Gleichberechtigung durch Bevorzugung? Das Professorinnenprogramm ist ein eklatanter Bruch mit dem Grundgesetz

Eckhard Kuhla, erster Vorsitzender von Agens e.V., kommt das Verdienst zu, im European auf das Professorinnenprogramm aufmerksam gemacht zu haben, das seit 2007 und “fast unbemerkt von der Öffentlichkeit” vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Kultusministerien der Ländern konspirativ betrieben wird. Ziel des Professorinnenprogramms ist es “Exzellenz und Chancengleichheit” herzustellen, und zwar dadurch, dass an deutschen Universitäten Stellen geschaffen werden, auf die sich männliche Akademiker gleich gar nicht bewerben dürfen. Es ist dies eine interessante Wendung von “Chancengleichheit”, die man in anderen Ländern und unter normalen, nicht vom Staatsfeminismus durch-ideologisierten Zeiten als offene Diskriminierung  von Männern und somit Ungerechtigkeit bezeichnet hätte, aber: times are changing – die Diskriminierung von gestern ist die “Chancengleichheit” oder besser: Gleichstellung von heute.

sycophant
Sycophant: a person who uses flattery to win favour from individuals wielding influence; toady

Eckhard Kuhla geht es in seinem bemerkenswerten Artikel darum, die Ursachen dafür zu untersuchen, warum Männer an Universitäten sich daran beteiligen, andere Männer von Universitäten fernzuhalten, und er wartet mit einer Erklärung auf, die man vielleicht als “Geschichte des akademischen Pantoffelhelden” bezeichnen könnte und die ich an dieser Stelle nicht weiter verfolgen will. Die interessierten Leser seien auf den Beitrag von Eckhard Kuhla verwiesen (ich kann mir allerdings den Hinweis nicht verkneifen, dass ich mehr dazu tendiere, die Ursache für das Abnicken des Professorinnenprogramms in der weiten Verbreitung einer autoritären Persönlichkeit an deutschen Universitäten zu sehen, was man wiederum als vorauseilendes Duckmäusertum bezeichnen könnte).

Wie auch immer, um werten zu können, wie groß der Verstoß nicht nur gegen den guten Anstand, die Moral und das Leistungsprinzip, sondern auch gegen das Grundgesetz ist, der mit dem Professorinnenprogramm erfolgt, ist es zunächst sinnvoll, ein paar wichtige Informationen zum Programms zu haben:

    • Das Programm umfasst 150 Millionen Euro, die von Bund und Ländern paritätisch aufgebracht werden.
    • Universitäten müssen sich mit einem Gleichstellungskonzept um diese Mittel bewerben.
    • Die Professorinnenstellen, die in Form von Regel- oder Vorgriffsprofessur geschaffen werden können, sind nur ein Teil des “Gleichstellungskonzepts”.
    • Neben den Professorinnenstellen müssen auch Maßnahmen im Gleichstellungskonzept umfasst sein, die z.B. Kinderbetreuung umfassen und zeigen, dass Gender Mainstreaming “leitbildrelevant” für die Universität ist.
    • Männliche Bewerber sind von Professorinnenstellen ausgeschlossen.
    • Professorinnenstellen sind unbefristete W2- oder W3-Professuren, die entweder im Vorgriff auf die Emeritierung eines Professoren erfolgen können oder als Regelprofessur geschaffen werden können, entweder, um eine vorhandene Professur zu füllen oder um einen neue Professur zu schaffen.

Mit anderen Worten: Das Professorinnenprogramm ist ein weiterer Schritt dahin, Univeristäten zu Kinderbetrueuungsanstalten umzugestalten, wie dies hier bereits mit Blick auf die entsprechenden Bemühungen des  Verlautbarungsorgans der Bundesregierung, den Wissenschaftsrat, dargelegt wurde, und das Professorinnenprogramm ist ein eklatanter Verstoß gegen Verfahrensgerechtigkeit, denn neu zu besetzende Professuren werden nicht mit dem Zusatz “bei gleicher Eingung werden Frauen bevorzugt eingestellt” ausgeschrieben, sondern mit dem Zusatz, diese Ausschreibung richtet sich nur an Frauen. Das ist ein eklatanter Rechtsbruch, denn soweit ich weiß steht im Grundgesetz: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt” (Artikel 3 Absatz) und nicht, Frauen sind Männern vorzuziehen.

