Ein Gastbeitrag von Dr. Ulrich Kutschera In der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung, Paragraph-2-Allgemeine Anforderungen an das Halten-Absatz 4- lesen wir das Folgende: „Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden“. Als Begründung gilt: Muttermilch ist wichtig, ein Hund lernt von der Mutter und den Geschwistern sein Sozialverhalten (Quelle: Bundesministerium für Justiz … Hunde- vor Kinderwohl: „Für Menschen mit Moralempfinden eine Horror-Vision!“ Ulrich Kutschera über Spahns Kaufkind weiterlesen
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