Die Bildung krimineller Parteien
ist in Deutschland per Gesetz ausgeschlossen!?
Heute Morgen haben wir uns die Augen gerieben als wir einen Kommentar von Max gelesen haben, der auf den § 129 des Strafgesetzbuches Bezug genommen hat.
Also haben wir nachgelesen, was da so steht, im Strafgesetzbuch, im 7. Abschnitt, unter: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, und dort steht tatsächlich:
Ҥ 129
Bildung krimineller Vereinigungen(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,…”
Das erklärt es!
Es ist immer wieder erfrischend, mit welcher Nonchallance in Gesetzen die Wahrheit des angeblichen Rechtsstaates beschrieben wird.
Da steht: Parteien können zu dem Zweck gegründet bzw. betrieben werden, Straftaten zu begehen, Parteimitglieder können zu Straftaten aufrufen und für die entsprechenden kriminellen Parteien kann geworben werden, so oft und so intensiv wie möglich, so lange das Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Parteien nicht verboten hat.
Die Unglaublichkeit, die hier formuliert ist (und zu deren Extraktion man nicht allzu viel logische Versiertheit benötigt), lautet:
Ob eine politische Partei als eine kriminelle Vereinigung gilt, wird – wenn es um Parteien geht – vom Bundesverfassungsgericht bestimmt. Dabei sind nicht die Straftaten, die die Mitglieder der entsprechenden Parteien ausführen, ausschlaggebend, ausschlaggebend ist, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht etwas an der entsprechenden Partei auszusetzen haben. Ob Parteien systematisch Straftaten begehen, kann dabei eine, muss aber keine Rolle spielen.
Es gibt also ganz offiziell und im Strafgesetzbuch verankert kriminelle Vereinigungen und nichtkriminelle Vereinigungen, die sich nur darin unterscheiden, dass die Letzteren Straftaten mit dem Segen des Bundesverfassungsgericht begehen können.
Natürlich ist Deutschland keine Bananenrepublik, und das Bundesverfassungsgericht würde Parteien verbieten, die zu kriminellen Vereinigungen geworden sind oder nie etwas anderes waren.
Würde es das wirklich?
Der Weg zum Verbot einer Partei ist wie folgt:
Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten.
Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig.
Antragsberechtigt sind im Falle eines Parteiverbots der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung bzw. dann, wenn eine Partei auf ein Bundesland beschränkt ist, die Landesregierung.
Die Parteien in Bundestag, die Parteivertreter der Landesregierungen im Bundesrat, bei Bundesregierung oder bei den Landesregierungen wären also aufgerufen, einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot z.B. der SPD, der Linke, der Grünen, der CDU oder der CSU zu stellen, wenn sich eine der Parteien oder alle als kriminelle Vereinigung erweisen würde(n)/erwiesen hätte(n).
Glaubt das jemand?
Und selbst wenn es einen solchen Antrag gäbe, wer hätte darüber zu befinden?
Die Richter vom Bundesverfassungsgericht.
Die Richter werden zur Hälfte von den Parteivertretern im Bundestag und zur Hälfte von den Parteivertretern in den Landesregierungen, die im Bundesrat sitzen, gewählt. Wer zur Wahl vorgeschlagen wird, wird zuvor unter den Parteien ausgekungelt.
Das System ist somit hermetisch und man kann feststellen, dass im Bundestag vertretene Parteien kriminelle Vereinigungen sein können, ohne dass es jemanden stört.
Das erklärt manches.
Z.B. die Versorgungsschienen, die Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien über ihre angeblichen politischen Stiftungen verlegt haben. Zunächst wird über diese Schienen der Teil der Steuergelder transportiert, der Parteien nach einem (wohl versehentlichen) Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht mehr direkt überwiesen werden darf. Also haben die Parteien politische Vereine gegründet, die sie aus Gründen der Tarnung als politische Stiftungen bezeichnen, obwohl die angeblichen Stiftungen mit Ausnahme der Naumann-Stiftung über keinerlei Stiftungskapital verfügen und zu 100% am Tropf der Steuerzahler hängen, und verteilen über diese munter jährlich eine halbe Milliarde Euro von Steuerzahlern in die Partei-Tasche.
Über die Jahre haben sich die politischen Vereine der Parteien zur Versorgungsanstalt für politische Aktivisten und abgehalfterte Politiker entwickelt.
Damit nicht genug: Unzählige ideologische Vereine, seltsamerweise alle in der nicht bilanzpflichtigen Form eines eingetragenen Vereins gegründet, haben sich im Speckgürtel der Ministerien angesiedelt, von wo aus sie üppig mit Geldern der Steuerzahler versorgt werden. Umfangreiche Netzwerke des Nepotismus haben sich ausgebildet, die davon leben, dass ideologischer Krieg gegen Rechts oder gegen Kritiker des Genderismus geführt wird oder Kampagnen für LSBTI oder für erneuerbare Energien oder für was auch immer durchgeführt werden.