Offensichtlich ist das Grundgesetz an staatlichen Universitäten in Deutschland außer Kraft gesetzt, weil es denen, die dem Staatsfeminismus huldigen, gerade so beliebt (hatten wir das nicht schon einmal, dass Gesetze einfach so außer Kraft gesetzt oder erlassen wurden?), und all die Universitätsangestellten, all die Professoren, die Dekane und Rektoren, unter denen sich etliche als Vorhut der Arbeiterschicht oder als geistige Elite betrachten, haben es geschluckt. Nicht einer hat gegen diesen eklantanten Bruch mit dem Grundgesetzt geklagt. Warum nicht?

HochschulrahmengesetzNun, Faust hat auch nicht gegen Mephisto geklagt, und die deutschen Universitätseliten haben bereits in der Vergangenheit brav genickt, als das Hochschulrahmengesetz geändert und zu einem Gesetz der Ermächtigung staatlicher Eingriffe in die “Freiheit” der Universitäten umfunktioniert wurde, ein Gesetz, das Hochschulen explizit dazu verpflichtet, “an der sozialen Förderung der Studierenden” mitzuwirken und besonders den Bedürfnissen “der Studierenden mit Kindern” Rechnung zu tragen. Dagegen, zum Kindergarten zu werden, haben Professoren ebenso wenig einzuwenden gehabt, wie sie sich gegen einen Paragraphen 3 im Hochschulrahmengesetz gewehrt haben, der wie folgt fomuliert ist:

Die Hochschulen förden die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Aufgaben und Mitwirkungsrechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen regelt das Landesrecht.”

Zwei neuralgische Punkte sind in Artikel 3 des Hochschulrahmengesetzes versteckt: Die “tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung” erlaubt jede Form der Maßnahme, wenn das Ziel eine “Gleichberechtigung” ist. Tatsächlich ist das Ziel des Professorinnenprogramms jedoch nicht Gleichberechtigung, sondern Gleichstellung bzw. Bevorzugung und somit überhaupt nicht mit Gleichberechtigung zu vereinbaren. Aber leider nötigt niemand durch eine Klage in Karlsruhe die Verfassungsrichter, diesen Verstoß  festzustellen (sehr zum Leidwesen von Dr. habil. Heike Diefenbach). Da der Unterschied zwischen Gleichberechtigung im Gesetzestext und Gleichstellung in der Praxis z.B. des Professorinnenprogramms niemand zu stören scheint, kann auf der Grundlage einer falschen Interpretation der entsprechenden Ermächtigung im Gesetzestext nahezu alles gerechtfertigt werden: Ein Einstellungsstopp für männliche Bewerber bis zum Erreichen von 50% weiblichen Professoren, wäre damit ebenso umfasst, wie ein Gesetz zur Entlassung männlicher Professoren, die älter als 50 Jahre sind und deren Ersetzung mit ausschließlich weiblichen Professoren. Die zuletzt genannte Maßnahme ist im Professorinnenprogramm übrigens schon umgesetzt, nur die Entlassung männlicher Professoren hat man sich nicht getraut, an ihre Stelle ist die Emeritierung getreten.

Der zweite neuralgische Punkt findet sich in den Aufgaben und Mitwirkungsrechten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die das Landesrecht regelt. Das ist ein Freischein zur Implementierung von Vertretern des Staatsfeminismus in Entscheidungsgremien von Universitäten und ein definitives Ende der Freiheit von Forschung und Lehre. Im Stil erinnert es an die Methode Lenins, der den Führungsgremien von Unternehmen, Organisationen und Institutionen einen oder mehrere Politikomissare beigeordnet hat, um die Durchsetzung der Interessen des Bolschewismus sicherzustellen.

Und damit niemand denkt, die Formulierung in Artikel 3 sei nicht Teil eines größeren Ganzen und etwa auf die Idee kommt, dass Stellen an Hochschulen ausgeschrieben werden müssten und die Ausschreibung einem bestimmten Prozedere zu folgen habe, das u.a. die Sichtung von Bewerbungen von männlichen wie weiblichen Bewerbern vorsieht, sei noch § 45 des Hochschulrahmengesetzes zitiert, ein weiterer Ermächtigungsparagraph, der die Freiheit von Universitäten nimmt und die Leitung und Lenkung von Universitäten in den Ministerien der Länder ansiedelt:

Die Stellen für … Hochschullehrer sind öffentlich und im Regelfall international auszuschreiben. Das Landesrecht kann Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht vorsehen…

All das haben die Professoren, die Dekane, die Rektoren der staatlichen Universitäten in Deutschland brav abgenickt. Widerstand unter Professoren, sowieso ein Ereignis, das so selten ist, wie ein Goldfund im Rhein, hat nicht stattgefunden, und weil er in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat, wird er auch in Zukunft nicht stattfinden, denn mit jedem Abnicken von Maßnahmen, die einen offenen Bruch nicht nur mit der Ethik und Moral von Wissenschaft darstellen, sondern auch dem Grundgesetz widersprechen, wird es für die beteiligten Professoren, Dekane und Rektoren schwieriger, sich ohne Gesichtsverlust aus der Affäre zu ziehen. Zudem kommen Professorinnen nach, die allein durch ihre Akzeptanz einer Position, deren Besetzung an ihr Geschlecht gekoppelt ist, gezeigt haben, dass sie nichts von den universitären Werten von Leistung und Verdienst halten.

