Vor- und Nachzensur: In Berlin schreiben Sie sich um den Verstand
Täglich machen wir ein neues Türchen auf, im Adventskalender des Irrsinns, dessen Bescherung wohl darin bestehen wird, dass die Affen endgültig den Zoo übernehmen – oder so.
Der tägliche Anschlag auf die Logik und den normal funktionierenden Intellekt, er kommt heute von der Berliner Zeitung, von Christian Bommarius, der offensichtlich im Selbstversuch belegen will, dass man sich um den Verstand, so man welchen hat, schreiben kann.
Auch heute wütet die Schlacht um die intellektuelle Gesundheit, der Kampf darüber, ob man alle Regeln der Logik einfach so über Bord oder aus dem Fenster werfen kann, um anschließend eine Gesellschaft auf Willkür zu bauen, um die Hassrede, jene furchtbaren Sätze, geschrieben von Hassgestalten in sozialen Netzwerken, die so schreckliche Wirkung entfalten: Täglich kann man die Wirkung sehen, in den politisch-korrekten Zeitungen, in denen sich die Wutschreiber zusammenfinden, um abermals das Menetekel des Hasses zu beschwören, ohne das sie nicht wissen, worüber sie sonst schreiben sollten.
Niklas Luhmann hat viele Seiten in Büchern mit seiner eigentümlichen Sprache gefüllt, die es schwierig macht, den Sinn hinter seinen Worten zu entdecken. Was man aus seinen Schriften in jedem Fall entnehmen kann, ist seine Überzeugung davon, dass Medien geschlossene Systeme darstellen, in denen Kommunikation nur um ihrer Anschlussfähigkeit Willen geführt wird. Da wirft sich z.B. Matthias Meisner im Tagesspiegel für die Amadeu-Antonio-Stiftung ins Zeug. Nicht etwa, um in der Realität etwas zu bewirken. Nein. Er schafft damit einen Arbeitsnachweis für das Medium, in dessen Systemlogik er gefangen ist, und er schafft damit anschlussfähige Kommunikation, an die sich andere, die keine eigene Idee haben, worüber sie einmal schreiben könnten, anhängen, an die sie anschließen können, auf dass wieder andere in anderen Medien daran anschließen, bis es eine neue anschlussfähige Kommunikation gibt, die die Aufmerksamkeit der Mitglieder der geschlossenen Anstalt „Medien“ erregt.
Christian Bommarius hat sich also bei Matthias Meisner angehängt, stimmt mit Meisner in das Klagelied über die Hassrede ein und fügt einen neuen Vers hinzu, den Vers der Zensur.
Einen Vorwurf, der sich gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung richtet, kann man mit „Anstiftung“ bzw. Beihilfe zur Beseitigung von Meinungsfreiheit umschreiben. Dieser Vorwurf sei falsch, so Bommarius, denn in Deutschland gebe es nun einmal eine Vor- und eine Nachzensur, wie er erklärt:
“Es gibt zwei Arten der Zensur – die Vor- und die Nachzensur. Der Satz des Grundgesetzes, mit dem die Allianz der Hass-Verteidiger fortwährend den Vorwurf unzulässiger Zensur begründet, steht in Art.5 Abs.1: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Verboten ist damit – was eigentlich jeder Bürger, zumindest aber jeder sogenannte Publizist wissen sollte – allein die Vorzensur. Die hat weder Maas noch die Amadeu-Antonio-Stiftung noch sonst jemand gefordert. Die Nachzensur hingegen ist nicht nur in vielen Fällen zulässig, sondern in jeder Rechtsordnung geboten und unter anderem im Strafrecht verwirklicht: Ohne die Strafbarkeit der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung oder der Volksverhetzung würde jedes Gemeinwesen unweigerlich in dem Pfuhl der Niedertracht versinken, dessen Schutz die „Zensur“-Schreier wutbebend verlangen. Es ist bemerkenswert, dass Publizisten und Journalisten, die ihren Lesern fortwährend großmäulig die Welt erklären und in Untergangszenarien beschreiben – der Islam, Gender, Merkel, Schwule etc. –, nicht einmal das kleine 1 x 1 der Staatsbürgerkunde beherrschen.“
Ob Bommarius hier „großmäulig“ die Welt des Grundgesetzes erklärt? Nein, er versucht sich um den Verstand zu reden, indem er einen Widerspruch zur Normalität erheben will, der da lautet:
Es gibt keine Zensur.