Jede Front, die im ideologischen Krieg eröffnet wird, jede Kampagne, die geführt wird, sie eröffnet Einkommensquellen für eine Unzahl akademischer Hartz-IVler, die ohne die üppigen Gaben aus den Taschen der Ministerien, die abermals im Parteiproporz verteilt werden, da wären, wo sie aufgrund ihrer Kompetenzen hingehören: auf der Wartebank im Jobcenter.
Wäre Deutschland ein Land in Afrika, sagen wir an der Stelle von Uganda oder dem Sudan, die beschriebenen Zustände würden das Land zu einer Bananenrepublik qualifizieren, Transparency International das Land auf dem Korruptionsindex ganz oben ansiedeln und die Strukturen würden als mafiös, als kriminelle nepotistische Bandenstrukturen beschrieben werden.
Aber Deutschland liegt in Europa. Deshalb kann nicht sein, was ist und selbst wenn es so ist: in Parlamenten vertretene politische Parteien können keine kriminelle Vereinigungen sein. Das ist in § 129, Absatz 2, Satz 1, StGB ausgeschlossen und die Dauerhaftigkeit des Ausschlusses wird vom Bundesverfassungsgericht überwacht.
1993 hat Hans-Herbert von Arnim sein Buch: “Der Staat als Beute. Wie Politiker Gesetze in eigener Sache machen” geschrieben. Er hat darin bestenfalls an der Oberfläche gekratzt.
Dass politische Parteien, die im Parlament vertreten sind, und ihre Mitglieder bzw. Amtsinhaber außer Gefahr stehen, selbst bei systematischer Veruntreuung von Steuergeldern, systematischem Nepotismus und systematischem Betrug durch Vorenthaltung relevanter Informationen oder verzerrte Darstellung wichtiger Informationen als kriminelle Vereinigung verboten zu werden, hat einen erheblichen Einfluss auf die politische Kultur und macht verständlich, warum Politiker eben einmal in laufende Ermittlungsverfahren eingreifen, sich zum Oberrichter aufspielen und Informationen, die ihnen nicht genehm sind, mit absurden Vorwänden unterdrücken.
Es herrscht eine Kultur des Betrugs, der Selbstbereicherung und der Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Und das erklärt dann auch, dass ein/e an deutschen Universitäten Beschäftigte/r, die/der sich selbst in einer statushohen Position wähnt, weil er/sie das ärmliche Salär eines Professors bezieht, vollkommen folgenlos und unbehelligt zu Straftaten aufrufen kann, und es erklärt, warum es ihm/ihr Studenten gleichtun und unter der Nase des angeblichen Rechtsstaats Verleumdung und Verunglimpfung zur Normalität machen können.
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Diese politische Kaste lebt auch nur, weil Töten illegal ist.
Könnten sie kurz umreißen, wie es in UK abläuft? Ich denke ein Vergleich mit einer Nicht-Bananenrepublik wäre sehr anschaulich.
Über diese Sache habe ich etwas für Sie:
Außerdem sollte es jedem klar sein, wir haben keine Demokratie sondern eine Parteiokratie. Es geht in Deutschland gar nichts politisch ohne eine Partei. Nur diese können im Endeffekt Gesetze beschliessen – ob diese dann eingehalten werden ist eine ganz andere Frage.
Es gibt in D für die normale Bevölkerung keinen Weg irgendetwas von den Parteien beschlossenes in Frage zu stellen. Und nein auch die Gerichte helfen hier nicht weiter sondern sind ja auch nur “der Exekutive” unterstellt. Wie man ja gerade “bewundern” kann.
Ich kann jedem nur die Folgerungen von Prof. Dürr nahelegen. Der Mann hat – leider – recht…
Nennen wir es doch beim Namen:
Es ist eine Ochlokratie mit kleptokratischer Rechtsordnung.
Ja, der Artikel in sich stimmt. Doch möchte hierzu ergänzen, daß das Bundesverfassungsgericht per Urteil vom 25.7.2012 festgestellt hat, daß es seit 1956 keinen verfassungsmäßigen Gesetzgeber mehr gab. Und dies sind natürlich alle Parteien. Somit hat es gesagt, daß alle parteien seit 1956 dem§ 129Absatz 2 unterliegen. Also alle sind kriminell. Das ist doch wohl schön zu wissen. Damit hat sich im Grunde das BVerfG auch selbst entmachtet ohne zu wollen, denn es unterliegt auch einer Partei und somit kriminell.
