Gehaltserhöhung für Parteien: 159,2 Millionen aus Steuermitteln

Einen Gehaltszuwachs von 1,6% im Vergleich zu 2014 können die Parteien in diesem Jahr feiern.

The Snout in the Trough
The Snout in the Trough

Nach einer “Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages” steigt die “absolute Obergrenze” der Parteienfinanzierung im Jahr 2015 auf 159.245.400 Euro an, 1,6% mehr als im Jahr 2014. Die “absolute Obergrenze” der Steuermittel, die für Parteienfinanzierung jährlich eingesetzt werden dürfen, eine “absolute Obergrenze”, die wie durch Zauberhand jedes Jahr voll ausgeschöpft und somit immer erreicht wird, sie ist keine “absolute”, sondern eine relative Obergrenze, die jedes Jahr um den sogenannten “Parteien-Index” automatisch ansteigt.

Der Parteien-Index wiederum, ist im Paragraphen 18 Abs. 2 des Parteiengesetzes geregelt: Er setzt sich zu 70% aus dem allgemeinen Preisindex und zu 30% aus den Gehaltssteigerungen für Angestellte bei Gebietskörperschaften zusammen. Egal, ob die kommunalen Angestellten mehr Gehalt erhalten, egal, ob der Verbraucherpreisindex steigt, weil die Mieten oder die Stromkosten gestiegen sind, die Parteien profitieren immer, über den Parteien-Index, der ihnen in jedem Fall mehr Einnahmen verspricht. Und wer hat das schon, mehr Einnahmen – egal, ob die Preise oder ob die Gehälter steigen?

Die entsprechende Regelung ist clever und sichert Parteien jährliche Einnahmesteigerungen in Millionenhöhe zu. Entsprechend hat sich die “absolute Obergrenze” von 150,8 Millionen Euro im Jahre 2012 auf 159,2 Millionen Euro im Jahre 2015 erhöht, und zwar absolut. 5,6% Gehaltssteigerung in nur 4 Jahren, nicht schlecht wenn man bedenkt, dass es derzeit kurz vor negativen Zinsen für Erspartes gibt.

Aber den deutschen sind die hervorragenden Politiker der Bundesparteien, deren Kompetenz weit über die Grenzen Europas hinaus bekannt ist, viel, sehr viel wert, so viel wie sonst keinem Völkchen auf dieser Erde.

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