Jeder darf seine Meinung äußern.
Wenn jemand eine Meinung äußert, die … sagen wir: falsch ist, dann findet eine Nachzensur statt, dann wird die Meinung gelöscht.
Aber halt, es herrscht Meinungsfreiheit „in diesem Land“. Also darf man alles sagen, jedenfalls alles, was keine Straftat darstellt. So kann jemand der Meinung sein, Adolf Hitler sei ein guter Mensch gewesen. Denn: Man kann in Deutschland so ziemlich jede irre Meinung vertreten. Es gibt sogar welche, die sind der Meinung, dass man sich von einem Stasi-Mitarbeiter, der Freude dabei hat, andere auszuhorchen und zu verpetzen, zu einem guten Hirten verwandeln kann, der sein Aushorchen auf das reduziert, was ihm im Beichtstuhl anvertraut wird, und der es nicht zu Zwecken der Erpressung verwendet. Manche sind der Meinung, dass Alien die deutsche Bundesregierung übernommen haben, und wieder andere sind der Meinung, dass der Kapitalismus, aus dessen Überschuss ihr Studium finanziert wurde, des Teufels ist. Man kann, wie gesagt, in Deutschland so ziemlich jede Meinung haben und sagen. Bis auf die Meinung über Adolf. Hier sind die deutschen sensibel. Auch im Jahre 71 nach dem Ende von Adolf Hitler sind sie sensibel, hochsensibel. So sensibel, dass entsprechende Meinungen unter Strafe gestellt sind und nicht nur sie:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Ansonsten gilt:
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Logisch betrachtet gibt es damit eine Menge von Aussagen. Die Aussagen haben gemeinsam, dass mit ihnen eine Meinung zum Ausdruck gebracht wird, die der Ausdrückende hat. Der entsprechende Ausdruck ist frei. Es findet keine Zensur statt, wie es so schön heißt. Nun gibt es Meinungen, die angeblich den öffentlichen Frieden stören. Wenn zum Beispiel fortwährend versucht wird, Meinungen, die einem nicht passen, per se als unstatthaft zu erklären und als Hassrede zu bezeichnen, dann stört dies den öffentlichen Frieden – ganz offensichtlich tut es das. Wenn nun diejenigen, die sich gegen die Störung des öffentlichen Friedens durch den ausgeübten Zwang, dem Fetisch der No-Hate-Speech zu huldigen, wehren, von Christian Bommarius als rechtsradikale, islamophobe, rechtsextreme in jedem Fall aber „intellektuell Unredliche“ bezeichnet werden, dann kann diese Meinung von Bommarius durchaus eine Strafttat nach § 130 StGB Abs. 2 darstellen, denn Bommarius greift die Menschenwürde anderer dadurch an, dass er einen Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Er tut dies in einer Berliner Zeitung, so dass man die Störung des öffentlichen Friedens ob der zwar sinkenden, aber immer noch zu hohen Auflage der Berliner Zeitung bejahen kann.
Das war die der Prämissen dessen, der sie hat, auf ihn selbst.
Aber die Logik hat noch schönere Mittel, z.B. das Mittel der Prüfung von Aussagen auf Widerspruchsfreiheit, was uns wieder zur Zensur, zur Vor- und zur Nachzensur bringt.
Bommarius schreibt. Eine Zensur findet nicht statt.
Dann schreibt er: Eine Vorzensur findet nicht statt.