Ich habe festgestellt das WIR alle in einem Matrix-Konstrukt leben anstatt in einem demokratischen Staat !
Wir werden komplett verarscht und bezahlen auch noch das Lügenmärchen BRD.
Hat dies auf Die Morgenzeitung rebloggt.
Applaus!
Herzlich Willkommen in der Realität!
Es ist für mich ausgesprochen erfreulich, das Ihr bemerkt habt, und darüber berichtet, das Parteien straffrei als kriminelle Vereinigungen agieren dürfen. Durchaus (k)ein Argument diese Parteien bei einer Wahl zu unterstützen. Was ebenfalls dafür spricht, unbedingt diese ääähh “Volksvertreter” zu wählen, ist der § 37 des Parteiengesetzes.
Dort heißt es wörtlich:
“Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.”
…und wenn wir dann einen kurzen Ausflug in das Bürgerliche Gesetzbuch unternehmen, so lesen wir dort:
“§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.”
Na Prima, bravo, ganz großer Applaus!
Parteien sind also nicht rechtfähige Vereine, die straffrei als kriminelle Vereinigung tätig sein dürfen und zu unser aller Freude auch noch nicht haftbar zu machen sind!
Na dann, wünsche ich allen Teilnehmern eine angenehme nächste Wahl !
P.S. Jeder möchte meine Aussagen bitte selber prüfen!
Im Partreiengesetz steht, daß dieser § für Parteien nicht gilt. Die sorgen immer vor dieses Pack.
Ludwig XVI hat auch geglaubt vorgesorgt zu haben.
Sehr geehrte Sciencefiles Team,
mich wundert nichts mehr bei dem Thema Recht und Staatsrecht auf deutschen Gebiet. Sie können sich auch mal mit Werner May und seinen Erfahrungen mit deutscher “Justiz” kurz befassen.
Nachdem ich mich mit Kabarett beschäftigt habe, stolperte ich über Volker Pispers.
https://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2015/02/z5hhi.jpg
Sein Kollege Georg Schramm, weckte wieder das Interesse für Preussen/Friedrich der Große in mir.
http://www.belletristiktipps.de/archives/725
Da dachte ich schon, daß ich den Eisberg erklommen habe. Aber weit gefehlt, ich bekam einen Weinkrampf. Kein Hegel, Kant, Chr. Wolff und H.A. Francke auf weiter Flur zu sehen! Nur Precht, Hornscheidt, Schawan und Co. und die Naturwissenschaft auf dem Abstieg im deutschsprachigen Raum. Das ehrwürdige Humboldt Forum wird ja auch als Humbug Sanatorium bezeichnet.
Bei genauerem hinsehen in preussisch/deutscher Geschichte bis zum Beginn der Geschäftswerdung der Welt seit 1918, gelangt man auch an Personen wie Oswalt Spengler
http://gutezitate.com/zitate-bilder/zitat-die-privaten-machte-der-wirtschaft-wollen-freie-bahn-fur-ihre-eroberung-groszer-vermogen-keine-oswald-spengler-249669.jpg
oder auch über die Literatur von Sebastian Haffner an ein anderes Gesellschaftsbild.
Spätestens wenn man sich mit Juristen befassen lernt man auch Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach kennen und da ist der Weinkrampf am größten geworden.
http://www.enzyklopaedie-rechtsphilosophie.net/autorenliste/19-beitraege/100-feuerbach-paul-johann-anselm-ritter-von
Müssen wir erst wieder eine Katastrophe wie 1806 erleben um neue Reformen unserer Gesellschaft erleben oder kommen wir nicht mehr in diesen Genuss einer Neuerung wie es die Herren Hardenberg und Stein gemacht haben.
Wie unser System geschlagen worden ist zeig auch der nachfolgende Link und so ist es auch heute noch.
http://creaplan.org/Arne_Hinkelbein/images/p018_0_00_01.jpg
Mit freundlichen Grüßen
Marco
Wer hat das Deutsche Volk verraten ?
Es waren und sind die Sozial Demokraten!
Fuer den deutschen Michel ist es normal, dass die Mitglieder des Reichstages Ihre eigenen Gesetze brechen, also Rechtsbrecher = Verbrecher sind.
Aber was soll’s, da ja eh nur noch Firmenregierungen und deren Firmenkonstruckte vorhanden sind, das Firmenrecht praktiziert ist.
Im Ergebnis: Sie machen (noch) was Sie wollen….
Es gibt demnach auch keinen Dienstherren, keine Remonstatinsrechte und Pflichten.
Es gibt nur noch volle private Durchgriffshaftung an den Bediensteten.
Recht und Ordnung mit dem Werkzeug UCC.
