Professor plädiert für Abschaffung des Renteneintrittsalters

Aus Southampton von der dortigen Management School kommt ein auf den ersten Blick revolutionärer Vorschlag. Yehuda Baruch, von der Universität Southampton, Susan Sayce, von der Universität East Anglia, und Andros Gregoriou, von der Universität in Hull, schlagen die weltweite Abschaffung des Renteneintrittsalters vor. Sie wollen Rentnern die Freiheit geben, dann in Rente zu gehen, wenn sie es wollen.

SouthamptonWas revolutionär klingt, ist im Vereinigten Königreich seit 2011 Gesetz: Der Renteneintritt ist frei wählbar. Wer mit 50 in Rente gehen will, kann dies tun, wer bis 75 arbeiten will, wird daran auch nicht gehindert. Nun ist das Rentensystem im Vereinigten Königreich kapitalfinanziert, d.h. Arbeitnehmer zahlen in Rentenfonds ihres Unternehmens oder in einen privaten Rentenfonds und sichern auf diese Weise ihre Altersversorgung. Die gesetzliche Rente (NI – National Insurance genannt) garantiert nur eine Mindestsicherung, die Beiträge sind entsprechend gering, belaufen sich für einen Selbständigen auf 9% seines Gewinns, für einen Arbeitnehmer rangieren die entsprechenden Beiträge zwischen 2% und 12% des Bruttolohns.

Baruch, Sayce und Gregoriou haben nun auf Basis des Rentensystems des Vereinigten Königreichs eine Simulation durchgeführt und untersucht, ob Rentensysteme, die mit einem Renteneintrittsalter arbeiten, auf Dauer finanzierbar sind. Sie sind zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Sie sind es nicht! Wenn das Renteneintrittsalter beibehalten wird, dann sind die entsprechenden Rentensysteme dem Untergang geweiht.

Age limitAber, Brite, der er nun einmal ist, sieht Baruch nur Vorteile durch eine Abschaffung des Renteneintrittsalters, gibt sie Arbeitern doch umfassende Freiheit im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem sie in Rente gehen wollen: “We would like to see a situation where people globally can be much more in control of when they retire. For example, they may want to work into their 70s or 80s, but perhaps want to change the type or volume of work they take on.”

Nachdem das Renteneintrittsalter gerade und schrittweise in Deutschland auf 67 Jahre bis 2029 erhöht wurde, kommt ein solcher Vorschlag natürlich ziemlich ungelegen, ist das Renteneintrittsalter doch einer der Faktoren, die das deutsche Rentensystem vor dem Kollaps bewahren. Wer vor dem aktuellen Renteneintrittsalter in Rente gehen will, muss mit einem Abschlag von 0,3% pro Monat, den er früher in Rente geht, rechnen, und die gesamte Planung der gesetzlichen Rentenversicherung basiert darauf, dass klar ist, wer ab wann in Rente ist. Nur so können über die ominöse Rentenformel, die erworbene und z.B. für Mutterschaft und Erziehungszeiten verschenkten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert verrechnet, die Kosten der gesetzlichen Rente gesteuert werden.

Die Abschaffung des Renteneintrittsalters würde das deutsche Rentensystem entsprechend vor ganz neue oder ganz alte Fragen der Fairness stellen, z.B. im Hinblick auf die Rentenbezüge von Bundestagsabgeordneten:

Altersvorsorge“Abgeordnete, die im Parlament saßen und ausscheiden, beziehen ab dem 65. Lebensjahr eine monatliche Pension von mindestens 2158 Euro – ohne dafür je Beitrag gezahlt zu haben! Für 18 Jahre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gibt es ab 55 rund 5000 Euro brutto staatliche Monatsrente – wiederum ohne je einen Euro eingezahlt zu haben. Beim Ausscheiden aus dem Bundestag steht Abgeordneten außerdem ein so genanntes Übergangsgeld von bis zu 123.804 Euro zu. Das ist deshalb so, um die größten Leiden der Politiker zu mindern. Wer nach dem 22. Dezember 1995 in den Bundestag eingezogen ist, erhält aber weniger Pension. Mit 1651 Euro bis 4746 Euro fällt die Altersversorgung jedoch immer noch recht üppig aus. Jeder normale Arbeitnehmer wäre darüber mehr als glücklich. Für 1651 Euro Rente zum Beispiel müsste ein 35-jähriger Angestellter mit Durchschnittsverdienst 66 Jahre lang 445 Euro pro Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Eine private Rentenversicherung verlangt dafür 30 Jahre lang 250 Euro im Monat. Um den Höchstsatz der Bundestagsmitglieder von 4746 Euro zu erreichen, wäre in der gesetzlichen Rentenversicherung rein rechnerisch 100 Jahre lang der monatliche Höchstbeitrag erforderlich. Ein privater Sparer müsste dafür zum Beispiel 30 Jahre lang 690 Euro jeden Monat zurück legen.”

