Bremer Kriegserklärung an die AfD

In Bremen, das müssen wir langsam einsehen, nachdem sich die Beiträge, die sich mit Bremer Seltsamkeiten befassen, auf ScienceFiles immer zahlreicher werden, in Bremen findet sich eine besondere politische Kultur, die man vermutlich als Ergebnis jahrzehntelanger politischer Inzucht erklären muss. Als Konsequenz ist ein totalitärer Sumpf aus Gotteskriegern entstanden, in dem alle Extremismusforscher eigentlich fischen müssten. Eigenart dieses Sumpfes ist es, dass diejenigen, die sich darin suhlen, von sich anscheinend denken, sie seien gute Menschen und würden für die Demokratie einstehen.

Das Grundproblem mit diesem Irrtum besteht nun darin, dass die Bremer Sumpfsuhler als Demokratie nur zulassen, was sie für Demokratie halten. Zudem verwechseln sie das Konzept der Zivilgesellschaft mit dem Konzept des Parteigehorsams wie es unter Mao Zedong oder Josef Stalin praktiziert wurde. Beide waren bekanntlich ebenfalls der Ansicht, die richtige und beste Form von Herrschaft durchzusetzen. Wer das nicht einsehen wollte, wurde eben deportiert oder erschossen.

Bremer Erklaerung.jpgÄhnliches scheint den Ergebnissen politischer Inzucht in Bremen vorzuschweben, wie ihre Bremer Erklärung offenbart, auf die unser Leser Dr. Dr. Marcus Ermler gestoßen und zu der er einen Leserbrief geschrieben hat, den wir unten in voller Länge und unverändert wiedergeben.

Die Bremer Kriegs-Erklärung an die AfD, für die die Naturfreunde Bremen die Verantwortung im Sinne des Presserechts übernommen haben, wurde u.a. von einer Reihe von Universitätsangehörigen unter Missbrauch ihrer Positionsbezeichnung unterschrieben. Eine ganze Reihe von Professoren, deren Namen jeder aus der Liste der Unterstützer entnehmen kann, legen viel Wert darauf, mit ihrer Dienstbezeichnung zu erscheinen. Nach unserer Zählung 13 Hochschulangehörige, die die Position eines Professors besetzen (einer: besetzt haben), haben damit gegen den Paragraphen 33 des Beamtenstatusgesetzes verstoßen:

§33 Grundpflichten

(1)

    1. Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei.
    2. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
    3. … Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) … Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Eine Kriegserklärung an die AfD zu unterzeichnen, in der der AfD, wie unser Leser gleich noch ausführen wird, demokratische Grundrechte vorenthalten werden sollen und in der es darum geht, demokratische Verfahrensweisen und elementare Bestandteile der demokratischen Grundordnung zu beseitigen, steht somit in direktem Widerspruch zu für Beamte festgelegten Grundpflichten. Den 13 Unterzeichnern, die so viel Wert darauf legen deutlich zu machen, dass sie sich nicht als Privatperson an der Bremer Erklärung beteiligen, sondern als Inhaber einer Position als Beamter, als Professor, sollten auch die entsprechenden dienstrechtlichen Konsequenzen nicht vorenthalten bleiben, nämlich ein entsprechenden Disziplinarverfahren.

Liebe Wissenschaftler von ScienceFiles,

mir ist eine Erklärung untergekommen, in der Bremer Wissenschaftler, Politiker und Journalisten öffentlich zu Widerstand und meinem Eindruck nach mehr direkt als indirekt zur Gewalt gegen die AfD aufrufen. Eine eindeutige Distanzierung von einem etwaigen Gewalteinsatz zur Erreichung der politischen Zielsetzung der Unterzeichner enthält die Erklärung definitiv nicht. Es handelt sich hierbei um die Bremer Erklärung, zu finden unter: https://bremer-erklaerung.org/

Zuerst schreiben sie bezogen auf „NPD, Republikaner und Co.”, was sie dann aber im nächsten Schritt auf die AfD erweitern: „Euer Rassismus ist kein akzeptabler Standpunkt und wer gegen Minderheiten hetzt, bekommt dafür keine Talkshow, kein Podium und keine Straße!” Und dann direkt an die AfD adressiert: „Wir dulden keine Hetzer*innen”. Und schließlich nochmals an die AfD gerichtet: „Wo wir sind, bekommen sie kein Forum – weder auf der Straße, noch in unseren Vereinen, in unseren (Hoch)Schulen und Betrieben, Läden und Kneipen, an unseren Treffpunkten oder im Parlament”.