Wer diese Werkzeuge versteht zu benutzen, kann Veraenderungen erwirken.
Sie meinen schon den Volker Pispers, der z.Z. gerne rumerzählt, Russland hätte nie seine Nachbarn angegriffen?
Vielleicht wollte der Gesetzgeber ganz einfach vermeiden dass bestimmte politischen Parteien als “kriminelle Vereinigungen” verfolgt werden. So was ähnliches war ja vor gar nicht all zu langer Zeit in Deutschland passiert….
Ich bin über diese merkwürdige Satzkonstruktion gestolpert, denn was wäre, wenn wir sie einmal leicht abwandeln, etwa so:
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat,…”
Wie bitte? Ja, dann gilt ebenfalls, daß Absatz 1 nicht anzuwenden ist.
Demnach könnte das BVG gern verbieten, aber das würde infolge des Wortlauts gar nichts ändern.
Erfassen wir’s einmal rein sprachlogisch, dann bedeutet die doppelte Verneinung im Original…
Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,…”
was?
Daß der Absatz 1 sehr wohl auf eine politische Partei anzuwenden ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,…”
Tja, was nun?
das ist ein Konditionalsatz (Wenn A, dann B). Auch wenn es bei oberflächlicher Betrachtung den Anschein hat die Konsequenz entscheide einzig und allein darüber ob die Aussage wahr sei, gilt dies nicht für alle möglichen Fälle. Sie können daher nicht einfach “leicht” etwas abändern und dann tatsächlich erwarten, der Sinn oder meinetwegen das Ergebnis bliebe erhalten.
Der Trick mit der doppelten Verneinung gilt nur wenn beide Verneinungen auf ein und den selben Gegenstand bezogen sind. Dies ist oben aber nicht der Fall.
dieses angebliche “Verfassungsgericht”, setzt doch eine , durch frei Entscheidung des volkes, gewählte Verfassung voraus. haben wir aber nicht, da sind die urteile dieses gerichts absolut nicht gesetzmäßig. das wird nur dem dummen Michel immer wieder eingebläut. und da der Michel nicht mehr selbstständig denken kann, nimmt er das hin .
Viel entscheidender ist es, daß dieses vorgebliche Bundes”verfassungs”gericht ausnahmslos mit Parteibuchinhabern besetzt ist, deren Ernennung durch die Parteienmafia nach Parteienproporz erfolgt.
Die schreiben sich nicht nur die Gesetze selbst, nach denen sie ihre Verbrechen begehen, die ernennen auch noch die “Richter”, bei denen sie die opportunen “Urteile” maßgeschneidert bestellen können.
Letztes Beispiel dafür war die Griechenrettung.
davor konnte man das schön an der Entscheidung über die “Verfassungs”beschwerde des NPD-Anwalts Rieger wegen des 130 StGB sehen.
Bei dem hat das “Gericht” sogar vorsichtshalber gewartet, daß er stirbt, damit die Sache nicht weiter vor den EUGH gehen konnte.
Daß Rieger wie bestellt verstorben ist, gibt auch zu denken…
Diesen Beitrag hatte ich im Blog von Alexander Dilger verlinkt. Er selbst hat auf mein Posting mit diesem Text geantwortet:
“Der verlinkte Kommentar übersieht, dass Verfassungsrecht einfachen Gesetzen vorgeht. Von daher sind die Schlussfolgerungen fehlerhaft. Es wäre eher Zeichen einer Bananenrepublik, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft einfach so Parteien verbieten könnten.”
Was meint er? Ich verstehe es nicht!
Ich auch nicht.
Dein “Auch-nicht-verstehen” beruhigt mich. Wenn ich “argumentativen Gegenwind” von einem Professor erhalte, zweifle ich nämlich zuerst an mir und dann vielleicht an seinen Argumenten. Sagt eine abgebrochene Akademikerin – ich weiß, ich sollte an meinem Selbstbewusstsein arbeiten 😉
Wenn man sich so ansieht, welche Clowns in der BRDDR mit einem “Prof.” vor dem Nam_Inne herumlaufen, dann ist das vollkommen überflüssig.
Die meisten verbreiten Gemeinplätze in geschwurbelten Phrasen auf zwei Seiten, die ein Maurermeister in einem Satz sagen könnte.
Er meint, daß Verfassungsrecht, also das “Grundgesetz”, dem StGB übergeordnet ist und das “Verfassungs”gericht über ein Verbot der Partei entscheidet, nicht ein gewöhnliches OLG oder das Bundesverwaltungsgericht.
So wie in Bananenrepuben üblich auf Befehl.
Hier werden , weil WIR ja “Rechtsstaat” sind, die entsprechenden Befehle ans BVG ausgegeben. ;-))