Während die einen abstimmen, gehen die anderen eben arbeiten und verdienen die Rentenansprüche für sich und für Bundestagsabgeordnete, doch nicht nur für sie: Auch Mütter, die Kindererziehungszeiten anhäufen, fahren gut mit der gesetzlichen Rente, erhalten sie doch pro Kind für drei Jahre je einen Entgeltpunkt gutgeschrieben oder können pro Kind bis zu 10 Jahre je einen weiteren Entgeltpunkt als so genannte Berücksichtigungszeit gutgeschrieben bekommen, für den Fall, dass sie nicht arbeiten können.

Ein Entgeltpunkt für Kindererziehung entspricht im Jahr 2014 einem durchschnittlichen Jahres Bruttoverdienst von 34.857 Euro, also einem monatlichen Bruttolohn von 2.904,75 Euro. Bei einer 37 Stundenwoche macht dies ein Entgelt von 19,6 Euro pro Stunde. Ein ganz nettes Verdienst für die Mühsal der Kindererziehung, der man sich mit Hilfe unzähliger staatlicher Institutionen 10 Jahre lang unterzieht.

Government helpLetztlich würde sich durch die Abschaffung des Renteneintrittsalters für das gesetzliche Rentensystem die Frage stellen, ob es weiterhin zur Selbstbedienung genutzt werden kann, die es Politikern erlaubt, nach Gutdünken Geschenke an die Klientel zu verteilen, die ihnen gerade besonders nahe ist. Anders formuliert: Vor dem Hintergrund einer Rentenfairness stellt sich die Frage, ob Rentenbeiträge, von denen, die arbeiten, einfach auf diejenigen, die nicht arbeiten, umverteilt werden können, denn durch die Absenkung des Rentenniveaus in der Riester- Rentenreform von 2001 ist klar, dass die eigenen Beiträge nicht ausreichen, um seinen gewohnten Lebensstil auch nach Eintritt in die Rente fortführen zu können.

Entsprechend sind Arbeitnehmer gehalten, privat und zusätzlich zur gesetzlichen Rente für ihr Alter vorzusorgen, damit sich Politiker weiterhin aus ihren Beiträgen zur Rentenversicherung bedienen können. In welchem Umfang diese Selbstbedienung stattfindet, kann man sich deutlich machen, wenn man ein Bruttogehalt von 2.500 Euro zum Ausgangspunkt einer Modellrechnung macht. Pro Jahr wird eine Gehaltssteigerung von 2% angenommen, der Rechnungszeitraum umfasst die 45. Jahre, auf denen der Idealfall der gesetzlichen Rentenversicherung basiert.

Im Beobachtungszeitraum (45 Jahre) steigt das Bruttoeinkommen von 2.500 auf 5.850,85 Euro, die Beitragszahlungen von monatlich 456 Euro auf 1.111,62 Euro, wobei von einem konstanten Beitragssatz von 19% ausgegangen wurde (angesichts der Obergrenzen von 20% bis 2020 und 22% bis 2030, die im Rentennachhaltigskeitsgesetz festgelegt wurden, also eine sehr optimistische Rechnung). Bis zum Ende der Beitragszeigt wird unser Durchschnittsrentner rund 214.000 Euro an Beiträgen entrichtet haben. Und entsprechend wird er eine Durchschnittsrente von 1.409 Euro erhalten (hochgerechnet auf Grundlage der derzeitigen Rentenformel).

AltersarmutHätte unser Rentner seine Beiträge investiert und nur eine konstante Verzinsung von 3% für seine Beiträge erhalten, er hätte nach 45 Jahren einen Kapitalstock von rund 407.000 Euro. Davon könnte er dann, wenn er nur die durchschnittliche Rente von 1.409 Euro, die ihm die gesetzliche Rentenversicherung zugesteht, monatlich entnehmen würde, 24 Jahre leben (bis 87 und damit weit über die durschnittliche Lebenserwartung von 77 (Männer) bzw. 82 (Frauen) hinaus). Wäre er so dreist monatliche Entnahmen von 2.400 Euro vorzunehmen, die Summe würde für 16,9 Jahre vorhalten. Wohlgemerkt, die Basis der Berechnung ist eine Verzinsung von 3% und somit eine sehr geringe Verzinsung, zudem ist die Berechnung durch den konstanten Beitragssatz von 19% sehr konservativ (Und natiürlich sehen private Rentenversicherungen die Zahlung der monatlichen Beiträge bis zum Tode vor.)

Folglich stellt sich die Frage, warum ein Beitragszahler auf ein angemessenes Leben im Alter verzichten soll, nur um es Politikern zu erlauben, seine Beiträge zu zweckentfremden und umzuverteilen? Vielleicht hat ja jemand eine Antwort.

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