Und dann schreibt er: Eine Nachzensur findet statt.
Da Zensur, der Oberbegriff ist, der Vor- und Nachzensur umfasst, ist damit ausgeschlossen, dass eine Nachzensur stattfindet, denn wenn eine Nachzensur stattfindet, dann ist der Satz: „Eine Zensur findet nicht statt“ damit falsifiziert, denn es findet eine Zensur statt. Es gibt also entweder keine Zensur oder eine Nachzensur. Der Aufstand gegen die Logik, den Bommarius durchführt, er ist erfolglos.
Wenn aber keine Zensur stattfindet und es die Möglichkeit gibt, Meinungen, die gegen Strafgesetze verstoßen, zu verfolgen, dann stellt sich die Frage, was der ganze Tamtam um die Hassrede eigentlich soll.
Da eine Zensur nicht stattfindet, wird man sich mit Meinungen, ob sie einem nun passen oder nicht, abfinden müssen. Es sei denn, man will Zensur über die Hintertür einführen, quasi als Zensur unter der Hand und mit dem Ziel, die Meinungsfreiheit auszuhebeln. Dies genau ist der Vorwurf, der u.a. der Amadeu-Antonio-Stiftung gemacht wird.
Wenn dieser Vorwurf falsch ist, wie Bommarius seine Leser glauben machen will, dann stellt sich nunmehr die Frage, warum es die Amadeu-Antonio-Stiftung gibt, und wozu es sie gibt. Da eine Zensur nicht stattfindet und auch nicht beabsichtigt ist, die Meinungsfreiheit einzuschränken, besteht, wie seit nunmehr 70 Jahren, die Möglichkeit, gegen Meinungen, von denen man denkt, sie verstoßen gegen ein Strafgesetz, mit eben den Mitteln, die im Strafrecht vorgesehen sind, vorzugehen. Dazu benötigt man weder die Amadeu-Antonio-Stiftung, noch eine „Broschüre mit Hinweisen dazu, wie man mit der „Hetze gegen Flüchtlinge in sozialen Medien“ umgehen soll, noch benötigt man einen Christian Bommarius und seinen Selbstversuch, sich um den Verstand zu schreiben.
Und da man das alles nicht benötigt, stellt sich abermals die Frage, was soll dieses Tamtam um die Hassreden. Einerseits gibt es eine Vielzahl von Organisationen, die aus Steuermitteln für etwas bezahlt werden, was angeblich nicht die Einschränkung der Meinungsfreiheit zum Gegenstand hat, andererseits gibt es keinerlei Notwendigkeit, die entsprechenden Organisationen zu bezahlen, da das Strafrecht ausreichende Maßnahmen dafür vorsieht, Meinungen, die gegen Strafgesetze verstoßen, zu ahnden. Also gibt es die entsprechenden Organisationen entweder dazu, Steuerzahler zu schröpfen oder dazu, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Eine andere logische Möglichkeit gibt es nicht, es gibt nur den Weg in den Irrsinn für diejenigen, die versuchen, eine andere logische Möglichkeit zu finden!
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Ach ja, der Bommarius:
„Verboten ist damit – was eigentlich jeder Bürger, zumindest aber jeder sogenannte Publizist wissen sollte – allein die Vorzensur. Die hat weder Maas noch die Amadeu-Antonio-Stiftung noch sonst jemand gefordert.“ – Christian Bommarius am 5.8.2016 in der Berliner Zeitung.
