Auch die KPD hat am Grundgesetz mitgeschrieben

Was wissen Sie vom Parlamentarischen Rat; also von den Vätern des Grundgesetzes?

Wir haben ein paar Fakten zusammengestellt.

Der Parlamentarische Rat hat vom 1. September 1948 bis zum 23. Mai 1949 in Bonn das Grundgesetz verhandelt. Anschließend haben die Landtage in den drei Besatzungszonen der westlichen Alliierten dem Grundgesetz zugestimmt, mit Ausnahme des Landtages von Bayern.

Der Parlamentarische Rat hatte 65 Mitglieder, die von den Landtagen benannt wurden.

Berliner Mitglieder des Parlamentarischen Rates hatten kein Stimmrecht.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren im Durchschnitt 55 Jahre alt.

47 der 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren Beamte.
51 Mitglieder hatten einen akademischen Abschluss, 32 davon in Jura, 11 in Ökonomie.

11 Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren Mitglied eines Reichstags in der Weimarer Republik.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates haben den folgenden Parteien angehört:

  • CDU/CSU: 27
  • SPD: 27
  • FDP; LDP[Liberal Demokratische Partei (Hessen)], DVP [Demokratische Volkspartei (Württemberg)]: 5
  • KPD: 2
  • Zentrum: 2
  • DP [Deutsche Partei]: 2

Damit haben sowohl Kommunisten als auch Rechte aus der Deutschen Partei am Grundgesetz mitgeschrieben, was zeigt, es gab einmal eine Zeit, da war es in Deutschland möglich, dass Parteien vom linken und vom rechten Rand in das politische System integriert waren, so wie das eben die Idee in Demokratien ist. Dass es heute nicht mehr möglich ist, eine rechte Partei zu integrieren bzw. eine entsprechende Integration von linken Parteien verhindert wird, sagt einiges über den Zustand des deutschen demokratischen Versuchs.

Die folgende Tabelle stellt die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nach Parteizugehörigkeit und dem entsendenden Landtag zusammen. Wir haben sie beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gefunden (Nr.48/08).

Parlamentarischer Rat

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