Leugnung des Holocaust: Kein Straftatbestand mehr?

Wir reiben uns die Augen, nein, wir wundern uns.

Meint Otto Schily mit 82 Jahren sei er vor einem Parteiausschlussverfahren gefeit?

Meint Otto Schily 70 Jahre nach dem Ende des Tausendjährigen Reiches sei es in Deutschland möglich, Meinungsfreiheit ohne Bedingungen durchzusetzen?

Meint Otto Schily am Ende, selbst in Deutschland gibt es erwachsene, mündige Bürger, die sich ein eigenes Urteil über Aussagen bilden können, die entsprechend keines Unbedenklichkeitssiegels staatlicher Sitten- und Sprachwächter bedürfen?

Aust Baader MeinhofOder hat Otto Schily schlicht die Einsicht ereilt, dass die Menge der nicht mehr sagbaren, weil unter Strafe stehenden Aussagen mittlerweile so groß geworden ist, dass man die Leugnung der Massenvernichtung von Juden getrost streichen könne, denn sie verblaßt im Vergleich zu homophoben oder sexistischen Aussagen, die neuerdings unter Strafe gestellt werden sollen, etwa: Wer den Gender Pay Gap leugnet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft?

Wir wissen es nicht.

Doch der Reihe nach.

Wer derzeit behauptet, KZs habe es nie gegeben, Juden seien von Nazis nie umgebracht worden und wenn, dann mit gutem Grund und aus Selbstverteidigung, der sieht sich mit dem Staatsanwalt konfrontiert, der ihm den Paragraphen 130 Abs. 3 unter die Nase hält:

“(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.”

Dieser Paragraph ist eine Form deutscher Kollektivsühne für die industrielle Vernichtung von nicht nur Juden durch die Nationalsozialisten und ihre vielen Helfer. Er ist zugleich ein Misstrauensvotum des Gesetzgebers seiner Bevölkerung gegenüber. Denn dieser Bevölkerung ist – so die impliziten Prämissen, auf denen §130 Abs. 3 StGB logisch basieren muss – aus drei Gründen nicht zu trauen:

  • Erstens ist die Bevölkerung so dumm, dass sie denjenigen, die den Holocaust leugnen, Gehör und Glauben schenkt und, schlimmer noch, ihnen nachläuft.
  • Oder: Zweitens ist die Anzahl der Holocaust-Leugner in der Bevölkerung so groß, dass es peinlich wäre, die entsprechende Anzahl von Holocaust Leugnern einem internationalen Auditorium zu präsentieren.
  • oder: Drittens ist die Demokratie in Deutschland so fragil, so gebrechlich, dass ein paar Gestalten, die den Holocaust leugnen, zum Einsturz derselben und zum Wiederauferstehen des Nationalsozialismus führen würde.

Suchen Sie sich die Prämisse aus, die Sie persönlich für die relevante halten.

Nun hat Otto Schily es im Alter von 82 Jahren gewagt, ein Tabu in Deutschland zu brechen und im ZEIT Magazin angeregt, den Straftatbestand der Leugnung des Holocausts zu “überdenken … Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht”, so sagt er. “Aber deshalb für Jahre ins Gefängnis?”.

Die Frage von Otto Schily und seine Anregung sind wichtig und richtig und so sehen wir uns in der seltenen Situation, einem Grünen, nein Sozialdemokraten zuzustimmen (but then again, it’s Schily).

Zum einen muss ein Staat, dessen Politiker für sich in Anspruch nehmen, von mündigen Bürgern gewählt worden zu sein und nicht von durchgeknallten Idioten, die nicht wissen, was sie tun, diese mündigen Bürger auch ertragen können und mündig sein lassen.

Mündige Bürger zeichnen sich durch ein Urteilsvermögen aus und man soll nicht ausschließen, dass es auch in Deutschland eine relevante Anzahl von mündigen Bürgern gibt, die Urteilsvermögen haben und wissen, was sie davon zu halten haben, wenn sich jemand hinstellt und historische Fakten leugnet.

Zum anderen bleiben Sprechverbote selten allein, wie die Latte der Verbote, die §130, StGB mittlerweile umfasst, zeigt. Sie werden über kurz oder lang zum Spielball politischer Interessen und zum Mittel, die Freiheit der Bürger einzuschränken, sie für unmündig zu erklären. Und unmündig müssen sie werden, wenn sie nicht im täglichen Austausch miteinander ihre Argumente und ihre Begründungen schärfen können. Dazu gehört auch, dass man die Argumente zusammenträgt, die man den Holocaust Leugnern entgegenhalten muss.

KZ Auschwitz, EinfahrtUnd weil dem so ist, produzieren Gesetze wie §130 dadurch, dass sie die öffentliche Auseinandersetzung über zum Tabu erklärte Behauptungen verbieten, einerseits Reaktanz bei denen, die nicht glauben wollen, was als Glaubenssatz ins Strafgesetzbuch geschrieben wurde und eben nicht als mit Fakten belegtes Ergebnis am Ende einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den Leugnern der Massenvernichtung von Menschen durch die Nazis steht. Zum anderen produzieren sie eine unbeabsichtigte Folge, die noch erheblicher ist, denn sie lassen diejenigen, die im Verborgenen ihr Leugnungs-Süppchen kochen, das Süppchen an ihre Jünger austeilen, lassen es die Jünger schlürfen und zwingen die Schatten-Köche nicht in eine öffentliche Auseinandersetzung, zwingen sie nicht dazu, Belege für ihre Behauptungen vorzulegen.

Deutschland ist eben keine zivile Gesellschaft, in der eine öffentliche Auseinandersetzung entlang von Fakten und Kriterien der Diskussion und des Umgangs miteinander geführt wird, sondern eine infantile Gesellschaft, in der Papa Staat seinen Kindlein sagt, was sie sagen dürfen, worüber sie öffentlich streiten dürfen und worüber nicht.

Wir fragen unsere Leser:

Wie sehen Sie das, soll §130 Abs. 3, die Leugnung des Holocaust, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden?
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