts unter die Zwecke einer korrupten politischen Klasse mitgetragen haben?
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und für die Twitter-Ansage > ‘Deutschland ist ein Kackstaat’ < wurde gerade jemand zu 1500€ Strafe verurteilt wie zu lesen war. Wie man's macht macht man's verkehrt. Die deutsche Behörden-Psyche ist wirklich untergründlich.
Ich würde Deutschland niemals als “Drecksstaat” bezeichnen, eher als grünen Entsorgungsstaat. Wir entsorgen die letzten Leistungsträger permanent in andere Länder und lassen uns im Gegenzug unbrauchbaren Konsumentenmüll ins Land karren. Dass diese Art des Recyclings nicht funktionieren kann, werden die Entscheider aber erst merken, wenn fast niemand mehr da ist, der das alles finanziert. Dann brennt die Müllhalde …
Ich bin mir sicher, Justitia wird in Zukunft noch desöfteren in Erklärschwierigkeiten kommen. Oder auch nicht. Und wenn, dann juckt es niemanden. Die Medien werden es verschweigen. Und Rechtsbeugung und Rechtsverbiegung durfte ich selbst noch als Jugendlicher in der damaligen DDR erleben. Mich würde mal interessieren, wieviele aktuelle Richter und Staatsanwälte es eigentlich im Osten noch gibt, die damals schon dem totalitären Regime zu Diensten waren. Zumindest einen Richter und eine Staatsanwältin kenne ich noch.
Das was hier in der angeblichen “Rechtsprechung” abgeht, hat mit einem rechtsstaatlichen und demokratischen Staat gar nichts mehr zu tun! E sind nur Abnicker der Diktatur.
Mal sehen, wie sich ein Richter entscheidet, der oder zumindest dessen zuliefernder Staatsanwalt offensichtlich keinen Moment lang mit der Möglichkeit gerechnet hat, dass ein Verfahren aufgrund eines aus einer Rede gerissenen Teilsatzes eine rechtlich fragwürdige Angelegenheit ist.
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Dass man im außergerichtlichen, aber durchaus politischen Raum der AfD Zitatfetzen vorwirft, ist nicht neu, und vor ein paar Monaten ist das regierungsfinanzierte “Institut gegen rechte Menschen” (ob es wirklich einflussreich ist, weiß ich nicht) damit aufgefallen, dass es ein AfD-Verbot unter anderem mit zwei Sätzen begründen wollte, die einander inhaltlich ausschlossen, die aber einen gemeinsamen Teilsatz enthielten: Rechtsextreme hatten 1987 geschrieben “Wir mögen die letzten von gestern sein, aber wir sind auch die ersten von morgen!”, wobei “gestern” sich ziemlich eindeutig auf den NS bezog. Höcke hatte in einer Rede gesagt: “Wir sind der Anfang von etwas Neuem, wir sind die ersten von morgen!”
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Laut den Geistesgiganten vom “Institut gegen rechte Menschen” ist ein AfD-Verbot außer aus anderen und ebenfalls nicht überzeugenden Gründen auch deshalb nötig, weil der “Anfang von etwas Neuem” sich klarerweise auf ein früheres Verbrecherregime beziehen muss, dessen Ideologie übrigens nichts mit der AfD zu tun hat, aber der der gegenwärtigen Rasse-Linken sehr nahesteht, zumal auch die Rasse-Linken mit ihrer Vernichtungsideologie gegen Weiße automatisch die Juden und Israel zusammen mit den übrigen Weißen und den dunkelhäutigen Teilhabern einer “weißen” Kultur und Denkweise vernichten wollen.
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Soviel zum Geisteszustand einer nicht zwingend einflussreichen, aber immerhin regierungsnahen “zivilgesellschaftlichen” Institution.
Nun ja. Zum einen weiß jeder der sich ein wenig mit den Gerichten dieses Landes auskennt, dass vor Gericht in der Regel eben nicht alle gleich sind. Bei einer Staatsanwaltschaft, welche an die Weisungen aus der Politik, hier der jeweiligen Regierung – gebunden ist, darf von vornherein bezweifelt werden, dass der politische Gegner genauso behandelt wird wie der politische Freund. Unter den gegebenen Umständen geht das auch garnicht anders, nur soll man es nicht ständig als etwas bezeichnen was es nicht ist, nämlich als Demokratie oder demokratische Rechtsprechung.
