“Invasive gebietsfremde Arten”

“Invasive gebietsfremde Arten sind eine der größten Bedrohungen”, so steht es zu Beginn von Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014.

“Invasive gebietsfremde Arten” haben gravierende “Beeinträchtigungen heimischer Arten” zur Folge. Ursache dafür sind “Veränderungen von Lebensräumen, …, Wettbewerb, Übertragung von Krankheiten, Verdrängung heimischer Arten in einem erheblichen Teils ihres Verbreitungsgebiets und … genetische Effekte aufgrund von Hybridisierung”.

European-Commission-logo-301Mit anderen Worten, “invasive gebietsfremde Arten”, verdrängen heimische Arten, übertragen Krankheiten auf heimische Arten (und nicht etwa umgekehrt) und führen letztlich dazu, dass die heimischen Arten gemeinsam mit den invasiven gebietsfremden Arten eine neue Hybridform bilden, eine invasiv-heimische Art, wenn man so will.

Einige dieser invasiv gebietsfremden Arten “migrieren natürlicherweise aufgrund von Umweltveränderungen”, also weil ihr Lebensraum z.B. durch Klimawandel, durch Kriege oder sonstige menschliche Eingriffe unbewohnbar geworden ist. Diese Arten, so heißt es in Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 “sollen in ihrer neuen Umgebung nicht als gebietsfremd angesehen werden”. Sie erhalten Asyl und werden obwohl im eigentlichen Sinne gebietsfremd und invasiv, dennoch in der Europäischen Union geduldet.

Weiter heißt es in Verordnung (EU) Nr. 1143/2014:

“Die mit den invasiven Arten verbundenen Risiken und Problematiken stellen eine grenzübergreifende Herausforderung dar, die die gesamte Union betrifft. Daher muss ein unionsweites Verbot erlassen werden, das die vorsätzliche oder fahrlässige Einbringung in die Union, die Reproduktion … untersagt”.

Um invasive gebietsfremde Arten im Zaum zu halten, führt die EU-Kommission nicht nur eine Liste, auf der die entsprechenden Arten verzeichnet sind, nein, sie sieht auch Maßnahmen der Eindämmung und Vernichtung invasiver gebietsfremder Arten vor.

So werden derzeit Maßnahmen gegen eine invasive gebietsfremde Art, die ursprünglich aus den USA stammt, ergriffen, die sich nach den Recherchen der EU-Kommission des Wettbewerbs um Ressourcen, der Übertragung von Krankheiten und der Monopolisierung von Ressourcen schuldig gemacht hat.

Um die zunehmende Verdrängung von sowie die Fortpflanzung mit heimischen Arten zu unterbinden, befürwortet die EU-Kommission auch oder gerade extreme Maßnahmen, um die invasive gebietsfremde Art zu beseitigen. Derzeit bereitet sie die Massentötung von Individuen dieser invasiven und gebietsfremden Art – manche sprechen bereits vom Genozid – vor, deren Untaten im folgenden Video gut zu erkennen sind.

squirrel
Missetäter: Sicurus carolinensis

Um eventuellen Gerüchten vorzubeugen: EU-Bürokraten, die in großer Zahl über Brüssel hergefallen sind und dort die Mietpreise in die Höhe getrieben und Vertreter der sozial-schwachen Art aus ihren angestammten Habitaten verdrängt haben, fallen nicht unter die mit Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 anvisiertem invasiven und gebietsfremden Arten und können entsprechend auch nicht so, wie in der Verordnung ausgeführt, behandelt werden.

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