Nachtrag zum Gender Pay Gap

Das Statistische Bundesamt hat Ende 2010 eine relativ ausführliche Untersuchung zum Gender Pay Gap durchgeführt und dabei versucht, Effekte von Bildung, Berufswahl, Dienstalter usw. aus dem Gender Pay Gap herauszurechnen. Als Ergebnis der entsprechenden Berechnung ergibt sich ein Gender Pay Gap, das von 23% auf 8% schrumpft. Neben einer Reihe interessanter Ergebnisse, die der Bericht enthält, findet sich das spannendste Ergebnis auf Seite 47. Männliche Arbeitnehmer arbeiten im Durchschnitt 157 Stunden und machen durchschnitlich 20 Überstunden im Monat, weibliche Arbeitnehmer bringen es auf 127 Stunden und 17 Überstunden im Monat. Zumindest beim Statistischen Bundesamt ist man sich also der Tatsache bewusst, dass männliche und weibliche Arbeitnehmer unterschiedlich viele Arbeitsstunden pro Monat akkumulieren.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Regressionsanalyse (siehe unten) deren Ergebnisse insgesamt zeigen, dass die Effekte, die strukturelle Variablen wie Bildung, Dienstalter oder Leistungsgruppe auf das Bruttostundenverdienst von männlichen Arbeitnehmern haben, viel ausgeprägter sind als dies für weibliche Arbeitnehmer der Fall ist. Haben männliche Arbeitnehmer eine schlechte Bildung, dann schlägt sich dies viel deutlicher in ihrem Bruttostundenverdienst nieder als dies für weibliche Arbeitnehmer der Fall ist. Ein im Hinblick auf “Entgeltgerechtigkeit” anderes spannendes Ergebnis findet sich am Ende der unten dargestellten “Tabelle 16”: Teilzeitarbeit lohnt sich für weibliche Arbeitnehmer und wirkt sich negativ auf das Bruttostundenverdienst von männlichen Arbeitnehmern aus. Ein Ergebnis, über das es sich nachzudenken lohnt.

Hier will ich aber noch einmal auf die statistische Produktion eines “Gender Pay Gaps” hinweisen, die sich aus der Art und Weise ergibt, wie das Gender Pay Gap ermittelt wird. Dazu heißt es in der Publikation des Statistischen Bundesamts: “Da … lediglich Bruttomonats- und Bruttojahresangaben unmittelbar erhoben werden, ist eine Berechnung des durchschnittlichen Stundendienstes notwendig” (6). In Deutsch, der Bruttostundenverdienst muss durch das Statistische Bundesamt berechnet werden, weil dazu keine Angaben vorhanden sind. Und er wird wie folgt berechnet:

(Bruttomonatsverdienst – Sonderzahlungen)/bezahlte Stunden

Diese einfache Formel produziert auf recht effiziente Weise ein Pay Gap, was ziemlich einfach demonstriert werden kann. Dazu ist es nur notwendig, die folgenden Spezifikationen einzuführen:

  • pro Stunde erhält ein Arbeitnehmer 40 Euro
  • arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als 35 Stunden, dann erhält er 50 Euro pro Stunde

Die folgende Tabelle beschreibt das Wachstum des Pay Gaps

reguläre Arbeitsstunden zusätzliche Arbeitsstunden Bruttomonatsverdienst Stundenlohn nach obiger Formel
35 0 1400 40,00
35 5 1650 41,25
35 10 1900 42,22
35 15 2150 43,00
35 20 2400 43,36

So einfach ist die Produktion eines Pay Gap, und da auch beim Statistischen Bundesamt bekannt ist, dass männliche Arbeitnehmer im Monat durchschnittlich mehr Stunden arbeiten und durchschnittlich mehr Überstunden machen als weibliche Arbeitnehmer, schlage ich vor, die Verantwortlichen für die zitierte Studie rechnen noch einmal und versuchen, die 8% verbleibendes Gender Pay Gap auf die beschriebene simple Art und Weise zu erklären, ich wette, es klappt und es wird sich zeigen, was eigentlich offenkundig ist: Ein Gender Pay Gap ist ein statistisches Artefakt und in der Realität nicht zu finden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (2010). Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen 2006. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.

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