Na schau’n wir mal:
Anne Will @54:17: „Könnten Sie da nicht mehr machen als Sie gemacht haben, als Sie sich mal hingestellt haben und haben sich gekümmert ein bisschen darum, dass solche Postings auf Facebook nicht erscheinen und so weiter, hätte Sie da nicht mehr tun können?“
Heiko Maas @54:30 „Wenn ich könnte, würde ich dafür sorgen, dass sie da gar nicht erscheinen, weil man die Leute davon abhält so was zu posten, würde ich gerne tun.“
Maas ist also nicht nur für die Nachzensur, sondern erst recht auch für die Vorzensur, schließlich kann man einem unkontrollierten Meinungsbildungsprozess doch nicht einfach so zuschauen:
@53:58 „Plötzlich sehen Leute im Netz, dass andere auch so denken wie man selbst, man hat es nur nie getraut zu sagen, man fühlt sich bestätigt und man sagt auch was. Das vervielfältigt sich und deshalb wird es eine große Masse von Leuten die da mittlerweile unterwegs ist und dem kann man nicht einfach tatenlos zuschauen.“
Maas und Genossen, gleich welcher Couleur werden bald ausgedient haben.
Ich habe so das Gefühl, dass in der Bevölkerung eine neue Art zu Denken sich breit macht. Oh jeeemiiineee!
Der verpasste Maulkorb wird von vielen inzwischen nicht mehr akzeptiert.
Dagegen muss schnellstens was unternommen werden, denn das ist gefährlich!
wer wie mit seinen Beiträgen wie Sie und ich auf Jouwatch publiziert oder zitiert wird, ist “journalistisch verroht” ist Parteigänger der “ultrarechten, intellektuell verrohten Website „journalistenwatch“” so Christian Bommarius.
Wie kann man da anstinken, denn Bommarius ist laut Wikipedia als Leitartikler ein “Diamant des deutschen Journalismus”:
” … Christian Bommarius schreibt vornehmlich Kommentare, Leitartikel und Meinungsbeiträge zu juristischen und gesellschaftspolitischen Themen für die Berliner Zeitung und die Frankfurter Rundschau.
2008 erhielt er den Otto-Brenner-Preis als Gesamtwürdigung seiner journalistischen Arbeit. „Die Jury würdigt einen Autor, der mit seinen Kommentaren und Leitartikeln die Grund- und Freiheitsrechte verteidigt – scharfsinnig, pointiert und wunderbar geschrieben. Der Leitartikel galt einst als Diamant des deutschen Journalismus. Bommarius bringt ihn wieder zum Glänzen. Er ist mit seinen Meinungsartikeln ein journalistischer Widerständler: Er leistet Widerstand gegen den Abbau des Rechtsstaats.[…] Bommarius ist ein demokratisch gefestigter Schüler von Tucholsky und Ossietzky. […] Seine Arbeiten sind glanzvolle Attacken gegen eine Politik des Grundrechts-Abbaus, sie sind, Stück für Stück, wunderbare Werbung für Demokratie und Rechtsstaat.“
Es grüßt Sie von gleich zu gleich, ein “intellektuell verrohter vom rechten Rand”.
Ich erlaube mir, auf einen meiner Beiträge zu Bommarius zu verweisen: http://altmod.de/?p=5138
Wir sind im Jahre 32 n.orwell : Wahrheit ist Lüge ,Krieg ist Frieden etc. !
Die Zensur wurde ueber das Hintertuerchen eingefuehrt. Federfuehrend war damals das Bundesfamilienministerium unter Ursula von der Leyen. Es ging massgeblich um die Bekaempfung von Kinderpornographie im Netz.Jetzt wurde die Zensur auf sogenannte Hasskommentare speziell bei Facebook erweitert. Federfuehrend sind dabei Bundesjustizminister Heiko Maas und die von Ihm beauftragte Amadeu-Antonio Stiftung unter Anette Kahane bekannt als ehemalige Stasi-Zutraegerin. IM Viktoria. Bundesweit fanden schon unter Beteiligung des BKA schon Hausdurchsungen bei der Jagd nach sogenannten Hasskommentatoren statt. Ab sofort kann jeder kritische Kommentar zur aktuellen Politik speziell zur Asylpolitik der Bundesregierung als Hasskommentar gewertet und entsprechend geahndet werden. Nach welchen Kriterien ein kritischer Kommentar als Hasskommentar gewertet wird darueber schweigen sich das Bundesjustizministerium speziell Heiko Maas und die Amadeu-Antonio Stiftung aus. Bundesjustizminister Heiko Maas bruestete sich unlaengst in einer Talkshow damit das ein sogenannter Hasskommentator zu 2 Jahren Haft ohne Bewaehrung verurteilt wurde. Was als Hasskommentar gewertet wird liegt im Ermessen der Amadeu-Antonio Stiftung und des Justizministers. Fazit Die Meinungsfreiheit existiert nur noch auf dem Papier und das ist bekanntlich geduldig.Waehrend in anderen Netzwerken staendig man kann schon sagen im Stundentakt von Straftaten und sexuellen Uebergriffen begangen durch Asylbewerber berichtet uebt man sich im Schweigen und Vertuschen und macht lieber Jagd auf sogenannte Hasskommentare und deren Verfasser.
