Opfer zum Täter erklärt: Am Amtsgericht Göttingen herrscht eine besonders zynische Rabulistik
Ein Homosexueller wird in seiner Mietwohnung mehrfach von homophoben Aktivisten heimgesucht. Die Aktivisten beschmieren die Wände des Mietshauses, stecken Mülltonnen und schließlich das Auto des Homosexuellen in Brand. Der Vermieter will den Homosexuellen loswerden und kündigt. Der Homosexuelle lässt sich das nicht bieten und zieht vor Gericht. Dort trägt der Vermieter vor, er sei arglistig getäuscht worden. Denn hätte er gewusst, dass er an einen Homosexuellen vermietet, und somit an jemanden, der potentielles Angriffsziel der Gewalt von Homophoben ist, er hätte nie an den Homosexuellen vermietet.
Was glauben Sie, erhält der Vermieter vor dem Amtsgericht Recht? Bestätigt der Amtsrichter seine Kündigung und verurteilt den Homosexuellen zum Auszug?
Nun ersetzen Sie den Homosexuellen mit einem Schwarzen, der Opfer von Übergriffen durch Rechtsextreme wird. Gleiches Szenario. Welches Urteil erwarten Sie?
Und jetzt nehmen wir einen 24jährigen, der Mitglied in der AfD ist und an der Universität Göttingen studiert. Was nun? Welches Urteil erwarten Sie?
Tatsächlich hat ein Amtsrichter in Göttingen, an dessen juristischer Befähigung man ernsthafte Zweifel haben muss, gerade per Urteil einen 24jährigen, der AfD-Mitglied ist, wegen arglistiger Täuschung seines Vermieters verurteilt. Der 24jährige habe seinem Vermieter seine Mitgliedschaft in der AfD arglistig verschwiegen und deshalb in Kauf genommen, dass dessen Eigentum durch linke Horden beschmiert und zerstört werde. Deshalb sei die Kündigung in Ordnung, der 24jährige müsse ausziehen.
Falls sie demnächst aus Göttingen hören, dass ein Mordopfer post hum zum Schadensersatz an seinen Mörder verurteilt wird, weil der Mörder seit der Tat an einer heftigen psychischen Störung leidet, dann wundern Sie sich bitte nicht. In Göttingen gehen die Uhren anders. Dort scheint sich ein neuronenzersetzendes Klima ausgebreitet zu haben, das den Richter, der die Geschäftsnummer „18“ bearbeitet, befallen zu haben scheint. Wie sonst kann man ein derartiges Urteil fällen.
Die Auswirkungen des geschaffenen Präzedenzfalles sind unüberschaubar.
Wer seinem Vermieter verschweigt, dass er Wertgegenstände in seiner Wohnung lagert und somit ein potentielles Opfer von Einbrechern ist, kann ebenso damit rechnen, von Amtsrichter 18 zum Auszug verurteilt zu werden, wie der Mieter, der seinem Vermieter nicht mitgeteilt hat, dass er als Versicherungsvertreter häufiger Zielscheibe wütender Kundenbesuche werden kann.
Das Urteil aus Göttingen schlüge dem Faß, hätte es noch einen Boden, denselben aus. Aber deutsche Fässer haben keinen Boden mehr. Der Irrsinn ist bodenlos und macht nicht einmal davor Halt, Opfer zu Tätern zu erklären und diejenigen, die unverschuldet zur Zielscheibe linksextremen Hasses und linksextremer Zerstörungswut werden, zu kriminalisieren und zu diskriminieren.
Ein Richter, der ein solches Urteil fällt, muss in die Registratur. Er ist eine Gefährdung des deutschen Rechtssystems und sollte dadurch unschädlich gemacht werden, dass er fortan sein Unwesen nur noch durch die Beurkundung von Einträgen in das Gewerberegister treiben kann.
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Meines Erachtens sitzt dieser junge Mann sogar im Landrat!
Nein, er sitzt nicht im Landrat, es sitzt im Kreistag! Das ist ein Unterschied. Landrat ist eine Beamtenbezeichnung..
Das ist heftig. Mir drängt sich der Verdacht auf, daß dieser Richter das Ziel hat, Gewalt gegen Andersgesinnte indirekt, aber wirksam zu scheinlegitimieren. Denn, daß der Fall für Hetzer, Denunzianten und Schlägertrupps eine Lockwirkung entfaltet, kann wohl kaum sonderlich bezweifelt werden.
Aber ähnliche Urteile haben wir doch schon längs – wenn auch nicht gar so heftig. Wie heißt es doch so schön: “Je mehr man sich bieten lässt, je mehr wird einem geboten. ”
Lesen Sie dazu mehr vom Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes (Da steht wirklich Deutschen Richterbundes) Jens Gnisader sagt: “Ich verzweifle am Rechtssystem.”
Der Spiegel 33/2017 Sehr interessanter Artikel.
Danke. Ein großer Schritt vorwärts in Richtung des Staats Vogelfrei (das rechtliche Korrelat der sog. Ächtung, man sprach ja oft von der Ächtung der sog. Rechtspopulisten). Sollte das AfD-Mitglied in einem Supermarkt einkaufen wollen, sollte das auch verboten werden. Möglicherweise wird er von einem mutigen, aufgeweckten Antifa-Kämpfer erkannt, was zu Randale führt, die ohne ihn ausgeblieben wäre. Nehmen wir generell den Aspekt der Prävention und denken uns z.B. einen Islamkritiker, der von sog. Gläubigen mit einer Bombe bedroht wird (z.B. weil man wegen Personenschutz sonst nicht gut an ihn herankommt). Die Bombe kann auch Unbeteiligte verletzen oder töten, ebenfalls die Personenschützer. Der Islamkritiker stellt somit eine akute Gefahr für andere dar, insbesondere für die Öffentliche Sicherheit, und sollte in – wohlverstandene – Schutzhaft genommen werden, zu dem Zweck, dass andere vor ihm geschützt werden, indem er nicht mehr öffentlich sichtbar ist. Ich hoffe, den Gedanken der für Nr. 18 zuständigen Person sinngemäß weitergeführt zu haben. Er ist jedenfalls ausbaufähig, wie Sie an anderen Beispielen darlegen.
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung kann auch ein probates Mittel sein, diesen Richter aus derartiger “Rechtsprechung”zu entfernen. Veröffentlichen Sie den Namen, ich mache das gern.
Nun ja – Göttingen … GÖTTINGEN! – ist eben ein besonderes Städtchen –
Da kommen auch schon mal die Bilderstürmer vorbei:
http://www.goettinger-tageblatt.de/Kultur/Regional/Ausstellung-geschmackssache-nach-Beschwerden-abgehaengt