Im vorliegenden Fall kann die Staatsanwaltschaft ja so tun als ob. Immerhin liegt die mutmaßliche Straftat Höckes über zwei Jahre zurück, weder ist Anklage erhoben, noch hat ein Gericht die Klage zugelassen. Nach einem Eilverfahren siehts das nicht aus. Strategische Wahlkampfprozessführung möglicherweise. In Thüringen wird ja irgendwann gewählt werden müssen.
Demzufolge könnte die StA zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kuzmany einleiten, dieses aber dann solange liegen lassen, bis der Fall verjährt ist. Danach wird eingestellt. Ich bezweifele aber, dass es überhaupt soweit kommt. Viel wahrscheinlicher ist es, dass der Staatsanwalt mit irgendeiner intellektuellen Unverschämtheit der Sache keine Folge gibt. Interessiert doch in diesem Staat eh kaum noch jemanden. Wer also sollte dagegen protestieren?
Erstaunlich, welche Organe inzwischen alle sehr durchschaubar Wahlkampf gegen die AFD machen. Der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsschutz in Bayern machen Wahlkampf gegen die AFD, ein Staatsanwalt macht Wahlkampf gegen die AFD durch Anklage gegen B. Höcke, ein anderer Staatsanwalt macht Wahlkampf gegen die AFD durch Anklage gegen Peter Bystron (ebenfalls wegen angeblicher “Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”). Diese Wahlkampfhilfe der Justiz gegen die AFD sieht der justiziellen Wahlkampfhilfe in den USA gegen Donald Trump nicht ganz unähnlich. Allerdings scheint hüben wie drüben das Motto zu gelten, dass viel geworfener Dreck viel hilft und irgendetwas schon kleben bleibt. Der subtantielle Gehalt dieser Anklagen allerdings erscheint nahezu nebensächlich zu sein.
@ an einen armen Tropf von Amtsrichter in Merseburg, vermutlich einen, der zeitlich befristet eine Amtsrichterstelle innehat und deshalb leicht erpressbar ist, verwiesen. Der kann sich nun damit herumschlagen,
nein – muß er nicht !
Er hat seine Vorgaben und muß eine Urteilsbegründung formulieren – wie auf Cardassia !
Und dann urteilt er auch über seine eigene Zukunft.
Bleibt die Blockpartei an der Macht, ist er erledigt, wenn er freispricht !
Kommt die AFD an die Macht, ist er erledigt, wenn der den Vernichtungsauftrag gegen Höcke ausführt !
Das ist das dumme an der politischen Justiz – wenn sich der Wind so richtig dreht, ist man erledigt !
Und alle die Dinge liegen in den Akten und können wieder ausgegraben werden, wenn es paßt!
So wie sie vor ein paar Jahren den Turnschuh-Außenminister zum Schweigen gebracht haben, indem sie einen Teil seiner Polizeiakten wiederfinden ließen !
Und der Richter muß sich überlegen, wie er seine eigen Zukunft sieht – am klügsten wäre es wohl, krank zu werden – vielleicht Corona oder Long-Covid !
Zumindest bis die Regierung den Staatsbankrott erklärt hat und die Nachfolge in trockenen Tüchern ist ! Vorher ist man bei dieser politischen Gemengelage immer mit einem Bein im Grab – selbst wenn sich die meisten Juristen in dieses Knie schon geschossen haben – man denke nur an die Harbarth-Gesetze !
Dumm, wie sie sind, kapieren sie nicht, was die Anwendung dieser Strafvorschrift unter einer AfD Regierung für sie selbst zur Folge haben wird.
Warte, warte ein Weilchen …
und für die Twitter-Ansage > ‘Deutschland ist ein Kackstaat’ < wurde gerade jemand zu 1500€ Strafe verurteilt wie zu lesen war. Wie man's macht macht man's verkehrt. Die deutsche Behörden-Psyche ist wirklich untergründlich.
