Wohl bekomm’s! EU-Kommission erlaubt Mehlwurmlarven als Zusatz u.a. in Brot und Backwaren und Nudeln

Ab dem 10. Februar 2025 müssen Sie, wenn Sie nicht Wert darauf legen, Mehlwurmlarven in Ihrem Brot oder in anderen Back- und Teigwaren und noch viel mehr, wie sie unten erfahren, mitzuessen, auf den ALLERGIEHINWEIS achten, und wenn dort steht: „dass diese Zutat bei Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen … Wohl bekomm’s! EU-Kommission erlaubt Mehlwurmlarven als Zusatz u.a. in Brot und Backwaren und Nudeln weiterlesen