Wie viel Schnüffelei darf es denn sein?

SCULLY: Did you ever stop to think that what we saw was simply an experimental plane? Like the stealth bomber or, this Aurora Project. Doesn’t the government have a right and a responsibility, to protect it’s secrets?

MULDER: Yes, but at what cost, when does the human cost become too high for the building of a better machine?

Organized crimeThüringen hat einen Verfassungsschutzpräsidenten. Sein Name ist Stephan Kramer. Kramer – als Verfassungsschutzpräsident – weiß, dass Nachrichtendienste Schwierigkeiten haben, Bürger auszuspionieren. Vor allem mit verschlüsselten Nachrichten, die über Smartphone-Apps verschickt werden, haben die Geheimdienste Probleme:

“Und ich sage ganz deutlich: Das kann nicht wahr sein! Wir wissen, dass gerade subversive Gruppen sich natürlich inzwischen dieser Messenger bedienen. … Hier besteht politischer Handlungsbedarf”.

Wir fragen ganz deutlich: Welchen Nutzen hat der Normalbürger davon, dass Herr Kramer verschlüsselte Nachrichten privater Nutzer lesen kann?

Die Standardantwort lautet: Sicherheit. Mit Sicherheit tauscht ein Normalbürger einen eher abstrakten Wert gegen die konkrete Möglichkeit, abgehört, ausgeschnüffelt zu werden. “Ich sitze im Zug, bin in zehn Minuten zu Hause”, “Nein, Frau Müller, sagen Sie dem Generaldirektor, dass ich zu beschäftigt bin. Ich sitze im Zug und muss unnütze Gespräche führen, deshalb kann ich mich nicht mit ihm treffen.”

Wer will schon, dass die trivialsten der trivialen Nachrichten vom großen Ohr des Geheimdienstes mitgehört und mit entsprechendem Lachen goutiert wird?

Aber Spaß bei Seite. Die Forderung von Kramer, sie hat eine wichtige Frage, mit der sich die Bürger von Regierungssystemen, die von sich behaupten, sie seien demokratisch, beschäftigen sollten, ja müssten: Wie viel Nutzen hat ein Normalbürger davon, dass sein Geheimdienst mithört?

Die deutliche Antwort auf diese deutliche Frage lautet: keinen.

Um zu dieser Antwort zu kommen, muss man nur ein paar Wahrscheinlichkeiten bedenken. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Hans Maier aus Rupolding Opfer eines IS-Attentäters wird oder von einem rechtsextremen Gunman erlegt wird? Eher gering, würde man sagen.

Das National Counter Terrorism Center (NCTC) in Washington hat die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Terroranschlages zu werden, ausgerechnet. Sie ist verschwindend gering und beträgt: 1:20.000.000. Hans Maier aus Rupolding kann also beruhigt sein, denn er hat eine höhere Wahrscheinlichkeit, in der Badewanne zu ertrinken (1:685.000), an Krebs zu sterben (1:7), einen Schlaganfall zu erleiden (1:23), an den Folgen eines Autounfalls zu sterben (1:19.000), an dem letzten großen Happen, den er gegessen hat, zu ersticken (1:370.000), an Lebensmittelvergiftung zu sterben (1:3.000.000), sich mit Feuerwerkskörpern selbst in die Luft zu sprengen (1:1.000.000) oder sich als schlechter Hobby-Elektriker durch einen Stromschlag ins Jenseits befördert zu werden (1:5.000).

So ziemlich alles ist wahrscheinlicher als als demokratischer Märtyrer in die Annalen einzugehen. Und dennoch machen Geheimdienste und Regierungen das Beste aus der kaum vorhandenen Terrorgefahr. Sie schränken bürgerliche Freiheitsrechte ein, schnüffeln, sammeln Daten, wollen nunmehr das Bargeld abschaffen und alles nur, damit die Bürger in Deutschland in Sicherheit leben können, nicht in vollkommener Sicherheit, denn vollkommene Sicherheit wollen die Bürgerschützer nicht gewährleisten, können sie nicht gewährleisten, wie sie nicht müde werden, zu behaupten. Bestenfalls kann man das Risiko, Opfer eines Terroranschlags zu werden, für Bürger auf, sagen wir: 1:20.000.000 reduzieren.

Wozu benötigt man all die Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten? Wozu ist Vorratsdatenspeicherung, wozu sind Möglichkeiten, normale Bürger auszuschnüffeln notwendig? Um Bürger vor Terrorismus zu schützen?

Ob diejenigen, die das behaupten, es selbst glauben.

Wir geben die deutliche Antwort: Nein.

lessen-grip-of-terrorism-cartoonVerfassungsschützer wie Thomas Kramer folgen der Logik ihrer Institution. Diese Logik ist nicht darauf ausgerichtet, Bürger zu schützen, sondern darauf, Einfluss, finanzielle und personelle Ressourcen zu erreichen: Je größer die Behörde, desto mächtiger der Behördenleiter. Der Zweck der Behörde, er spielt kaum eine Rolle, nicht dann, wenn es um Dienstleistungen wie Sicherheit vor Terroristen geht, deren Bereitstellung man nicht messen kann. Nur wenn Sicherheit greifbar ist, weil ein Terroranschlag verhindert wurde, dann wird die bezahlte Sicherheit greifbar. Und damit, dass Sicherheit ein abstraktes Gut ist, das man kaum messen kann, kann man spielen, damit kann man Eindrücke erwecken: Hier ein abgesagtes Länderspiel – wegen Terrorgefahr -, dort ein abgesagter Faschingszug – wegen Terrorgefahr -, ab und an ein nicht verhinderter Anschlag und schon steigt die Wahrnehmung der vermeintlichen Bedrohung, schon denkt Hans Maier in Rupolding wenn es klingelt, nicht der Mann von der Hamburg-Mannheimer, sondern der Mann von Al-Kaida steht vor der Tür, schon wird Hans Maier panisch und ist bereit, seine Bürgerrecht ausgerechnet an diejenigen zu verkaufen, die ihm nicht mehr Sicherheit liefern können, als er sowieso schon hat: 1:20.000.000!

Besser geht es nicht.

Und weil es nicht besser geht, muss die Terrorgesetzgebung, deren einheitliches Ziel die Kontrolle von Bevölkerung und die Abschaffung oder das Außerkraftsetzen von Individualrechten ist, einem anderen Zweck als dem der Terrorabwehr dienen. Was ist wohl der Zweck der Einschränkung von Bürgerrechten?

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