Ich würde Deutschland niemals als “Drecksstaat” bezeichnen, eher als grünen Entsorgungsstaat. Wir entsorgen die letzten Leistungsträger permanent in andere Länder und lassen uns im Gegenzug unbrauchbaren Konsumentenmüll ins Land karren. Dass diese Art des Recyclings nicht funktionieren kann, werden die Entscheider aber erst merken, wenn fast niemand mehr da ist, der das alles finanziert. Dann brennt die Müllhalde …
Aber “Deutschland verrecke” u.dgl. ist OK.
Das ist Mobbing auf Regierungsniveau.
Ich bin mir sicher, Justitia wird in Zukunft noch desöfteren in Erklärschwierigkeiten kommen. Oder auch nicht. Und wenn, dann juckt es niemanden. Die Medien werden es verschweigen. Und Rechtsbeugung und Rechtsverbiegung durfte ich selbst noch als Jugendlicher in der damaligen DDR erleben. Mich würde mal interessieren, wieviele aktuelle Richter und Staatsanwälte es eigentlich im Osten noch gibt, die damals schon dem totalitären Regime zu Diensten waren. Zumindest einen Richter und eine Staatsanwältin kenne ich noch.
ja, der bürger muß diszipliniert werden………………….
Das was hier in der angeblichen “Rechtsprechung” abgeht, hat mit einem rechtsstaatlichen und demokratischen Staat gar nichts mehr zu tun! E sind nur Abnicker der Diktatur.
Mal sehen, wie sich ein Richter entscheidet, der oder zumindest dessen zuliefernder Staatsanwalt offensichtlich keinen Moment lang mit der Möglichkeit gerechnet hat, dass ein Verfahren aufgrund eines aus einer Rede gerissenen Teilsatzes eine rechtlich fragwürdige Angelegenheit ist.
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Dass man im außergerichtlichen, aber durchaus politischen Raum der AfD Zitatfetzen vorwirft, ist nicht neu, und vor ein paar Monaten ist das regierungsfinanzierte “Institut gegen rechte Menschen” (ob es wirklich einflussreich ist, weiß ich nicht) damit aufgefallen, dass es ein AfD-Verbot unter anderem mit zwei Sätzen begründen wollte, die einander inhaltlich ausschlossen, die aber einen gemeinsamen Teilsatz enthielten: Rechtsextreme hatten 1987 geschrieben “Wir mögen die letzten von gestern sein, aber wir sind auch die ersten von morgen!”, wobei “gestern” sich ziemlich eindeutig auf den NS bezog. Höcke hatte in einer Rede gesagt: “Wir sind der Anfang von etwas Neuem, wir sind die ersten von morgen!”
–
Laut den Geistesgiganten vom “Institut gegen rechte Menschen” ist ein AfD-Verbot außer aus anderen und ebenfalls nicht überzeugenden Gründen auch deshalb nötig, weil der “Anfang von etwas Neuem” sich klarerweise auf ein früheres Verbrecherregime beziehen muss, dessen Ideologie übrigens nichts mit der AfD zu tun hat, aber der der gegenwärtigen Rasse-Linken sehr nahesteht, zumal auch die Rasse-Linken mit ihrer Vernichtungsideologie gegen Weiße automatisch die Juden und Israel zusammen mit den übrigen Weißen und den dunkelhäutigen Teilhabern einer “weißen” Kultur und Denkweise vernichten wollen.
–
Soviel zum Geisteszustand einer nicht zwingend einflussreichen, aber immerhin regierungsnahen “zivilgesellschaftlichen” Institution.
Nun ja. Zum einen weiß jeder der sich ein wenig mit den Gerichten dieses Landes auskennt, dass vor Gericht in der Regel eben nicht alle gleich sind. Bei einer Staatsanwaltschaft, welche an die Weisungen aus der Politik, hier der jeweiligen Regierung – gebunden ist, darf von vornherein bezweifelt werden, dass der politische Gegner genauso behandelt wird wie der politische Freund. Unter den gegebenen Umständen geht das auch garnicht anders, nur soll man es nicht ständig als etwas bezeichnen was es nicht ist, nämlich als Demokratie oder demokratische Rechtsprechung.