Das Professorinnenprogramm wird offiziell unter der Überschrift “Exzellenz und Chancengerechtigkeit” geführt. Vertreter von Universitäten haben sich tatsächlich bereit gefunden, das Professorinnenprogramm unter dieser Überschrift und im Rahmen einer “Fachtagung” zu diskutieren. Im Englischen gibt es das Wort despicable, das keine deutsche Entsprechung hat, aber es ist das einzige, das mir dazu einfällt. Kern der “Fachtagung” wie auch des Professorinnenprogramms ist die Behauptung, dass das Professorinnenprogramm exzellente und geeignete weibliche Bewerber in die entsprechenden Posten bringt. Wenn dies allerdings der Fall wäre, wenn die entsprechenden Bewerberinnen herausragend (also exzellent) und geeignet wären, dann hätten sie sich sicher auch gegen männliche Konkurrenten durchgesetzt, und es hätte keines Professorinnenprogramms bedurft. Da man es aber für notwendig gehalten hat, ein Professorinnenprogramm einzuführen, können die Bewerberinnen auf die entsprechenden Stellen nicht herausragend und geeignet sein (und die wenigen unter ihnen, die es vielleicht doch sind, werden mit dem Stereotyp der Quotenprofessorin leben müssen – sofern es sie stört).

childfree zoneAber das Professorinnenprogramm ist nicht nur ein Anschlag auf Ethik, Moral und Grundgesetz, es ist auch ein weiterer Versuch, Universitäten zu Kinderbetreuungsanstalten umzufunktionieren, an denen Halbtagskräfte zeitweise als Professoren wirken. Der Niedergang des Lehrerberufs, die Entwertung vieler pädagogischer Studiengänge hängt eng mit deren Entprofessionalisierung zusammen. Die Entprofessionalisierung folgt dabei immer dem selben Schema: Zuerst werden Möglichkeiten der Kinderbetreuung geschaffen. Dann werden die Stellen zunehmen mit Halbtagskräften gefüllt, was das allgemeine Niveau sinken lässt und sich negativ auf die Motivation derjenigen auswirkt, die vollzeit arbeiten, aber nicht besser bezahlt werden. Entsprechend verlassen die vollzeit Beschäftigten, in der Mehrzahl Männer, die entsprechenden Berufe, was mit einem weiteren Niedergang des Niveaus einhergeht, damit, dass das Entlohnungsniveau sinkt und damit, dass der entsprechende Beruf für Männer insgesamt nicht mehr attraktiv ist. Dieses Muster lässt sich bei Grundschullehrern beobachten, es findet sich bei Verwaltungsangestellten im Allgemeinen und in manchen Ministerien im Besonderen. Es ist das Muster der Degeneration, das H.P. Lovecraft in seinen Bergen des Wahnsinns wie kein anderer in Worte gegossen hat.

Da die Universitäten, die sich ganz offiziell am Professorinnenprogramm beteilgt haben, damit mehr als deutlich gemacht haben, dass sie weder Wert auf männliche Bewerber legen, noch Fairness und Gerechtigkeit hochhalten, habe ich die entsprechenden Universitäten in der folgenden Datei zusammengestellt. Männlichen Wissenschaftlern sei explizit von einer Bewerbung an den entsprechenden Universitäten und Studenten explizit von einem Studium an den entsprechenden Universitäten abgeraten (nach erster Durchsicht haben sich die Universitäten Heidelberg, Leipzig, Mannheim und die Ludwig-Maximilians-Universität München nicht am Professorinnenprogramm beteiligt).

Liste aller Universitäten und Fachhochschulen, die sich am Professorinnenprogramm beteilgt haben sowie Zusammenstellung der Professorinnenstellen, die nicht im freien Wettbewerb, sondern nach Geschlecht besetzt wurden, d.h. bei denen die Eingnung des Inhabers zweifelthaft ist: Begünstigte des Professorinnenprogramms

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