Ich hätte hier bereits ein paar grundsätzliche Fragen: Offenkundig wird in dieser Erklärung gegen eine Minderheit gehetzt, nämlich die rund 25.000 Mitglieder der AfD, die offensichtlich rein von der Zahl her schon eine Minderheit in Deutschland darstellen. Dürften die Unterzeichner dieser Erklärung dann auch kein Forum erhalten? Ist diese Erklärung nicht Inbegriff von Hetze, da Hetze laut Wikipedia die „Gesamtheit unsachlicher, gehässiger, verleumderischer, verunglimpfender Äußerungen oder Handlungen bezeichnet, die Hassgefühle, feindselige Stimmungen und Emotionen gegen jemanden oder etwas erzeugen”? Dulden sich die Unterzeichner dann auch selbst nicht? Der Logik obiger Aussagen folgend, würde das für die Unterzeichner bedeuten: wo sie sind, bekommen sie selbst auch kein Forum.

Nun zur Frage der Gewalt. Wo immer sich also die Unterzeichner nun befinden werden, bekommt die AfD kein Forum – so die Zielsetzung. Wie würde das in der Praxis aussehen? Nehmen wir das Beispiel des Parlaments. Würde dort ein gewählter Vertreter der AfD eine Rede halten wollen, müssten die Unterzeichner entweder die Haustechnik manipulieren, um die Mikrofone zu deaktivieren, oder ihn aktiv am Reden hindern, beispielsweise durch Sitzblockaden oder permanentes Stören. Beides würde aber vermutlich dafür sorgen, dass man die Unterzeichner des Parlaments verweisen würde. Fährt der Vertreter der AfD dann nun mit seiner Rede fort und nutzt dieses Forum also weiterhin, was genau haben die Unterzeichner dann vor? Ihn buchstäblich mundtot machen? Durch körperliche Gewalt? Drohungen gegen seine Familie?

Ein weiteres Beispiel: Wenn die AfD das im Grundgesetz garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollte, beispielsweise in Form einer Demonstration gegen den Euro-Rettungsschirm, aber eine Gruppe von Unterzeichnern dieser Erklärung sich nun entschlossen haben sollte, dieser Demonstration kein Forum zu geben, wie genau wollten sie dies umsetzen? Durch Sitzblockaden, die die Polizei auflösen würde? Wie anders als durch Gewalt sollte diese Gruppe ihr Ziel erreichen wollen!? Blaupausen gibt es ja bereits: die Randale an der Uni Magdeburg bei einer AfD-Veranstaltung, der – im wahrsten Sinne des Wortes – „Wahlkampf” in Schleswig-Holstein gegen die AfD oder auch die Handlungshilfe von ver.di im Umgang mit AfD-Mitgliedern im Betrieb. Auch im schönen Bremen sind bereits wiederholt Mitglieder der AfD zu Hause von Aktivisten besucht und den Außenwänden ihrer Wohnungen bzw. Häuser mit Farbbeuteln neuer Glanz verliehen worden. Auf dem Campus der Uni Bremen findet man wie Steckbriefe gestaltete Informationsblätter über Mitglieder der AfD, die an der Uni Bremen studieren.

Die Unterzeichner sind sich auch nicht zu Schade mit Lügen den Kampf für ihre gute Sache zu bestreiten. Denn es heißt im Text: „Sie [die Bundestagswahl] wird entscheiden, ob nach dem Aufflammen rechter Gewalt auf den Straßen künftig auch im Deutschen Bundestag eine Partei vertreten sein wird, die offen rechtsradikale Positionen vertritt”. Der rechte, entschuldigung!, faschistische Mob liefert sich Straßenkämpfe! Mit der Polizei. Mit den Linken. Ja, es ist Weimar! Komisch nur, dass ich noch gar nichts davon mitbekommen habe. Hat die prokapitalistische Lügenpresse etwa diese offensichtlichen Verstöße von AfD-Mitglieder gegen die FDGO absichtlich verschwiegen? Vielleicht ist den Autoren auch nur ein Fehler unterlaufen und sie meinten eigentlich das „Aufflammen linker Gewalt auf den Straßen” – das wäre zumindest näher an der linken Wirklichkeit von Demonstrationen Linksautonomer bzw. dem schwarzen Block und an dem Gewaltaufruf in dieser Erklärung.

Unter den rund 900 Unterzeichnern (Stand vom 25. Mai 2017, 12:00) befinden sich Mitglieder des Bremer Landesvorstandes der Grünen bzw. der Linkspartei, ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, ehemalige Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, 13 ehemalige bzw. aktive Professoren der Universität Bremen, darunter eine Professorin für Strafrecht, bekannte Bremer Journalisten, Künstler und Musiker, Rechtsanwälte, lokale Vereine und Gruppierungen sowie 50 Studenten.

Um es sich abschließend nochmals vor Auge zu führen: Hochschullehrer, auch solche die im Bereich Strafrecht forschen und lehren, Rechtsanwälte, Journalisten und politische Mandatsträger rufen öffentlich zum Widerstand und zur Gewalt gegen die AfD auf.

Viele Grüße,
Dr. Dr. Marcus Ermler

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