Im vorliegenden Fall kann die Staatsanwaltschaft ja so tun als ob. Immerhin liegt die mutmaßliche Straftat Höckes über zwei Jahre zurück, weder ist Anklage erhoben, noch hat ein Gericht die Klage zugelassen. Nach einem Eilverfahren siehts das nicht aus. Strategische Wahlkampfprozessführung möglicherweise. In Thüringen wird ja irgendwann gewählt werden müssen.
Demzufolge könnte die StA zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kuzmany einleiten, dieses aber dann solange liegen lassen, bis der Fall verjährt ist. Danach wird eingestellt. Ich bezweifele aber, dass es überhaupt soweit kommt. Viel wahrscheinlicher ist es, dass der Staatsanwalt mit irgendeiner intellektuellen Unverschämtheit der Sache keine Folge gibt. Interessiert doch in diesem Staat eh kaum noch jemanden. Wer also sollte dagegen protestieren?
Um Himmels Willen: Möge niemand aus den drei Worten das Akronym bilden !
Erstaunlich, welche Organe inzwischen alle sehr durchschaubar Wahlkampf gegen die AFD machen. Der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsschutz in Bayern machen Wahlkampf gegen die AFD, ein Staatsanwalt macht Wahlkampf gegen die AFD durch Anklage gegen B. Höcke, ein anderer Staatsanwalt macht Wahlkampf gegen die AFD durch Anklage gegen Peter Bystron (ebenfalls wegen angeblicher “Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”). Diese Wahlkampfhilfe der Justiz gegen die AFD sieht der justiziellen Wahlkampfhilfe in den USA gegen Donald Trump nicht ganz unähnlich. Allerdings scheint hüben wie drüben das Motto zu gelten, dass viel geworfener Dreck viel hilft und irgendetwas schon kleben bleibt. Der subtantielle Gehalt dieser Anklagen allerdings erscheint nahezu nebensächlich zu sein.
Unsere Bananenrepubliik in Action:
Wenn wunderts,? Das Verfaheen wurde eingestellt
https://journalistenwatch.com/2023/09/15/na-klar-verfahren-gegen-linke-wegen-alle-afdler-gehoeren-in-die-gaskammer-tweet-eingestellt/
@ an einen armen Tropf von Amtsrichter in Merseburg, vermutlich einen, der zeitlich befristet eine Amtsrichterstelle innehat und deshalb leicht erpressbar ist, verwiesen. Der kann sich nun damit herumschlagen,
nein – muß er nicht !
Er hat seine Vorgaben und muß eine Urteilsbegründung formulieren – wie auf Cardassia !
Und dann urteilt er auch über seine eigene Zukunft.
Bleibt die Blockpartei an der Macht, ist er erledigt, wenn er freispricht !
Kommt die AFD an die Macht, ist er erledigt, wenn der den Vernichtungsauftrag gegen Höcke ausführt !
Das ist das dumme an der politischen Justiz – wenn sich der Wind so richtig dreht, ist man erledigt !
Und alle die Dinge liegen in den Akten und können wieder ausgegraben werden, wenn es paßt!
So wie sie vor ein paar Jahren den Turnschuh-Außenminister zum Schweigen gebracht haben, indem sie einen Teil seiner Polizeiakten wiederfinden ließen !
Und der Richter muß sich überlegen, wie er seine eigen Zukunft sieht – am klügsten wäre es wohl, krank zu werden – vielleicht Corona oder Long-Covid !
Zumindest bis die Regierung den Staatsbankrott erklärt hat und die Nachfolge in trockenen Tüchern ist ! Vorher ist man bei dieser politischen Gemengelage immer mit einem Bein im Grab – selbst wenn sich die meisten Juristen in dieses Knie schon geschossen haben – man denke nur an die Harbarth-Gesetze !
Dumm, wie sie sind, kapieren sie nicht, was die Anwendung dieser Strafvorschrift unter einer AfD Regierung für sie selbst zur Folge haben wird.
Warte, warte ein Weilchen …