Was mich bei solchen Personen wie Christian Bommarius wundert ist, dass die sich für ihre antidemokratische Haltung nicht in Grund und Boden schämen.
Wozu die gesamte Aufregung? Wir leben in einer Gesellschaft, und die hat sich Regeln gegeben. Eine davon lautet: Wenn du über mich Lügen verbreitest oder die Leute gegen die Gesellschaft und zum Nationalsozialismus aufhetzt wirst du bestraft.
Die Ausnahme für die Nationalsozialisten braucht wohl nicht mehr zusätzlich begründet werden – nach 1945 sollte jeder geistig gesunde Mensch die Finger von diesen politischen Ideen lassen, und für die anderen gibt es diese Gesetze.
Ich kann mit diesem System gut leben: zunächst mal kann jeder alles veröffentlichen, muss aber später auch dafür gerade stehen. Wie sieht denn deine Alternative dazu aus?
Meinen Sie das im Ernst?
§ 130 Abs. 3: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung … öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
Nach dieser „Regel“ wurde etwa die 87-jährige Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck zuletzt zu 10 Monaten Haft verurteilt. Wenn man den Holocaust hingegen weder billigt, leugnet noch verharmlost – sondern ihn explizit fordert, wie Muslime in Essen („Scheiß Jude brenn“) oder in Gelsenkirchen („Juden ins Gas“), dann kann man nach dieser „Regel“ offenbar weder verfolgt noch verurteilt werden.
Es wäre formal zwar die „Regel“ § 130 Abs. 1 (1) zuständig: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen … zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert …“, aber diese Gummiregel hängt am Begriff „öffentlicher Frieden“, den man nach Belieben gestört sehen kann oder – wie bei dem Holocaust-Gebrüll in Essen und Gelsenkirchen – eben auch nicht.
Diese „Regeln“ lassen es also zu, dass man ungestraft Juden in Deutschland beschimpfen („Jude, Jude, feiges Schwein“ in Berlin) oder durch die Straßen von Göttingen jagen und den Holocaust fordern kann – und wir dabei noch froh sein müssen, wenn die Polizei dafür nicht auch noch ihre Megafone zur Verfügung stellt.
Diese „Regeln“, mit denen Sie so gut leben können, erlauben heute also Vorgänge, die selbst in den übelsten Zeiten des Nationalsozialismus undenkbar gewesen wären – zu sehr war man damals (noch) darauf bedacht, vor der Welt jedes Anzeichen von Antisemitismus in Deutschland zu verbergen.
Korrekt!
Einer der wichtigsten Punkte die Maas (als studierter Jurist mit beiden Staatsexamen, nur den Dr. hat er nicht) und andere da immer gern übersehen: Ob eine Äußerung gegen obige Paragraphen verstößt, also eine Straftat ist, das festzustellen ist allein Sache eines Gerichts, und auch nur dieses hat das Recht entsprechende Strafen oder beschränkende Maßnahmen auszusprechen! AAS und andere besitzen schlicht nicht die Legitimation dazu, noch haben sie das Recht Menschen, deren Äußerungen ihnen nicht passen, nur weil sie ihnen nicht passen, zu denunzieren, zu verunglimpfen oder sonst an Hab und Gut und Leben zu schädigen!
De facto betreibt Maas mit der Task Force ein rechtswidriges Gericht, einen Lynchmob, ein Femegericht! Und das ist eine Straftat! (Interessanterweise geanu die Straftat für deren Bekämpfung er/sie angetreten ist/sind!)
@Benjamin
“nach 1945 sollte jeder geistig gesunde Mensch die Finger von diesen politischen Ideen lassen, ”
– ja, nur sagen Sie einmal den derzeitigen Politdarstellern, sie sollen die Finger von Denunziation, Einteilung der Menschheit in Gute und Böse, von der Einschränkung der Meinungsfreiheit und Gleichschaltung von Medien und sonstigen Multiplikatoren in wirtschaftlicher Abhängigkeit von der Regierung oder ihren Organen lassen, und Sie werden sehr schnell feststellen, was passiert:
Sie werden deunziert, auf die Seite der Bösen geschoben, wenn Sie Ihre Meinung sagen möchten, werden Sie niedergepfiffen, oder wenn Sie sie schriftlich äußern, wird Ihr Papier nicht gedruckt oder möglichst schlecht gemacht etc. etc.
Wenn man wie Sie und ich der Meinung ist, dass man von “solchen politischen Ideen”, wie sie für den Nationalsozialismus charakteristisch waren, die Finger lassen sollte, dann muss man sich dringend dafür einsetzen, dass die derzeitigen Politdarsteller möglichst schnell aus ihren Ämtern verschwinden!
Wenn Sie meinen, mit dem derzeitigen “System” gut leben zu können, und gleichzeitig meinen, man müsse die Finger vom Nationalsozialismus lassen, dann müssen Sie eine überaus verzerrte Wahrnehmung der Realität haben; sonst kann ich mir den Widerspruch nicht erklären. Glauben Sie ernsthaft, dass der derzeit in und durch die EU(/-Mitgliedsstaaten) angestrebte internationale Sozialismus etwas anderes ist als die Neuauflage des vermeintlich ewigen totalitären Reiches sozialistischer Prägung?
Nun ja, gab es unter Demokraten nicht einst die Ansicht, daß man keine Maßnahmen legitimieren sollte, die ein späteres Regime ganz einfach zur Repression nutzen könnte; speziell mit dem Verweis auf ’33?
Mit der dann berechtigten Feststellung des Regimes, solche Maßnahmen wären ja von Demokraten eingeführt worden und könnten demnach nicht falsch sein?
Was unterscheidet denn eine Regierung unter einer “freiheitlich-demokratischen Grundordnung” noch von einem Regime, wenn es dieselben Mittel nutzt?
Daß Sie “mit diesem System gut leben” können, mag ja sein. Sie haben vllt. jetzt noch keinen Grund, unzufrieden zu sein.
Muß man z.B. dafür gerade stehen, wenn man z.B. den Innenminister von NRW per Mail fragt, ob er sich noch guten Gewissens im Spiegel anschauen kann?
Mich verstört die Überschrift.
Wie kann man sich “um” etwas schreiben, was man anscheinend nie hatte?
Sehr schön auch diese Haltung:
“Freedom of speech does not mean freedom from consequences”
Ich bin sicher, alle Stormtroopers der Geschichte hätten da zugestimmt.
»Art. 5 I 3 GG verbietet die Zensur, unter der nach h.L. nur die sog. Vorzensur zu verstehn ist.«
Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonven-tion. Inaugural-Dissertation […] Ludwig-Maximilians-Universität. Vorgelegt von Roman Herzog. München 1958. S. 237.
Es scheint sich um die Nebenwirkungen von Crystal Meth zu handeln.